{"id":822199,"date":"2026-02-24T14:49:15","date_gmt":"2026-02-24T14:49:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/822199\/"},"modified":"2026-02-24T14:49:15","modified_gmt":"2026-02-24T14:49:15","slug":"muenchen-tempo-30-schilder-an-landshuter-allee-muessen-wieder-aufgestellt-werden-muenchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/822199\/","title":{"rendered":"M\u00fcnchen: Tempo-30-Schilder an Landshuter Allee m\u00fcssen wieder aufgestellt werden &#8211; M\u00fcnchen"},"content":{"rendered":"<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Die Stadt <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/thema\/M%C3%BCnchen\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">M\u00fcnchen<\/a> muss nun doch wieder Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Damit muss die Stadt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts M\u00fcnchen umsetzen. Einen Antrag der Stadt auf Aufschiebung der Ma\u00dfnahme lehnte der BayVGH ab. An diesem Mittwoch tauscht das Baureferat die Schilder aus\u00a0\u2013 zum zweiten Mal in diesem Jahr.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Die Stadt hatte auf der Landshuter Allee im Juni 2024 eine Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkung auf 30 Kilometer pro Stunde angeordnet und diese in den derzeit g\u00fcltigen Luftreinhalteplan M\u00fcnchen \u00fcbernommen. Damit sollte der gesetzlich vorgegebene Grenzwert f\u00fcr Stickstoffdioxid eingehalten werden \u2013 was auch gelungen ist. Zwei Jahre in Folge wurde der Grenzwert, wenn auch knapp, unterschritten.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Im Januar dann hatte Oberb\u00fcrgermeister <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/thema\/Dieter_Reiter\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Dieter Reiter<\/a> (SPD) die R\u00fcckkehr zu Tempo 50 angeordnet, ohne dass der Luftreinhalteplan angepasst war. Auf Eilantrag zweier Anwohner der Landshuter Allee <a href=\"https:\/\/www.sueddeutsche.de\/muenchen\/muenchen-mittlerer-ring-tempo-30-verwaltungsgericht-landshuter-allee-li.3388270\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">verpflichtete das Verwaltungsgericht M\u00fcnchen die Stadt aber, die entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufzustellen<\/a>, mit der Begr\u00fcndung, es liege noch keine hinreichend verl\u00e4ssliche Prognose vor, dass der Grenzwert auch ohne Tempo 30 eingehalten w\u00fcrde. Die Anwohner wurden von der Deutschen Umwelthilfe unterst\u00fctzt, die ebenfalls einen Eilantrag mit demselben Ziel eingereicht hatte.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Dagegen hatte die Stadt Beschwerde beim BayVGH eingelegt und wollte die Entscheidung dar\u00fcber abwarten, bevor sie weitere Schritte unternimmt. Doch der Gerichtshof argumentierte nun, die Voraussetzungen f\u00fcr einen Aufschub seien nicht erf\u00fcllt. Der Grund: Die Landeshauptstadt habe bisher nicht dargelegt, warum der Beschluss des Verwaltungsgerichts offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Die vom Verwaltungsgericht ge\u00e4u\u00dferten Bedenken, was die Prognose der Stadt zur Schadstoffentwicklung angeht, sind laut BayVGH nicht von der Hand zu weisen. Unter anderem hatte das Verwaltungsgericht auf verschiedene Faktoren hingewiesen, die zu Stau und zu schlechterer Luftqualit\u00e4t f\u00fchren k\u00f6nnten. Dazu geh\u00f6ren etwa die mehrere Monate dauernde Sanierung der Br\u00fccke \u00fcber die Dachauer Stra\u00dfe und die Sperrung des Landshuter-Allee-Tunnels f\u00fcr Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, derentwegen die Nebenfahrbahnen der Landshuter Allee zus\u00e4tzlich belastet w\u00fcrden.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Mit dem Vollzug w\u00fcrden aber \u201ekeine vollendeten Tatsachen\u201c geschaffen, hie\u00df es nun aus der h\u00f6heren Instanz: Die Tempo-50-Schilder k\u00f6nnten sp\u00e4ter jederzeit wieder aufgestellt werden. Zwar habe die Landeshauptstadt bereits ein Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans eingeleitet, um Tempo 30 auf Tempo 50 zu \u00e4ndern. Das muss aber dann der Stadtrat beschlie\u00dfen. Ob und wann das der Fall sein wird, sei derzeit aber nicht absehbar, teilt der BayVGH mit.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">OB Reiter erkl\u00e4rte am Dienstag, er habe die Aufhebung von Tempo 30 nicht aus Willk\u00fcr veranlasst, sondern weil der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert eingehalten worden sei. Er halte dieses \u201eHin und Her\u201c f\u00fcr eine unn\u00f6tige Belastung der Verwaltung und f\u00fcr eine vermeidbare Verschwendung von Steuergeldern. \u201eDie Stadt hat auf Basis der vorliegenden Messwerte und Prognosen und im Vertrauen auf eine rechtssichere Bewertung gehandelt\u201c, so Reiter. \u201eDass nun kurzfristig s\u00e4mtliche Schilder ausgetauscht werden m\u00fcssen, ist aus meiner Sicht nicht b\u00fcrgernah und den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern schwer zu erkl\u00e4ren.\u201c Aber auch wenn das Urteil f\u00fcr ihn nicht nachvollziehbar sei, respektiere er selbstverst\u00e4ndlich die Entscheidung.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Der BayVGH ist der Ansicht, dass die Stadt an einer m\u00f6glichen\u00a0 \u201eVerschwendung von Steuergeldern\u201c selber schuld ist, weil sie die R\u00fcckkehr zu Tempo 50 vorweggenommen hat, bevor der Luftreinhalteplan entsprechend ge\u00e4ndert wurde.\u00a0 Zudem betonte der Gerichtshof, die Ablehnung des Aufschubs sei unanfechtbar, \u00fcber die Beschwerde der Stadt gegen den Eilantrag sei bislang nicht entschieden.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">J\u00fcrgen Resch, Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Umwelthilfe, wertete die Entscheidung des BayVGH als \u201eSieg f\u00fcr die Menschen in M\u00fcnchen, die unter der gesundheitssch\u00e4dlichen Luft leiden\u201c.<\/p>\n<p data-manual=\"paragraph\" data-schema-org-speakable=\"true\" class=\"css-1eosz7k\">Kritik an Reiter kam auch aus dem Rathaus. \u201eDer Versuch, durch die Tempo-50-Anordnung einen schnellen Wahlkampferfolg erzielen zu wollen, ist krachend gescheitert\u201c, teilte Dominik Krause (Gr\u00fcne) mit, Zweiter B\u00fcrgermeister und Konkurrent Reiters im OB-Wahlkampf. Neben dem finanziellen Schaden wiege vor allem der Reputationsschaden f\u00fcr die Stadt schwer.\u00a0Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender und OB-Kandidat der \u00d6DP, verschickte eine Karikatur Reiters als Pippi Langstrumpf, in deren Manier der OB sich die Welt mache \u201ewie sie ihm gef\u00e4llt\u201c.\u00a0 \u201eDass ein Gericht erneut klarstellen muss, dass rechtskr\u00e4ftige Entscheidungen auch umzusetzen sind, markiert einen neuen Tiefpunkt\u201c, so Ruff.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Stadt M\u00fcnchen muss nun doch wieder Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee aufstellen. 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