{"id":734155,"date":"2026-01-21T00:06:11","date_gmt":"2026-01-21T00:06:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/734155\/"},"modified":"2026-01-21T00:06:11","modified_gmt":"2026-01-21T00:06:11","slug":"letzte-frist-fuer-altvertraege-mit-russland-laeuft-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/734155\/","title":{"rendered":"Letzte Frist f\u00fcr Altvertr\u00e4ge mit Russland l\u00e4uft ab"},"content":{"rendered":"<p>Ab heute gelten versch\u00e4rfte EU-Importverbote f\u00fcr verarbeitete russische Erd\u00f6lerzeugnisse. Deutsche Unternehmen m\u00fcssen ihre Lieferketten endg\u00fcltig anpassen.<\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr eine zentrale Sanktionsregelung ist ausgelaufen. Seit dem 21. Januar 2026 ist der Import von Erd\u00f6lerzeugnissen in die EU verboten, wenn diese in Drittl\u00e4ndern aus russischem Roh\u00f6l hergestellt wurden. Diese Ma\u00dfnahme des 18. Sanktionspakets soll Umgehungsgesch\u00e4fte \u00fcber L\u00e4nder wie Indien oder die T\u00fcrkei stoppen. F\u00fcr Unternehmen mit entsprechenden Altvertr\u00e4gen beginnt nun die Phase der strikten Compliance.<\/p>\n<p>Konkret betrifft das Verbot Produkte des KN-Codes 2710, die aus russischem Roh\u00f6l (KN 2709 00) raffiniert wurden. Die Beweislast liegt nun vollst\u00e4ndig beim Importeur: Er muss l\u00fcckenlos nachweisen, dass das verwendete Roh\u00f6l <strong>nicht aus Russland<\/strong> stammt. Ohne diesen Ursprungsnachweis drohen die Verweigerung der Einfuhr durch den Zoll, hohe Bu\u00dfgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Ohne belastbare Lieferantenerkl\u00e4rungen riskieren Importeure, dass der Zoll die Ware zur\u00fcckweist oder die Einfuhr verweigert. Ein kostenloser Praxis\u2011Guide bietet ausf\u00fcllbare Muster f\u00fcr Lieferantenerkl\u00e4rungen, Pr\u00fcf\u2011Checklisten und eine Schritt\u2011f\u00fcr\u2011Schritt\u2011Ausf\u00fcllhilfe, mit der Sie Herkunftsnachweise schnell pr\u00fcfen und rechtsicher dokumentieren. Ideal f\u00fcr Einkauf, Zoll- und Compliance\u2011Teams, die ihre Lieferketten jetzt an die neuen EU\u2011Vorgaben anpassen m\u00fcssen. <strong><a href=\"https:\/\/www.zoll-und-export-aktuell.de\/ebooks\/lieferantenerklaerung\/?af=KOOP_MFW_LOG_DNV_YES_LIEFERANTENERKLAERUNG_X-CWAHN-BGPID_724919\" rel=\"noopener nofollow\" style=\"color: #337ab7 !important; font-weight: bold; text-decoration: underline;\" target=\"_blank\">Jetzt Lieferantenerkl\u00e4rung-Vorlagen herunterladen<\/a><\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (<strong>BAFA<\/strong>) \u00fcberwacht die Einhaltung. Branchenverb\u00e4nde warnen vor dem b\u00fcrokratischen Aufwand. Die Beschaffung verl\u00e4sslicher Nachweise von Lieferanten in Drittl\u00e4ndern sei komplex und erfordere enge Abstimmung.<\/p>\n<p>EU schlie\u00dft systematisch Sanktionsl\u00fccken<\/p>\n<p>Die neue Regelung ist Teil einer strategischen Versch\u00e4rfung. Die EU reagiert damit auf die Anpassungsf\u00e4higkeit Russlands und seiner Handelspartner. Fr\u00fche Pakete verboten den direkten Handel; neuere Ma\u00dfnahmen zielen gezielt auf Umwege \u00fcber Drittstaaten.<\/p>\n<p>Ein paralleles Instrument ist die seit 2024 geltende <strong>\u201cNo-Russia-Klausel\u201d<\/strong>. Sie verpflichtet Exporteure, in Vertr\u00e4gen mit Drittland-Partnern den Re-Export sensibler G\u00fcter nach Russland zu verbieten. Auch hier sind \u00dcbergangsfristen bereits abgelaufen. Das Ziel ist klar: Russland soll nicht nur der direkte Zugang, sondern auch die Einnahmen aus Umweg-Gesch\u00e4ften abgeschnitten werden.<\/p>\n<p>Unternehmen unter Handlungsdruck<\/p>\n<p>F\u00fcr betroffene Firmen ist die Zeit des Abwartens vorbei. Sanktionsrecht-Experten empfehlen ein konsequentes Vorgehen:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Risikoanalyse:<\/strong> Alle Importgesch\u00e4fte m\u00fcssen identifiziert und auf ihr Sanktionsrisiko \u00fcberpr\u00fcft werden. Dies betrifft nicht nur Energieh\u00e4ndler, sondern auch Industriezweige, die veredelte \u00d6lprodukte verarbeiten.<\/li>\n<li><strong>Lieferantenkommunikation:<\/strong> Es m\u00fcssen robuste Dokumentationsprozesse mit Partnern in Drittl\u00e4ndern etabliert werden. Bei Zweifeln an der Herkunft gilt: Im Zweifel vom Gesch\u00e4ft absehen.<\/li>\n<li><strong>Rechtssicherheit:<\/strong> Die Konsultation von Spezialisten f\u00fcr Au\u00dfenwirtschaftsrecht oder Zollagenten wird dringend empfohlen, um die komplexe EU-Verordnung (EU) Nr. 833\/2014 korrekt umzusetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dynamisches Sanktionsregime erfordert dauerhafte Wachsamkeit<\/p>\n<p>Der heutige Stichtag ist nur ein Meilenstein in einem dynamischen Prozess. Weitere Fristen stehen bereits an, etwa f\u00fcr Importe von russischem <strong>Fl\u00fcssigerdgas (LNG)<\/strong> ab dem 25. April 2026. Insgesamt hat die EU mittlerweile 19 Sanktionspakete verabschiedet.<\/p>\n<p>F\u00fcr deutsche Unternehmen mit internationalem Gesch\u00e4ft wird das Sanktionsrecht damit zu einer Daueraufgabe im Compliance-Management. Die l\u00fcckenlose Pr\u00fcfung von Vertr\u00e4gen, die \u00dcberwachung von Lieferketten und die Beobachtung der Rechtsentwicklung sind essenziell, um in einem komplexen geopolitischen Umfeld handlungsf\u00e4hig zu bleiben. Der Ablauf der Frist ist somit sowohl ein Schlusspunkt f\u00fcr alte Gesch\u00e4fte als auch eine Mahnung f\u00fcr die Zukunft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ab heute gelten versch\u00e4rfte EU-Importverbote f\u00fcr verarbeitete russische Erd\u00f6lerzeugnisse. Deutsche Unternehmen m\u00fcssen ihre Lieferketten endg\u00fcltig anpassen. 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