{"id":757537,"date":"2026-01-30T04:15:11","date_gmt":"2026-01-30T04:15:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/757537\/"},"modified":"2026-01-30T04:15:11","modified_gmt":"2026-01-30T04:15:11","slug":"bundestagsdebatte-freiheits-und-buergerfeindliches-system-heftiger-streit-ueber-gesetzesentwurf-zu-paragraf-188","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/757537\/","title":{"rendered":"Bundestagsdebatte: \u201eFreiheits- und b\u00fcrgerfeindliches System\u201c \u2013 Heftiger Streit \u00fcber Gesetzesentwurf zu Paragraf 188"},"content":{"rendered":"<p>Die AfD bringt den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 188 ein, Jens Spahn liefert eine Steilvorlage. Im Bundestag entbrennt daraufhin eine Debatte \u00fcber Meinungsfreiheit, den Schutz von Kommunalpolitikern und die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz.<\/p>\n<p data-external=\"Article.FirstParagraph\">\u201eDas freiheits- und b\u00fcrgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten\u201c, ruft Stephan Brandner am sp\u00e4ten Donnerstag in den halb leeren Plenarsaal des Bundestages. Anlass ist die Debatte \u00fcber einen Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter eine erh\u00f6hte Strafandrohung stellt.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Brisanz erhielt die Debatte durch eine vorausgegangene \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung des Unionsfraktionschefs Jens Spahn. In der \u201e<a class=\"is-link c-block-items__link is-external c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/projekte\/artikel\/politik\/jens-spahn-cdu-interview-regierung-spd-weltlage-trump-afd-e338370\/?reduced=true\" target=\"_blank\" title=\"(Link wird in einem neuen Tab ge\u00f6ffnet)\" rel=\"nofollow noopener\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.sueddeutsche.de\/projekte\/artikel\/politik\/jens-spahn-cdu-interview-regierung-spd-weltlage-trump-afd-e338370\/?reduced=true&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\">S\u00fcddeutschen Zeitung<\/a>\u201c forderte der CDU-Politiker vergangene Woche die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches. \u201eDie M\u00e4chtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen\u201c, sagte Spahn zur Begr\u00fcndung. Urspr\u00fcnglich habe man Kommunalpolitiker besser sch\u00fctzen wollen, mit der erweiterten Fassung von 2021 wirke der Paragraf heute jedoch wie ein Privileg f\u00fcr die Politik. \u201eEs gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung\u201c, erkl\u00e4rte Spahn. \u201eDer gilt f\u00fcr alle.\u201c<\/p>\n<p>Im Bundestag selbst war Jens Spahn bei der Debatte \u00fcber den AfD-Gesetzesentwurf nicht anwesend. Statt des Fraktionsvorsitzenden \u00e4u\u00dferte sich so der Bundestagsabgeordnete Carsten M\u00fcller f\u00fcr die Union. <\/p>\n<p>M\u00fcller wies die AfD-Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen entschieden zur\u00fcck. Die AfD diskreditiere mit ihrem Antrag die Justiz und betreibe \u201ewiderliche Bigotterie\u201c, sagte M\u00fcller. Wer eine Regelung f\u00fcr falsch halte, sie aber selbst nutze, verliere an Glaubw\u00fcrdigkeit. <\/p>\n<p>Hintergrund von M\u00fcllers Vorwurf ist die eigene Nutzung des Paragrafen 188 durch die AfD. Recherchen von <a class=\"is-link c-block-items__link is-external c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/deutschland\/gesellschaft\/id_100734052\/alice-weidel-afd-chefin-stellt-strafantraege-wegen-beleidigung-.html\" target=\"_blank\" title=\"(Link wird in einem neuen Tab ge\u00f6ffnet)\" rel=\"nofollow noopener\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/deutschland\/gesellschaft\/id_100734052\/alice-weidel-afd-chefin-stellt-strafantraege-wegen-beleidigung-.html&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\">\u201eT-Online\u201c <\/a>zufolge machten f\u00fchrende Vertreter der Partei, darunter auch Parteichefin Alice Weidel, in hunderten F\u00e4llen selbst von dem Paragrafen Gebrauch, wenn sie im Internet beleidigt wurden.