{"id":707763,"date":"2026-01-10T12:56:11","date_gmt":"2026-01-10T12:56:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/707763\/"},"modified":"2026-01-10T12:56:11","modified_gmt":"2026-01-10T12:56:11","slug":"die-hybride-kriegsfuehrung-der-usa","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/707763\/","title":{"rendered":"Die hybride Kriegsf\u00fchrung der USA"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Auf Maduros Entf\u00fchrung folgt keine zweite Angriffswelle, daf\u00fcr festgesetzte \u00d6ltanker. Die Begr\u00fcndung f\u00fcr das Vorgehen auf der See zeigt: Es ist fest verankert in Trumps hybrider Beinahe-Kriegsf\u00fchrung, in der US-Recht V\u00f6lkerrecht schl\u00e4gt.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Im Konflikt mit Venezuela verzichten die USA vorerst auf einen weiteren milit\u00e4rischen Angriff, w\u00e4hrend die US-Regierung die \u00d6lverk\u00e4ufe des Landes fortan managen will. Weil die nun von Vizepr\u00e4sidentin Delcy Rodr\u00edguez gef\u00fchrte Regierung mit Washington kooperiere, gebe es keine &#8222;second Wave of Attacks&#8220;, <a href=\"https:\/\/truthsocial.com\/@realDonaldTrump\/posts\/115864395969123502\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">postete Donald Trump am Freitag<\/a> auf seinem Netzwerk &#8222;Truth Social&#8220;.<\/p>\n<p>Formulierung und Schreibweise sind bemerkenswert: einerseits von Deutlichkeit gepr\u00e4gt \u2013 es geht um (Luft-)Angriffe. Andererseits erweckt die Gro\u00dfschreibung den Eindruck, bei der &#8222;Wave of Attacks&#8220; handele es sich um einen juristischen Fachbegriff. Einen Fachbegriff des Trump&#8217;schen Rechts des St\u00e4rkeren, das sich aus echtem V\u00f6lkerrecht, nationalem Strafrecht und \u2013 soweit es um Venezuelas \u00d6l geht \u2013 vermeintlichen Eigentumsanspr\u00fcchen zusammensetzt.\u00a0<\/p>\n<p>Zu dieser eigent\u00fcmlichen Rechtsmelange kommt das Seerecht hinzu, nachdem das US-Milit\u00e4r am Mittwoch und Freitag drei weitere \u00d6ltanker beschlagnahmte, die vor den K\u00fcsten Venezuelas aufgetaucht waren. Ob das Seerecht die Ma\u00dfnahmen in allen F\u00e4llen tr\u00e4gt, ist fraglich. Da es hier nicht zu einer &#8222;Wave of Attacks&#8220; kam, h\u00e4lt sich der Aufschrei in Grenzen \u2013 der Konflikt eskaliert eben so vor sich hin. Bei alldem gibt es Wichtigeres als die Beschlagnahme dreier Schiffe, zumal diese mutma\u00dflich zur Schattenflotte geh\u00f6ren, mit der Russland, Iran und Venezuela versuchen, trotz Sanktionen weiter mit \u00d6l zu handeln.<\/p>\n<p>Juristisch sind die Vorf\u00e4lle interessant: Zum einen offenbart die Begr\u00fcndung der Ma\u00dfnahmen die Hybridit\u00e4t der amerikanischen Argumentation. Zum anderen k\u00f6nnten die \u2013 im Vergleich zur ersten &#8222;Angriffswelle&#8220; eher harmlosen \u2013 Vorf\u00e4lle auf hoher See eine kriegsrechtliche Dimension haben. Eine Kriegserkl\u00e4rung gegen\u00fcber Caracas will Trump vermeiden. Stattdessen wird versucht, die verschiedenen Ma\u00dfnahmen unter den Kampf gegen &#8222;Drogenterrorismus&#8220; zu subsumieren \u2013 garniert mit allerhand Beiwerk, \u00fcber Putins Schattenflotte bis zu Eigentumsanspr\u00fcchen an venezolanischem \u00d6l.<\/p>\n<p>Seerecht erlaubt Kontrolle unbeflaggter Schiffe<\/p>\n<p>Bei der Suche nach einer Rechtfertigung f\u00fcr die Verfolgung, das Betreten und die Beschlagnahme eines Schiffes auf hoher See f\u00fchrt kein Weg am Seerecht vorbei. Ein in seinen Urspr\u00fcngen jahrhundertealtes Teilrechtsgebiet des V\u00f6lkerrechts, das verschiedene Interessen auszubalancieren versucht: die Freiheit des Schiffsverkehrs einerseits, die Pr\u00e4vention von Piraterie, Sklavenhandel und anderen illegalen oder kriegerischen Handlungen andererseits.