{"id":838746,"date":"2026-03-03T01:53:22","date_gmt":"2026-03-03T01:53:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/838746\/"},"modified":"2026-03-03T01:53:22","modified_gmt":"2026-03-03T01:53:22","slug":"geas-anpassungsgesetz-arsenal-des-schreckens-gegen-fluechtlinge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/838746\/","title":{"rendered":"GEAS-Anpassungsgesetz: Arsenal des Schreckens gegen Fl\u00fcchtlinge"},"content":{"rendered":"<p>Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar 2026 ein neues Anti-Migrations- und Asylgesetz verabschiedet, das nach Best\u00e4tigung im Bundesrat in deutsches Recht \u00fcbergehen wird. Das Gesetz beruft sich auf Vorgaben der Europ\u00e4ische Union, die Deutschland als gr\u00f6\u00dfter EU-Mitgliedsstaat selbst ma\u00dfgeblich herbeigef\u00fchrt hat, und geht noch weit dar\u00fcber hinaus. Das in Verwaltungssprache betitelte \u201eGEAS-Anpassungsgesetz\u201c unterl\u00e4uft Grund- und Menschenrechte und passt die deutsche Migrationspolitik an die Praxis von US-Pr\u00e4sident Trump an.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"db relative center\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/9826eb7c-5de1-4a54-9d64-cd1765a8873f.jpeg\" style=\"max-height:100%\"\/>Fl\u00fcchtlinge 2018 im Mittelmeer w\u00e4hrend einer Rettungsaktion von Sea-Watch  [Photo by Tim L\u00fcddemann \/ flickr \/ <a class=\"black-40 hover-black-60 no-underline\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\" href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-nc-sa\/2.0\/\">CC BY-NC-SA 2.0<\/a>]<\/p>\n<p>Das \u201eGemeinsame Europ\u00e4ische Asylsystem\u201c (GEAS) wurde 2024 beschlossen und soll bis Mitte 2026 in nationales Recht in den EU-Staaten \u00fcberf\u00fchrt werden. GEAS bedeutet einen deutlichen Ausbau der \u201eFestung Europa\u201c gegen Fl\u00fcchtlinge. Kernziel ist ein hartes gemeinsames Vorgehen gegen Migranten. Hierzu sollen Schnellverfahren an den Au\u00dfengrenzen der Europ\u00e4ischen Union etabliert werden, um die nicht erw\u00fcnschten Zuwanderer und Schutzsuchenden m\u00f6glichst rasch in ihre Herkunftsl\u00e4nder oder Drittstaaten abzuschieben.<\/p>\n<p>Die Schnellverfahren greifen f\u00fcr alle Schutzsuchenden aus L\u00e4ndern, deren Staatsangeh\u00f6rige in weniger als 20 Prozent aller F\u00e4lle Asyl erhalten. Damit endet faktisch das individuelle Recht auf Asyl, das eine Einzelfallpr\u00fcfung und die M\u00f6glichkeit der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung einer Entscheidung voraussetzt. Dieses Grundrecht war vor dem Hintergrund der Verbrechen des Nazi-Regimes in der deutschen Verfassung verankert worden, wird jedoch seit Jahrzehnten immer weiter untergraben.<\/p>\n<p>Faktische Inhaftierung, auch von Kindern<\/p>\n<p>GEAS legalisiert auch Haftlager f\u00fcr Schutzsuchende und damit eine Praxis, die insbesondere die griechische, die ungarische und die italienische Regierung bereits eingef\u00fchrt haben. W\u00e4hrend der Grenzverfahren gilt nach GEAS die Fiktion der \u201eNicht-Einreise\u201c \u2013 das bedeutet, dass sich die Fl\u00fcchtlinge zwar physisch in einem europ\u00e4ischen Land befinden, und trotzdem als nicht eingereist gelten. W\u00e4hrend des Grenzverfahrens d\u00fcrfen die Asylsuchenden absehbar bis zu sechs Monate lang die Aufnahmeeinrichtungen an den Au\u00dfengrenzen nicht verlassen.