{"id":928681,"date":"2026-04-07T21:54:27","date_gmt":"2026-04-07T21:54:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/928681\/"},"modified":"2026-04-07T21:54:27","modified_gmt":"2026-04-07T21:54:27","slug":"bekanntmachung-der-einberufung-zur-hauptversammlung-am-19-05-2026-in-bochum-mit-dem-ziel-der-europaweiten-verbreitung-gemaess-%c2%a7121-aktg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/928681\/","title":{"rendered":"Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem\u00e4\u00df \u00a7121 AktG"},"content":{"rendered":"<td> Deutsche Wohnen SE<br \/>\n   Berlin<br \/>\n   ISIN DE000A0HN5C6<br \/>WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026<br \/>\n  Die Aktion\u00e4re unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am<br \/>\n  Dienstag, den 19. Mai 2026 um 10:00 Uhr<br \/>\n  im RuhrCongress Bochum, Stadionring 20, 44791 Bochum,<br \/>\n  stattfindenden<br \/>\n  ordentlichen Hauptversammlung<br \/>\n  eingeladen.<\/p>\n<tr>\n<td>1.<\/td>\n<td>\n<p><b>Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Wohnen SE und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts f\u00fcr die Deutsche Wohnen SE und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Die genannten Unterlagen enthalten auch den erl\u00e4uternden Bericht zu den Angaben nach \u00a7\u00a7 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (<b>HGB<\/b>) zum Gesch\u00e4ftsjahr 2025. Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an \u00fcber die Internetseite der Deutsche Wohnen SE unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv und in der Hauptversammlung zug\u00e4nglich und werden vom Vorstand bzw. &#8211; im Fall des Berichts des Aufsichtsrats &#8211; vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erl\u00e4utert werden. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktion\u00e4re die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht notwendig und daher auch nicht vorgesehen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2.<\/td>\n<td>\n<p><b>Verwendung des Bilanzgewinns des Gesch\u00e4ftsjahres 2025 der Deutsche Wohnen SE<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in H\u00f6he von EUR 55.169.882,70 wie folgt zu verwenden:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Aussch\u00fcttung einer Dividende von EUR 0,04 je St\u00fcckaktie der Gesellschaft, die<br \/>f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 dividendenberechtigt ist; bei derzeit 396.934.985<br \/>dividendenberechtigten St\u00fcckaktien:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\n<p>EUR<\/p>\n<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\n<p>15.877.399,40<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Einstellung in andere Gewinnr\u00fccklagen:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">39.292.483,30<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Gewinnvortrag:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">0,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Bilanzgewinn:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">55.169.882,70<\/td>\n<\/tr>\n<p>Die Dividende ist am 22. Mai 2026 zur Auszahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Zahl der am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr 2025 dividendenberechtigten St\u00fcckaktien. Zus\u00e4tzlich h\u00e4lt die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.362.003 eigene Aktien, aus denen ihr keine Dividendenberechtigung zusteht. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten St\u00fcckaktien bis zur Hauptversammlung \u00e4ndern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unver\u00e4ndert eine Dividende von EUR 0,04 je f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr 2025 dividendenberechtigter St\u00fcckaktie sowie einen entsprechend angepassten Vorschlag zur Einstellung in andere Gewinnr\u00fccklagen vorsieht. Der nicht auf dividendenberechtigte St\u00fcckaktien entfallende Betrag wird in andere Gewinnr\u00fccklagen eingestellt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3.<\/td>\n<td>\n<p><b>Entlastung der Mitglieder des Vorstands f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ftsjahr Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4.<\/td>\n<td>\n<p><b>Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ftsjahr Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.<\/td>\n<td>\n<p><b>Wahl des Abschlusspr\u00fcfers und des Konzernabschlusspr\u00fcfers sowie des Pr\u00fcfers f\u00fcr die pr\u00fcferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und etwaiger Zwischenfinanzberichte bis einschlie\u00dflich f\u00fcr das erste Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres 2027; Wahl des Pr\u00fcfers des Nachhaltigkeitsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026<\/b><\/p>\n<tr>\n<td>5.1<\/td>\n<td>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Pr\u00fcfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlusspr\u00fcfer und Konzernabschlusspr\u00fcfer sowie zum Pr\u00fcfer f\u00fcr den Halbjahresbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 sowie f\u00fcr eine etwaige pr\u00fcferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 und f\u00fcr das erste Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres 2027 zu bestellen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.2<\/td>\n<td>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Pr\u00fcfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Pr\u00fcfer des Nachhaltigkeitsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 zu bestellen. Die Wahl zum Pr\u00fcfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich f\u00fcr den Fall, dass die Deutsche Wohnen nicht von der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts befreit sein sollte und dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlusspr\u00fcfer-RL 2006\/43\/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2025\/794 vom 14. April 2025 ge\u00e4nderten Fassung der CSRD (EU) 2022\/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdr\u00fcckliche Wahl dieses Pr\u00fcfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Pr\u00fcfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlusspr\u00fcfer obliegen sollte.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Pr\u00fcfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gem\u00e4\u00df Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlusspr\u00fcferverordnung erkl\u00e4rt, dass seine Empfehlungen frei von ungeb\u00fchrlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine Beschr\u00e4nkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlusspr\u00fcfers oder einer bestimmten Pr\u00fcfungsgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlusspr\u00fcferverordnung) auferlegt wurde.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>6.<\/td>\n<td>\n<p><b>Billigung des Verg\u00fctungsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat haben den Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 gem\u00e4\u00df \u00a7 162 des Aktiengesetzes (<b>AktG<\/b>) erstellt und legen diesen gem\u00e4\u00df \u00a7 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vor.<\/p>\n<p>Der Verg\u00fctungsbericht wurde gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlusspr\u00fcfer daraufhin gepr\u00fcft, ob die gesetzlich erforderlichen Angaben nach \u00a7 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. \u00dcber die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Pr\u00fcfung durch den Abschlusspr\u00fcfer. Der Vermerk \u00fcber die Pr\u00fcfung des Verg\u00fctungsberichts ist dem Verg\u00fctungsbericht beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Der Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 ist gem\u00e4\u00df \u00a7 124a S. 1 Nr. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv ver\u00f6ffentlicht und wird dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach \u00a7 162 AktG erstellten und gepr\u00fcften Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 zu billigen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>7.<\/td>\n<td>\n<p><b>Billigung des Verg\u00fctungssystems f\u00fcr die Vorstandsmitglieder<\/b><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 120a AktG hat die Hauptversammlung einer b\u00f6rsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen \u00c4nderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, \u00fcber die Billigung des nach \u00a7 87a AktG vom Aufsichtsrat beschlossenen Verg\u00fctungssystems f\u00fcr die Vorstandsmitglieder zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 2. M\u00e4rz 2026 ein \u00fcberpr\u00fcftes Verg\u00fctungssystem f\u00fcr die Mitglieder des Vorstands verabschiedet und beschlossen, es der Hauptversammlung gem\u00e4\u00df \u00a7 120a Abs. 1, 3 AktG zur Billigung vorzulegen. Das Verg\u00fctungssystem ist gem\u00e4\u00df \u00a7 124a S. 1 Nr. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv ver\u00f6ffentlicht und wird dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Personal- und Verg\u00fctungsausschusses vor, das vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 2. M\u00e4rz 2026 beschlossene Verg\u00fctungssystem f\u00fcr die Mitglieder des Vorstands zu billigen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>8.