<\/p>\n<p>Ein zentraler Grundsatz ist, dass jedes Schiff eine Staatszugeh\u00f6rigkeit besitzt und unter der Flagge und mit den Papieren dieses Staates unterwegs ist. Der Staat ist verpflichtet, ein Schiffsregister zu f\u00fchren, das eine Pr\u00fcfung der Staatszugeh\u00f6rigkeit erm\u00f6glicht. Es geht um Zuordnung \u2013 darum, einen Ansprechpartner f\u00fcr das Schiff zu haben.<\/p>\n<p>Begegnet ein Kriegsschiff einem unbeflaggten Schiff, darf es dieses Schiff nach Art.\u00a0110 Abs.\u00a01 Buchstabe\u00a0d UN-Seerechts\u00fcbereinkommens (SR\u00dc) anhalten, weil dann der Verdacht besteht, dass das Schiff keine Staatszugeh\u00f6rigkeit besitzt. Diese Befugnis besteht auch beim Verdacht der Seer\u00e4uberei oder des Sklavenhandels. Um den Verdacht auszur\u00e4umen, darf das Schiff nach Abs.\u00a02 betreten und die Papiere d\u00fcrfen \u00fcberpr\u00fcft werden. Bleibt der Verdacht bestehen, ist auch eine Durchsuchung erlaubt, &#8222;die so r\u00fccksichtsvoll wie m\u00f6glich durchzuf\u00fchren ist&#8220;.\u00a0<\/p>\n<p>Sind diese Anforderungen bei der US-Beschlagnahme der \u00d6ltanker erf\u00fcllt?<\/p>\n<p>Nur die &#8222;Sophia&#8220; war ohne Flagge unterwegs<\/p>\n<p>&#8222;Keine Probleme sehe ich im Fall der &#8218;Sophia'&#8220;, sagt Simon Gauseweg, V\u00f6lkerrechtler und akademischer Mitarbeiter an der Europa-Universit\u00e4t Viadrina Frankfurt (Oder), zu LTO. Den Tanker &#8222;Sophia&#8220; hielt die US-K\u00fcstenwache am Mittwoch in der Karibik an und ordnete zur Kl\u00e4rung des Falls die Verbringung in die USA an. Das Schiff hatte seit Juli 2025 keine Positionsdaten mehr \u00fcbermittelt und war ohne Flagge unterwegs. &#8222;Kein Signal zu senden, kommt eher einem Verkehrsversto\u00df gleich, das rechtfertigt ein Betreten nicht. Beim Versto\u00df gegen die Pflicht zur Beflaggung ist das anders, das ist genau der Fall des Art.\u00a0110 SR\u00dc.&#8220; Auch dass die US-K\u00fcstenwache die &#8222;Sophia&#8220; in die USA verbringt, h\u00e4lt Gauseweg f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig. &#8222;Das wird man noch als r\u00fccksichtsvolle Durchsuchung verstehen k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Dass die USA das SR\u00dc nicht ratifiziert haben, sei kein Hindernis, so Gauseweg, denn die Regeln zur Bek\u00e4mpfung von Piraterie seien so alt und allgemein anerkannt, dass sie V\u00f6lkergewohnheitsrecht geworden seien.<\/p>\n<p>Anders liegt der Fall nach Einsch\u00e4tzung des V\u00f6lkerrechtlers im Fall der &#8222;Marinera&#8220; bzw. &#8222;Bella\u00a01&#8220;, die das US-Milit\u00e4r am Mittwoch beschlagnahmt hatte, und der am Freitag festgesetzten &#8222;Olina&#8220;. Beide Tanker waren \u2013 als russische Schiffe \u2013 ebenfalls vor der K\u00fcste Venezuelas aufgetaucht, wo das US-Milit\u00e4r im Rahmen einer von Trump Mitte Dezember erkl\u00e4rten &#8222;vollst\u00e4ndigen Blockade aller sanktionierten \u00d6ltanker auf dem Weg von und nach Venezuela&#8220; pr\u00e4sent ist. Sie hatten zuvor w\u00e4hrend der Fahrt die Beflaggung gewechselt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die &#8222;Olina&#8220; in der Karibik aufgegriffen wurde, entzog sich die &#8222;Marinera&#8220;, die ihre Reise im November als &#8222;Bella\u00a01&#8220; im Iran begonnen hatte, der Kontrolle. Die US-K\u00fcstenwache verfolgte das Schiff bis in den Nordatlantik. Zwischen Island und Gro\u00dfbritannien brachte das Milit\u00e4r das zuletzt unter russischer Flagge fahrende Schiff unter seine Kontrolle. Gestartet war es unter guyanischer Flagge. Seit Ende Dezember hat es einen russischen Betreiber, die russische Flagge wurde nachtr\u00e4glich an die Bordwand gemalt.