<\/p>\n<p>Zugleich erinnerte der CDU-Abgeordnete an die Entstehungsgeschichte der Norm. Die heutige Fassung des Paragrafen sei eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Walter L\u00fcbcke gewesen. \u201eMordtaten folgten blutr\u00fcnstigen Worten\u201c, sagte M\u00fcller. <\/p>\n<p>F\u00fcr die AfD verteidigte ihr parlamentarischer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Stephan Brandner den eigenen Gesetzesentwurf. Das Gesetz sei ein \u201eMaulkorb- oder Majest\u00e4tsbeleidigungsparagraf\u201c, so Brandner. Bereits bei der Gesetzesanpassung im Jahr 2020 habe seine Fraktion davor gewarnt, dass damit Kritik und Satire kriminalisiert w\u00fcrden. \u201eIn Wahrheit geht und ging es den Altparteien um ihren eigenen Schutz vor Kritik durch Kriminalisierung der B\u00fcrger und Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte\u201c, sagte Brandner.<\/p>\n<p>Auf eine Zwischenfrage des CDU\/CSU-Abgeordneten Axel M\u00fcller, ob er damit die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz infrage stelle, erkl\u00e4rte Brandner, man m\u00fcsse \u201enat\u00fcrlich differenzieren\u201c. Es gebe keine pauschale Bewertung, sagte er, verwies jedoch auf einzelne Verfahren, in denen \u201eeine Gesinnungsjustiz stattgefunden\u201c habe. Brandner sprach in diesem Zusammenhang von einem \u201eMarsch durch die Institutionen\u201c, der auch vor der Justiz nicht Halt gemacht habe. Die stark gestiegenen Fallzahlen des Paragrafen 188 wertete er als weiteren Beleg daf\u00fcr. <\/p>\n<p>Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 bundesweit 4439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es demnach 2598 F\u00e4lle, 2022 lag die Zahl noch bei 1404. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht. F\u00fcr das laufende Jahr liegen bislang keine vollst\u00e4ndigen Zahlen vor.<\/p>\n<p>Die SPD wies diese Darstellung entschieden zur\u00fcck. Die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge bezeichnete den AfD-Antrag als \u201eeinen Angriff auf den Schutz unserer Demokratie\u201c. Paragraf 188 sch\u00fctze nicht nur Bundes- oder Landespolitiker, sondern \u201eexplizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Gemeinder\u00e4te, Stadtr\u00e4te und B\u00fcrgermeisterinnen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind\u201c. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht f\u00fcr M\u00e4chtige, sei \u201eschlicht falsch\u201c. <\/p>\n<p>Spahns Vorsto\u00df sei \u201edurchsichtig\u201c, hei\u00dft es<\/p>\n<p>Auch die Gr\u00fcnen lehnten den Vorsto\u00df ab. Lena Guminor, Obfrau im Rechtsausschuss, erinnerte ebenfalls daran, dass der Paragraf als Konsequenz aus dem Mord an Walter L\u00fcbcke eingef\u00fchrt wurde. Ziel sei es gewesen, \u201evor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu sch\u00fctzen\u201c. Dass Jens Spahn nun von einem \u201eSonderrecht f\u00fcr die M\u00e4chtigen\u201c spreche, sei bemerkenswert. Diese Formulierung habe er \u201edirekt aus dem AfD-Antrag \u00fcbernommen\u201c, so Guminor. <\/p>\n<p>F\u00fcr die Linksfraktion sprach der rechtspolitische Sprecher Luke Ho\u00df. Die Wut vieler Menschen auf Politiker habe Gr\u00fcnde, sagte Ho\u00df, und verwies auf politische Entscheidungen etwa zu Migration, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Jens Spahn und die Union betrieben Politik \u201egegen diejenigen, die den Laden am Laufen halten\u201c. Wer dar\u00fcber w\u00fctend werde und \u201evielleicht etwas \u00fcber die Str\u00e4nge schl\u00e4gt\u201c, werde angezeigt. Spahns Vorsto\u00df zur Abschaffung des Paragrafen nannte Ho\u00df \u201edurchsichtig\u201c. Es gehe ihm nicht um den Schutz vor \u00fcbertriebener Strafverfolgung, sondern darum, der AfD zu zeigen, \u201edass Sie gerne ihr Gesch\u00e4ft betreiben\u201c.