<\/td>\n<td>\n<p><b>Billigung des Systems zur Verg\u00fctung der Mitglieder des Aufsichtsrats; \u00c4nderung der Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende \u00c4nderung von \u00a7 10 Abs. 6 der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrags mit der Vonovia SE hat der Aufsichtsrat das bestehende Verg\u00fctungssystem f\u00fcr den Aufsichtsrat \u00fcberpr\u00fcft und ist zu der Einsch\u00e4tzung gelangt, dass die aktuell geltende Aufsichtsratsverg\u00fctung die Bedeutung der Aufsichtsratst\u00e4tigkeit und -verantwortung nach der verst\u00e4rkten Integration in den Vonovia-Konzern nicht mehr angemessen reflektiert. Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt daher vor, die Aufsichtsratsverg\u00fctung wie nachfolgend beschrieben mit Wirkung zum Tag nach der Hauptversammlung 2026, d.h. zum 20. Mai 2026, anzupassen und das derzeitige Aufsichtsratsverg\u00fctungssystem durch das nachfolgend beschriebene Aufsichtsratsverg\u00fctungssystem zu ersetzen. Die neue Aufsichtsratsverg\u00fctung und das Aufsichtsratsverg\u00fctungssystem werden der Hauptversammlung 2026 gem\u00e4\u00df \u00a7 113 Abs. 3 AktG zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Satzungsbestimmungen zur Aufsichtsratsverg\u00fctung sollen entsprechend angepasst werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p>Verg\u00fctung und System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder, Angaben nach \u00a7\u00a7 113 Abs. 3, 87a Abs. 1 S. 2 AktG<\/p>\n<p>Das System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder wird wie folgt ge\u00e4ndert und neugefasst:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><b>Verg\u00fctung und System zur Verg\u00fctung der Mitglieder des Aufsichtsrats <\/b><br \/><b>der Deutsche Wohnen SE (Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 113 Abs. 3, 87a Abs. 1 S. 2 AktG)<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<p>Das System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und ber\u00fccksichtigt die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Verg\u00fctung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll insgesamt ausgewogen sein und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu Verantwortung und Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Anregung G.18 des Deutschen Corporate Governance Kodex eine reine funktionsbezogene Festverg\u00fctung. Eine erfolgsorientierte Verg\u00fctung ist nicht vorgesehen. Hierdurch wird der unabh\u00e4ngigen Kontroll- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats, die nicht auf den kurzfristigen Unternehmenserfolg, sondern auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist, am besten Rechnung getragen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Jedes Aufsichtsratsmitglied erh\u00e4lt eine feste j\u00e4hrliche Verg\u00fctung von EUR 40.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erh\u00e4lt das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Verg\u00fctung eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Mitgliedschaft im Pr\u00fcfungsausschuss erh\u00e4lt ein Aufsichtsratsmitglied zus\u00e4tzlich eine pauschale Verg\u00fctung von EUR 10.000 pro Gesch\u00e4ftsjahr und der Vorsitzende des Pr\u00fcfungsausschusses von EUR 20.000 pro Gesch\u00e4ftsjahr. Die Mitgliedschaft in etwaigen anderen Aussch\u00fcssen des Aufsichtsrats wird je Mitglied und Ausschuss mit EUR 3.500 pro Gesch\u00e4ftsjahr verg\u00fctet, der jeweilige Ausschussvorsitzende erh\u00e4lt das Doppelte.<\/p>\n<p>Soweit ein Gesch\u00e4ftsjahr weniger als 12 Monate betr\u00e4gt, wird die Verg\u00fctung anteilig gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht w\u00e4hrend eines vollen Gesch\u00e4ftsjahres angeh\u00f6ren oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines Ausschusses nicht w\u00e4hrend eines vollen Gesch\u00e4ftsjahres innegehabt haben, erhalten f\u00fcr jeden angefangenen Kalendermonat ihrer T\u00e4tigkeit die Verg\u00fctung (taggenau) zeitanteilig.<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung soll jeweils nach der ordentlichen Hauptversammlung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr ausgezahlt werden.<\/p>\n<p>\u00dcber die funktionsbezogene Festverg\u00fctung hinaus erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Aus\u00fcbung ihres Amts entstehenden baren Auslagen. Die auf ihre Verg\u00fctung entfallende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und sie dieses Recht aus\u00fcben.<\/p>\n<p>Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener H\u00f6he unterhaltene Verm\u00f6gensschaden-Haftpflichtversicherung (D&amp;O-Versicherung) f\u00fcr Organe und bestimmte Leitungsverantwortliche einbezogen, soweit dies wirtschaftlich zu vertretbaren Konditionen m\u00f6glich ist. Die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt die Gesellschaft.<\/p>\n<p>Die Hauptversammlung setzt die Verg\u00fctung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der Satzung oder durch Beschluss fest. Die Verg\u00fctung gem\u00e4\u00df diesem Verg\u00fctungssystem f\u00fcr die Aufsichtsratsmitglieder wird in \u00a7 10 Abs. 6 bis 8 der Satzung der Deutsche Wohnen SE (in der der Hauptversammlung vom 19. Mai 2026 vorgelegten neuen Fassung) geregelt.<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung der im Gesch\u00e4ftsjahr 2026 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder richtet sich f\u00fcr die Zeit vom 1. Januar 2026 bis einschlie\u00dflich 19. Mai 2026 zeitanteilig (taggenau) nach dem bisherigen System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder und der Satzung in der bisherigen Fassung. Die Aufsichtsratsverg\u00fctung bestimmt sich erstmals ab dem 20. Mai 2026 &#8211; f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 zeitanteilig (taggenau) &#8211; nach den Regelungen dieses Verg\u00fctungssystems und der entsprechend ge\u00e4nderten Satzung.<\/p>\n<p>Das Verg\u00fctungssystem und die Regelungen zur Verg\u00fctung im Einzelnen werden regelm\u00e4\u00dfig durch den Aufsichtsrat auf ihre Angemessenheit \u00fcberpr\u00fcft. Zu der \u00dcberpr\u00fcfung k\u00f6nnen unabh\u00e4ngige externe Verg\u00fctungsberater hinzugezogen werden. Bei Bedarf schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine geeignete Anpassung der Verg\u00fctung vor. Mindestens alle vier Jahre sowie im Fall von Vorschl\u00e4gen zur \u00c4nderung der Verg\u00fctungsregelungen fasst die Hauptversammlung Beschluss \u00fcber die Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Hauptversammlung kann das jeweils bestehende System der Aufsichtsratsverg\u00fctung best\u00e4tigen oder einen Beschluss zur \u00c4nderung fassen. Entsprechende Beschlussvorschl\u00e4ge an die Hauptversammlung werden gem\u00e4\u00df der gesetzlichen Kompetenzordnung von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet, um eine gegenseitige Kontrolle der beiden Gesellschaftsorgane zu erm\u00f6glichen. Die Entscheidung \u00fcber die Ausgestaltung des Verg\u00fctungssystems und die H\u00f6he der Verg\u00fctung obliegt der Hauptversammlung.<\/p>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p>\u00a7 10 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neugefasst:<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>&#8222;Jedes ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Wohnen SE erh\u00e4lt eine j\u00e4hrliche Verg\u00fctung von EUR 40.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erh\u00e4lt das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender das Eineinhalbfache der Verg\u00fctung eines ordentlichen Mitglieds. Zus\u00e4tzlich erh\u00e4lt jedes Mitglied des Pr\u00fcfungsausschusses eine pauschale Verg\u00fctung von EUR 10.000 pro Gesch\u00e4ftsjahr, der Vorsitzende des Pr\u00fcfungsausschusses erh\u00e4lt das Doppelte. Die Mitgliedschaft in anderen Aussch\u00fcssen des Aufsichtsrats wird je Mitglied und Ausschuss mit EUR 3.500 pro Gesch\u00e4ftsjahr verg\u00fctet, der jeweilige Ausschussvorsitzende erh\u00e4lt das Doppelte. Soweit ein Gesch\u00e4ftsjahr weniger als 12 Monate betr\u00e4gt, wird die Verg\u00fctung anteilig gezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht w\u00e4hrend eines vollen Gesch\u00e4ftsjahres angeh\u00f6ren oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats oder den Vorsitz eines Ausschusses nicht w\u00e4hrend eines vollen Gesch\u00e4ftsjahres innegehabt haben, erhalten f\u00fcr jeden angefangenen Kalendermonat ihrer T\u00e4tigkeit die Verg\u00fctung (taggenau) zeitanteilig. Die Verg\u00fctung soll jeweils nach der ordentlichen Hauptversammlung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr ausgezahlt werden.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>9.<\/td>\n<td>\n<p><b>Verkleinerung des Aufsichtsrats von sechs auf vier Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>\u00a7 10 Abs. 1 S. 3 der Satzung wird wie folgt neugefasst:<\/p>\n<p>&#8222;Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.&#8220;<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen bleibt \u00a7 10 Abs. 1 der Satzung unver\u00e4ndert.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.<\/td>\n<td>\n<p><b>Wahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern<\/b><\/p>\n<p>Die Amtszeit aller sechs Mitglieder des Aufsichtsrats, n\u00e4mlich Dr. Fabian He\u00df, Dr. Florian Stetter, Peter Hohlbein, Christoph Schauerte, Simone Trapp und Catrin Coners, endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 am 19. Mai 2026.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Artikeln 40 Abs. 2 und 3 und 9 Abs. 1 lit. c) der SE-Verordnung in Verbindung mit \u00a7 17 des SE-Ausf\u00fchrungsgesetzes sowie nach \u00a7 10 Abs. 1 der Satzung, jedenfalls bis zu einer etwaigen Eintragung der Satzungs\u00e4nderung gem\u00e4\u00df Tagesordnungspunkt 9, aus sechs Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschl\u00e4ge nicht gebunden.