<\/p>\n<p>Die deutsche Regierung argumentiert, dass dies keine Inhaftierung sei, da die hypothetische Ausreise in Drittstaaten m\u00f6glich bleibt \u2013 doch da dies die Beendigung des Asylverfahren vonseiten des Schutzsuchenden bedeutet, sind die Aufnahmeeinrichtungen faktisch Haftlager.<\/p>\n<p>Deutschland f\u00fchrt mit dem GEAS-Anpassungsgesetz nun Freiheitseinschr\u00e4nkungen f\u00fcr Schutzsuchende ein, die \u00fcber die europ\u00e4ischen Vorgaben noch deutlich hinausgehen.<\/p>\n<p>Aufnahmeeinrichtungen, auch die neu hinzukommenden \u201eSekund\u00e4rmigrationszentren\u201c, d\u00fcrfen von Asylsuchenden k\u00fcnftig nicht mehr verlassen werden (\u201eVerlassensverbot\u201c). Diese einschneidende Freiheitsbeschr\u00e4nkung ist durch das GEAS m\u00f6glich, wenn Fluchtgefahr besteht. Diese Fluchtgefahr wird vom deutschen Gesetz allerdings generell unterstellt, solange sich Personen im so genannten Dublin-Verfahren befinden, d.h. solange die Beh\u00f6rden untersuchen, welcher EU-Mitgliedsstaat f\u00fcr das Asylverfahren der Person zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Um die pauschale Vermutung der Fluchtgefahr zu widerlegen, m\u00fcssen Schutzsuchende glaubhaft machen, dass sie aufgrund ihrer \u201epers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse und [\u2026] sozialen Bindungen\u201c in Deutschland an dem Asylverfahren teilnehmen werden. Dies ist eine praktisch un\u00fcberwindliche H\u00fcrde f\u00fcr die Fl\u00fcchtlinge \u2013 wie sollen diese \u00fcberhaupt \u201esoziale Bindungen\u201c in Deutschland haben und pflegen, wenn sie die Einrichtung nicht verlassen d\u00fcrfen?<\/p>\n<p>Zudem wird neu die so genannte \u201eAsylverfahrenshaft\u201c eingef\u00fchrt. Im Gegensatz zum \u201eVerlassensverbot\u201c einer Einrichtung handelt es sich hier um Haft im klassischen Sinne. Zu den Haftgr\u00fcnden geh\u00f6ren unter anderem ein Versto\u00df gegen das Verlassensverbot und das Asylgrenzverfahren \u2013 die Schwelle zur Anwendung der Haft liegt also niedrig.<\/p>\n<p>Dabei ist auch die Inhaftierung von Kindern vorgesehen. Der deutsche Gesetzentwurf stellt dabei die irre Behauptung auf, dass die Inhaftierung von Kindern unter Umst\u00e4nden ihrem Wohle dienen k\u00f6nne \u2013 n\u00e4mlich wenn sich ihre Eltern oder ihre Betreuungsperson in Haft bef\u00e4nden oder wenn die Haft unbegleitete Minderj\u00e4hrige sch\u00fctze.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.mehring-verlag.de\/library\/wohin-geht-amerika\/00.html\" class=\"no-underline pointer\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"><img decoding=\"async\" class=\"db relative center\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/1771816935_794_30798615-23b1-4b83-8aaf-ef1826700074.png\" style=\"max-height:100%\"\/><\/p>\n<p>David North (Hrsg.)<\/p>\n<p>Wohin geht Amerika? Faschismus oder Sozialismus<\/p>\n<p>Die Ereignisse vom Januar 2026 in Minneapolis haben die ganze Welt schockiert und deutlich gemacht, dass die Umwandlung der amerikanischen Demokratie in einen Milit\u00e4r- und Polizeistaat nicht l\u00e4nger nur eine theoretische M\u00f6glichkeit ist. Sie vollzieht sich vor unseren Augen.<\/p>\n<p><\/a><\/p>\n<p>Dies steht in v\u00f6lligem Gegensatz zu allen Betrachtungen des Kindswohls, die in internationalen Abkommen und dem b\u00fcrgerlichen Recht verankert sind. So hat etwa der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die extreme Schutzbed\u00fcrftigkeit asylsuchender Kinder gegen\u00fcber aufenthaltsrechtlichen Erw\u00e4gungen vorrangig ist. Kinder in Haft haben ein besonders hohes Risiko, in ihren Menschenrechten verletzt zu werden. Kinder k\u00f6nnen auch eine vermeintlich kurze Inhaftierung aufgrund ihres kindlichen Empfindens als sehr lang wahrnehmen. Zudem empfinden sie Polizeipr\u00e4senz und Zwangsma\u00dfnahmen deutlich intensiver als Erwachsene.