<\/p>\n<p>Kontext\u00a01: Der Kampf gegen die Schattenflotte<\/p>\n<p>Ein dubioser Vorgang, der die Behauptung der US-Regierung, das Schiff geh\u00f6re zu Putins Schattenflotte, plausibel macht. Aber reicht das f\u00fcr eine Kontrolle auf hoher See? Nein, sagt Gauseweg. &#8222;Das Schiff ist nicht unbeflaggt, allein aufgrund des Flaggenwechsels besteht nicht der Verdacht der Staatenlosigkeit. Ohne einen solchen Verdacht ist ein Betreten von beflaggten Schiffen auf hoher See seerechtlich nicht zul\u00e4ssig \u2013 auch wenn ich den Willen verstehe, gegen die Schattenflotte vorzugehen.&#8220;<\/p>\n<p>Die Zuordnung zur Schattenflotte er\u00f6ffnet weitere juristische Diskussionsfelder. Denn die Schiffe dienen nicht nur der Umgehung von Sanktionen gegen Russland, Iran und Venezuela. Sie sind auch oft veraltet, erf\u00fcllen aktuelle Sicherheitsstandards nicht mehr und sind damit ein hohes Risiko f\u00fcr die Umwelt. Es kommt deshalb immer wieder dazu, dass K\u00fcstenstaaten die Schiffe stoppen und in eigene H\u00e4fen verbringen, um sie dort zu kontrollieren oder gar festzuhalten. Im Dezember 2024 setzten finnische Beh\u00f6rden die &#8222;Eagle\u00a0S&#8220; fest, im Mai 2025 schickte Putin Kampfjets, nachdem das estnische Milit\u00e4r den flaggenlosen Tanker &#8222;Jaguar&#8220; gestoppt hatte. Auch im Fall der &#8222;Bella\u00a01&#8243;https:\/\/www.lto.de\/&#8220;Marinera&#8220; soll Russland ein U-Boot zur Eskorte des Schiffes entsendet haben.\u00a0<\/p>\n<p>Ein Zugriff auf diese Schiffe auf dem Meer ist seerechtlich nur sehr begrenzt m\u00f6glich. Selbst innerhalb der ersten zw\u00f6lf Seemeilen ab dem Festland, im sogenannten K\u00fcstenmeer, sei ungekl\u00e4rt, ob eine abstrakte Umweltgefahr durch die maroden Schiffe oder der Verdacht der Umgehung des \u00d6lembargos Kontrollen und weitere Ma\u00dfnahmen rechtfertigen, sagt Sabine Schlacke, Direktorin des Instituts f\u00fcr Energie-, Umwelt- und Seerecht der Universit\u00e4t Greifswald. &#8222;Jenseits des K\u00fcstenmeers bestehen kaum M\u00f6glichkeiten. K\u00fcstenstaaten k\u00f6nnen bis zu 200\u00a0Seemeilen als Ausschlie\u00dfliche Wirtschaftszone proklamieren. Das gibt ihnen aber keine Befugnisse, Polizei zu spielen und die Einhaltung von Umwelt-, Sicherheits- oder Embargo-Vorschriften zu pr\u00fcfen&#8220;, so Schlacke zu LTO. Details zu den <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/schattenflotte-russland-oel-sanktionen-eu-kaum-zugriff\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechten der K\u00fcstenstaaten hat die Professorin im vergangenen Jahr in einem Gastbeitrag f\u00fcr LTO erl\u00e4utert.<\/a><\/p>\n<p>Kontext\u00a02: Blockade, \u00d6l und Terrorismusfinanzierung<\/p>\n<p>Aus der US-Regierung war es Pentagon-Chef Pete Hegseth, der im Kontext der Beschlagnahme die Schattenflotte ins Spiel brachte. &#8222;Die Vereinigten Staaten setzt die Blockade gegen alle Schiffe der Schattenflotte fort, welche unerlaubterweise venezolanisches \u00d6l transportieren, um illegale Aktivit\u00e4ten zu finanzieren und dabei das venezolanische Volk zu bestehlen&#8220;, schrieb Hegseth <a href=\"https:\/\/x.com\/PeteHegseth\/status\/2008914128472006774\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer\">auf X<\/a>.