{"id":716954,"date":"2026-01-14T06:24:11","date_gmt":"2026-01-14T06:24:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/716954\/"},"modified":"2026-01-14T06:24:11","modified_gmt":"2026-01-14T06:24:11","slug":"frankfurt-aendert-erbbaurechte-faz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/716954\/","title":{"rendered":"Frankfurt \u00e4ndert Erbbaurechte | FAZ"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Im Zuge der geplanten Reform des Erbbaurechts kappt die Stadt Frankfurt auch die Familienf\u00f6rderung. Bisher reduzierte sich bei st\u00e4dtischen Grundst\u00fccken, f\u00fcr die ein Erbbaurecht vergeben wurde, der Erbbauzins pro Kind um 20 Prozent. Dieser Rabatt wird nun pro Kind auf 500 Euro j\u00e4hrlich gedeckelt. Das bedeutet f\u00fcr die betroffenen Haushalte eine Mehrbelastung von zum Teil mehreren Tausend Euro pro Jahr. Die entsprechende Vorlage wurde vom Magistrat schon beschlossen, die Stadtverordneten m\u00fcssen noch zustimmen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Die \u00c4nderung ist Teil eines ganzen B\u00fcndels von neuen Regelungen, die mit den gestiegenen Bodenwerten begr\u00fcndet werden. Wenn der Erbbauzins n\u00e4mlich auf Basis der aktuellen Bodenwerte festgelegt wird, bedeutet dies einen \u201egro\u00dfen Preissprung\u201c im Vergleich zu den Altvertr\u00e4gen, wie es in der Vorlage hei\u00dft. Die eigentlich durch die Reform geplante Entlastung f\u00fchrt im Fall der Familienf\u00f6rderung zu einer zus\u00e4tzlichen Belastung.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Der Erbbauzins ist an den Bodenwert gekoppelt, der in den vergangenen Jahren in vielen Stadtteilen stark gestiegen ist. Zwischen 2008 und 2022 hat sich der Bodenrichtwert in einigen Gebieten mehr als verdreifacht. Wer in j\u00fcngerer Zeit ein Erbbaurecht erworben hat, zahlt deshalb verglichen mit \u00e4lteren Vertr\u00e4gen eine viel h\u00f6here Pacht an die Stadt als vor der Steigerung der Bodenwerte.<\/p>\n<p>Erbbauzins sinkt nur bei neuen Vertr\u00e4gen<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Bisher konnten kinderreiche Familien in Stadtteilen mit hohen Bodenwerten die Belastung durch die Familienf\u00f6rderung reduzieren. Ein Beispiel: Die volle Erbpacht von 10.000 Euro pro Jahr reduzierte sich bislang bei drei Kindern um 60 Prozent auf 4000 Euro. Doch das ist offenbar nicht mehr gewollt. Wird die F\u00f6rderung wie geplant auf 500 Euro pro Kind gedeckelt, muss eine Familie in diesem Beispiel fast 5000 Euro mehr an die Stadt zahlen, was den Kosten eines Familienurlaubs entspricht. Zur Begr\u00fcndung hei\u00dft es, es sei nicht erw\u00fcnscht, \u201edass in besonders teuren Wohnlagen besonders viel gef\u00f6rdert wird\u201c. An anderer Stelle der Vorlage hei\u00dft es jedoch, dass Erbbaurechte auch in hochpreisigen Lagen weiterhin bezahlbar bleiben sollen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Das Baudezernat verweist darauf, dass die Belastung im Gegenzug sinke, weil der Erbbauzinssatz f\u00fcr selbst genutztes Wohneigentum von 2,5 auf zwei Prozent des Bodenwerts reduziert werde. \u201eDas d\u00fcrfte im Ergebnis etwaige Auswirkungen der Kappung abmildern oder egalisieren\u201c, teilt eine Sprecherin des Baudezernats mit. Das trifft jedoch nicht auf schon bestehende Vertr\u00e4ge zu. Der Erbbauzins wird n\u00e4mlich nur beim Abschluss neuer Erbbaurechtsvertr\u00e4ge f\u00fcr selbst genutztes Wohneigentum gesenkt, wie es in der Vorlage des Magistrats hei\u00dft.