{"id":780855,"date":"2026-02-08T06:34:12","date_gmt":"2026-02-08T06:34:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/780855\/"},"modified":"2026-02-08T06:34:12","modified_gmt":"2026-02-08T06:34:12","slug":"nicht-geraeumte-gehwege-wie-gehen-staedte-damit-um","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/780855\/","title":{"rendered":"Nicht ger\u00e4umte Gehwege &#8211; wie gehen St\u00e4dte damit um?"},"content":{"rendered":"<p>Freundliche Ermahnung oder saftiges Bu\u00dfgeld? St\u00e4dte gehen unterschiedlich damit um, wenn Anwohner ihrer R\u00e4um- und Streupflicht nicht nachkommen. Auch die Spanne bei den Bu\u00dfgeldsummen ist enorm. <\/p>\n<p>Bei winterlichem Wetter m\u00fcssen Anlieger und Eigent\u00fcmer die Gehwege vor ihren Grundst\u00fccken r\u00e4umen. Doch was passiert, wenn sie das nicht tun? Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei St\u00e4dten in Niedersachsen und in Bremen gibt Antworten: <\/p>\n<p>            &#13;<br \/>\n              Stichprobenartige Kontrollen in Hannover <\/p>\n<p>In der Landeshauptstadt f\u00fchrt die Stadtreinigung stichprobenartige Kontrollen durch, ob Anliegerinnen und Anlieger ihrer R\u00e4um- und Streupflicht nachkommen. Ziel sei, f\u00fcr Sicherheit auf den Wegen zu sorgen, teilte eine Sprecherin des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) mit. Gravierende Verst\u00f6\u00dfe werden demnach dokumentiert. \u201eIm Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit kann in solchen F\u00e4llen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, welches ein Verwarngeld in H\u00f6he von 55 Euro vorsieht\u201c, schrieb die Sprecherin.\u00a0 <\/p>\n<p>Die Kontrollen werden demnach von Besch\u00e4ftigten der Verwaltung durchgef\u00fchrt, nicht vom aktiven Winterdienst. \u201eDie Sicherung der Fahrbahnen hat f\u00fcr aha stets oberste Priorit\u00e4t.\u201c Wie viele Verst\u00f6\u00dfe j\u00fcngst festgestellt wurden, sagte die Sprecherin nicht. Die Zahl h\u00e4nge immer von der jeweiligen Wetterlage und der Intensit\u00e4t der Kontrollm\u00f6glichkeiten ab.\u00a0 <\/p>\n<p>Mehrere Anzeigen in Salzgitter\u00a0 <\/p>\n<p>Bei der Verwaltung der Stadt Salzgitter gingen mindestens 16 Anzeigen zu nicht ger\u00e4umten Gehwegen und Zufahrten ein. \u201eBu\u00dfgelder wurden nicht verh\u00e4ngt\u201c, teilte eine Sprecherin mit. \u201eDie B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger werden zun\u00e4chst aufgefordert, ihrer Streupflicht nachzukommen.\u201c Gezielte Kontrollen durch st\u00e4dtische Au\u00dfendienstmitarbeiter wie dem Ordnungsdienst gibt es demnach nicht. Allerdings melden B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Verst\u00f6\u00dfe, die mit einer Geldbu\u00dfe geahndet werden k\u00f6nnen. Der Rahmen f\u00fcr eine Ordnungswidrigkeit liegt in Salzgitter in der Regel zwischen 5 Euro und 1.000 Euro, wie die Sprecherin schrieb.\u00a0 <\/p>\n<p>Wilhelmshaven setzt auf Verhaltens\u00e4nderung\u00a0 <\/p>\n<p>Auch in Wilhelmshaven gab es Menschen, die ihrer R\u00e4um- und Streupflicht nicht nachkamen. Wie viele Verst\u00f6\u00dfe festgestellt wurden, war allerdings zun\u00e4chst unklar. \u201eAufgrund der zeitverz\u00f6gerten Einleitung der Verfahren k\u00f6nnen wir derzeit noch keine Zahl nennen\u201c, erkl\u00e4rte eine Sprecherin der Stadt. Der Fokus liege aktuell auf der Information \u00fcber die bestehenden Verpflichtungen. Ziel sei eine Verhaltens\u00e4nderung. \u201eDie Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren schlie\u00dfen wir aber nicht aus.