<\/p>\n<p>Der Post offenbart neben der Zuordnung zur Schattenflotte die ganze Palette an hybriden rechtlichen Argumenten, mit denen Washington das Vorgehen gegen die Schiffe begr\u00fcndet: die Umgehung der US-Seeblockade, die angebliche Finanzierung illegaler Aktivit\u00e4ten und die Unterschlagung angeblich fremder \u00d6lverkaufserl\u00f6se. Justizministerin Pamela Bondi betonte ebenfalls, dass die &#8222;Bella\u00a01&#8220; sich der Kontrolle des US-Milit\u00e4rs und damit dem Sanktionsregime entzogen habe. Weil die Besatzung Anordnungen der US-K\u00fcstenwache missachtet habe, werde sie nun strafrechtlich verfolgt, <a href=\"https:\/\/x.com\/AGPamBondi\/status\/2008965337157451806\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer\">tweetete<\/a> Bondi am Mittwoch. F\u00fcr die Beschlagnahme habe ein richterlicher Beschluss vorgelegen. Man habe derzeit weitere Schiffe f\u00fcr \u00e4hnliche &#8222;Durchsetzungsma\u00dfnahmen&#8220; auf dem Radar \u2013 am Freitag traf es nun die &#8222;Olina&#8220;.<\/p>\n<p>Auch dieser Post sagt viel \u00fcber die Haltung der Trump-Administration aus: Um Wasserschutzpolizei auf den Weltmeeren zu spielen, reicht ein nationaler richterlicher Beschluss. US-Strafrecht gilt demnach \u00fcberall und verdr\u00e4ngt im Konfliktfall das V\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<p>Auch Bondi stellte klar, dass die Ma\u00dfnahmen gegen die &#8222;Bella\u00a01&#8220; Teil des Kampfs gegen &#8222;Netzwerke zur Unterst\u00fctzung ausl\u00e4ndischer Terrororganisationen&#8220; seien. Dabei geht es um &#8222;Drogenterrorismus&#8220; \u2013 den Vorwurf, weswegen die US-Justiz <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/venezuela-voelkerrecht-entfuehrung-nicolas-maduro-prozess-usa\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">den venezolanischen Staatschef Nicol\u00e1s Maduro nach seiner Entf\u00fchrung angeklagt<\/a> hat. Das wird deutlich an einem Tweet der Ministerin f\u00fcr Heimatschutz Kristi Noem. &#8222;Wir werden niemals nachgeben in unserer Mission, das amerikanische Volk zu sch\u00fctzen und die Finanzierung von Narcoterrorismus zu stoppen&#8220;, schrieb sie <a href=\"https:\/\/x.com\/Sec_Noem\/status\/2008907194691915945?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetembed%7Ctwterm%5E2008907194691915945%7Ctwgr%5E37feb367446adec93a1557a9f780e281f1945677%7Ctwcon%5Es1_&amp;ref_url=https%3A%2F%2Fwww.aljazeera.com%2Fnews%2F2026%2F1%2F7%2Fus-attempting-to-seize-venezuela-linked-russian-oil-tanker-reports\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer\">auf X<\/a>.<\/p>\n<p>Narcoterrorismus: der Kleister, der alles zusammenh\u00e4lt<\/p>\n<p>&#8222;Das ist ein wiederkehrendes Muster in der US-Argumentation zu Venezuela: Es geht stets um den Kampf gegen die Drogen und den Terrorismus. In der Anklageschrift gegen Maduro ist das ganz deutlich&#8220;, sagt der Erlanger Professor f\u00fcr V\u00f6lkerstrafrecht Christoph Safferling zu LTO. Bei den \u2013 mittlerweile gestoppten \u2013 t\u00f6dlichen Luftangriffen auf Motorboote in der Karibik, die rechtlich nichts anderes sind als Morde, lag diese Begr\u00fcndung auf der Hand, auch wenn sie rechtlich nicht tragf\u00e4hig ist.\u00a0<\/p>\n<p>Im Kontext Schattenflotte und \u00d6lembargo hingegen muss die Washingtoner Argumentationskette um einige Glieder verl\u00e4ngert werden: Die Beschlagnahme der Schiffe dient der Durchsetzung der Seeblockade. Diese dient der Durchsetzung der Sanktionen, die die USA gegen Venezuela verh\u00e4ngt haben. Die sollen verhindern, dass Venezuela mit \u00d6l handelt, weil diese Verk\u00e4ufe der Finanzierung von &#8222;Drogenterrorismus&#8220; dienen.