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden Wahlvorschl\u00e4ge stehen im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den Zielen, die sich der Aufsichtsrat f\u00fcr seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Pr\u00e4sidial- und Nominierungsausschusses vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zu w\u00e4hlen:<\/p>\n<tr>\n<td>10.1<\/td>\n<td>\n<p>Dr. Fabian He\u00df, General Counsel von Vonovia SE, Bochum, wohnhaft in Essen<\/p>\n<p>f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2029 beschlie\u00dft;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.2<\/td>\n<td>\n<p>Daniel Riedl, Vorstandsmitglied (CDO) von Vonovia SE, Bochum, wohnhaft in Wien, \u00d6sterreich<\/p>\n<p>f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2029 beschlie\u00dft;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.3<\/td>\n<td>\n<p>Dr. Philipp Schanze, Abteilungsleiter Recht von Vonovia SE, Bochum, wohnhaft in Recklinghausen<\/p>\n<p>f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2029 beschlie\u00dft;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.4<\/td>\n<td>\n<p>Simone Trapp, Mitglied im Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE, Berlin, wohnhaft in Daaden<\/p>\n<p>f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2029 beschlie\u00dft;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.5<\/td>\n<td>\n<p>Dr. Florian Stetter, selbst\u00e4ndiger Immobilieninvestor, wohnhaft in Wien, \u00d6sterreich<\/p>\n<p>f\u00fcr einen Zeitraum bis zum Ablauf des Tages, an dem die Satzungs\u00e4nderung nach Tagesordnungspunkt 9 im Handelsregister am Sitz der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen wird, l\u00e4ngstens aber f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 beschlie\u00dft;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.6<\/td>\n<td>\n<p>Peter Hohlbein, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter der Hohlbein &amp; Cie. Consulting, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am Main<\/p>\n<p>f\u00fcr einen Zeitraum bis zum Ablauf des Tages, an dem die Satzungs\u00e4nderung nach Tagesordnungspunkt 9 im Handelsregister am Sitz der Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen wird, l\u00e4ngstens aber f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 beschlie\u00dft.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Es ist beabsichtigt, Herrn Dr. He\u00df f\u00fcr den Fall seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat f\u00fcr den Aufsichtsratsvorsitz und Herrn Riedl f\u00fcr den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat f\u00fcr den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.<\/p>\n<p>Die Lebensl\u00e4ufe der Kandidaten (einschlie\u00dflich der Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG) sind dieser Einladung zur Hauptversammlung in der <b>Anlage<\/b> beigef\u00fcgt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv zug\u00e4nglich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>11.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung von \u00a7 4 Abs. 4 der Satzung zur Anpassung an \u00a7 10 Abs. 6 AktG (elektronische Aktien)<\/b><\/p>\n<p>Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz &#8211; ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enth\u00e4lt Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz \u00fcber elektronische Wertpapiere (<b>eWpG<\/b>) erm\u00f6glichen. Au\u00dferdem erhalten Gesellschaften die M\u00f6glichkeit, insbesondere bislang globalverbriefte Aktien durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung elektronischer Aktien f\u00f6rdert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verk\u00f6rpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach \u00a7 2 Abs. 1 S. 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant, soll in Zukunft aber m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 10 Abs. 6 S. 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung f\u00fcr solche Aktien auszuschlie\u00dfen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erf\u00fcllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft angepasst werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>\u00a7 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neugefasst:<\/p>\n<p>&#8222;Die Form von Aktien, von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen sowie von Schuldverschreibungen und Zins- und Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand fest. Der Anspruch des Aktion\u00e4rs auf Einzelverbriefung seines Anteils sowie auf Ausgabe von Gewinnanteil- und Erneuerungsscheinen ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne oder mehrere Aktien verk\u00f6rpern. Die Verbriefung ist f\u00fcr solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>12.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung von \u00a7\u00a7 8 Abs. 4 und 5 der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Die Satzung der Gesellschaft enth\u00e4lt derzeit keine Regelungen zur Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstands sowie nur unvollst\u00e4ndige Regelungen zu den im Rahmen von Vorstandsbeschl\u00fcssen erforderlichen Mehrheiten.<\/p>\n<p>Nach Art. 50 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EG) 2157\/2001 vom 8. Oktober 2001 \u00fcber das Statut der Europ\u00e4ischen Gesellschaft (SE) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) 517\/2013 vom 13. Mai 2013 ge\u00e4nderten Fassung (<b>SE-VO<\/b>) ist der Vorstand beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Hiervon abweichend soll der Vorstand, wenn er nur aus zwei Mitgliedern besteht, nur beschlussf\u00e4hig sein, wenn s\u00e4mtliche Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Die Beschlussf\u00e4higkeit wird im Falle von Enthaltungen anwesender oder vertretener Mitglieder nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00dcberdies erfolgen nach Art. 50 Abs. 1 lit. b) SE-VO Beschlussfassungen des Vorstands mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Abweichend hiervon sollen Vorstandsbeschl\u00fcsse der Gesellschaft grunds\u00e4tzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern, sind seine Beschl\u00fcsse dagegen weiterhin, entsprechend der bisherigen Satzungsregelung, einstimmig zu treffen.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>\u00a7 8 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neugefasst:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8222;(4)<\/td>\n<td>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, ist er beschlussf\u00e4hig, wenn s\u00e4mtliche Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Die Beschlussf\u00e4higkeit wird von Enthaltungen anwesender oder vertretener Mitglieder nicht ber\u00fchrt.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der bisherige \u00a7 8 Abs. 4 der Satzung wird zum neuen \u00a7 8 Abs. 5 der Satzung und durch Voranstellung eines neuen Satzes 1 wie folgt neugefasst:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8222;(5)<\/td>\n<td>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder des Sprechers des Vorstands. Besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern, fasst er seine Beschl\u00fcsse einstimmig.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung von \u00a7 10 Abs. 5 S. 4 der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Angesichts der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Reduzierung der Gr\u00f6\u00dfe des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder soll die Beschlussfassung von Aussch\u00fcssen im Aufsichtsrat bereits bei Teilnahme von zwei Ausschussmitgliedern (anstelle von drei Ausschussmitgliedern nach der bisherigen Satzungsregelung) m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>\u00a7 10 Abs. 5 S. 4 der Satzung wird wie folgt neugefasst:<\/p>\n<p>&#8222;F\u00fcr Beschlussfassungen in den Aussch\u00fcssen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, \u00a7 11 Abs. (2) bis (7) sinngem\u00e4\u00df mit der Ma\u00dfgabe, dass an die Stelle der Entscheidung des Aufsichtsratsvorsitzenden die des Ausschussvorsitzenden tritt und dass sie beschlussf\u00e4hig sind, wenn an der Beschlussfassung mindestens zwei Mitglieder pers\u00f6nlich oder durch schriftliche Stimmabgabe nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 11 Abs. (5) an der Beschlussfassung teilnehmen.&#8220;<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen bleibt \u00a7 10 Abs. 5 der Satzung unver\u00e4ndert.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>14.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung von \u00a7\u00a7 11 Abs. 3 und 4 der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Die Regelungen zur Beschlussfassung des Aufsichtsrats unter Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsmittel sollen aktualisiert werden. Das Widerspruchsrecht einzelner Aufsichtsratsmitglieder gegen die Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Nutzung dieser Mittel soll dagegen entfallen. Angesichts der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Reduzierung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder soll \u00fcberdies eine Mindestteilnahme an Aufsichtsratssitzungen von drei Mitgliedern festgesetzt werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>\u00a7 11 Abs. 3 und 4 der Satzung werden wie folgt neugefasst:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8222;(3)<\/td>\n<td>\n<p>Beschl\u00fcsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse ferner auch ohne Einberufung oder Abhaltung einer Aufsichtsratssitzung durch schriftlich, per E-Mail, per Telefax, \u00fcber ein digitales Portal oder in gleichwertiger Weise, auch durch eine Kombination dieser Kommunikationswege, an den Aufsichtsratsvorsitzenden \u00fcbermittelte Stimmabgaben gefasst werden. Solche Beschl\u00fcsse werden vom Vorsitzenden festgestellt und die Beschlussunterlagen den Aufsichtsratsmitgliedern schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder \u00fcber ein digitales Portal zugesendet.