{"id":786980,"date":"2026-02-10T16:17:13","date_gmt":"2026-02-10T16:17:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/786980\/"},"modified":"2026-02-10T16:17:13","modified_gmt":"2026-02-10T16:17:13","slug":"senat-beschliesst-brandmauer-fuer-verfassungsgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/786980\/","title":{"rendered":"Senat beschlie\u00dft \u201eBrandmauer\u201c f\u00fcr Verfassungsgericht"},"content":{"rendered":"<p class=\"tspCCnp tspCCnq\">Der schwarz-rote Berliner Senat will den Verfassungsgerichtshof st\u00e4rken und widerstandsf\u00e4higer gegen extremistische Kr\u00e4fte machen. Er brachte dazu diverse Verfassungs\u00e4nderungen auf den Weg, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) nach der Sitzung mitteilte.\u00a0<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Sie zielen im Kern darauf ab, Festlegungen zu Status, Struktur und Zusammensetzung des h\u00f6chsten Berliner Gerichts in der Verfassung zu regeln anstatt in einem Gesetz. Dadurch steigen die H\u00fcrden, dies sp\u00e4ter wieder zu \u00e4ndern: Denn f\u00fcr eine Verfassungs\u00e4nderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament n\u00f6tig, f\u00fcr eine Gesetzes\u00e4nderung reicht eine einfache Mehrheit.\u00a0<\/p>\n<p> Regeln sollen in Verfassung\u00a0 <\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Laut Badenberg soll k\u00fcnftig in der Landesverfassung geregelt werden, dass die Amtszeit der Verfassungsrichter sieben Jahre besteht und sie nicht f\u00fcr eine zweite Amtsperiode gew\u00e4hlt werden d\u00fcrfen. Sie sollen ihre Gesch\u00e4fte indes nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange fortf\u00fchren, bis ein Nachfolger ernannt ist. Sollte es also bei Wahl neuer Verfassungsrichter, die im Abgeordnetenhaus erfolgt, Probleme geben, bliebe das h\u00f6chste Berliner Gericht handlungsf\u00e4hig.<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Auch die Wahlvoraussetzung wird den Pl\u00e4nen zufolge in der Verfassung verankert. Zum Verfassungsrichter kann demnach nur gew\u00e4hlt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und zum Deutschen Bundestag w\u00e4hlbar ist.\u00a0<\/p>\n<p> Eigenst\u00e4ndigkeit des Gerichtshofes <\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Regeln m\u00f6chte der Senat auch, dass nur der Verfassungsgerichtshof selbst und nicht etwa die Politik einen Verfassungsrichter aus seinem Amt abberufen kann &#8211; wenn er dauerhaft dienstunf\u00e4hig ist oder rechtskr\u00e4ftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Verfassungsrichter unterliegen damit nicht den disziplinarrechtlichen Vorschriften f\u00fcr Richter.\u00a0<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">In der Verfassung soll zudem festgeschrieben werden, dass der Gerichtshof ein Verfassungsorgan wie Senat oder Abgeordnetenhaus ist und diesen gegen\u00fcber selbstst\u00e4ndig und unabh\u00e4ngig agiert mit eigener Gesch\u00e4ftsordnung. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sind demnach f\u00fcr die anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Beh\u00f6rden des Landes Berlin bindend.<\/p>\n<p> Koalition braucht Stimmen aus anderen Faktionen <\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">F\u00fcr die geplanten \u00c4nderungen der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus n\u00f6tig. Die Koalition aus CDU und SPD braucht dazu Stimmen zumindest einer weiteren Fraktion. Linke und Gr\u00fcne tragen die Pl\u00e4ne, \u00fcber die Badenberg mit den Fraktionen bereits gesprochen hat, nach eigenen Angaben mit. Die Verfassungs\u00e4nderungen sollen nach den Worten der Senatorin noch vor der Sommerpause in Kraft treten.\u00a0<\/p>\n<p> \u201eVerfassungsrechtliche Brandmauer\u201c <\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">\u201eMit der Verankerung zentraler Grundlagen auf Verfassungsebene st\u00e4rkt Berlin nachhaltig die Unabh\u00e4ngigkeit seines Verfassungsgerichtshofes\u201c, sagte Badenberg. \u201eDamit wird sichergestellt, dass er seine Aufgabe als oberstes Organ der verfassungsrechtlichen Kontrolle im Land Berlin auch k\u00fcnftig verl\u00e4sslich erf\u00fcllen kann.\u201c\u00a0<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Die bisherigen Regelungen bieten nach den Worten der Senatorin eine \u201eoffene Flanke\u201c, um die Justiz politisch unter Druck setzen zu k\u00f6nnen. Diese Flanke werde jetzt geschlossen, Badenberg sprach von einer \u201everfassungsrechtlichen Brandmauer\u201c.<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Marc Vallendar, kritisierte die Pl\u00e4ne. Das eigentliche Problem des Berliner Verfassungsgerichtshofes bestehe darin, dass die politischen Mehrheitsverh\u00e4ltnisse dort nicht abgebildet w\u00fcrden. \u201eDie Altparteien teilen die Richterposten unter sich auf. Damit schotten sie das Verfassungsgericht f\u00fcr sich und gegen die Demokratie ab und zeigen damit, dass sie die Demokratie f\u00fcrchten, die sie zu sch\u00fctzen vorgeben.\u201c\u00a0<\/p>\n<p> Bundesweite Diskussion <\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Auf Bundesebene wie auch in den L\u00e4ndern wird seit geraumer Zeit dar\u00fcber diskutiert, wie Verfassungsgerichte vor Einfluss extremistischer Kr\u00e4fte gesch\u00fctzt werden sollten. Namentlich wird dabei auf die AfD verwiesen. Diese hat in Th\u00fcringen und Brandenburg bereits eine sogenannte Sperrminorit\u00e4t, also mehr als ein Drittel der Sitze im Parlament, und kann somit Verfassungs\u00e4nderungen oder die Wahl von Verfassungsrichtern blockieren.<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Der Bundestag hatte Ende 2024 einer Grundgesetz\u00e4nderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme zugestimmt. Mit dieser Reform wurden zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts ins Grundgesetz aufgenommen.<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">\u00a9 dpa-infocom, dpa:260210-930-667472\/3<\/p>\n<p class=\"tspCCnp\">Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der schwarz-rote Berliner Senat will den Verfassungsgerichtshof st\u00e4rken und widerstandsf\u00e4higer gegen extremistische Kr\u00e4fte machen. 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