{"id":857887,"date":"2026-03-10T15:11:13","date_gmt":"2026-03-10T15:11:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/857887\/"},"modified":"2026-03-10T15:11:13","modified_gmt":"2026-03-10T15:11:13","slug":"bekanntmachung-der-einberufung-zur-hauptversammlung-am-24-04-2026-in-gersthofen-mit-dem-ziel-der-europaweiten-verbreitung-gemaess-%c2%a7121-aktg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/857887\/","title":{"rendered":"Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Gersthofen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem\u00e4\u00df \u00a7121 AktG"},"content":{"rendered":"<td>\n<p>EQS-News: International School Augsburg AG<\/p>\n<p> \/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung<\/p>\n<p>International School Augsburg AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.04.2026 in Gersthofen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem\u00e4\u00df \u00a7121 AktG <\/p>\n<p>10.03.2026 \/ 15:05 CET\/CEST<br \/>Bekanntmachung gem\u00e4\u00df \u00a7121 AktG, \u00fcbermittelt durch EQS News<br \/>&#8211; ein Service der EQS Group.<br \/>F\u00fcr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent \/ Herausgeber verantwortlich.<\/p>\n<tr>\n<td>\n<tr>\n<td\/><\/tr>\n<tr>\n<td><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/hv.eqs-cockpit.com\/ebanz_agm\/260312003757\/260312003757_00-0.jpg\" alt=\"   \"\/> International School Augsburg AG<br \/>\n   Augsburg<br \/>\n   ISIN DE000A2AA1Q5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung<br \/>\n  am Freitag, den 24. April 2026 um 11:00 Uhr (MESZ)<br \/>\n  in den R\u00e4umen der Gesellschaft, Wernher-von-Braun-Str. 1a, 86368 Gersthofen<\/p>\n<tr>\n<td>1.<\/td>\n<td>\n<p><b> Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025<\/b><\/p>\n<p>Die vorgenannten Unterlagen finden die Aktion\u00e4re unter folgendem Link:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2.<\/td>\n<td>\n<p><b> Verwendung des Bilanzgewinns<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:<\/p>\n<p>Der im Jahresabschluss per 31. August 2025 ausgewiesene Bilanzgewinn (EUR 454.864,18) wird in voller H\u00f6he auf neue Rechnung vorgetragen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3.<\/td>\n<td>\n<p><b> Entlastung des Vorstands f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:<\/p>\n<p>Den im Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird f\u00fcr diesen Zeitraum Entlastung erteilt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4.<\/td>\n<td>\n<p><b>Entlastung des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:<\/p>\n<p>Den im Gesch\u00e4ftsjahr 2024\/2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird f\u00fcr diesen Zeitraum Entlastung erteilt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.<\/td>\n<td>\n<p><b>Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds<\/b><\/p>\n<p>Volker Falch hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach \u00a7\u00a7 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und \u00a7 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sieben Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt folgenden Beschluss vor:<\/p>\n<p>Prof. Dr. Gordon Rohrmair, Pr\u00e4sident der Technischen Hochschule Augsburg, wohnhaft in Ottobeuren, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung f\u00fcr den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats, somit f\u00fcr die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/26 beschlie\u00dft, in den Aufsichtsrat gew\u00e4hlt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>6.<\/td>\n<td>\n<p><b>Wahl des Abschlusspr\u00fcfers<\/b><\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt folgenden Beschluss vor:<\/p>\n<p>Die SONNTAG GmbH Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg wird zum Abschlusspr\u00fcfer f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025\/2026 gew\u00e4hlt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>7.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2026) und entsprechende Satzungs\u00e4nderung<\/b><\/p>\n<p>Die Satzung sieht in \u00a7 5 Absatz 4 ein genehmigtes Kapital vor, das am 9. Juli 2025 ausgelaufen ist. Um die Gesellschaft auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihren eventuellen Finanzbedarf schnell und flexibel decken zu k\u00f6nnen, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgenden Beschluss vor:<\/p>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden St\u00fcckaktien gegen Bareinlagen und\/oder Sacheinlagen zu erh\u00f6hen (Genehmigtes Kapital 2026\/I). Die neuen Aktien sind grunds\u00e4tzlich den Aktion\u00e4ren zum Bezug anzubieten; sie k\u00f6nnen auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach \u00a7 53 Abs. 1 Satz 1 oder \u00a7 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG t\u00e4tigen Unternehmen mit der Verpflichtung \u00fcbernommen werden, sie den Aktion\u00e4ren zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re in den folgenden F\u00e4llen ganz oder teilweise auszuschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>(1)<\/td>\n<td>\n<p>Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den B\u00f6rsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerh\u00f6hung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Erm\u00e4chtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(2)<\/td>\n<td>\n<p>F\u00fcr Spitzenbetr\u00e4ge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverh\u00e4ltnisses ergeben.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(3)<\/td>\n<td>\n<p>Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerh\u00f6hung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerh\u00f6hung unter Beachtung von \u00a7 3 der Satzung (Gemeinn\u00fctzigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagef\u00e4higen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden erfolgt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Vorstand wird schlie\u00dflich erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates \u00fcber die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschlie\u00dflich des Ausgabebetrages sowie \u00fcber den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p> \u00a7 5 Absatz 4 der Satzung wird insgesamt wie folgt neu gefasst:<\/p>\n<p>&#8222;Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.04.2031 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.325.510,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 232.551 neuen, auf den Namen lautenden St\u00fcckaktien gegen Bareinlagen und\/oder Sacheinlagen zu erh\u00f6hen (Genehmigtes Kapital 2026\/I). Die neuen Aktien sind grunds\u00e4tzlich den Aktion\u00e4ren zum Bezug anzubieten; sie k\u00f6nnen auch von Kreditinstituten, Wertpapierinstituten oder einem nach \u00a7 53 Abs. 1 Satz 1 oder \u00a7 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG t\u00e4tigen Unternehmen mit der Verpflichtung \u00fcbernommen werden, sie den Aktion\u00e4ren zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re in den folgenden F\u00e4llen ganz oder teilweise auszuschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>(1)<\/td>\n<td>\n<p>Die Aktien werden gegen Bareinlagen und zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den B\u00f6rsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, und die Kapitalerh\u00f6hung erfasst nur neue Aktien, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Erm\u00e4chtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(2)<\/td>\n<td>\n<p>F\u00fcr Spitzenbetr\u00e4ge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverh\u00e4ltnisses ergeben.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(3)<\/td>\n<td>\n<p>Die neuen Aktien werden im Rahmen einer Kapitalerh\u00f6hung gegen Sacheinlagen ausgegeben, sofern die Kapitalerh\u00f6hung unter Beachtung von \u00a7 3 der Satzung (Gemeinn\u00fctzigkeit) zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagef\u00e4higen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden erfolgt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Vorstand ist schlie\u00dflich erm\u00e4chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates \u00fcber die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschlie\u00dflich des Ausgabebetrages sowie \u00fcber den Inhalt der Aktienrechte zu entscheiden.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>II.<\/td>\n<td>\n<p><b> BERICHT DES VORSTANDS ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 7<\/b><\/p>\n<p>Zu Tagesordnungspunkt 7 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein neues Genehmigtes Kapital 2026 zu schaffen. Der Vorstand erstattet gem\u00e4\u00df \u00a7 203 Abs. 2 i. V. m. \u00a7 186 Abs. 4 Satz 2 AktG \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die in dem vorgeschlagenen neuen genehmigten Kapital vorgesehenen Erm\u00e4chtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re bei Ausgabe der neuen Aktien diesen Bericht, der als Bestandteil dieser Einladung im Internet unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<p>zug\u00e4nglich ist und w\u00e4hrend der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegt:<\/p>\n<p><b>Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerh\u00f6hungen gem\u00e4\u00df \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 AktG<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand soll erm\u00e4chtigt werden, bei einer