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(4)<\/td>\n<td>\n<p>Der Aufsichtsrat ist beschlussf\u00e4hig, wenn s\u00e4mtliche Mitglieder eingeladen sind bzw. die Anordnung nach Absatz 3 erhalten haben und mindestens drei Mitglieder pers\u00f6nlich oder durch schriftliche Stimmabgabe nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 5 an der Beschlussfassung teilnehmen. Den Vorsitz f\u00fchrt der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende der Sitzung. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enth\u00e4lt.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>II.<\/td>\n<td>\n<p><b>Sonstige Mitteilungen<\/b><\/p>\n<p><b>Internetseite der Gesellschaft und dort zug\u00e4ngliche Unterlagen und Informationen<\/b><\/p>\n<p>Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zug\u00e4nglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen ab Einberufung der Hauptversammlung \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und ver\u00f6ffentlichungspflichtige Gegenantr\u00e4ge, Wahlvorschl\u00e4ge und Erg\u00e4nzungsverlangen von Aktion\u00e4ren werden ebenfalls \u00fcber die oben genannte Internetseite zug\u00e4nglich gemacht werden. \u00dcber die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar (siehe nachstehend). Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><b>InvestorPortal<\/b><\/p>\n<p>Die Gesellschaft unterh\u00e4lt unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv ein internetgest\u00fctztes, passwortgesch\u00fctztes Onlineportal (<b>InvestorPortal<\/b>). Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete und legitimierte Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte k\u00f6nnen im Vorfeld der Hauptversammlung \u00fcber das InvestorPortal elektronisch ihre Aktion\u00e4rsrechte teilweise aus\u00fcben. Um das InvestorPortal nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich die Aktion\u00e4re (bzw. deren Bevollm\u00e4chtigte) mit den Zugangsdaten, die sie mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten, einloggen.<\/p>\n<p>Bei technischen Fragen zum InvestorPortal stehen bis zum Tag vor der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><b>Aktion\u00e4rs-Hotline: +49 89 30903 6330<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<p>Die Aktion\u00e4rs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Ausgenommen hiervon sind Feiertage im Freistaat Bayern. Bei technischen Fragen k\u00f6nnen sich die Nutzer auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister unter der E-Mail-Adresse investorportal@computershare.de wenden. Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktion\u00e4re zusammen mit der Eintrittskarte bzw. im Internet unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv.<\/p>\n<p><b>Hinweise zu den Abstimmungen<\/b><\/p>\n<p>Die vorgesehenen Abstimmungen unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 8 bis 14 haben verbindlichen Charakter. Die unter dem Tagesordnungspunkt 6 vorgesehene Abstimmung \u00fcber die Billigung des Verg\u00fctungsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 sowie die unter dem Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Abstimmung \u00fcber die Billigung des Verg\u00fctungssystems f\u00fcr die Vorstandsmitglieder haben empfehlenden Charakter. Bei s\u00e4mtlichen Abstimmungen besteht die M\u00f6glichkeit mit &#8222;Ja&#8220; (Bef\u00fcrwortung) oder &#8222;Nein&#8220; (Ablehnung) zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.<\/p>\n<p><b>Hinweise zu Datums- und Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung<\/b><\/p>\n<p>Jedes in dieser Hauptversammlungseinladung angegebene Datum und jede Uhrzeit bezieht sich auf die Mitteleurop\u00e4ische Sommerzeit (<b>MESZ<\/b>). Zur Bestimmung der jeweiligen Daten und Zeiten gem\u00e4\u00df koordinierter Weltzeit (<b>UTC<\/b>) sind jeweils zwei Stunden von der Angabe gem\u00e4\u00df MESZ abzuziehen (z.B. der 19. Mai 2026, 10:00 Uhr MESZ, entspricht dem 19. Mai 2026, 08:00 Uhr UTC).<\/p>\n<p><b>Keine \u00dcbertragung der Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Eine \u00dcbertragung der Hauptversammlung oder von Ausschnitten der Hauptversammlung im Internet findet nicht statt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>III.<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitere Angaben zur Einberufung<\/b><\/p>\n<p>Die f\u00fcr Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland ma\u00dfgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Deutsche Wohnen SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157\/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 \u00fcber das Statut der Europ\u00e4ischen Gesellschaft (SE) (<b>SE-VO<\/b>) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>1.<\/td>\n<td>\n<p><b>Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betr\u00e4gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 400.296.988,00 und ist eingeteilt in 400.296.988 St\u00fcckaktien. Jede St\u00fcckaktie gew\u00e4hrt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft h\u00e4lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.362.003 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung betr\u00e4gt somit 396.934.985. Die mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne der \u00a7\u00a7 71 ff. AktG halten zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2.<\/td>\n<td>\n<p><b>Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere des Stimmrechts<\/b><\/p>\n<p>Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktion\u00e4re &#8211; pers\u00f6nlich oder durch Bevollm\u00e4chtigte &#8211; berechtigt, die zu Gesch\u00e4ftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also am <b>Montag, den 27. April 2026, 24:00 Uhr<\/b> (<b>Nachweisstichtag<\/b>), Aktion\u00e4re der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotf\u00fchrende Institut in deutscher oder englischer Sprache in Textform (\u00a7 126b B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (<b>BGB<\/b>)) oder einem Nachweis gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Abs. 3 AktG sp\u00e4testens bis <b>Dienstag, den 12. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, unter einer der nachfolgenden Adressen (die <b>Anmeldeadressen<\/b>)<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">unter der Anschrift:<br \/>Deutsche Wohnen SE<br \/>c\/o Computershare Operations Center<br \/>80249 M\u00fcnchen<\/td>\n<\/tr>\n<p>oder<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">unter der E-Mail-Adresse:<br \/>anmeldestelle@computershare.de<\/td>\n<\/tr>\n<p>zugehen (<b>ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re<\/b>).<\/p>\n<p>\u00dcblicherweise \u00fcbernehmen die depotf\u00fchrenden Institute die erforderliche Anmeldung und die \u00dcbermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes f\u00fcr ihre Kunden. Die Aktion\u00e4re werden daher gebeten, sich m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig an ihr jeweiliges depotf\u00fchrendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigef\u00fcgtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktion\u00e4re bzw. Bevollm\u00e4chtigten ihre Eintrittskarte f\u00fcr die Hauptversammlung von der Anmeldestelle, auf der die erforderlichen Zugangsdaten f\u00fcr das InvestorPortal aufgedruckt sind. Der Erhalt der Eintrittskarte ist keine Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus\u00fcbung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Erleichterung der organisatorischen Abwicklung.<\/p>\n<p>Im Verh\u00e4ltnis zur Gesellschaft gilt f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Teilnahme- und Stimmrechts als Aktion\u00e4r nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschlie\u00dflich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre f\u00fcr die Ver\u00e4u\u00dferbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Ver\u00e4u\u00dferung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist f\u00fcr den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ausschlie\u00dflich der Anteilsbesitz des Aktion\u00e4rs zum Nachweisstichtag ma\u00dfgeblich; d.h. Ver\u00e4u\u00dferungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts. Entsprechendes gilt f\u00fcr Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktion\u00e4r werden, sind nicht stimmberechtigt, sofern sie sich insoweit nicht bevollm\u00e4chtigen oder zur Rechtsaus\u00fcbung erm\u00e4chtigen lassen.<\/p>\n<p>Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3.<\/td>\n<td>\n<p><b>Bevollm\u00e4chtigung Dritter zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts und sonstiger Rechte<\/b><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte k\u00f6nnen ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollm\u00e4chtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktion\u00e4rsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, aus\u00fcben lassen. Bevollm\u00e4chtigt der Aktion\u00e4r mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 134 Abs. 3 S. 2 AktG eine oder mehrere von diesen zur\u00fcckweisen.