{"id":846405,"date":"2026-03-06T01:19:15","date_gmt":"2026-03-06T01:19:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/846405\/"},"modified":"2026-03-06T01:19:15","modified_gmt":"2026-03-06T01:19:15","slug":"lanz-sendung-neue-tatsachen-streit-um-guenthers-aeusserungen-ueber-nius-geht-in-die-naechste-runde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/846405\/","title":{"rendered":"Lanz-Sendung: \u201eNeue Tatsachen\u201c \u2013 Streit um G\u00fcnthers \u00c4u\u00dferungen \u00fcber \u201eNius\u201c geht in die n\u00e4chste Runde"},"content":{"rendered":"<p>Sprach Daniel G\u00fcnther als Parteipolitiker oder als Ministerpr\u00e4sident bei \u201eMarkus Lanz\u201c? Der Rechtsstreit zwischen \u201eNius\u201c und der Staatskanzlei in Schleswig-Holstein geht weiter.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Das Online-Portal \u201eNius\u201c wehrt sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein. Ziel der Kanzlei von Joachim Nikolaus Steinh\u00f6fel bleibt, \u201edem Land Schleswig-Holstein im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, das Portal \u201aNius\u2018 als \u201aGegner\u2018 bzw. \u201aFeinde von Demokratie\u2018 zu bezeichnen oder seine Berichterstattung pauschal als \u201avollkommen faktenfrei\u2018 zu diskreditieren\u201c. <\/p>\n<p>Anfang Februar hatte das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht einen Antrag des Online-Portals \u201eNius\u201c auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein wegen \u00c4u\u00dferungen von Ministerpr\u00e4sident Daniel G\u00fcnther (CDU) mittels eines Eilbeschlusses abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf vorl\u00e4ufiges Unterlassen und Widerruf von \u00c4u\u00dferungen, die G\u00fcnther im Rahmen der ZDF-Talkshow \u201eLanz\u201c am 7. Januar 2026 get\u00e4tigt habe.<\/p>\n<p>Konkret ging es dabei um zwei Aussagen G\u00fcnthers in der Sendung: \u201eWer hat denn dagegen geschossen? \u201aNius\u2018 und solche Portale \u2026 Wir m\u00fcssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind\u201c und \u201eWenn ich mir \u201aNius\u2018-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist \u2026 vollkommen faktenfrei.\u201c<\/p>\n<p>Sprach Daniel G\u00fcnther \u201enur\u201c als Parteipolitiker?<\/p>\n<p>Nach Ansicht der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat G\u00fcnther diese \u00c4u\u00dferungen nicht als Ministerpr\u00e4sident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker get\u00e4tigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Nehme ein Amtstr\u00e4ger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorit\u00e4t oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine \u00c4u\u00dferungen regelm\u00e4\u00dfig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden.<\/p>\n<p>Dass sich der CDU-Politiker an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpr\u00e4sident berufen habe, f\u00fchre zu keinem anderen Ergebnis, teilte das Gericht damals mit. \u201eDie \u00c4u\u00dferungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen \u00c4u\u00dferungen habe sich Herr Daniel G\u00fcnther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt\u201c, hie\u00df es in einer Pressemitteilung des Gerichts.<\/p>\n<p>Gegen den noch nicht rechtskr\u00e4ftigen Beschluss bestand die M\u00f6glichkeit der Beschwerde, die die Kanzlei von Steinh\u00f6fel nun nutzt. In ihrer Begr\u00fcndung, die WELT vorliegt, berufen sich die Juristen darauf, dass mittlerweile \u201eneue Tatsachen\u201c vorliegen w\u00fcrden, die \u201eerst nach der erstinstanzlichen Entscheidung durch Presseausk\u00fcnfte der Staatskanzlei bekannt geworden seien\u201c. Diese wiederum sollen den Vorwurf von \u201eNius\u201c st\u00fctzen, dass Daniel doch in offizieller Mission unterwegs war. <\/p>\n<p>Auch der Anstecker am Revers wirft Fragen auf<\/p>\n<p>Als Argumente genannt werden die offizielle Anerkennung des Termins bei \u201eMarkus Lanz\u201c als <b>Dienstreise<\/b>: Demnach habe das Land Schleswig-Holstein mittlerweile einger\u00e4umt, dass s\u00e4mtliche Termine des betreffenden Tages \u2013 einschlie\u00dflich des TV-Auftritts \u2013 \u201eals Dienstreise eingestuft wurde\u201c. Die Kosten daf\u00fcr seien vollst\u00e4ndig vom Land Schleswig-Holstein getragen worden.