{"id":812272,"date":"2026-02-20T14:26:20","date_gmt":"2026-02-20T14:26:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/812272\/"},"modified":"2026-02-20T14:26:20","modified_gmt":"2026-02-20T14:26:20","slug":"eu-und-uk-gehen-getrennte-wege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/812272\/","title":{"rendered":"EU und UK gehen getrennte Wege"},"content":{"rendered":"<p>Neue britische Datenschutzregeln erfordern sofortige Anpassungen von Unternehmen, w\u00e4hrend die EU-Pl\u00e4ne auf Kritik sto\u00dfen und die regulatorische Kluft w\u00e4chst.<\/p>\n<p>Die digitale Compliance-Landschaft in Europa driftet auseinander. W\u00e4hrend die EU \u00fcber strengere Regeln streitet, setzt Gro\u00dfbritannien auf Deregulierung \u2013 und zwingt Unternehmen zu sofortigen Anpassungen.<\/p>\n<p>Seit dem 5. Februar 2026 gilt der Gro\u00dfteil des britischen <strong>Data (Use and Access) Act 2025 (DUAA)<\/strong>. Die neuen Regeln schaffen einen \u201ebusiness-friendly\u201c Ansatz, der sich fundamental von den Pl\u00e4nen in Br\u00fcssel unterscheidet. F\u00fcr Unternehmen mit Gesch\u00e4ft in beiden Regionen bedeutet das: Sie m\u00fcssen ihre Datenschutzerkl\u00e4rungen und Nutzungsbedingungen jetzt trennen und aktualisieren.<\/p>\n<p>UK f\u00fchrt \u201eAnerkannte berechtigte Interessen\u201c ein<\/p>\n<p>Der dringendste Grund f\u00fcr \u00dcberarbeitungen kommt aus London. Der DUAA etabliert eine neue Rechtsgrundlage f\u00fcr die Datenverarbeitung: <strong>\u201eAnerkannte berechtigte Interessen\u201c (Recognised Legitimate Interests, RLI)<\/strong>.<\/p>\n<p>Laut einer Analyse der Kanzlei A&amp;O Shearman vom 17. Februar 2026 entf\u00e4llt f\u00fcr diese Kategorie die bisher obligatorische <strong>Interessenabw\u00e4gung<\/strong>. F\u00fcnf Verarbeitungszwecke gelten per Gesetz automatisch als legitim:<br \/>1.  <strong>Weitergabe f\u00fcr \u00f6ffentliche Aufgaben<\/strong> an Beh\u00f6rden<br \/>2.  <strong>Verarbeitung f\u00fcr nationale Sicherheit und Verteidigung<\/strong><br \/>3.  <strong>Datenverarbeitung in Notf\u00e4llen<\/strong> und bei Naturkatastrophen<br \/>4.  <strong>Verbrechensbek\u00e4mpfung und -aufkl\u00e4rung<\/strong><br \/>5.  <strong>Schutz von Kindern und schutzbed\u00fcrftigen Erwachsenen<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmen, die sich auf diese Gr\u00fcnde berufen, m\u00fcssen ihre Datenschutzerkl\u00e4rungen umgehend anpassen. Die Transparenzvorgaben verlangen eine explizite Nennung der \u201eAnerkannten berechtigten Interessen\u201c. Wer diese neue Kategorie nicht von den standardm\u00e4\u00dfigen \u201eberechtigten Interessen\u201c trennt, riskiert einen Versto\u00df gegen das angepasste UK-GDPR.