Barkapitalerh\u00f6hung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re auszuschlie\u00dfen, wenn die Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der den B\u00f6rsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Rechtsgrundlage f\u00fcr diesen vereinfachten Bezugsrechtsausschluss ist \u00a7 203 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit \u00a7 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Ein etwaiger Abschlag vom ma\u00dfgeblichen B\u00f6rsenpreis wird maximal bei 5 % des B\u00f6rsenpreises liegen. Diese M\u00f6glichkeit des Bezugsrechtsausschlusses soll die Gesellschaft in die Lage versetzen, kurzfristig g\u00fcnstige B\u00f6rsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen m\u00f6glichst hohen Ausgabebetrag und damit eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche St\u00e4rkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerh\u00f6hung f\u00fchrt wegen der schnelleren Handlungsm\u00f6glichkeit erfahrungsgem\u00e4\u00df zu einem h\u00f6heren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerh\u00f6hung mit Bezugsrecht der Aktion\u00e4re. Sie liegt somit im Interesse der Gesellschaft und der Aktion\u00e4re. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktion\u00e4re. Aktion\u00e4re, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten m\u00f6chten, haben indessen die M\u00f6glichkeit, die hierf\u00fcr erforderliche Aktienzahl \u00fcber die B\u00f6rse zu erwerben. Zus\u00e4tzlich kann mit einer solchen Platzierung die Gewinnung neuer Aktion\u00e4rsgruppen im In- und Ausland erreicht werden. Durch den Verzicht auf die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung des Bezugsrechts kann zudem der Eigenkapitalbedarf aus sich kurzfristig bietenden Marktchancen zeitnah gedeckt werden. Zwar gestattet \u00a7 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Ver\u00f6ffentlichung des Bezugspreises bis sp\u00e4testens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der Volatilit\u00e4t an den Aktienm\u00e4rkten besteht aber auch in diesem Fall ein Marktrisiko, namentlich ein Kurs\u00e4nderungsrisiko, \u00fcber mehrere Tage, das zu Sicherheitsabschl\u00e4gen bei der Festlegung des Bezugspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Die Kapitalerh\u00f6hung darf nur neue Aktien erfassen, deren anteiliger Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals, das zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Erm\u00e4chtigung zum Bezugsrechtsausschluss besteht, nicht \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagene Erm\u00e4chtigung liegt somit im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktion\u00e4re. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktion\u00e4re. Aktion\u00e4re, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten m\u00f6chten, haben indessen die M\u00f6glichkeit, die hierf\u00fcr erforderliche Aktienzahl \u00fcber die B\u00f6rse zu erwerben.<\/p>\n<p><b>Bezugsrechtsausschluss bei Spitzenbetr\u00e4gen<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand soll ferner erm\u00e4chtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbetr\u00e4ge von dem Bezugsrecht der Aktion\u00e4re auszunehmen. Der Ausschluss des Bezugsrechts f\u00fcr Spitzenbetr\u00e4ge ist erforderlich, um ein technisch durchf\u00fchrbares Bezugsverh\u00e4ltnis darstellen zu k\u00f6nnen. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktion\u00e4re ausgeschlossenen Aktien werden bestm\u00f6glich f\u00fcr die Gesellschaft verwertet. Der m\u00f6gliche Verw\u00e4sserungseffekt ist aufgrund der Beschr\u00e4nkung auf Spitzenbetr\u00e4ge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den m\u00f6glichen Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gr\u00fcnden f\u00fcr sachlich gerechtfertigt und gegen\u00fcber den Aktion\u00e4ren f\u00fcr angemessen.<\/p>\n<p><b>Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerh\u00f6hungen<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand soll im Rahmen des genehmigten Kapitals des Weiteren erm\u00e4chtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re bei Kapitalerh\u00f6hungen gegen Sacheinlage unter Beachtung von \u00a7 3 der Satzung (Gemeinn\u00fctzigkeit) zum Zweck der Gew\u00e4hrung von Aktien im Rahmen des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft, von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen oder von sonstigen einlagef\u00e4higen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Im globalen Wettbewerb muss die Gesellschaft in der Lage sein, in den M\u00e4rkten im Interesse ihrer Aktion\u00e4re schnell und flexibel handeln zu k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rt auch die Option, Forderungen gegen