<\/p>\n<p>Vertrauen auf Familienf\u00f6rderung beim Kauf<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Das bedeutet: Wer in den letzten Jahren bereits zu den gestiegenen Bodenwerten ein Reihenhaus auf einem Grundst\u00fcck mit Erbbaurecht erworben hat \u2013 und zwar im Vertrauen darauf, dass er es sich den Kauf leisten kann, weil die Familienf\u00f6rderung in vollem Umfang greift\u00a0\u2013, der wird nicht entlastet, sondern zus\u00e4tzlich belastet. Durch die Kappung der Familienf\u00f6rderung verlieren diese Haushalte den vollen Anspruch auf Erm\u00e4\u00dfigung, ohne dass sie von der Senkung des Erbbauzinses f\u00fcr Neuvertr\u00e4ge profitieren k\u00f6nnen. Darauf hingewiesen, teilt die Sprecherin des Baudezernats mit, sie k\u00f6nne diesen Widerspruch nicht aufl\u00f6sen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Wie viele Haushalte betroffen sind, wei\u00df die Stadt ebenfalls nicht. Wie viele Erbbaurechte von Erbbaunehmern selbst bewohnt werden, sei in den Daten bislang nicht ber\u00fccksichtigt worden, teilt das Dezernat mit. Ebenso wenig wei\u00df die Stadt, wie viele Haushalte die Familienf\u00f6rderung in Anspruch nehmen: Bisher sei die Zahl der Erbbaurechtsnehmer mit Kindern nicht systematisch erfasst worden. Die Zahl der Erbbaurechtsnehmer mit Familienerm\u00e4\u00dfigung sei aber \u201eeher gering\u201c, sagt die Sprecherin. \u201eHierzu liegen lediglich 360 Akten vor.\u201c<\/p>\n<p>Dauerhafte Selbstnutzung soll gef\u00f6rdert werden<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">In der Begr\u00fcndung der Vorlage hei\u00dft es, die Selbstnutzer machten ein Viertel der st\u00e4dtischen Erbbaurechte aus. Sie sollen eigentlich entlastet werden: \u201eDie moderate Absenkung um 0,5 Prozentpunkte tr\u00e4gt dem Umstand steigender Bodenpreise Rechnung, dessen Auswirkungen auf die Erbbauzinsen diese Gruppe besonders belasten.\u201c Durch die schuldrechtliche Bindung an die Selbstnutzung werde sichergestellt, dass die Verg\u00fcnstigung zweckgebunden bleibe und ein Lenkungseffekt erzielt werde: \u201eDie dauerhafte Selbstnutzung von Wohnraum wird gef\u00f6rdert und der Umwandlung in Renditeobjekte entgegengewirkt.\u201c Warum dies f\u00fcr bestehende Erbbaurechte nicht gelten soll, sondern nur f\u00fcr Neuvertr\u00e4ge, wird nicht erl\u00e4utert.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Unklar bleibt, warum die Stadt entgegen ihrer Zielsetzung handelt, zumal es ihr offenbar nicht ums Geld geht: \u201eKonkrete Mehreinnahmen f\u00fcr die Stadt durch eine Kappung der Familienf\u00f6rderung sind nicht berechnet \u2013 und stehen auch nicht im Fokus der Neuregelung zu den st\u00e4dtischen Erbbaurechten\u201c, teilt die Sprecherin mit.<\/p>\n<p>Unklar, ob die Vorlage eine Mehrheit bekommt<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Mit welcher Mehrheit das Vorhaben in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll, steht noch nicht fest. Seit dem Austritt der FDP aus der Koalition sind die verbliebenen Partner im R\u00f6mer-B\u00fcndnis, SPD, Gr\u00fcne und Volt, auf Stimmen der Opposition angewiesen. Sowohl CDU als auch Linke haben sich noch nicht festgelegt und wollen noch beraten, ob sie der Vorlage zustimmen.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Mit der Reform gehen weitere \u00c4nderungen einher. F\u00fcr st\u00e4dtische Grundst\u00fccke, auf denen Wohnungsbau nach den jeweils g\u00fcltigen F\u00f6rderrichtlinien der Stadt beantragt wurde, reduziert sich der Erbbauzins auf 1,5 Prozent des Bodenwerts. Bei einer gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung kann der Zinssatz sogar auf ein Prozent gesenkt werden.<\/p>\n<p class=\"p1 sm:p1-medium items-start pb-[20px]\" data-selector=\"body-paragraph\" data-external-selector=\"body-elements-paragraph\" data-v-f16c667d=\"\" data-v-439309db=\"\">Wer ein Erbbaurecht nutzt und Wohnraum besonders g\u00fcnstig vermietet, kann eine Erm\u00e4\u00dfigung des Erbbauzinses beantragen. Auch bei vermieteten Erbbaurechten will die Stadt die Pacht senken, sofern der Eigent\u00fcmer die Wohnungspreise beispielsweise an die orts\u00fcbliche Vergleichsmiete koppelt. Andernfalls w\u00fcrden mit den Bodenwerten auch die Mieten steigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Im Zuge der geplanten Reform des Erbbaurechts kappt die Stadt Frankfurt auch die Familienf\u00f6rderung. 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