<\/p>\n<p>Automatisierte Entscheidungen: Neue Freiheit mit Fallstrick<\/p>\n<p>Eine der wichtigsten \u00c4nderungen betrifft <strong>automatisierte Entscheidungsfindung (Automated Decision-Making, ADM)<\/strong>. Bisher waren solche Verfahren mit rechtlichen oder \u00e4hnlich schwerwiegenden Folgen stark eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Das neue britische Recht lockert diese Vorgabe \u2013 mit einer entscheidenden Einschr\u00e4nkung. Unternehmen k\u00f6nnen f\u00fcr ADM nun <strong>jede rechtm\u00e4\u00dfige Grundlage<\/strong> nutzen, <strong>auch standardm\u00e4\u00dfige \u201eberechtigte Interessen\u201c<\/strong>. Das er\u00f6ffnet neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr KI-gest\u00fctzte Betrugserkennung oder personalisierte Preise, ohne dass zwingend eine Einwilligung vorliegen muss.<\/p>\n<p>Doch Vorsicht: Diese neue Flexibilit\u00e4t gilt <strong>nicht<\/strong> f\u00fcr die f\u00fcnf Kategorien der \u201eAnerkannten berechtigten Interessen\u201c. F\u00fcr diese darf keine ADM eingesetzt werden. In aktualisierten Nutzungsbedingungen m\u00fcssen zudem weiterhin Schutzmechanismen wie ein Recht auf menschliches Eingreifen klar kommuniziert werden.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Die neuen Regeln zu automatisierten Entscheidungen und KI bringen zwar Chancen \u2013 aber auch konkrete Pflichten f\u00fcr Unternehmen. Ein praxisnaher Leitfaden zur EU\u2011KI\u2011Verordnung erkl\u00e4rt, welche Anforderungen an Risikoklassifizierung, Dokumentation und Schutzmechanismen jetzt gelten und wie Sie Ihre KI\u2011gest\u00fctzten Systeme rechtssicher einordnen. <strong><a href=\"https:\/\/www.datenschutz-praemien.de\/ki-verordnung\/?af=KOOP_MFW_DSN_DNV_YES_KI-VERORDNUNG_X-CWAHN-BGPID_757935\" rel=\"noopener nofollow\" style=\"color: #337ab7 !important; font-weight: bold; text-decoration: underline;\" target=\"_blank\">KI-Verordnung: Jetzt kostenlosen Umsetzungsleitfaden herunterladen<\/a><\/strong><\/p>\n<p>EU-Digitalpaket st\u00f6\u00dft auf scharfe Kritik<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Gro\u00dfbritannien dereguliert, steckt der Versuch der EU-Kommission, den Datenschutz zu modernisieren, in der Krise. Der Vorschlag f\u00fcr ein <strong>\u201eDigital Omnibus\u201c<\/strong>-Paket, das GDPR-Durchsetzung und KI-Gesetz harmonisieren soll, erntete massive Kritik.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte (EDPS) lehnten in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. und 12. Februar 2026 zentrale Punkte ab. Sie kritisierten die geplante Einschr\u00e4nkung des Begriffs \u201epersonenbezogene Daten\u201c und eine m\u00f6gliche Aush\u00f6hlung von Betroffenenrechten.<\/p>\n<p>Die Datenschutz-NGO <strong>NOYB<\/strong> (None of Your Business) warnte, die \u201eVereinfachungen\u201c bedeuteten faktisch eine Beschneidung des Grundrechts auf Datenschutz. F\u00fcr Unternehmen schafft dieser regulatorische Tauziehen Unsicherheit. Deutsche Aufsichtsbeh\u00f6rden meldeten 2025 eine Rekordzahl an Beschwerden \u2013 die Toleranz f\u00fcr unklare Richtlinien sinkt.<\/p>\n<p>e-Evidence-Richtlinie: Neue Pflichten f\u00fcr Dienstleister<\/p>\n<p>Parallel l\u00e4uft eine weitere Frist ab: Bis zum <strong>18. Februar 2026<\/strong> mussten die EU-Mitgliedstaaten die <strong>e-Evidence-Richtlinie<\/strong> umsetzen. Sie erlaubt Strafverfolgungsbeh\u00f6rden eines Mitgliedstaats, elektronische Beweismittel direkt bei Dienstleistern in einem anderen Land anzufordern \u2013 und umgeht damit langsame Rechtshilfeverfahren.