<\/p>\n<p>Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft bed\u00fcrfen der Textform (\u00a7 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach \u00a7 135 AktG erteilt wird.<\/p>\n<p>Bei der Bevollm\u00e4chtigung zur Stimmrechtsaus\u00fcbung nach \u00a7 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermedi\u00e4re (insbesondere Kreditinstitute), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktion\u00e4re, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsaus\u00fcbung nach \u00a7 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollm\u00e4chtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.<\/p>\n<p>Intermedi\u00e4ren (insbesondere Kreditinstituten), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, wird, wenn sie eine Mehrzahl von Aktion\u00e4ren vertreten, empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Aus\u00fcbung des Stimmrechts unter folgender E-Mail-Adresse zu melden: anmeldestelle@computershare.de.<\/p>\n<p>Wenn weder ein Intermedi\u00e4r (insbesondere ein Kreditinstitut), noch eine Aktion\u00e4rsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, nach \u00a7 135 AktG bevollm\u00e4chtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegen\u00fcber der Gesellschaft oder unmittelbar gegen\u00fcber dem Bevollm\u00e4chtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft in Textform (\u00a7 126b BGB)) erteilt werden.<\/p>\n<p>Auf der Eintrittskarte ist ein Formular f\u00fcr die Erteilung einer Vollmacht enthalten. Aktion\u00e4re k\u00f6nnen auch eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.<\/p>\n<p>Die Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft ist der Gesellschaft \u00fcber das InvestorPortal oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail unter einer der unter III.2. genannten Anmeldeadressen zu \u00fcbermitteln. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Widerruf der Vollmacht.<\/p>\n<p>Erfolgt die Bevollm\u00e4chtigung \u00fcber das InvestorPortal, wird eine Eintrittskarte mit neuen Zugangsdaten generiert und der Aktion\u00e4r kann entscheiden, ob diese per E-Mail an den Bevollm\u00e4chtigten gesendet werden soll oder der Aktion\u00e4r diese dem Bevollm\u00e4chtigten \u00fcbergibt.<\/p>\n<p>In jedem Fall muss die Vollmacht oder deren Widerruf bzw. der Nachweis \u00fcber die Bestellung eines Bevollm\u00e4chtigten der Gesellschaft aus organisatorischen Gr\u00fcnden sp\u00e4testens bis <b>Montag, den 18. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, zugehen.<\/p>\n<p>Am Tag der Hauptversammlung steht daf\u00fcr ab 9:00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verf\u00fcgung. Der Nachweis einer erteilten Bevollm\u00e4chtigung kann auch dadurch gef\u00fchrt werden, dass der Bevollm\u00e4chtigte am Tag der Hauptversammlung die ordnungsgem\u00e4\u00df erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4.<\/td>\n<td>\n<p><b>Verfahren f\u00fcr die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft<\/b><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat die Gesellschaft Stimmrechtsvertreter benannt, welche ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte ebenfalls mit der Aus\u00fcbung des Stimmrechts bevollm\u00e4chtigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgem\u00e4\u00df abzustimmen; sie k\u00f6nnen die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen aus\u00fcben. Die Stimmrechtsvertreter k\u00f6nnen das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung aus\u00fcben, zu denen Aktion\u00e4re eindeutige Weisung erteilen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Auftr\u00e4ge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widerspr\u00fcchen gegen Hauptversammlungsbeschl\u00fcsse oder zum Stellen von Fragen oder Antr\u00e4gen entgegen.<\/p>\n<p>Die Bevollm\u00e4chtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie \u00fcber die unter III.2 genannten Anmeldeadressen m\u00fcssen der Gesellschaft bis <b>Montag, den 18. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, zugehen; sie bed\u00fcrfen der Textform (\u00a7 126b BGB). Gleiches gilt f\u00fcr die \u00c4nderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Erteilung, \u00c4nderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.<\/p>\n<p>Bis <b>Montag, den 18. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, steht ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldeten Aktion\u00e4ren oder deren Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das InvestorPortal zur Verf\u00fcgung. \u00dcber das InvestorPortal kann bis zu diesem Zeitpunkt \u00fcberdies eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ge\u00e4ndert oder widerrufen werden.<\/p>\n<p>Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgef\u00fchrt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend f\u00fcr jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weisungen gelten auch f\u00fcr etwaige in der Einladung in Aussicht gestellte Anpassungen der Beschlussvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<p>Des Weiteren kann eine Bevollm\u00e4chtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, sowie eine \u00c4nderung oder ein Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, bis zum Ende der Generaldebatte auch noch in der Hauptversammlung unter Verwendung ihrer Stimmkarte erfolgen.<\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte bleiben auch nach erfolgter Bevollm\u00e4chtigung eines Dritten bzw. der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur pers\u00f6nlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Bei pers\u00f6nlicher Teilnahme des Aktion\u00e4rs oder deren Bevollm\u00e4chtigten an der Hauptversammlung verlieren die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.<\/td>\n<td>\n<p><b>Stimmabgabe durch Briefwahl<\/b><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte k\u00f6nnen ihre Stimme in Textform (\u00a7 126b BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation (<b>Briefwahl<\/b>) abgeben.<\/p>\n<p>Briefwahlstimmen k\u00f6nnen in Textform (\u00a7 126b BGB) an die Gesellschaft unter einer der unter III.2 genannten Anmeldeadressen bis <b>Montag, den 18. Mai 2026, 24:00 Uhr,<\/b> abgegeben, ge\u00e4ndert oder widerrufen werden. In allen diesen F\u00e4llen ist der Zugang der Briefwahlstimme bzw. der \u00c4nderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.<\/p>\n<p>Bis <b>Montag, den 18. Mai 2026, 24:00 Uhr,<\/b> steht ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldeten Aktion\u00e4ren oder deren Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das InvestorPortal zur Verf\u00fcgung. \u00dcber das InvestorPortal k\u00f6nnen bis zu diesem Zeitpunkt auch etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ge\u00e4ndert oder widerrufen werden.<\/p>\n<p>Auch Intermedi\u00e4re (insbesondere Kreditinstitute), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, k\u00f6nnen sich der Briefwahl bedienen.<\/p>\n<p>Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgef\u00fchrt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend f\u00fcr jeden Punkt der Einzelabstimmung. Stimmabgaben per Briefwahl gelten auch f\u00fcr etwaige in der Einladung in Aussicht gestellte Anpassungen der Beschlussvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>6.<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitere Informationen zur Stimmrechtsaus\u00fcbung<\/b><\/p>\n<p>Sollten Stimmrechte innerhalb der Frist auf mehreren in dieser Einladung genannten Wegen ausge\u00fcbt bzw. eine Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n<p>1. per Internet (InvestorPortal), 2. gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 (nur im Fall von Vollmachten und Weisungen, siehe III.7.), 3. per E-Mail, 4. per Brief, und 5. auf anderen in der Einladung genannten Wegen.<\/p>\n<p>Sollten auf dem gleichen Weg Erkl\u00e4rungen verschiedenen Inhalts (z.B. Bevollm\u00e4chtigung und Stimmabgabe) eingehen, gilt Folgendes:<\/p>\n<p>Briefwahlstimmen haben Vorrang gegen\u00fcber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben ihrerseits Vorrang gegen\u00fcber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermedi\u00e4r, eine Aktion\u00e4rsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gem\u00e4\u00df \u00a7 134a AktG sowie einer Person, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet (\u00a7 135 Abs. 8 AktG).<\/p>\n<p>Sollte ein\/e vom Aktion\u00e4r bzw. Bevollm\u00e4chtigten benannte\/r Intermedi\u00e4r, Aktion\u00e4rsvereinigung, Stimmrechtsberater gem\u00e4\u00df \u00a7 134a AktG oder eine diesen gem\u00e4\u00df \u00a7 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend den Weisungen bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erkl\u00e4rung ist ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>7.<\/td>\n<td>\n<p><b>Hinweise f\u00fcr Intermedi\u00e4re<\/b><\/p>\n<p>Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollm\u00e4chtigung Dritter k\u00f6nnen auch \u00fcber Intermedi\u00e4re gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 im ISO 20022 Format (z.B. \u00fcber SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft \u00fcbermittelt werden. F\u00fcr eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung \u00fcber die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>8.