<\/p>\n<p>Am Ende der Debatte stimmte der Bundestag namentlich \u00fcber den Gesetzentwurf der AfD ab. Eine Mehrheit von 440 Stimmen votierte gegen die Abschaffung. 133 waren daf\u00fcr, bei insgesamt 573 abgegebenen Stimmen. Der Paragraf bleibt damit unver\u00e4ndert in Kraft.<\/p>\n<p>Bereits vor der Abstimmung galt als sicher, dass der Gesetzentwurf der AfD keine Mehrheit finden w\u00fcrde. Union, SPD, Gr\u00fcne und Linke hatten im Vorfeld deutlich gemacht, dem Antrag nicht zuzustimmen. Ma\u00dfgeblich ist dabei die Brandmauer, die partei\u00fcbergreifende Praxis, Gesetzentw\u00fcrfe der AfD unabh\u00e4ngig von inhaltlichen \u00dcberschneidungen nicht mitzutragen.<\/p>\n<p>Solche Konstellationen sind im Bundestag aber auch au\u00dferhalb der Brandmauer kein Sonderfall. Immer wieder stimmen Fraktionen gegen Antr\u00e4ge oder Gesetzentw\u00fcrfe, deren Ziele sie grunds\u00e4tzlich teilen, weil sie von der \u201efalschen\u201c Partei eingebracht wurden oder mit dem Zweck verbunden waren, einen Keil in die jeweilige Koalition zu treiben. Das gilt nicht nur im Umgang mit der AfD, sondern auch zwischen den anderen Parteien. <\/p>\n<p>So bringen Oppositionsfraktionen von links bis rechts immer wieder eigene Antr\u00e4ge zur Abstimmung, die inhaltlich mit Positionen einzelner Koalitionsparlamentarier \u00fcbereinstimmen. Halten sich diese Abgeordneten dann aber an die Koalitionsdisziplin und stimmen gegen das Vorhaben aus der Opposition, versucht diese dann damit nachzuweisen, dass die regierenden Parteien gegen ihre eigenen \u00dcberzeugungen arbeiteten.<\/p>\n<p>Im parlamentarischen Betrieb gilt Zustimmung damit nicht allein als inhaltliches Votum, sondern auch als eine Art Machtzuschreibung. Wer f\u00fcr einen Gesetzentwurf stimmt, st\u00e4rkt dessen Initiator politisch und \u00fcberl\u00e4sst ihm die Deutungshoheit \u00fcber ein Thema. Deshalb wird in der Regel entlang der Linien von Koalition und Opposition abgestimmt \u2013 es sei denn, es werden fraktions\u00fcbergreifende Gesetzesentw\u00fcrfe erarbeitet wie etwa bei Fragen zur Sterbehilfe oder Pr\u00e4nataldiagnostik.<\/p>\n<p><a class=\"is-link c-block-items__link is-external c-link--rich-text-renderer\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/autor\/maximilian-heimerzheim\/\" target=\"_blank\" title=\"(Link wird in einem neuen Tab ge\u00f6ffnet)\" rel=\"nofollow noopener\" data-internal-tracking-enabled=\"true\" data-internal-tracking=\"{&quot;action&quot;:&quot;click&quot;,&quot;label&quot;:&quot;link&quot;,&quot;name&quot;:&quot;Inline Element&quot;,&quot;data&quot;:{&quot;source&quot;:&quot;&quot;,&quot;target&quot;:&quot;https:\/\/www.welt.de\/autor\/maximilian-heimerzheim\/&quot;,&quot;trackingName&quot;:&quot;&quot;,&quot;trackingLabel&quot;:&quot;&quot;}}\"><b>Maximilian Heimerzheim<\/b><\/a><b> ist Volont\u00e4r im Innenpolitik-Ressort.<\/b><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die AfD bringt den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 188 ein, Jens Spahn liefert eine Steilvorlage. 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