{"id":756185,"date":"2026-01-29T15:44:11","date_gmt":"2026-01-29T15:44:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/756185\/"},"modified":"2026-01-29T15:44:11","modified_gmt":"2026-01-29T15:44:11","slug":"landgericht-muenchen-zwei-jahre-und-neun-monate-haft-im-kvr-korruptionsprozess-muenchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/756185\/","title":{"rendered":"Landgericht M\u00fcnchen: Zwei Jahre und neun Monate Haft im KVR-Korruptionsprozess &#8211; M\u00fcnchen"},"content":{"rendered":"<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Im ersten Prozess um Korruptionsf\u00e4lle im Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die 6. Strafkammer des Landgerichts am Donnerstag die Urteile gesprochen: Der Hauptangeklagte A., 29, muss wegen der Bestechung von Amtstr\u00e4gern in insgesamt sieben F\u00e4llen f\u00fcr zwei Jahre und neun Monate ins Gef\u00e4ngnis. Zwei ehemalige KVR-Mitarbeiter, die A. bestochen hat, wurden zu Haftstrafen von je einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wurden.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Das Gericht blieb damit in allen F\u00e4llen unter dem Strafma\u00df, das die Staatsanwaltschaft am Vormittag gefordert hatte: drei Jahre und drei Monate f\u00fcr A., zwei Jahre f\u00fcr den ehemaligen KVR-Mitarbeiter T., ein Jahr und zehn Monate f\u00fcr dessen Kollegin H. Da sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung der fr\u00fcheren KVR-Angestellten auf Rechtsmittel verzichteten, sind deren Urteile bereits rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Die Verteidiger von A., Gebhard Lingel und Florian Schmidtke, lie\u00dfen sich nach der Urteilsverk\u00fcndung durch die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner die Option einer Revision zun\u00e4chst offen, wirkten aber durchaus zufrieden. Zu Prozessbeginn war noch ein Strafrahmen von vier bis f\u00fcnf Jahren Haft im Raum gestanden.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Richterin Wagner w\u00fcrdigte in ihrer Urteilsbegr\u00fcndung die \u201e\u00fcberschie\u00dfenden Gest\u00e4ndnisse\u201c und die sichtbare Reue aller drei Angeklagten, vor allem jedoch die Kooperation von A. bei der Aufkl\u00e4rung. Bereits Staatsanw\u00e4ltin Lisa Schegg hatte in ihrem Pl\u00e4doyer die Aufkl\u00e4rungshilfe des Angeklagten hervorgehoben: \u201eSeine Angaben f\u00fchrten zu drei weiteren Ermittlungsans\u00e4tzen.\u201c Inzwischen ist ein halbes Dutzend Tatverd\u00e4chtige wegen Bestechungsvorw\u00fcrfen im KVR im Visier der Beh\u00f6rden, die ersten Gerichtsverfahren seien bereits eingeleitet, sagte Wagner am Donnerstag. Als strafmildernd zugunsten von A. ber\u00fccksichtigte das Gericht zudem, dass es sich um eher geringe Bestechungssummen gehandelt habe und kein dauerhafter Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Der gelernte Rechtsanwaltsfachgehilfe A. hatte sich 2022 als sogenannter Relocation-Dienstleister selbst\u00e4ndig gemacht und Zuwanderern seine Unterst\u00fctzung in ausl\u00e4nderrechtlichen Angelegenheiten angeboten. Vor allem unter Menschen aus dem Westbalkan sei seine Hilfe gefragt gewesen, res\u00fcmierte Richterin Wagner. A. habe den Eindruck erwecken k\u00f6nnen, die entsprechenden Verfahren im KVR schnell ins Laufen zu bringen.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Dazu stiftete er freilich Mitarbeitende aus zwei verschiedenen Abteilungen zu Dingen an, die sie nicht h\u00e4tten tun d\u00fcrfen, durch die sie mithin ihre Dienstpflichten verletzten. Die im Passwesen besch\u00e4ftigte H., 27, erledigte mindestens 13 An- und Ummeldungen, f\u00fcr die sie weder zust\u00e4ndig noch befugt gewesen war. Und der im Ausl\u00e4nderamt angestellte T., 50, erstellte trotz fehlender Voraussetzungen elf sogenannte Fiktionsbescheinigungen f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Aufenthaltserlaubnis von A.s Kunden.<\/p>\n<p>\u201eDie Struktur schafft eine Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Korruption\u201c<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft urspr\u00fcnglich 21 Bestechungsf\u00e4lle, f\u00fcr nachgewiesen hielt das Gericht letztlich sieben. Demnach habe H. insgesamt 1400 Euro bekommen, ihr Kollege T. insgesamt 700 Euro.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">A.s Anwalt Gebhard Lingel hatte in seinem Pl\u00e4doyer nicht nur die Aufkl\u00e4rungshilfe seines Mandanten betont (\u201ewenn es so etwas gibt wie einen vorbildlichen Angeklagten, dann sitzt er hier\u201c). Mit seinen ausf\u00fchrlichen Erkl\u00e4rungen habe A. dem KVR sogar noch geholfen, Schwachstellen im System zu erkennen, fand Lingel.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">T.s Verteidiger Andreas Remiger hatte ebenfalls auf generelle Probleme und Defizite im KVR hingewiesen: \u201eDie Struktur schafft eine Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/thema\/Korruption\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Korruption<\/a>.\u201c Auch H.s Anw\u00e4ltin Nanni Herrmann hatte zugunsten ihrer Mandantin Strukturschw\u00e4chen im System des KVR reklamiert: Die Hemmschwelle f\u00fcr die \u00dcberschreitung ihrer Kompetenzen sei jedenfalls gering gewesen, die unbefugten An- und Ummeldungen habe sie mit ihrem eigenen Passwort von ihrem eigenen Rechner aus erledigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Anwalt Lingel hatte zwar vergebens \u201eeine Strafe im bew\u00e4hrungsf\u00e4higen Bereich\u201c f\u00fcr seinen Mandanten beantragt, also eine Strafe, welche die Dauer von zwei Jahren nicht \u00fcberschreite. Aber einen kleinen Erfolg verbuchte er dennoch: A. durfte den Gerichtssaal auf freiem Fu\u00df verlassen, nachdem er zu Beginn noch aus der U-Haft vorgef\u00fchrt worden war. Richterin Wagner hob die Vollstreckung des Haftbefehls auf. \u201eDie U-Haft war eine sehr harte Zeit\u201c, sagte der 29-J\u00e4hrige in seinem Schlusswort: \u201eIch kann nur versichern, dass keine strafrechtlichen Sachen mehr passieren.\u201c<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">\u00c4hnlich mitgenommen wirkten auch seine Mitangeklagten T. und H. nach den insgesamt elf Verhandlungstagen. Richterin Andrea Wagner glaubt, dass der Prozess ein \u201emassiver Denkzettel\u201c f\u00fcr das Trio gewesen sei: \u201eIch denke, dass wir sie hier nicht wiedersehen werden.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Im ersten Prozess um Korruptionsf\u00e4lle im Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat die 6. 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