<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitere Rechte der Aktion\u00e4re<\/b><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p><b>Antr\u00e4ge von Aktion\u00e4ren auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung gem\u00e4\u00df Art. 56 SE-VO, \u00a7 50 Abs. 2 SEAG, \u00a7 122 Abs. 2 AktG<\/b><\/p>\n<p>Ein Aktion\u00e4r oder mehrere Aktion\u00e4re, deren Anteile zusammen f\u00fcnf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, k\u00f6nnen verlangen, dass Gegenst\u00e4nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gem\u00e4\u00df Art. 56 S. 3 SE-VO in Verbindung mit \u00a7 50 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung der SE-VO (<b>SEAG<\/b>) f\u00fcr Erg\u00e4nzungsverlangen der Aktion\u00e4re einer Europ\u00e4ischen Aktiengesellschaft (SE) erforderlich; \u00a7 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des \u00a7 122 Abs. 2 AktG.<\/p>\n<p>Jedem neuen Gegenstand muss eine Begr\u00fcndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.<\/p>\n<p>Ein solches Erg\u00e4nzungsverlangen ist schriftlich (\u00a7 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (\u00a7 126a BGB), an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztm\u00f6glicher Zugangstermin ist also <b>Samstag, der 18. April 2026, 24:00 Uhr<\/b>. Sp\u00e4ter zugegangene Erg\u00e4nzungsverlangen werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Etwaige Erg\u00e4nzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu \u00fcbermitteln:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Deutsche Wohnen SE<br \/>&#8211; Vorstand &#8211;<br \/>Mecklenburgische Stra\u00dfe 57<br \/>14197 Berlin<\/td>\n<\/tr>\n<p>Bei Nutzung der elektronischen Form (\u00a7 126a BGB) sind Erg\u00e4nzungsverlangen per E-Mail an hauptversammlung@deuwo.com zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Bekanntzumachende Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung werden unverz\u00fcglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden au\u00dferdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv bekannt gemacht und den Aktion\u00e4ren nach \u00a7 125 Abs. 1 S. 3 AktG mitgeteilt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p><b>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren gem\u00e4\u00df \u00a7 126 und \u00a7 127 AktG<\/b><\/p>\n<p>Jeder Aktion\u00e4r hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschl\u00e4ge von Vorstand und\/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Wahlvorschl\u00e4ge zur Wahl des Abschlusspr\u00fcfers und des Pr\u00fcfers f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Tagesordnungspunkt 5) sowie zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 10) zu machen.<\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also sp\u00e4testens am <b>Montag, den 4. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, zugegangen sind, werden nach Ma\u00dfgabe der \u00a7\u00a7 126, 127 AktG einschlie\u00dflich des Namens des Aktion\u00e4rs, einer etwaigen Begr\u00fcndung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverz\u00fcglich \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Die gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 126, 127 AktG benannten Gr\u00fcnde, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag oder deren etwaige Begr\u00fcndung nicht \u00fcber die Internetseite zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv beschrieben. Die Begr\u00fcndung braucht insbesondere nicht zug\u00e4nglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die \u00dcbermittlung von Gegenantr\u00e4gen, Wahlvorschl\u00e4gen und sonstigen Anfragen von Aktion\u00e4ren zur Hauptversammlung ist folgende Adresse ausschlie\u00dflich ma\u00dfgeblich:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Deutsche Wohnen SE<br \/>&#8211; Rechtsabteilung &#8211;<br \/>Mecklenburgische Stra\u00dfe 57<br \/>14197 Berlin<br \/>E-Mail: hauptversammlung@deuwo.com<\/td>\n<\/tr>\n<p>Anderweitig adressierte Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge m\u00fcssen nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge sind nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie w\u00e4hrend der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktion\u00e4rs, w\u00e4hrend der Hauptversammlung Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge auch ohne vorherige und fristgerechte \u00dcbermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>c)<\/td>\n<td>\n<p><b>Auskunftsrecht der Aktion\u00e4re in der Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Nach \u00a7 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktion\u00e4r auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft \u00fcber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgem\u00e4\u00dfen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und gesch\u00e4ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.<\/p>\n<p>Unter bestimmten, in \u00a7 131 Abs. 3 AktG n\u00e4her ausgef\u00fchrten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine ausf\u00fchrliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 13 Abs. 9 S. 2 und 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter erm\u00e4chtigt, das Frage- und Rederecht der Aktion\u00e4re zeitlich angemessen zu beschr\u00e4nken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder w\u00e4hrend ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen f\u00fcr den gesamten Hauptversammlungsverlauf, f\u00fcr den einzelnen Tagesordnungspunkt oder f\u00fcr den einzelnen Frage- oder Redebeitrag festzusetzen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>d)<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitergehende Erl\u00e4uterungen<\/b><\/p>\n<p>Weitergehende Erl\u00e4uterungen zu den Rechten der Aktion\u00e4re nach Art. 56 SE-VO, \u00a7 50 Abs. 2 SEAG, \u00a7 122 Abs. 2 AktG, \u00a7 126 Abs. 1 und 4 AktG, \u00a7 127 AktG und \u00a7 131 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv abrufbar.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>9.<\/td>\n<td>\n<p><b>Erg\u00e4nzende Hinweise zu Rechten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsaus\u00fcbung<\/b><\/p>\n<p>Nach \u00a7 118 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 AktG ist bei elektronischer Aus\u00fcbung des Stimmrechts (durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Erteilung von Briefwahlstimmen) dem Abgebenden der Zugang der abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gem\u00e4\u00df Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu best\u00e4tigen. Sofern die Best\u00e4tigung einem Intermedi\u00e4r erteilt wird, hat dieser die Best\u00e4tigung nach \u00a7 118 Abs. 1 S. 4 AktG unverz\u00fcglich dem Aktion\u00e4r zu \u00fcbermitteln. Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach \u00a7 129 Abs. 5 S. 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Best\u00e4tigung dar\u00fcber verlangen, ob und wie seine Stimme gez\u00e4hlt wurde. Die Gesellschaft hat die Best\u00e4tigung gem\u00e4\u00df den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 zu erteilen. Sofern die Best\u00e4tigung einem Intermedi\u00e4r erteilt wird, hat dieser die Best\u00e4tigung nach \u00a7 129 Abs. 5 S. 3 AktG unverz\u00fcglich dem Aktion\u00e4r zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.<\/td>\n<td>\n<p><b>Hinweise zum Datenschutz<\/b><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchf\u00fchrung und Nachbereitung der Hauptversammlung, insbesondere wenn Sie und\/oder Ihre Bevollm\u00e4chtigten sich f\u00fcr die Hauptversammlung anmelden, Ihre Aktion\u00e4rsrechte aus\u00fcben, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder das InvestorPortal nutzen, erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Aktion\u00e4rsnummer, individuelle Zugangsdaten f\u00fcr das InvestorPortal) \u00fcber Sie und\/oder Ihren Bevollm\u00e4chtigten. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um die Aus\u00fcbung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu erm\u00f6glichen. Au\u00dferdem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erf\u00fcllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Fragen adressieren Sie bitte an Deutsche Wohnen SE, Rechtsabteilung, Mecklenburgische Stra\u00dfe 57, 14197 Berlin, oder datenschutz@deuwo.com. Verantwortliche f\u00fcr die Verarbeitung ist die Deutsche Wohnen SE, Mecklenburgische Stra\u00dfe 57, 14197 Berlin, E-Mail: hauptversammlung@deuwo.com.<\/p>\n<p>Soweit wir uns zur Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und sind im \u00dcbrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.<\/p>\n<p>Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschr\u00e4nkungs-, L\u00f6schungs- und ggf. Widerspruchsrecht bez\u00fcglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Daten\u00fcbertragung und auf Beschwerde bei einer zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde zu.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Ihnen gem\u00e4\u00df der EU-Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte k\u00f6nnen jederzeit auf unserer Internetseite unter https:\/\/ir.deutsche-wohnen.com\/hv abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden: Deutsche Wohnen SE, Rechtsabteilung, Mecklenburgische Stra\u00dfe 57, 14197 Berlin, E-Mail: hauptversammlung@deuwo.com.