{"id":756904,"date":"2026-01-29T22:19:10","date_gmt":"2026-01-29T22:19:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/756904\/"},"modified":"2026-01-29T22:19:10","modified_gmt":"2026-01-29T22:19:10","slug":"klage-erfolgreich-regierung-muss-mehr-fuer-klimaschutz-tun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/756904\/","title":{"rendered":"Klage erfolgreich: Regierung muss mehr f\u00fcr Klimaschutz tun"},"content":{"rendered":"<p>Bis zum Jahr 2030 sollen die deutschen Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegen\u00fcber 1990 verringert werden. Dazu hat sich die Bundesrepublik in ihrem nationalen Klimaziel verpflichtet. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun best\u00e4tigt hat, war die Ampel-Regierung beim Klimaschutz jedoch nicht ambitioniert genug.<\/p>\n<p>Urteil: Klimaschutzpl\u00e4ne der Bundesregierung sind unzureichend<\/p>\n<p>Die Richter gaben dabei einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Diese hatte sich urspr\u00fcnglich gegen das Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 gewandt. <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/deutschland-welt\/urteil-bundesregierung-muss-klimaschutzprogramm-nachbessern,UCxy9NR\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Organisation im Mai 2024 Erfolg<\/a>, die damalige Bundesregierung ging jedoch in Revision.<\/p>\n<p>Doch die Revision wurde am Donnerstag vom Bundesverwaltungsgericht zur\u00fcckgewiesen. Denn nach Ansicht der Richter reichen die im Klimaschutzprogramm des Bundes festgeschriebenen Ma\u00dfnahmen nicht aus, um das nationale Klimaziel 2030 zu erreichen. Zwar habe die Bundesregierung einen &#8222;weiten Gestaltungsspielraum&#8220;. Jedoch m\u00fcsse das Klimaschutzprogramm als zentrales Steuerungsinstrument des deutschen Klimaschutzrechts s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen Klimaziels n\u00f6tig sind.<\/p>\n<p>Schwarz-rot will komplett neues Klimaschutzprogramm vorlegen<\/p>\n<p>Umweltstaatssekret\u00e4r Jochen Flasbarth sprach nach dem Urteil von einer &#8222;Ziell\u00fccke&#8220; von 25 Millionen Tonnen CO2-\u00c4quivalenten. Diese Menge an Emissionen muss also im Vergleich zu den Ma\u00dfnahmen des alten Klimaschutzprogramms zus\u00e4tzlich eingespart werden, um das 2030-Ziel zu schaffen. &#8222;Wir werden jetzt alles, was an Defiziten bestanden hat im alten Klimaschutzprogramm, heilen durch das Programm 2026&#8220;, k\u00fcndigte Flasbarth an.<\/p>\n<p>Eine Nachbesserung des Programms von 2023 sei nicht geplant, so der Umweltstaatssekret\u00e4r. Das neue Klimaschutzprogramm, das auch den Zeitraum nach 2030 in den Blick nehmen soll, ist bereits in Arbeit. Laut Klimaschutzgesetz muss es bis Ende M\u00e4rz vom Kabinett beschlossen werden.<\/p>\n<p>Umweltstaatssekret\u00e4r Flasbarth: Alle Ressorts m\u00fcssen liefern<\/p>\n<p>Flasbarth r\u00e4umte ein, dass noch nicht alle Ministerien ausreichend geliefert h\u00e4tten. Er sei aber zuversichtlich, dass das bis M\u00e4rz gelingen werde. Sp\u00e4testens mit dem Urteil m\u00fcsse allen Beteiligten klar sein, &#8222;beim Klimaschutz kann man keine Abstriche machen&#8220;. Angesprochen auf die laufenden Verhandlungen in der Koalition zur Reform des Heizungsgesetzes unterstrich er, dass s\u00e4mtliche Vorhaben der Regierung sich &#8222;an den gesetzlichen Klimaschutzzielen ausrichten&#8220; m\u00fcssten. &#8222;Alle Ressorts m\u00fcssen dazu liefern.&#8220;<\/p>\n<p>DUH und Gr\u00fcne wollen besonders beim Verkehr ansetzen<\/p>\n<p>Die DUH schlug bereits konkrete Ma\u00dfnahmen vor: &#8222;Allein durch ein Tempolimit von 100 km\/h auf Autobahnen und 80 km\/h auf Landstra\u00dfen und Tempo 30 in der Stadt k\u00f6nnte die Klimaschutzl\u00fccke im Jahr 2030 fast zur H\u00e4lfte geschlossen werden&#8220;, erkl\u00e4rte Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer J\u00fcrgen Resch. Die Klimachefin des WFF Deutschland, Viviane Raddatz, verlangte &#8222;ein stringentes, konsequentes, umfassendes Ma\u00dfnahmenpaket&#8220;.<\/p>\n<p>Auch die Gr\u00fcnen sehen vor allem im Verkehrsbereich Nachholbedarf. Die klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Lisa Badum, sagte der Nachrichtenagentur dpa, seit Jahrzehnten str\u00e4ubten sich die Bundesverkehrsminister, die Emissionen in ihrem Sektor zu senken. &#8222;Damit ist jetzt Schluss.&#8220; Als Konsequenz aus dem Urteil forderte sie wirksame neue Ma\u00dfnahmen zur Erreichung des Klimaziels f\u00fcr 2030, darunter ein g\u00fcnstigeres Deutschlandticket, ein Tempolimit, eine Abgabe auf Privatjets und den Abbau von Subventionen wie den Dienstwagenprivileg.<\/p>\n<p>Gericht best\u00e4tigt Klagerecht der DUH<\/p>\n<p>Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde dar\u00fcber hinaus auch das Klagerecht der DUH als Umweltvereinigung best\u00e4tigt. Der Verein k\u00fcndigte an, davon Gebrauch zu machen, &#8222;sofern die Bundesregierung bis zum 25. M\u00e4rz kein ausreichendes Klimaschutzprogramm 2026 beschlie\u00dft&#8220;.<\/p>\n<p>Das Klimaziel f\u00fcr 2030 ist allerdings nur eine Zwischenetappe. Bis 2045 soll der Netto-Aussto\u00df der klimasch\u00e4dlichen Treibhausgase bis auf null sinken. Nach vorl\u00e4ufigen Berechnungen des Thinktanks Agora Energiewende lagen die Emissionen im vergangenen Jahr um 49 Prozent unter denen von 1990.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Bis zum Jahr 2030 sollen die deutschen Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegen\u00fcber 1990 verringert werden. 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