{"id":863366,"date":"2026-03-12T18:24:17","date_gmt":"2026-03-12T18:24:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/863366\/"},"modified":"2026-03-12T18:24:17","modified_gmt":"2026-03-12T18:24:17","slug":"verfassungsgerichtshof-kippt-teil-von-bayerns-bundeswehrgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/863366\/","title":{"rendered":"Verfassungsgerichtshof kippt Teil von Bayerns Bundeswehrgesetz"},"content":{"rendered":"<p>Juristischer Teil-Erfolg f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/bayern\/propagandainstrument-klage-gegen-bayerns-bundeswehrgesetz,Ubw6iqC\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Gegner des &#8222;Gesetzes zur F\u00f6rderung der Bundeswehr in Bayern&#8220;<\/a>. Laut einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist zwar ein allgemeines Kooperationsgebot f\u00fcr Hochschulen mit der Bundeswehr zul\u00e4ssig. Dar\u00fcber hinaus aber d\u00fcrften die Hochschulen nicht verpflichtet werden, mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, wenn das Wissenschaftsministerium die Notwendigkeit im Interesse der nationalen Sicherheit feststellt. <\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, die entsprechende Regelung im Gesetz versto\u00dfe gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit. Damit sei sie nichtig. F\u00fcr eine Vorschrift mit spezifischem Verteidigungsbezug fehle dem bayerischen Gesetzgeber die Kompetenz. Diese liege nach dem Grundgesetz allein in der Verantwortung des Bundes. <\/p>\n<p>Jungoffiziere d\u00fcrfen weiter an Schulen<\/p>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/bayern\/kooperation-von-unis-und-bundeswehr-kritik-und-knackpunkte,UADToAL\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Bundeswehrgesetz<\/a> war von Ministerpr\u00e4sident Markus S\u00f6der (CSU) in der schwarz-orangen Koalition vorangetrieben worden und trat vor rund 20 Monaten in Kraft. Im vergangenen Jahr zog ein breites B\u00fcndnis aus Politik, Gewerkschaften und Friedensorganisationen vor den Verfassungsgerichtshof. Dieser Klage gaben die Richter nun teilweise statt.<\/p>\n<p>Bestehen bleiben kann im Gesetz dagegen die Regelung, die Hochschulen sogenannte Zivilklauseln untersagt. Das bedeutet: Hochschulen d\u00fcrfen ihre Einrichtungen nicht verpflichten, ausschlie\u00dflich f\u00fcr friedliche und zivile Zwecke zu forschen. Damit wird laut Verfassungsgerichtshof keineswegs milit\u00e4rischen Stellen ein eigenm\u00e4chtiger Zugriff auf fremde Forschungsergebnisse erm\u00f6glicht. Vielmehr k\u00f6nne der Inhaber der Erfinderrechte nicht daran gehindert werden, seine Forschung auch f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke zu nutzen. Das Gesetz beg\u00fcnstige also sogar die Freiheit individueller wissenschaftlicher Bet\u00e4tigung. <\/p>\n<p>Unbegr\u00fcndet ist aus Sicht der Richter die Klage gegen eine Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren. Es ist nicht ersichtlich, dass ein Schulunterricht \u00fcber Themen aus der Sicherheits- und Verteidigungspolitik unter Mitwirkung der Bundeswehr die Glaubens- und Gewissensfreiheit von Eltern, Sch\u00fclern und Lehrkr\u00e4ften verletzen k\u00f6nnte. Zul\u00e4ssig bleibt den Angaben zufolge auch der Auftritt von Karriereberatern der Bundeswehr bei Schulveranstaltungen zur Berufsorientierung. <\/p>\n<p>Minister: In der Praxis &#8222;keine Relevanz&#8220;<\/p>\n<p>Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) teilte auf BR-Anfrage mit, der vom Gericht beanstandete Teil habe in der Praxis &#8222;gar keine Relevanz&#8220;. In Bayern strebten Hochschulen eine Kooperation mit der Bundeswehr ohnehin freiwillig an \u2013 &#8222;aus \u00dcberzeugung&#8220;. Es gehe nicht um Militarisierung der Forschung, sondern um &#8222;Forschung f\u00fcr unsere Sicherheit&#8220;. <\/p>\n<p>Der Verfassungsgerichtshof habe aber sowohl das Kooperationsgebot als auch das Zivilklauselverbot in vollem Umfang best\u00e4tigt. &#8222;Das ist R\u00fcckendeckung von h\u00f6chster Stelle&#8220;, sagte Blume. Die individuelle Wissenschaftsfreiheit werde durch das Gesetz in keiner Weise eingeschr\u00e4nkt. Im Gegenteil: &#8222;Das Gesetz erweitert die Handlungsspielr\u00e4ume der Wissenschaft und schr\u00e4nkt sie gerade nicht ein.&#8220;<\/p>\n<p>Kl\u00e4ger: &#8222;Gro\u00dfer Erfolg&#8220;<\/p>\n<p>Aus Sicht der Kl\u00e4gerinnen und Kl\u00e4ger wurde mit der Entscheidung der gravierendste Eingriff in die Autonomie der Hochschulen gekippt. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Martina Borgendale, sprach von einem &#8222;gro\u00dfen Erfolg&#8220;, die Wissenschaftsfreiheit werde gest\u00e4rkt. Zugleich bedauerte sie, dass die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jungendoffizieren m\u00f6glich bleibt. F\u00fcr die Deutsche Friedensgesellschaft \u2013 Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Bayern e.V. (DFG-VK) ist das Urteil ein &#8222;wichtiger Schritt gegen die zunehmende Militarisierung von Bildung und Wissenschaft&#8220;.<\/p>\n<p>Linken-Landessprecher Martin Bauhof betonte: &#8222;Wir begr\u00fc\u00dfen dieses Urteil ausdr\u00fccklich, denn das bedeutet, die Hochschulen k\u00f6nnen nicht dazu gezwungen werden f\u00fcr die Bundeswehr zu arbeiten.&#8220; Zugleich bedauerte auch er, dass die Bundeswehr weiterhin an Schulen werben darf. Die Rechtsanw\u00e4ltin des B\u00fcndnisses, Adelheid Rupp, sieht einen wichtigen Erfolg f\u00fcr das Rechtsstaatsprinzip. Das Urteil zeige deutlich, &#8222;dass der Freistaat Bayern seine Zust\u00e4ndigkeiten \u00fcberschritten hat&#8220;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Juristischer Teil-Erfolg f\u00fcr die Gegner des &#8222;Gesetzes zur F\u00f6rderung der Bundeswehr in Bayern&#8220;. 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