\u201c Wer gegen die Stra\u00dfenreinigungspflicht verst\u00f6\u00dft, muss mit einem Bu\u00dfgeld rechnen. Die Summe liege in der Regel bei 200 Euro, teilte die Sprecherin mit.\u00a0 <\/p>\n<p>Hinweise und Ermahnungen in Bremen\u00a0 <\/p>\n<p>Der Ordnungsdienst in Bremen hat einige Verst\u00f6\u00dfe gegen die R\u00e4um- und Streupflicht festgestellt. Eine vollst\u00e4ndige Statistik gibt es allerdings nicht, wie eine Sprecherin des Innenressorts mitteilte. Aber: Allein am 4. Februar 2026 wurden 50 Ansprachen wegen fehlender R\u00e4umung dokumentiert. \u201eDaraus ergaben sich 24 m\u00fcndliche Verwarnungen sowie 26 schriftliche Verwarnungen bzw. Anzeigen.\u201c Demnach setzten die Teams des Ordnungsdienstes bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die winterliche Reinigungspflicht zun\u00e4chst auf Hinweise und Ermahnungen. So k\u00f6nnten Gefahren schnell beseitigt und eine gute Zusammenarbeit mit den Anliegerinnen und Anliegern gef\u00f6rdert werden, hie\u00df es.\u00a0 <\/p>\n<p>Die Ermahnungen werden dokumentiert, damit bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen weitere Schritte m\u00f6glich sind. Wer ein Bu\u00dfgeld bekommt, muss mit einer Summe von bis zu 1.000 Euro rechnen &#8211; abh\u00e4ngig von Art und Dauer des Versto\u00dfes und der damit verbundenen Gef\u00e4hrdung. \u201eIn der Regel werden Verst\u00f6\u00dfe gegen die R\u00e4um- und Streupflicht mit Bu\u00dfgeldern ab 50 Euro zuz\u00fcglich Geb\u00fchren und Auslagen geahndet\u201c, so die Sprecherin. In der aktuellen Wintersaison 2025\/2026 gab es noch keine solchen Bu\u00dfgelder.\u00a0 <\/p>\n<p>Einige nicht ger\u00e4umte Gehwege in Oldenburg <\/p>\n<p>In der Stadt Oldenburg wurden in diesem Winter vermehrt Verst\u00f6\u00dfe gegen die R\u00e4um- und Streupflicht durch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gemeldet. \u201eOrdnungswidrigkeitsverfahren wurden bisher noch nicht eingeleitet, dies wird derzeit noch gepr\u00fcft\u201c, teilte eine Sprecherin der Stadt am Freitag mit. Demnach werden die Verantwortlichen bei Verst\u00f6\u00dfen telefonisch, m\u00fcndlich oder schriftlich zum Nachholen der Winterdienstpflichten aufgefordert. Der Zentrale Au\u00dfendienst der Stadt gehe den Verst\u00f6\u00dfen vor Ort nach. \u201eZiel ist insbesondere, dass die R\u00e4umung der Gehwege nachgeholt und damit Gefahrenquellen beseitigt werden.\u201c Bei Verst\u00f6\u00dfen drohen Bu\u00dfgelder bis zu 5.000 Euro. Eine solche Summer w\u00fcrde allerdings erst bei wiederholten und vors\u00e4tzlichen groben Verst\u00f6\u00dfen gegen die Streu- und R\u00e4umpflicht verh\u00e4ngt werden, erkl\u00e4rte die Sprecherin. <\/p>\n<p>Vier Verfahren in Braunschweig <\/p>\n<p>In Braunschweig wurden in diesem Winter bislang vier Verfahren wegen nicht erfolgter Schneer\u00e4umung auf Gehwegen eingeleitet, wie ein Sprecher der Stadt am Freitag mitteilte. \u201eJede Anzeige er\u00f6ffnet ein Bu\u00dfgeldverfahren, bei dem der Beschuldigte zun\u00e4chst \u2013 wie in Bu\u00dfgeldverfahren \u00fcblich \u2013 einen Anh\u00f6rungsbogen erh\u00e4lt, damit er sich zu dem Vorwurf \u00e4u\u00dfern kann.