{"id":824451,"date":"2026-02-25T11:35:15","date_gmt":"2026-02-25T11:35:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/824451\/"},"modified":"2026-02-25T11:35:15","modified_gmt":"2026-02-25T11:35:15","slug":"eu-blockiert-lockerung-des-datenschutzes-fuer-tech-konzerne","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/824451\/","title":{"rendered":"EU blockiert Lockerung des Datenschutzes f\u00fcr Tech-Konzerne"},"content":{"rendered":"<p>Der EU-Ministerrat lehnte Pl\u00e4ne zur Neudefinition personenbezogener Daten ab. Damit bleiben die strengen Vorgaben f\u00fcr transatlantische Daten\u00fcbermittlungen voll in Kraft.<\/p>\n<p>Der EU-Ministerrat hat eine umstrittene Aufweichung der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) gestoppt. Damit bleiben die strengen Regeln f\u00fcr transatlantische Daten\u00fcbermittlungen voll in Kraft \u2013 eine Schlappe f\u00fcr US-Tech-Konzerne.<\/p>\n<p>Die Pl\u00e4ne der EU-Kommission, pseudonymisierte Daten teilweise vom strengen Datenschutz auszunehmen, sind gescheitert. Nach heftigem Widerstand von Datensch\u00fctzern und nationalen Aufsichtsbeh\u00f6rden strich der Rat der Europ\u00e4ischen Union den entsprechenden Passus aus dem sogenannten <strong>Digital Omnibus<\/strong>. Diese Gesetzesinitiative sollte eigentlich Europas digitale Regeln verschlanken und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit st\u00e4rken. Doch der Versuch, die Definition von <strong>personenbezogenen Daten<\/strong> einzuengen, stie\u00df auf massive Kritik.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Angesichts der strengen Auslegung der GDPR-Regeln durch den EU-Ministerrat wird die l\u00fcckenlose Dokumentation aller Datenverarbeitungen f\u00fcr Unternehmen zur Pflicht. 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In der Praxis h\u00e4tten Konzerne Daten pseudonymisieren, als \u201enicht-personenbezogen\u201c deklarieren und so ohne weitere Pr\u00fcfung in die USA \u00fcbermitteln k\u00f6nnen. Damit w\u00e4ren die strengen Auflagen des <strong>Schrems-II-Urteils<\/strong> des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) von 2020 umgangen worden. Dieses Urteil hatte den Privacy-Shield-Abkommen zwischen EU und USA wegen unzureichenden Schutzes vor US-\u00dcberwachung eine Absage erteilt.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Datenschutzausschuss (EDPB) und der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte (EDPS) kritisierten den Vorschlag scharf. Eine solche Negativdefinition w\u00fcrde massive Rechtsunsicherheit schaffen und grundlegende Schutzrechte aush\u00f6hlen, so ihr gemeinsames Gutachten.<\/p>\n<p>Folgen: Keine Abk\u00fcrzung f\u00fcr Datenexporte in die USA<\/p>\n<p>Die Ablehnung durch den Ministerrat hat klare Konsequenzen. F\u00fcr Unternehmen bedeutet es: Der m\u00fchsame, aber notwendige Weg der datenschutzkonformen Daten\u00fcbermittlung bleibt bestehen.<\/p>\n<p>Der prim\u00e4re Mechanismus ist aktuell das <strong>EU-US Data Privacy Framework (DPF)<\/strong>, das 2023 als Nachfolger des Privacy Shields eingef\u00fchrt wurde. Zwar \u00fcberstand dieses Abkommen im September 2025 eine erste Klage vor dem EU-Gericht. Doch die endg\u00fcltige Rechtssicherheit steht noch aus. Der Kl\u00e4ger, der franz\u00f6sische Abgeordnete Philippe Latombe, legte Berufung beim EuGH ein. Auch Max Schrems\u2018 Organisation <strong>NOYB<\/strong> h\u00e4lt die US-\u00dcberwachungsgesetze f\u00fcr unver\u00e4ndert problematisch.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmen hei\u00dft das: Sie m\u00fcssen genau pr\u00fcfen, ob ihr US-Partner unter das DPF f\u00e4llt und zertifiziert ist. Falls nicht, kommen nur die bew\u00e4hrten, aber aufw\u00e4ndigen <strong>Standardvertragsklauseln (SCCs)<\/strong> infrage, erg\u00e4nzt durch umfassende Transferfolgenabsch\u00e4tzungen. Ein einfacher Weg ist nicht in Sicht.<\/p>\n<p>Anzeige<\/p>\n<p>Da die Anforderungen an internationale Datentransfers hoch bleiben, m\u00fcssen Verantwortliche bei jeder \u00dcbermittlung eine fundierte Risikoanalyse durchf\u00fchren. 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Die EU ist offenbar nicht bereit, hohe Privatsph\u00e4ren-Standards f\u00fcr vermeintliche Verwaltungsvereinfachung zu opfern.<\/p>\n<p>\u201eDie Weigerung, die Definition von personenbezogenen Daten aufzuweichen, ist eine hochpositive Entwicklung f\u00fcr die informationelle Selbstbestimmung\u201c, kommentierte <strong>Paul Nemitz<\/strong>, einer der Architekten der GDPR. F\u00fcr die Wirtschaft bleibt der Datenschutz damit eine komplexe Daueraufgabe, die in alle Gesch\u00e4ftsprozesse integriert werden muss \u2013 und nicht nur als l\u00e4stiges Compliance-K\u00e4stchen abgehakt werden kann.<\/p>\n<p>Die Rekordh\u00f6he der GDPR-Bu\u00dfgelder in den letzten Jahren ist oft auf Fehler bei grenz\u00fcberschreitenden Datenfl\u00fcssen und unzureichende Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Der Fokus der Aufsichtsbeh\u00f6rden bleibt scharf.<\/p>\n<p>Ausblick: Warten auf \u201eSchrems III\u201c<\/p>\n<p>Formell soll der \u00fcberarbeitete Text des Digital Omnibus am 27. Februar 2026 mit den EU-Botschaftern besprochen werden. W\u00e4hrend andere Vereinfachungen im Gesetzespaket m\u00f6glicherweise Bestand haben, bleibt die weite Definition personenbezogener Daten erhalten.<\/p>\n<p>F\u00fcr Compliance-Verantwortliche ist die Botschaft klar: Es gibt keine Abk\u00fcrzungen. Sie m\u00fcssen weiterhin die laufenden Klagen gegen das Data Privacy Framework vor dem EuGH im Blick behalten. Ein m\u00f6gliches <strong>\u201eSchrems-III\u201c-Urteil<\/strong> k\u00f6nnte den transatlantischen Datenverkehr erneut ins Wanken bringen. Bis dahin gilt: Jeder Datenexport muss sorgf\u00e4ltig dokumentiert, bewertet und durch wirksame Garantien abgesichert sein \u2013 auch und gerade bei pseudonymisierten Daten.<\/p>\n<p>\t\tHol dir den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.<br \/>\n\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/bild-2471709_200_200.jpg\" style=\"float:left;margin-top:5px;margin-right:20px;\" alt=\"Hol dir den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.\"\/><\/p>\n<p style=\"display: inline;\">Seit 2005 liefert der B\u00f6rsenbrief trading-notes verl\u00e4ssliche Trading-Empfehlungen \u2013 dreimal die Woche, direkt ins Postfach. <b>100% kostenlos. 100% Expertenwissen.<\/b> Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. 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