<\/p>\n<p>Ob an dem Vorwurf \u00fcberhaupt etwas dran ist, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/nicolas-maduro-vor-gericht-in-new-york-drogenterroismus-venezuela-usa-trump\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">wird nun ein New Yorker Bundesgericht im Fall Maduro kl\u00e4ren<\/a>. Eine tragf\u00e4hige Grundlage f\u00fcr dessen Entf\u00fchrung und die Luftschl\u00e4ge auf Venezuela sind sie in keinem Fall. &#8222;Was wir am Wochenende gesehen haben, ist ein klarer Versto\u00df gegen das Gewaltverbot und eine Entf\u00fchrung&#8220;, res\u00fcmiert Safferling <a href=\"https:\/\/www.dgfir.de\/aktuelles\/erkl%C3%A4rung-zum-milit%C3%A4rischen-eingreifen-der-usa-in-venezuela-\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer noopener\">wie fast alle seiner Kollegen<\/a>. Und die Blockade?<\/p>\n<p>&#8222;Eine echte Seeblockade l\u00e4sst sich allenfalls kriegsrechtlich rechtfertigen&#8220;, sagt Simon Gauseweg. Stehen die USA und Venezuela also schon seit Mitte Dezember im Krieg, genauer: seit Trump die Blockade ausgerufen hat?<\/p>\n<p>Seeblockade als Kriegserkl\u00e4rung?<\/p>\n<p>&#8222;Es gibt einen bewaffneten Konflikt zwischen den beiden Staaten, sp\u00e4testens mit dem Angriff vom vergangenen Wochenende&#8220;, meint Gauseweg. Ob Trumps Ausruf der &#8222;Blockade&#8220; der Startpunkt ist, sieht er aber mit Skepsis. &#8222;Ausl\u00e4ndische H\u00e4fen zu blockieren, ist ein Mittel der Kriegsf\u00fchrung. Allerdings gilt eine solche Blockade gegen\u00fcber allen feindlichen Schiffen und nicht nur solchen, die eine bestimmte Ladung an Bord haben oder zu irgendeiner speziellen Flotte geh\u00f6ren.&#8220; Daher sei schon zweifelhaft, ob es sich um eine Blockade im Rechtssinne handele.<\/p>\n<p>Safferling sieht darin keine kriegerische Handlung. &#8222;Eine Blockade kann man einsetzen in einem bewaffneten Konflikt \u2013 mit dem Ziel, die Versorgungslage oder den Nachschub zu behindern und den Feind zu schw\u00e4chen. Aber das ist hier nicht gegeben, was man schon daran erkennt, dass andere Schiffsladungen, etwa mit Lebensmitteln, weiterhin in den H\u00e4fen ankommen.&#8220; Hier gehe es um die Durchsetzung eines \u00d6lembargos zur Pr\u00e4vention von Terrorismusfinanzierung. &#8222;Diese Konstruktion mag zwar an den Haaren herbeigezogen sein \u2013 aber das ist keine Kriegserkl\u00e4rung.&#8220;<\/p>\n<p>Safferling sieht auch in der ersten Angriffswelle vom Wochenende nicht den Beginn eines bewaffneten Konflikts. Es habe sich um eine zeitlich und funktional begrenzte Milit\u00e4roperation gehandelt, die nun vor\u00fcber sei.<\/p>\n<p>Wie lange diese Einsch\u00e4tzung noch h\u00e4lt, h\u00e4ngt auch vom weiteren Verlauf der Ereignisse ab. Eine zweite oder dritte &#8222;Wave of Attacks&#8220; w\u00fcrde wom\u00f6glich doch die Kontinuit\u00e4t herstellen, um von einem bewaffneten Konflikt zu sprechen. Dann k\u00f6nnten die Attacken auch schwer und nachhaltig genug sein, um von einem Angriffskrieg zu sprechen. L\u00e4sst sich die Regierung in Caracas von den USA erpressen, bleibt es beim Beinahe-Krieg.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tTerrorismus durch Tanker?:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t10.01.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/59030 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t10.01.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Auf Maduros Entf\u00fchrung folgt keine zweite Angriffswelle, daf\u00fcr festgesetzte \u00d6ltanker. 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