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Berlin, im April 2026<\/b><\/p>\n<p><b>Deutsche Wohnen SE<\/b><\/p>\n<p><b>Der Vorstand<\/b>***<\/p>\n<p><b>Anlage<\/b><\/p>\n<p><b>zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE am 19. Mai 2026 um 10:00 Uhr<\/b><\/p>\n<p>Deutsche Wohnen SE, Berlin<br \/>ISIN DE000A0HN5C6<br \/>WKN A0HN5C<\/p>\n<p><b>Lebensl\u00e4ufe der Kandidaten f\u00fcr die Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 10)<\/b><\/p>\n<p><b>Dr. Fabian He\u00df<\/b><\/p>\n<p>wohnhaft in Essen, geboren 1974<br \/>General Counsel der Vonovia SE<br \/>Nationalit\u00e4t: deutsch<br \/>Mitglied im Aufsichtsrat seit: Januar 2022<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Seit 2016<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE, Bochum, General Counsel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2015 &#8211; 2016<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE, Bochum, Abteilungsleiter Recht<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2006 &#8211; 2015<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">GAGFAH Group, Essen, zuletzt als Leiter Recht<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2004 &#8211; 2006<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Shearman &amp; Sterling LLP, D\u00fcsseldorf<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universit\u00e4t zu Marburg und Universit\u00e4t zu K\u00f6ln, Promotion zum Dr. jur. an der Westf\u00e4lischen Wilhelms-Universit\u00e4t zu M\u00fcnster und Zweite Juristische Staatspr\u00fcfung in D\u00fcsseldorf, Zulassung als Rechtsanwalt.<\/p>\n<p><b>Mandate <\/b>(im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG)<\/p>\n<p>Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG.<\/p>\n<p>Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Baugesellschaft Bayern mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn Siedlungsgesellschaft Augsburg mbH (Siegau) (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft N\u00fcrnberg GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Bundesbahn-Wohnungsbaugesellschaft Regensburg mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Wohnungsbau-Gesellschaft Karlsruhe GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>&#8222;Siege&#8220; Siedlungsgesellschaft f\u00fcr das Verkehrspersonal mbH Mainz (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Wohnungsgesellschaft Ruhr-Niederrhein mbH Essen (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft K\u00f6ln mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Bundesbahn-Wohnungsbaugesellschaft Kassel GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>BWG Frankfurt am Main Bundesbahn-Wohnungsgesellschaft mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Wohnungsbau Niedersachsen Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Wohnungsgesellschaft Norden mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft Stuttgart mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>BUWOG Holding GmbH, Wien, \u00d6sterreich (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Es handelt sich jeweils um das Mandat bei einer Tochtergesellschaft in der Vonovia-Gruppe (Konzernmandat).<\/p>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass Herr Dr. He\u00df bereits gegenw\u00e4rtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, ist er zudem General Counsel der Vonovia SE und steht in einem Anstellungsverh\u00e4ltnis zur Vonovia SE. Ferner ist er Mitglied im Aufsichtsrat diverser Gesellschaften der Vonovia-Gruppe. Die Vonovia SE ist mit unmittelbar und mittelbar gehaltenen rund 81,4 % der Stimmrechte ma\u00dfgeblich an der Gesellschaft beteiligt. Dar\u00fcber hinaus bestehen nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats keine f\u00fcr die Wahlentscheidung der Hauptversammlung ma\u00dfgebenden pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. He\u00df einerseits und den Gesellschaften des Deutsche Wohnen-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktion\u00e4r andererseits.<\/p>\n<p><b>Daniel Riedl<\/b><\/p>\n<p>wohnhaft in Wien, geboren 1969<br \/>Vorstandsmitglied und Chief Development Officer der Vonovia SE<br \/>Nationalit\u00e4t: \u00f6sterreichisch<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2018 &#8211; 2026<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE, Bochum, Chief Development Officer \/ Mitglied des Vorstands<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2013 &#8211; 2018<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BUWOG AG, Wien, CEO \/ Vorstandsvorsitzender<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2008 &#8211; 2014<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">IMMOFINANZ AG, Wien, COO \/ Mitglied des Vorstands<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2012 &#8211; 2013<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vorsitzender des Aufsichtsrats der BUWOG &#8211; Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH sowie der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2009 &#8211; 2010<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">IMMOEAST AG, Wien (im April 2010 mit der IMMOFINANZ AG fusioniert), Mitglied des Vorstands<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2004 &#8211; 2011<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BUWOG &#8211; Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH, Wien, Sprecher der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1998 &#8211; 2008<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Constantia Privatbank AG, Wien, ab 2001 Prokurist<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Studium der Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversit\u00e4t Wien, Abschluss als Magister rer. soc. oec.<\/p>\n<p><b>Mandate<\/b> (im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG)<\/p>\n<p>Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>QUARTERBACK Immobilien AG (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>QUARTERBACK New Energy Holding GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>GROPYUS AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>ARE Austrian Real Estate GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:<\/p>\n<p>Herr Riedl ist Vorstandsmitglied und Chief Development Officer der Vonovia SE, scheidet jedoch zum 31. Mai 2026 aus dem Vorstand der Vonovia SE aus. Er ist ferner Mitglied im Aufsichtsrat der QUARTERBACK Immobilien AG, der QUARTERBACK New Energy Holding GmbH sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der GROPYUS AG, an denen Gesellschaften der Deutsche Wohnen-Gruppe bzw. der Vonovia-Gruppe beteiligt sind. Die Vonovia SE ist mit unmittelbar und mittelbar gehaltenen rund 81,4 % der Stimmrechte ma\u00dfgeblich an der Gesellschaft beteiligt. Dar\u00fcber hinaus bestehen nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats keine f\u00fcr die Wahlentscheidung der Hauptversammlung ma\u00dfgebenden pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zwischen Herrn Riedl einerseits und den Gesellschaften des Deutsche Wohnen-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktion\u00e4r andererseits.<\/p>\n<p><b>Dr. Philipp Schanze<\/b><\/p>\n<p>wohnhaft in Recklinghausen, geboren 1986<br \/>Abteilungsleiter Recht bei Vonovia SE<br \/>Nationalit\u00e4t: deutsch<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Seit 2024<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE, Bochum, Abteilungsleiter Recht<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2022 &#8211; 2024<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE, Bochum, Senior Legal Counsel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2016 &#8211; 2022<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Glade Michel Wirtz, D\u00fcsseldorf, Rechtsanwalt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2013 &#8211; 2016<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Universit\u00e4t M\u00fcnster, Institut f\u00fcr Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Wissenschaftlicher Mitarbeiter<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Studium der Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t M\u00fcnster, Zweite Juristische Staatspr\u00fcfung in D\u00fcsseldorf, Zulassung als Rechtsanwalt, Promotion zum Dr. jur. an der Universit\u00e4t M\u00fcnster<\/p>\n<p><b>Mandate<\/b> (im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG)<\/p>\n<p>Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG.<\/p>\n<p>Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>GAGFAH GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>GAGFAH M Immobilien-Management GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Baugesellschaft Bayern mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn Siedlungsgesellschaft Augsburg mbH (Siegau) (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft N\u00fcrnberg GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Bundesbahn-Wohnungsbaugesellschaft Regensburg mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Wohnungsbau-Gesellschaft Karlsruhe GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>&#8222;Siege&#8220; Siedlungsgesellschaft f\u00fcr das Verkehrspersonal mbH Mainz (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Wohnungsgesellschaft Ruhr-Niederrhein mbH Essen (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft K\u00f6ln mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Bundesbahn-Wohnungsbaugesellschaft Kassel GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>BWG Frankfurt am Main Bundesbahn-Wohnungsgesellschaft mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Wohnungsbau Niedersachsen Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Wohnungsgesellschaft Norden mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft Stuttgart mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Eisenbahn-Siedlungs-Gesellschaft Berlin mbH (Mitglied des Aufsichtsrats)<\/p>\n<p>Es handelt sich jeweils um das Mandat bei einer Tochtergesellschaft in der Vonovia-Gruppe (Konzernmandat).