<\/p>\n<p>Eine Inhaftierung von Kindern steht au\u00dferdem ihren Kinderrechten aus der UN-Kinderrechtskonvention diametral entgegen, wie etwa dem Recht auf kindgerechte Unterbringung und der vorrangigen Ber\u00fccksichtigung des Kindeswohls. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterschrieben.<\/p>\n<p>Vollst\u00e4ndiger Leistungsentzug<\/p>\n<p>Gleichzeitig sieht die Bundesregierung k\u00fcnftig die drastische K\u00fcrzung von Sozialleistungen f\u00fcr Asylbewerber vor, wenn sie etwa die Aufnahmezentren entgegen der verh\u00e4ngten Auflage verlassen, gegen Meldepflichten versto\u00dfen oder wenn sie die \u201eOrdnung\u201c in einer Unterkunft \u201eschwerwiegend beeintr\u00e4chtigen\u201c, etwa durch \u201eVerst\u00f6\u00dfe gegen Hausordnungen\u201c. Dies \u00f6ffnet die T\u00fcr f\u00fcr willk\u00fcrliche Disziplinarma\u00dfnahmen, zumal, wie etwa ProAsyl feststellt, die Hausordnungen von Aufnahmeeinrichtungen \u201ein der Praxis vielfach problematische Regelungen und Grundrechtseinschr\u00e4nkungen wie etwa Besuchsverbote vorsehen\u201c.<\/p>\n<p>Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht bereits seit Oktober 2024 die M\u00f6glichkeit zum kompletten Entzug aller Leistungen vor, wenn Asylantr\u00e4ge wegen der Zust\u00e4ndigkeit eines anderen Mitgliedsstaates \u201eunzul\u00e4ssig\u201c sind und die Fl\u00fcchtlinge deshalb eine Abschiebungsanordnung erhalten haben. Dieser vollst\u00e4ndige Leistungsentzug ist von zahlreichen Gerichten bereits als verfassungswidrig eingestuft worden.<\/p>\n<p>Jetzt geht die Bundesregierung jedoch noch einen Schritt weiter: Bislang muss bei Ausreisepflichtigen festgestellt werden, dass die Ausreise \u201erechtlich und tats\u00e4chlich\u201c m\u00f6glich ist, bevor es zum Leistungsentzug kam. Diese Bedingung f\u00fcr die Leistungsstreichung entf\u00e4llt k\u00fcnftig.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass \u201eAusreisepflichtige\u201c keinerlei staatliche Grundversorgung mehr erhalten, auch wenn sie faktisch nicht ausreisen k\u00f6nnen \u2013 etwa weil sie nicht die n\u00f6tigen Papiere besitzen oder aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht reisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Diese Regelung verst\u00f6\u00dft in ihrer H\u00e4rte nicht nur gegen die deutsche Verfassung, sondern auch gegen europ\u00e4isches Recht. Hiernach kann etwa die Gesundheitsversorgung zwar auf Notversorgung beschr\u00e4nkt, aber nicht vollst\u00e4ndig gestrichen werden. Und auch diese Reduzierung von Gesundheitsleistungen darf nach EU-Richtlinie nicht bei Minderj\u00e4hrigen und Menschen mit besonderen Bedarfen vorgenommen werden, wie etwa Schwangeren, Alten, Kranken, Traumatisierten. Die deutsche Regierung hat sich mit dem GEAS-Anpassungsgesetz vom Minimalstandard der Umsetzung von Grund- und Menschenrechten verabschiedet.<\/p>\n<p>Abschiebung in Drittstaaten<\/p>\n<p>Der deutsche Gesetzentwurf er\u00f6ffnet die M\u00f6glichkeit, Asylantr\u00e4ge als unzul\u00e4ssig abzulehnen und die Asylsuchenden f\u00fcr ihr Asylverfahren an als sicher eingestufte Drittstaaten zu verweisen. Die Drittstaaten sollen dabei per Verordnung, d.h. ohne parlamentarischen Prozess als sicher eingestuft werden.