{"id":78934,"date":"2025-05-02T16:34:08","date_gmt":"2025-05-02T16:34:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/78934\/"},"modified":"2025-05-02T16:34:08","modified_gmt":"2025-05-02T16:34:08","slug":"polizei-tritt-tuer-ein-mieter-haften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/78934\/","title":{"rendered":"Polizei tritt T\u00fcr ein, Mieter haften"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Eine T\u00fcr wird von der Polizei aufgebrochen \u2013 zahlen m\u00fcssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG K\u00f6ln entschieden.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Ein Polizeieinsatz endete mit einer zerst\u00f6rten Wohnungst\u00fcr, einem reparaturbed\u00fcrftigen T\u00fcrrahmen \u2013 und der Frage, wer f\u00fcr den Schaden haftet. Das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/landgericht-koeln\" target=\"_top\" class=\"external-link-new-window\" title=\"LG K\u00f6ln LTO-Gerichtsseite\" rel=\"noopener\">Landgericht (LG) K\u00f6ln <\/a>hat nun entschieden: Nicht die Polizei, nicht der Vermieter \u2013 sondern der Mieter muss zahlen. Auch dann, wenn sich der Vorfall im Dunstkreis einer Beziehungskrise abspielte (Urt. v. 08.04.2024, Az. 32 O 77\/22).<\/p>\n<p>Ausl\u00f6ser des Einsatzes war ein Streit zwischen zwei Ehem\u00e4nnern, die gemeinsam Mieter der Wohnung waren. Als die Auseinandersetzung eskalierte, rief einer von ihnen die Polizei. Die Beamten trafen kurz darauf ein, doch trotz mehrfacher Aufforderung \u00f6ffnete niemand die T\u00fcr. Aus Sorge vor einer Gef\u00e4hrdungslage verschafften sich die Polizisten gewaltsam Zutritt \u2013 mit entsprechendem Kollateralschaden: T\u00fcr und T\u00fcrrahmen wurden erheblich besch\u00e4digt. Die Eigent\u00fcmerin verlangte Schadensersatz und bezifferte den Schaden auf \u00fcber 17.000 Euro.<\/p>\n<p>Die zentrale Frage lautete: Wer haftet? M\u00fcssen die Mieter f\u00fcr die polizeiliche Ma\u00dfnahme einstehen \u2013 oder bleibt der Staat auf den Kosten sitzen? Das LG K\u00f6ln entschied \u00fcber die deliktische Haftung.<\/p>\n<p>Polizei als &#8222;dazwischentretender Dritter&#8220;<\/p>\n<p>Nach \u00a7\u202f823 Abs.\u202f1 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet, wer vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig das Eigentum eines anderen rechtswidrig verletzt. Dass T\u00fcr und T\u00fcrrahmen besch\u00e4digt wurden und das Eigentum des Vermieters beeintr\u00e4chtigt war, war unstreitig. Fraglich war jedoch, ob der Schaden den Mietern zurechenbar war, obwohl sie ihn nicht unmittelbar verursacht hatten. Denn die T\u00fcr wurde nicht von ihnen, sondern im Rahmen eines durch die Mieter ausgel\u00f6sten Polizeieinsatzes aufgebrochen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann ein sogenanntes Dazwischentreten Dritter die Haftung unterbrechen. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung ist eine Zurechnung aber dennoch m\u00f6glich, wenn das Verhalten des urspr\u00fcnglichen Sch\u00e4digers den Eingriff des Dritten herausfordert oder ma\u00dfgeblich mitverursacht. Daran kn\u00fcpfte das LG K\u00f6ln an.<\/p>\n<p>Keine Haftungsfreistellung bei rechtm\u00e4\u00dfigem Dazwischentreten<\/p>\n<p>Zwar hatten die Beamten die T\u00fcr gewaltsam ge\u00f6ffnet \u2013 allerdings im Rahmen eines rechtm\u00e4\u00dfigen Einsatzes. Gerade das aber sprach gegen eine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs: Denn es waren die Mieter, die durch ihr Verhalten \u2013 konkret: das beharrliche Nicht\u00f6ffnen der T\u00fcr trotz mehrfacher Aufforderung \u2013 den Einsatz veranlasst hatten.<\/p>\n<p>Das Gericht bejahte daher eine deliktische Haftung nach \u00a7\u202f823 Abs.\u202f1 BGB. Die Ma\u00dfnahme der Polizei sei eine ad\u00e4quate und vorhersehbare Reaktion auf das Verhalten der Mieter gewesen und durch dieses Verhalten wesentlich mitverursacht worden. Dass die T\u00fcr physisch durch einen Dritten zerst\u00f6rt wurde, entlaste nicht \u2013 denn gerade das Verhalten der Mieter habe den Eingriff notwendig gemacht.<\/p>\n<p>17.000 Euro? Nicht ganz.<\/p>\n<p>Ganz durchsetzen konnte sich die Vermieterin mit ihrer Klage jedoch nicht: Ein Sachverst\u00e4ndigengutachten ergab, dass lediglich ein Schaden in H\u00f6he von 2.135,60 Euro nachgewiesen werden konnte. In dieser H\u00f6he wurde der Klage gegen die beiden zum Zeitpunkt des Einsatzes anwesenden Mieter stattgegeben. Die dar\u00fcber hinausgehende Forderung sowie die Klage gegen einen dritten ehemaligen Mitmieter, der zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht mehr in der Wohnung lebte, wies das Gericht ab.<\/p>\n<p>Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>xp\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tLG K\u00f6ln zum Dazwischentreten Dritter:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t02.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57114 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t02.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eine T\u00fcr wird von der Polizei aufgebrochen \u2013 zahlen m\u00fcssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":78935,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1828],"tags":[590,1011,29,30,1014,1015,1420,14,15,1209,1009,1012,1010,1013],"class_list":{"0":"post-78934","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-koeln","8":"tag-aktuell","9":"tag-branchennews","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-gesetzgebung","13":"tag-justiz","14":"tag-koeln","15":"tag-nachrichten","16":"tag-news","17":"tag-nordrhein-westfalen","18":"tag-recht","19":"tag-rechtsinformationen","20":"tag-rechtsnews","21":"tag-rechtsprechung"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114439210201150881","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/78934","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=78934"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/78934\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/78935"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=78934"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=78934"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=78934"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}