{"id":895430,"date":"2026-03-25T11:05:14","date_gmt":"2026-03-25T11:05:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/895430\/"},"modified":"2026-03-25T11:05:14","modified_gmt":"2026-03-25T11:05:14","slug":"missbrauchsprozess-haftstrafe-fuer-heiligenhauser","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/895430\/","title":{"rendered":"Missbrauchsprozess &#8211; Haftstrafe f\u00fcr Heiligenhauser"},"content":{"rendered":"<p class=\"text_ohne_einzug richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\"> Online-Spiele als \u201eTummelplatz\u201c f\u00fcr P\u00e4dophile: Das ist der Albtraum vieler Eltern. Wohlwissend, dass sie nicht alles kontrollieren k\u00f6nnen, was ihre Kinder im Internet tun. Im <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/sommer\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Sommer<\/a> 2024 war eine Mutter darauf aufmerksam geworden, dass ihre damals 11-j\u00e4hrige Tochter mit einem 58-J\u00e4hrigen aus <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/heiligenhaus\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Heiligenhaus<\/a> auf Chat-Portalen sexualisierten Kontakt hatte.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Der Mann hatte sich dort als 15-J\u00e4hriger ausgegeben und das M\u00e4dchen nach dem ersten Anbandeln \u00fcber das Onlinespiel im Chat dazu aufgefordert, ihm Aktaufnahmen von sich zu schicken. Nachdem die Mutter zur Polizei gegangen war, wurde eine Lawine losgetreten: Ermittler machten den 58-J\u00e4hrigen ausfindig, es gab eine Hausdurchsuchung, auf dem <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/handy\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Handy<\/a> waren kinderpornografische Videos und Fotos sichergestellt worden. Nun wurde der Heiligenhauser wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne K\u00f6rperkontakt und wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte er die ihm vorgeworfenen Taten einger\u00e4umt. Die Anklageschrift listet sechs Taten auf, darunter auch den sexuellen Missbrauch eines achtj\u00e4hrigen M\u00e4dchens. \u00dcber \u201eSnapchat\u201c hatte der Angeklagte anfangs Kontakt zu dem Kind aufgenommen und sich selbst als 15-J\u00e4hriger ausgegeben mit einem fremden Profilbild, das er aus dem Internet heruntergeladen hatte. Das M\u00e4dchen hatte dem 58-J\u00e4hrigen daraufhin Selfies geschickt, in sexualisierten Posen. Mit einer 11-J\u00e4hrigen hatte sich der Angeklagte per Chat \u00fcber Selbstbefriedigung und Geschlechtsverkehr ausgetauscht, um sie sp\u00e4ter dazu anzuhalten, sich selbst mit dem Handy zu filmen und ihm die Videos zu schicken. Es folgten vier weitere F\u00e4lle mit \u00e4hnlichem Ablauf, teilweise soll der Heiligenhauser neue Aufnahmen verlangt haben, weil ihm das, was die M\u00e4dchen ihm geschickt hatten, nicht erregt habe.<\/p>\n<p class=\"text_ohne_einzug richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Nach der Hausdurchsuchung im Sommer 2024, bei der kinderpornografische Aufnahmen sichergestellt worden war,  hatte sich der Angeklagte in Therapie begeben haben. Sein Verteidiger lie\u00df das Gericht nun wissen, dass der 58-J\u00e4hrige zwar \u201eeine Neigung zu jungen, knabenhaft gebauten M\u00e4dchen habe\u201c, es aber nie darum gegangen sei, den Kindern auch zu begegnen. Aufgrund seiner P\u00e4dophilie sei es f\u00fcr seinen Mandanten nach dem abrupten Abbruch der Therapie schwierig gewesen, die Behandlung fortzusetzen. Sein Therapeut habe die Praxis aufgegeben, die Nachfolgerin habe ihn als \u201eT\u00e4ter\u201c nicht therapieren wollen. Danach war es offenbar zu erneuten Chat-Kontakten mit Kindern gekommen. Bei einer zweiten Hausdurchsuchung im Sommer 2025 war weiteres kinderpornografisches Material auf dem <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/smartphone\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Smartphone<\/a> des Heiligenhausers gefunden worden. Um Kontakt aufzunehmen, hatte er sich bei einem Online-Spiel-Portal angemeldet und den M\u00e4dchen versprochen, ihnen sogenannte \u201eGifts\u201c f\u00fcr die Spiele zu \u00fcberlassen, die er zuvor selbst erworben haben will. Da es auf dem Spiele-Portal nicht m\u00f6glich gewesen sei, Videos und Fotos zu verschicken, habe er die Kinder dazu gebracht, ihn auf Messenger-Diensten zu kontaktieren. Nachdem er bei <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/snapchat\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Snapchat<\/a> gesperrt worden war, hatte der Angeklagte auf einem anderen Portal weiterhin gechattet und sich Fotos und Videos schicken lassen. Die hatte er sp\u00e4ter auch einem weiteren Mann zukommen lassen, der ebenfalls auf dem Spiele-Portal \u201eunterwegs\u201c gewesen sei, um dort Kontakte zu Kindern zu kn\u00fcpfen. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Online-Spiele als \u201eTummelplatz\u201c f\u00fcr P\u00e4dophile: Das ist der Albtraum vieler Eltern. 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