die Gesellschaft, Unternehmen, Teile von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige einlagef\u00e4hige Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde zur Verbesserung der Wettbewerbsposition \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Aktien zu erwerben. So kann sich in Verhandlungen die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien anbieten zu m\u00fcssen. Die M\u00f6glichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu k\u00f6nnen, ist insbesondere im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte erforderlich und schafft den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder anderen einlagef\u00e4higen Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden liquidit\u00e4tsschonend zu nutzen. Die Praxis zeigt zudem, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung f\u00fcr eine Ver\u00e4u\u00dferung h\u00e4ufig, beispielsweise aus steuerlichen Gr\u00fcnden oder um weiterhin am bisherigen Gesch\u00e4ft (mit-)beteiligt zu sein, die Verschaffung von Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Auch unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Finanzierungsstruktur kann die Hingabe von Aktien sinnvoll sein. Denn mit neuen Aktien aus genehmigtem Kapital kann ein Erwerbsvorhaben liquidit\u00e4tsschonend umgesetzt werden. Es soll auch m\u00f6glich sein, vor allem in F\u00e4llen, in denen Forderungen gegen die Gesellschaft bestehen, anstelle von Geld Aktien zu gew\u00e4hren und so die Liquidit\u00e4t zu schonen.<\/p>\n<p>Zudem sollen auch sonstige einlagef\u00e4hige Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde gegen Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital erworben werden k\u00f6nnen. Bei einem Akquisitionsvorhaben kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, neben dem eigentlichen Akquisitionsobjekt weitere Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde zu erwerben, etwa solche, die dem Akquisitionsobjekt wirtschaftlich dienen. In solchen F\u00e4llen soll die Gesellschaft in der Lage sein, diese Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde zu erwerben und daf\u00fcr &#8211; sei es zur Schonung der Liquidit\u00e4t oder weil es der Ver\u00e4u\u00dferer verlangt &#8211; Aktien als Gegenleistung zu gew\u00e4hren, soweit die betreffenden Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde einlagef\u00e4hig sind. Dar\u00fcber hinaus soll es auch m\u00f6glich sein, in F\u00e4llen, in denen f\u00fcr den Erwerb von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden zun\u00e4chst eine Geldleistung vereinbart war, im Nachhinein anstelle von Geld Aktien zu gew\u00e4hren und so die Liquidit\u00e4t zu schonen. Schlie\u00dflich sollen auch unabh\u00e4ngig von einem anderen Akquisitionsvorhaben Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde &#8211; sei es zur Schonung der Liquidit\u00e4t oder weil es der Ver\u00e4u\u00dferer verlangt &#8211; gegen Gew\u00e4hrung neuer Aktien erworben werden k\u00f6nnen, wiederum soweit diese einlagef\u00e4hig sind.<\/p>\n<p>Der Gesellschaft erw\u00e4chst dadurch kein Nachteil. Denn die Ausgabe von Aktien gegen Sachleistung setzt voraus, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktion\u00e4re angemessen gewahrt bleiben und ein angemessener Ausgabepreis f\u00fcr die neuen Aktien erzielt wird.<\/p>\n<p><b>Ausnutzung des genehmigten Kapitals<\/b><\/p>\n<p>Konkrete Pl\u00e4ne f\u00fcr eine Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen, ob er von der Erm\u00e4chtigung zur Kapitalerh\u00f6hung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re Gebrauch machen wird. Er wird dies nur dann tun, wenn es nach Einsch\u00e4tzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktion\u00e4re liegt.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird der jeweils n\u00e4chsten Hauptversammlung \u00fcber eine etwaige Ausnutzung des genehmigten Kapitals berichten.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>III.<\/td>\n<td>\n<p><b>WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG<\/b><\/p>\n<p>Nach \u00a7 121 Abs. 3 AktG sind nicht b\u00f6rsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen &#8211; mit Ausnahme des Abschnitts &#8222;Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 126 Abs. 1, 127 AktG&#8220; &#8211; freiwillig, um unseren Aktion\u00e4ren die Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten in der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<p><b>Internetseite der Gesellschaft und dort zug\u00e4ngliche Unterlagen und Informationen<\/b><\/p>\n<p>Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger im Internet unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<p>zug\u00e4nglich. Ferner