<\/p>\n<p>Dazu komme das <b>Tragen des Hoheitszeichens<\/b>: Daniel G\u00fcnther trat in der Sendung mit dem amtlichen Landeswappen Schleswig-Holstein als Anstecker am Revers auf. \u201eDas private F\u00fchren bzw. die sonstige Verwendung dieses Hoheitszeichens ist nach dem Hoheitszeichenrecht des Landes Hoheitstr\u00e4gern vorbehalten und Privatpersonen gesetzlich untersagt. Damit ist die prozessuale Behauptung  eines \u201aprivaten\u2018 Auftritts unvereinbar: Entweder war der Auftritt amtlich gepr\u00e4gt \u2013 oder das Hoheitszeichen wurde von Herrn G\u00fcnther rechtswidrig \u201aprivat\u2018 gef\u00fchrt\u201c, hei\u00dft es in dem Schreiben der Kanzlei.<\/p>\n<p>Es wird auf die <b>amtliche Begleitung <\/b>verwiesen: \u201eDer Ministerpr\u00e4sident reiste zu dem TV-Termin nicht privat an. Er wurde von pers\u00f6nlichem Fahrer, der Regierungssprecherin sowie Beamten des Landeskriminalamtes (Personenschutz) begleitet.\u201c<\/p>\n<p>Au\u00dferdem seien \u201e<b>staatliche Ressourcen<\/b>\u201c zum Einsatz gekommen: \u201eDas Land (Schleswig-Holstein, d. Red.) hat schlie\u00dflich nicht bestritten, dass die Organisation und Durchf\u00fchrung des Termins \u00fcber amtliche Strukturen der Staatskanzlei unter Inanspruchnahme staatlich finanzierter Ressourcen erfolgte.\u201c<\/p>\n<p>\u201eDie \u00c4u\u00dferungen verletzen die Pressefreiheit\u201c, schreibt die Kanzlei<\/p>\n<p>Das anwaltliche Schreiben endet mit dieser Schlussfolgerung: \u201eDie \u00c4u\u00dferungen verletzen die Pressefreiheit sowie das Unternehmenspers\u00f6nlichkeitsrecht der Betreiberin (die Klage wird gef\u00fchrt f\u00fcr die VIUS SE &amp; Co. KGaA, die Betreiberin von nius.de, d. Red). Die pauschale Etikettierung als \u201aGegner\u2018 bzw. \u201aFeinde von Demokratie\u2018 ist eine rechtswidrige staatliche Stigmatisierung, die ein Presseorgan delegitimiert.\u201c <\/p>\n<p>Die Behauptung, \u201eNius\u201c berichte \u201ein der Regel\u201c falsch und \u201evollkommen faktenfrei\u201c, sei zudem \u201eeine pauschale Abqualifizierung ohne jeden konkreten Beleg, jedenfalls ohne irgendwelche konkreten Anhaltspunkte. Damit ist das staatliche Sachlichkeitsgebot verletzt\u201c.<\/p>\n<p>Als Konsequenz fordern die Rechtsanw\u00e4lte eine Unterlassung der genannten \u00c4u\u00dferungen sowie eine \u00f6ffentliche Bekanntgabe durch die Staatskanzlei, dass die beanstandeten \u00c4u\u00dferungen vorl\u00e4ufig nicht mehr aufrechterhalten werden.<\/p>\n<p>krott mit dpa<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Sprach Daniel G\u00fcnther als Parteipolitiker oder als Ministerpr\u00e4sident bei \u201eMarkus Lanz\u201c? Der Rechtsstreit zwischen \u201eNius\u201c und der Staatskanzlei&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":846406,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[2],"tags":[70719,29,30,53551,13,15067,25666,13213,49988,14,15,110,12,120930,10,8,9,11,63],"class_list":["post-846405","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-deutschland","tag-daniel-cdu-schleswig-holstein","tag-deutschland","tag-germany","tag-guenther","tag-headlines","tag-joachim","tag-lanz","tag-markus","tag-meinungsfreiheit-ks","tag-nachrichten","tag-news","tag-newsteam","tag-schlagzeilen","tag-steinhoefel","tag-top-news","tag-top-meldungen","tag-topmeldungen","tag-topnews","tag-zensur"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116179603713164207","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/846405","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=846405"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/846405\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/846406"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=846405"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=846405"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=846405"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}