\u201c Keines der Verfahren sei abgeschlossen. Die H\u00f6he des Bu\u00dfgeldes ist dem Sprecher zufolge abh\u00e4ngig von den Tatumst\u00e4nden und beginnt bei Erstverst\u00f6\u00dfen bei 60 Euro. Der Winterdienstleister ALBA Braunschweig achtet darauf, ob die R\u00e4um- und Streupflicht auf Gehwegen erf\u00fcllt wird. Auch der st\u00e4dtische Zentrale Ordnungsdienst schaut im Rahmen seiner Streifeng\u00e4nge, ob es Verst\u00f6\u00dfe gibt. Werden solche festgestellt, erinnern die Besch\u00e4ftigte die Anliegerinnen und Anlieger zun\u00e4chst an ihre Pflicht, etwa durch Ansprache an der Haust\u00fcr. \u201eErst wenn wiederholt und dauerhaft keine Reaktion erfolgt, kommt eine Anzeige in Betracht\u201c, so der Sprecher.\u00a0 <\/p>\n<p>Keine Beschwerden in Osnabr\u00fcck <\/p>\n<p>Kontrollen, ob B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bei Schnee und Eis ihrer R\u00e4umpflicht nachkommen, gibt es in der Stadt Osnabr\u00fcck nicht, wie ein Sprecher mitteilte. Demnach lagen der Verwaltung bis Donnerstagnachmittag auch keine Beschwerden \u00fcber nicht ger\u00e4umte Gehwege und Zufahrten vor. Sollten welche eintrudeln, werde das Ordnungsamt dem nachgehen. Bei einem Versto\u00df droht in Osnabr\u00fcck ein Bu\u00dfgeld von 55 Euro. <\/p>\n<p><img decoding=\"async\"   src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/vereiste-gehwege-koennen-schnell-gefaehrlich-werden-abhilfe-715005.jpg\" title=\"Nicht ger\u00e4umte Gehwege - wie gehen St\u00e4dte damit um? - Foto: Hauke-Christian Dittrich\" alt=\"Vereiste Gehwege k\u00f6nnen schnell gef\u00e4hrlich werden - Abhilfe schafft Streugut. (Archivbild)  - Foto: Hauke-Christian Dittrich\" class=\"img-responsive\"\/><\/p>\n<p>Vereiste Gehwege k\u00f6nnen schnell gef\u00e4hrlich werden &#8211; Abhilfe schafft Streugut. (Archivbild)  <\/p>\n<p class=\"image-credit\">Foto: Hauke-Christian Dittrich<\/p>\n<p><img decoding=\"async\"   src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/bei-verstoessen-gegen-die-winterliche-reinigungspflicht-715006.jpg\" title=\"Nicht ger\u00e4umte Gehwege - wie gehen St\u00e4dte damit um? - Foto: Sina Schuldt\" alt=\"Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die winterliche Reinigungspflicht setzt der Ordnungsdienst in Bremen zun\u00e4chst auf Hinweise und Ermahnungen. (Archivbild) - Foto: Sina Schuldt\" class=\"img-responsive\"\/><\/p>\n<p>Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die winterliche Reinigungspflicht setzt der Ordnungsdienst in Bremen zun\u00e4chst auf Hinweise und Ermahnungen. (Archivbild) <\/p>\n<p class=\"image-credit\">Foto: Sina Schuldt<\/p>\n<p><img decoding=\"async\"   src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/wer-im-winter-seiner-raeumpflicht-nicht-nachkommt-muss-mit-715007.jpg\" title=\"Nicht ger\u00e4umte Gehwege - wie gehen St\u00e4dte damit um? - Foto: Julian Stratenschulte\" alt=\"Wer im Winter seiner R\u00e4umpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bu\u00dfgeld rechnen. (Archivbild)  - Foto: Julian Stratenschulte\" class=\"img-responsive\"\/><\/p>\n<p>Wer im Winter seiner R\u00e4umpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bu\u00dfgeld rechnen. (Archivbild)  <\/p>\n<p class=\"image-credit\">Foto: Julian Stratenschulte<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Freundliche Ermahnung oder saftiges Bu\u00dfgeld? 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