<\/p>\n<p>Formal ist die Einstufung eines Drittstaats als sicher verbunden mit der Verpflichtung, die Einhaltung menschenrechtlicher Standards im Drittstaat f\u00fcr alle Schutzsuchenden sicherzustellen \u2013 einschlie\u00dflich des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren. Tats\u00e4chlich sind die Menschenrechte der Schutzsuchenden durch Auslagerung der Asylverfahren an Drittstaaten stark gef\u00e4hrdet. Hierauf verweisen auch die Stellungnahmen von NGOs zum GEAS-Anpassungsgesetz. So schreibt etwa das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte:<\/p>\n<blockquote>\n<p>Die Erfahrung mit der Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten zeigt: In den bisherigen Auslagerungssystemen \u2013 sei es bei Israels \u00dcberf\u00fchrung von Asylsuchenden nach Ruanda oder von Australiens Auslagerung des Asylsystem auf die Inseln Nauru oder Papua-Neuguinea \u2013 wurden die Rechte von betroffenen Schutzsuchenden regelhaft verletzt. Das ist auch bei der Umsetzung der nun im Anpassungsgesetz vorgesehenen Auslagerung von Verfahren in Drittstaaten zu erwarten. Denn durch die praktische Umsetzung in (vermutlich) geschlossenen Zentren besteht ein hohes Risiko f\u00fcr Menschenrechtsverletzungen.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p><a class=\"db avenir f6 lh-title pa1 br2 tc mw6 mw7-l bg-black-05 mt3 center\" href=\"https:\/\/www.wsws.org\/de\/special\/pages\/freebogdan.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"dn db-m\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/1744237449_988_7e4eabbf-72c5-4c32-bbe7-fbf358c98be8\"\/><img decoding=\"async\" class=\"db dn-m\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/09\/0fbce9ab-d2c4-417c-a910-46ad612cfce5\"\/><\/a><\/p>\n<p>Die EU-Innenminister hatten sich erst im Januar bei einem Treffen auf Zypern ein Konzept f\u00fcr \u201esichere Drittstaaten\u201c geeinigt. Abgelehnte Asylbewerber sollen k\u00fcnftig leichter in diese L\u00e4nder abgeschoben werden, auch wenn keinerlei Verbindung \u2013 etwa durch Familie oder Freunde \u2013 dorthin besteht und das Land nicht auf der Fluchtroute der Schutzsuchenden lag.<\/p>\n<p>Die Niederlande haben in diesem Sinne bereits ein Abkommen mit Uganda geschlossen, in dem ostafrikanischen Land ein so genanntes \u201eTransitlager\u201c bzw. ein \u201eReturn Hub\u201c einzurichten. Schutzsuchende, die in den Niederlanden kein Asyl erhalten und nicht in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckkehren bzw. dahin abgeschoben werden k\u00f6nnen, sollen demnach in Lagern in Uganda eingepfercht werden, um zu einem unbestimmten Zeitpunkt eventuell von dort aus in ihre Herkunftsstaaten zur\u00fcckzukehren.<\/p>\n<p>Eine Arbeitsgruppe innerhalb der EU, die aus Deutschland, Griechenland, \u00d6sterreich, D\u00e4nemark und den Niederlanden besteht, will inzwischen gemeinsame \u201eReturn Hubs\u201c einrichten.<\/p>\n<p>Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) formulierte j\u00fcngst als Leitfrage: \u201eWie k\u00f6nnen wir in die gemeinsame europ\u00e4ische Asylpolitik mehr Sch\u00e4rfe und mehr H\u00e4rte bringen?\u201c Dobrindt bekr\u00e4ftigte das Ziel, \u201einnovative Modelle\u201c mit Drittstaaten zu entwickeln. Neben Uganda werden auch Tunesien, Libyen, \u00c4gypten und \u00c4thiopien als m\u00f6gliche Drittstaaten genannt, in denen \u201eReturn Hubs\u201c der Europ\u00e4er entstehen k\u00f6nnten \u2013 allesamt L\u00e4nder, in denen die Menschenrechtslage von anerkannten Institutionen und NGOs als katastrophal beschrieben wird.