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:<\/p>\n<p>Herr Dr. Schanze steht als Abteilungsleiter Recht in einem Anstellungsverh\u00e4ltnis zur Vonovia SE. Ferner ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG diverser Gesellschaften der Vonovia-Gruppe. Die Vonovia SE ist mit unmittelbar und mittelbar gehaltenen rund 81,4 % der Stimmrechte ma\u00dfgeblich an der Gesellschaft beteiligt. Dar\u00fcber hinaus bestehen nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats keine f\u00fcr die Wahlentscheidung der Hauptversammlung ma\u00dfgebenden pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Schanze einerseits und den Gesellschaften des Deutsche Wohnen-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktion\u00e4r andererseits.<\/p>\n<p><b>Simone Trapp<\/b><\/p>\n<p>wohnhaft in Daaden, geboren 1983<br \/>Mitglied im Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE<br \/>Nationalit\u00e4t: deutsch<br \/>Mitglied seit: Januar 2022<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2023 &#8211; 2025<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BMW AG, M\u00fcnchen, Senior Manager Structured Finance<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2016 &#8211; 2022<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BMW Finance N.V., Rijswijk, Leiterin Rechnungswesen &amp; Back Office<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2011 &#8211; 2016<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BMW Finance N.V., Rijswijk, Treasury Service Manager<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2007 &#8211; 2011<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BMW Bank GmbH, M\u00fcnchen, Referentin in den Bereichen Rechnungswesen, Risiko-Controlling und Finanzen<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universit\u00e4t Siegen, Abschluss als Diplom-Kauffrau<\/p>\n<p><b>Mandate<\/b> (im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG)<\/p>\n<p>Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten oder vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.<\/p>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass Frau Trapp bereits gegenw\u00e4rtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, steht sie in keiner pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlich an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktion\u00e4r, deren Offenlegung Ziffer C.13 DCGK empfiehlt.<\/p>\n<p><b>Dr. Florian Stetter<\/b><\/p>\n<p>wohnhaft in Wien, geboren 1964<br \/>Selbst\u00e4ndiger Immobilieninvestor<br \/>Nationalit\u00e4t: deutsch und \u00f6sterreichisch<br \/>Mitglied seit: M\u00e4rz 2006<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Seit 2024<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Selbst\u00e4ndiger Immobilieninvestor<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2014 &#8211; 2022<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">RockHedge Management AG, Vorstandsvorsitzender und Vorstand der RockHedge Grundbesitz Management AG<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2000 &#8211; 2010<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Strabag Property and Facility Services GmbH, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1998 &#8211; 1999<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Oliver Wyman, Vice President<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1991 &#8211; 1997<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">OC&amp;C Strategy Consultant, Partner<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1988 &#8211; 1991<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">McKinsey &amp; Company, Senior Associate<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversit\u00e4t Wien, \u00d6sterreich, Abschluss als Magister; Promotion an der Universit\u00e4t Wien, \u00d6sterreich.<\/p>\n<p><b>Mandate<\/b> (im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG)<\/p>\n<p>Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>RockHedge Asset Management AG, Krefeld (Vorsitzender des Aufsichtsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8211;<\/td>\n<td>\n<p>Intelliway Services AD, Sofia, Bulgarien (Mitglied des Verwaltungsrats)<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass Herr Dr. Stetter bereits gegenw\u00e4rtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, steht er in keiner pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlich an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktion\u00e4r, deren Offenlegung Ziffer C.13 DCGK empfiehlt.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Herr Dr. Stetter als unabh\u00e4ngig von der Gesellschaft und dem Vorstand anzusehen ist, da er in keiner pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vor\u00fcbergehenden Interessenkonflikt begr\u00fcndet. Der Umstand, dass Herr Dr. Stetter seit 20 Jahren dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angeh\u00f6rt, hat der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag ber\u00fccksichtigt. Gem. C.7 DCGK ist eine l\u00e4nger als 12 Jahre andauernde Mitgliedschaft im Aufsichtsrat einer Gesellschaft ein Indikator f\u00fcr eine Abh\u00e4ngigkeit von der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist aber davon \u00fcberzeugt, dass Herr Dr. Stetter seine Aufgaben weiterhin integer, objektiv und im besten Interesse der Gesellschaft wahrnehmen wird. Es liegt im Unternehmensinteresse, die langj\u00e4hrige Erfahrung von Herrn Dr. Stetter im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu nutzen.<\/p>\n<p><b>Peter Hohlbein<\/b><\/p>\n<p>wohnhaft in Frankfurt am Main, geboren 1959<br \/>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter<br \/>Nationalit\u00e4t: deutsch<br \/>Mitglied seit: Januar 2022<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2012 &#8211; 2023<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Mazars GmbH &amp; Co. KG, Berlin, Associated Partner<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Seit 2011<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Hohlbein &amp; Cie, Consulting Berlin, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2012 &#8211; 2020<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Mitglied in den Aufsichtsgremien der conwert Immobilien Invest SE, Wien (\u00d6sterreich), und Victoria Park AB, Malm\u00f6 (Schweden), sowie im Beirat der Amrop Delta Deutschland\/Delta Management Consultants GmbH, Berlin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2006 &#8211; 2011<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BIH Berliner Immobilien Holding GmbH, Berlin, Vorsitzender der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2002 &#8211; 2006<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BCIA Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbH, Berlin (Allein-)Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1991 &#8211; 2002<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">TLG Immobilien GmbH (jetzt TLG IMMOBILIEN AG), Berlin, verschiedene Stabs- und operative F\u00fchrungspositionen, zuletzt Niederlassungsleiter Berlin und Brandenburg<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1984 &#8211; 1991<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BAG Bankaktiengesellschaft (vormals Hammer Bank Spadaka eG)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1982 &#8211; 1984<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Beamter des gehobenen Justizdienstes (Rechtspfleger in NRW an den Amtsgerichten M\u00fcnster und Hamm sowie am OLG Hamm)<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Studium der Rechtswissenschaften an der FH f\u00fcr Rechtspflege NRW in Bad M\u00fcnstereifel, Abschluss Diplom-Rechtspfleger.<\/p>\n<p><b>Mandate<\/b> (im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG)<\/p>\n<p>Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten oder vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.<\/p>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:<\/p>\n<p>Abgesehen davon, dass Peter Hohlbein bereits gegenw\u00e4rtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, steht er in keiner pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlich an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktion\u00e4r, deren Offenlegung Ziffer C.13 DCGK empfiehlt.<\/p>\n<\/td>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Deutsche Wohnen SE Berlin ISIN DE000A0HN5C6WKN A0HN5C Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 Die Aktion\u00e4re unserer Gesellschaft werden hiermit&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4508,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1839],"tags":[242,190367,190365,7507,3364,3280,29,76621,190366,30222,30,27743,1209,5495,1463,15807],"class_list":["post-928681","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-bochum","tag-242","tag-aktg","tag-bekanntmachung","tag-bochum","tag-de","tag-deutsche","tag-deutschland","tag-einberufung","tag-europaweiten","tag-gem","tag-germany","tag-hauptversammlung","tag-nordrhein-westfalen","tag-verbreitung","tag-wohnen","tag-ziel"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116365653960319943","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/928681","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=928681"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/928681\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4508"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=928681"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=928681"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=928681"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}