werden etwaige bei der Gesellschaft eingehende und ver\u00f6ffentlichungspflichtige Gegenantr\u00e4ge, Wahlvorschl\u00e4ge und Erg\u00e4nzungsverlangen von Aktion\u00e4ren ebenfalls \u00fcber die oben genannte Internetseite zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p><b>Stimmrechte<\/b><\/p>\n<p>Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betr\u00e4gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.651.030,00 und ist eingeteilt in 465.103 auf den Namen lautende St\u00fcckaktien. Eine St\u00fcckaktie gew\u00e4hrt in der Hauptversammlung vorbehaltlich des in \u00a7 17 Abs. 6 der Satzung geregelten H\u00f6chststimmrechts eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte vorbehaltlich des in \u00a7 17 Abs. 6 der Satzung geregelten H\u00f6chststimmrechts 465.103 betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>Das H\u00f6chststimmrecht ist wie folgt ausgestaltet: Betr\u00e4gt der anteilige Betrag des Grundkapitals der einem Aktion\u00e4r geh\u00f6renden Aktien mehr als 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft (also mehr als \u20ac 232.551,50, das sind mehr als 23.255 Aktien), so beschr\u00e4nkt sich sein Stimmrecht auf diejenige Zahl von Stimmen, die Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gew\u00e4hren, also auf 23.255 Stimmen. Zu den Aktien, die dem Aktion\u00e4r geh\u00f6ren, rechnen auch die Aktien, die einem anderen f\u00fcr Rechnung des Aktion\u00e4rs geh\u00f6ren oder die einem mit dem Aktion\u00e4r im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder f\u00fcr Rechnung solcher Unternehmen einem Dritten geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft h\u00e4lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.300 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.<\/p>\n<p><b>Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus\u00fcbung des Stimmrechts<\/b><\/p>\n<p>Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktion\u00e4re berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Versammlung angemeldet haben (die &#8222;Berechtigten Aktion\u00e4re&#8220;).<\/p>\n<p>Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform sp\u00e4testens bis<\/p>\n<p><b>Freitag, 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ),<\/b><\/p>\n<p>unter einer der nachfolgend genannten Adressen zugehen:<\/p>\n<p>postalisch:<br \/>International School Augsburg AG<br \/>c\/o EC European Capital Markets SE<br \/>Emil-Riedel-Str. 21<br \/>80538 M\u00fcnchen<\/p>\n<p>oder per E-Mail:<br \/>anmeldestelle@european-capital.de<\/p>\n<p>Im Verh\u00e4ltnis zur Gesellschaft gilt als Aktion\u00e4r nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. F\u00fcr die Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung ma\u00dfgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gr\u00fcnden werden in dem Zeitraum zwischen dem Ablauf des 17. April 2026 und dem Ablauf des 24. April 2026 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte ma\u00dfgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am Freitag, des 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), entsprechen.<\/p>\n<p>Technischer Bestandsstichtag (sog. &#8222;Technical Record Date&#8220;) ist daher der Ablauf des 17. April 2026. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktion\u00e4re k\u00f6nnen deshalb \u00fcber ihre Aktien auch nach durchgef\u00fchrter Anmeldung jederzeit frei verf\u00fcgen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsantr\u00e4ge nach dem Freitag, den 17. April 2026 (24:00 Uhr MESZ), gestellt werden, k\u00f6nnen in der Hauptversammlung Aktion\u00e4rsrechte aus diesen Aktien nicht aus\u00fcben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollm\u00e4chtigen oder zur Rechtsaus\u00fcbung erm\u00e4chtigen. In solchen F\u00e4llen verbleiben die Aktion\u00e4rsrechte bis zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktion\u00e4r.<\/p>\n<p>Den Aktion\u00e4ren, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zu Beginn des 03. April 2026 im Aktienregister eingetragen sind, werden die Einladungsunterlagen f\u00fcr die Hauptversammlung \u00fcbersandt.<\/p>\n<p><b>Verfahren f\u00fcr die Aus\u00fcbung von Aktion\u00e4rsrechten durch Bevollm\u00e4chtigte<\/b><\/p>\n<p>Berechtigte Aktion\u00e4re k\u00f6nnen ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktion\u00e4rsrechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollm\u00e4chtigten, auch durch eine Aktion\u00e4rsvereinigung, aus\u00fcben lassen.