<\/p>\n<p>Deutschland hat die Richtlinie in nationales Recht \u00fcberf\u00fchrt, die Umsetzung in der EU bleibt jedoch l\u00fcckenhaft. Cloud-Anbieter, Messaging-Dienste und Marktpl\u00e4tze m\u00fcssen pr\u00fcfen, ob ihre Nutzungsbedingungen und internen Verfahren f\u00fcr direkte Anfragen ausl\u00e4ndischer EU-Beh\u00f6rden ger\u00fcstet sind.<\/p>\n<p>Checkliste f\u00fcr Compliance-Verantwortliche<\/p>\n<p>Was m\u00fcssen Rechts- und Compliance-Abteilungen in den n\u00e4chsten 30 Tagen priorisieren?<\/p>\n<ol>\n<li>\n<p><strong>Britische Datenschutzerkl\u00e4rungen pr\u00fcfen:<\/strong> Verarbeiten Sie Daten f\u00fcr Verbrechensbek\u00e4mpfung, Schutzaufgaben oder beh\u00f6rdliche Zwecke? Dann muss die Rechtsgrundlage auf \u201eAnerkannte berechtigte Interessen\u201c umgestellt und der Verweis auf eine Interessenabw\u00e4gung gestrichen werden. Passen Sie auch den Abschnitt zu automatisierter Entscheidungsfindung an.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Verfahren f\u00fcr Betroffenenanfragen (SAR) aktualisieren:<\/strong> Der DUAA legt fest, dass die 30-Tage-Frist f\u00fcr Antworten erst beginnt, <strong>nachdem<\/strong> die Identit\u00e4t des Anfragenden gepr\u00fcft oder eine erforderliche Geb\u00fchr gezahlt wurde. Interne Abl\u00e4ufe m\u00fcssen angepasst werden. Neue Suchstandards sind \u201eangemessen und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig\u201c \u2013 ersch\u00f6pfende Suchen sind nicht mehr n\u00f6tig, wenn sie unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4ren.<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p><strong>Auf die Spaltung vorbereiten:<\/strong> Eine einzige \u201eglobale Datenschutzerkl\u00e4rung\u201c k\u00f6nnte jetzt zum Risiko werden. Die unterschiedlichen Regeln f\u00fcr automatisierte Entscheidungen und die britischen Sonderkategorien machen getrennte Fassungen f\u00fcr den <strong>EWR<\/strong> und das <strong>UK<\/strong> sinnvoll, um Klarheit und Compliance zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der sogenannte <strong>\u201eBrussels Effect\u201c<\/strong>, bei dem EU-Regeln globale Standards setzen, wird erstmals von einem deregulierenden Nachbarn herausgefordert. Die EU-Kommission hat den Angemessenheitsbeschluss f\u00fcr das UK bis Ende 2025 verl\u00e4ngert. Doch die wachsende Divergenz k\u00f6nnte eine \u00dcberpr\u00fcfung ausl\u00f6sen. Daten d\u00fcrfen vorerst weiter flie\u00dfen \u2013 die rechtlichen Rahmenbedingungen daf\u00fcr entfernen sich jedoch immer weiter voneinander.<\/p>\n<p>\t\t\t\tAnzeige<br \/>\n\t\t\t\tR\u00e4tst du noch bei deiner Aktienauswahl oder investierst du schon nach einem profitablen System?<\/p>\n<p>Ein Depot ohne klare Strategie ist im aktuellen B\u00f6rsenumfeld ein unkalkulierbares Risiko. \u00dcberlass deine finanzielle Zukunft nicht l\u00e4nger dem Zufall oder einem vagen Bauchgef\u00fchl. Der B\u00f6rsenbrief &#8218;trading-notes&#8216; nimmt dir die komplexe Analysearbeit ab und liefert dir konkrete, \u00fcberpr\u00fcfte Top-Chancen. 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