<\/p>\n<p>Rechtsextreme Politik<\/p>\n<p>Die deutsche Regierung hat in der Migrations- und Asylpolitik l\u00e4ngst das Programm der Rechtsextremen \u00fcbernommen. W\u00e4hrend sie Sozialleistungen f\u00fcr die gesamte Bev\u00f6lkerungen zusammenstreicht, die wachsenden Verm\u00f6gen der Reichen und Supereichen sch\u00fctzt und Milliarden in R\u00fcstungsprogramme steckt, werden die Schw\u00e4chsten der Gesellschaft zu S\u00fcndenb\u00f6cken erkl\u00e4rt und wird versucht, die wachsende Wut und Unzufriedenheit in der Bev\u00f6lkerung gegen sie zu richten.<\/p>\n<p>Scheinheilig \u00e4u\u00dfern europ\u00e4ische und deutsche Politiker manchmal Entsetzen \u00fcber Trump und seine Angriffe auf die amerikanische Demokratie. Tats\u00e4chlich lassen sich gerade in der Migrations- und Asylpolitik deutliche Parallelen erkennen: Die Masseninhaftierung von Menschen, die als \u201eirregul\u00e4re Migranten\u201c gelten, ist in den USA der zentrale innenpolitische Hebel, mit dem Trump und seine Schergen Grundrechte aushebeln und die Bev\u00f6lkerung einsch\u00fcchtern. Hierzu geh\u00f6rt auch die Inhaftierung von Kindern, was Trump bereits in seiner ersten Amtszeit als Mittel zur Abschreckung von Migranten eingesetzt hat. Heute werden in den US-Internierungslagern hunderte Migrantenfamilien unter unmenschlichen Bedingungen <a href=\"https:\/\/www.wsws.org\/de\/articles\/2026\/02\/03\/fe70-f03.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">festgehalten<\/a>.<\/p>\n<p>Auch Trump greift auf ein Netz von willf\u00e4hrigen Regimes zur\u00fcck, um Migranten in \u201eDrittstaaten\u201c abzuschieben, etwa nach El Salvador, wo der autokratische Pr\u00e4sident Nayib Bukele die Aufnahme die Opfer im <a href=\"https:\/\/www.wsws.org\/de\/articles\/2025\/04\/09\/vrpv-a09.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Mega-Gef\u00e4ngnis CECOT<\/a> einsperrt.<\/p>\n<p>Das GEAS-Anpassungsgesetz ist somit Indikator, wie weit sich die deutsche Regierung den neuen Ma\u00dfst\u00e4ben angen\u00e4hert hat, die Donald Trump in der Innenpolitik gesetzt hat. Auch in Deutschland und Europa richtet sich die Abschaffung von Menschenrechten nicht nur gegen Fl\u00fcchtlinge, sondern gegen die gesamte Arbeiterklasse.<\/p>\n<p>Entrechtung, Abschiebung, Verweigerung gesundheitlicher Unterst\u00fctzung, Vertreibung in Elend und Obdachlosigkeit, Zusammenpferchen in Lagern hier und anderswo auf der Welt \u2013 all dies wird bei den Fl\u00fcchtlingen eingef\u00fchrt, die sich am wenigsten wehren k\u00f6nnen. Dieselben Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen sich schnell gegen breite Teile der Arbeiterklasse richten, wenn die Opposition gegen Krieg und soziale K\u00fcrzungen zunimmt.<\/p>\n<p>Der Kampf gegen Sozialabbau und f\u00fcr Menschenrechte muss \u00fcber alle Grenzen hinweg gef\u00fchrt werden. Die internationale Arbeiterklasse muss jede Form nationaler und rassistischer Spaltung zur\u00fcckweisen und f\u00fcr ein gutes Leben f\u00fcr alle eintreten \u2013 ein wirklich demokratisches und realistisches Ziel, wenn der gesellschaftliche Reichtum nach den vorhandenen Bed\u00fcrfnissen umverteilt wird und nicht nur einer kleinen Elite zugutekommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Deutsche Bundestag hat am 27. 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