<\/p>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p>Die Erteilung der Vollmacht, ihre \u00c4nderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft bed\u00fcrfen der Textform (\u00a7 126b BGB), wenn weder ein Intermedi\u00e4r noch eine Aktion\u00e4rsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach \u00a7 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollm\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, wird auf Verlangen jedem Aktion\u00e4r unverz\u00fcglich und kostenlos \u00fcbermittelt. Das Verlangen ist zu richten an:<\/p>\n<p>postalisch:<br \/>International School Augsburg AG<br \/>c\/o EC European Capital Markets SE<br \/>Emil-Riedel-Str. 21<br \/>80538 M\u00fcnchen<\/p>\n<p>oder per E-Mail:<br \/>anmeldestelle@european-capital.de<\/p>\n<p>Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss, kann auch im Internet unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<p>heruntergeladen werden. Entsprechendes gilt f\u00fcr das Formular zum Widerruf der Vollmacht.<\/p>\n<p>Der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft kann per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt a) genannte Adresse bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p>Bevollm\u00e4chtigt ein Aktion\u00e4r mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zur\u00fcckweisen. Davon unber\u00fchrt bleibt die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr Aktien der Gesellschaft, die ein Aktion\u00e4r in unterschiedlichen Wertpapierdepots h\u00e4lt, jeweils einen eigenen Vertreter f\u00fcr die Hauptversammlung zu bestellen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p>Wenn ein Intermedi\u00e4r, eine Aktion\u00e4rsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen nach \u00a7 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollm\u00e4chtigt werden soll, bedarf die Vollmacht &#8211; in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz &#8211; weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen F\u00e4llen die zu bevollm\u00e4chtigende Institution oder Person m\u00f6glicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gem\u00e4\u00df \u00a7 135 AktG die Vollmacht nachpr\u00fcfbar festhalten muss. Daher sollten Sie sich mit diesen \u00fcber ein m\u00f6gliches Formerfordernis f\u00fcr die Vollmacht abstimmen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>c)<\/td>\n<td>\n<p>Wir bieten unseren Aktion\u00e4ren zus\u00e4tzlich an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern m\u00fcssen dazu Vollmacht und Weisungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Stimmrechts erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter \u00fcben das Stimmrecht ausschlie\u00dflich auf Grundlage der vom Aktion\u00e4r erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungserteilung sind die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmabgabe f\u00fcr einen Aktion\u00e4r berechtigt.<\/p>\n<p>Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihre \u00c4nderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft bed\u00fcrfen der Textform. Die Aktion\u00e4re, die den von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht nebst Weisungen erteilen wollen, k\u00f6nnen &#8211; m\u00fcssen aber nicht &#8211; das Formular verwenden, welches sie bei der Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse anfordern k\u00f6nnen:<\/p>\n<p>postalisch:<br \/>International School Augsburg AG<br \/>c\/o EC European Capital Markets SE<br \/>Emil-Riedel-Str. 21<br \/>80538 M\u00fcnchen<\/p>\n<p>oder per E-Mail:<br \/>anmeldestelle@european-capital.de<\/p>\n<p>Die Vollmacht nebst Weisungen ist &#8211; sofern die Vollmachts- und Weisungserteilung nicht w\u00e4hrend der Hauptversammlung erfolgt &#8211; bis Donnerstag, den 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post oder E-Mail an die jeweils vorstehend in diesem Abschnitt c) genannte Adresse zu senden.<\/p>\n<p>Die Aktion\u00e4re haben zudem die M\u00f6glichkeit, f\u00fcr die Bevollm\u00e4chtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter und f\u00fcr die Erteilung der Weisungen das entsprechende \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<p>abrufbare Formular zu verwenden. Ein Formular, das f\u00fcr den Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter verwandt werden kann &#8211; aber nicht muss -, kann auch im Internet unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<p>heruntergeladen werden.<\/p>\n<p>Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Aus\u00fcbung des Stimmrechts beschr\u00e4nkt; Weisungen zur Aus\u00fcbung sonstiger Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere zur Stellung von Antr\u00e4gen oder Fragen oder zur Einlegung von Widerspr\u00fcchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>d)<\/td>\n<td>\n<p>Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>e)<\/td>\n<td>\n<p>Eine Erteilung von Vollmachten ist nur in Bezug auf solche Antr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge m\u00f6glich, die mit dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit \u00a7 122 Abs. 2 AktG oder \u00a7\u00a7 126, 127 AktG ver\u00f6ffentlicht wurden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 126 Abs. 1, 127 AktG<\/b><\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge gegen einen Vorschlag von Vorstand und\/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und\/oder Abschlusspr\u00fcfern, soweit solche Wahlen auf der Tagesordnung stehen, sind ausschlie\u00dflich zu richten an:<\/p>\n<p>postalisch:<br \/>International School Augsburg AG<br \/>c\/o EC European Capital Markets SE<br \/>Emil-Riedel-Str. 21<br \/>80538 M\u00fcnchen<\/p>\n<p>oder per E-Mail:<br \/>anmeldestelle@european-capital.de<\/p>\n<p>Bis sp\u00e4testens am Donnerstag, den 09. April 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei vorstehender Adresse eingegangene zug\u00e4nglich zu machende Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge werden den anderen Aktion\u00e4ren im Internet unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/investor.isa-augsburg.com\/hv<\/td>\n<\/tr>\n<p>zug\u00e4nglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 09. April 2026 ebenfalls unter der genannten Internetadresse zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p><b>Zeitangaben<\/b><\/p>\n<p>Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vermerkt, sind s\u00e4mtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der f\u00fcr Deutschland geltenden mitteleurop\u00e4ischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleurop\u00e4ischen Zeit (MEZ) minus eine Stunde bzw. der mitteleurop\u00e4ischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.<\/p>\n<p><b>Hinweise zum Datenschutz<\/b><\/p>\n<p>Wenn Aktion\u00e4re sich anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erhebt die Gesellschaft personenbezogene Daten \u00fcber Aktion\u00e4re und\/oder \u00fcber deren Bevollm\u00e4chtigte. Dies geschieht, um Aktion\u00e4ren die Aus\u00fcbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu erm\u00f6glichen. Auch wenn Aktion\u00e4re einen Antrag auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung stellen oder Gegenantr\u00e4ge oder Wahlvorschl\u00e4ge machen wollen, muss die Gesellschaft den Namen des Aktion\u00e4rs unter bestimmten Voraussetzungen ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Die Gesellschaft verarbeitet die Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren ma\u00dfgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gem\u00e4\u00df der DSGVO sind im Internet unter<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">https:\/\/www.isa-augsburg.com\/data-privacy.aspx<\/td>\n<\/tr>\n<p>zug\u00e4nglich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Gersthofen, im M\u00e4rz 2026<\/p>\n<p><b>International School Augsburg AG<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td\/><\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p><\/p>\n<p>10.03.2026 CET\/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News\/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.<br \/>Originalinhalt anzeigen: EQS News<\/p>\n<\/td>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"EQS-News: International School Augsburg AG \/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung International School Augsburg AG: Bekanntmachung der Einberufung&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4508,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1846],"tags":[242,190367,680,772,190365,3364,29,76621,548,663,190366,3934,30222,30,60334,27743,13,984,14,15,12,17592,5495,15807],"class_list":["post-857887","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-augsburg","tag-242","tag-aktg","tag-augsburg","tag-bayern","tag-bekanntmachung","tag-de","tag-deutschland","tag-einberufung","tag-eu","tag-europa","tag-europaweiten","tag-europe","tag-gem","tag-germany","tag-gersthofen","tag-hauptversammlung","tag-headlines","tag-international","tag-nachrichten","tag-news","tag-schlagzeilen","tag-school","tag-verbreitung","tag-ziel"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116205524454325348","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/857887","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=857887"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/857887\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4508"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=857887"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=857887"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=857887"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}