{"id":931011,"date":"2026-04-08T19:47:22","date_gmt":"2026-04-08T19:47:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/931011\/"},"modified":"2026-04-08T19:47:22","modified_gmt":"2026-04-08T19:47:22","slug":"mit-den-sanktionen-gegen-einzelpersonen-hat-sich-die-eu-von-den-prinzipien-des-rechtsstaats-verabschiedet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/931011\/","title":{"rendered":"Mit den Sanktionen gegen Einzelpersonen hat sich die EU von den Prinzipien des Rechtsstaats verabschiedet"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Union hat in den letzten Jahren eine neue, gef\u00e4hrliche Waffe entdeckt: Sanktionen gegen Einzelpersonen. Was einst als Instrument gegen verbrecherische Regime gedacht war, richtet sich heute zunehmend gegen EU-B\u00fcrger und auch gegen Schweizer, die sich politisch missliebig machen. Ohne gesetzliche Grundlage im Strafrecht, ohne Gerichtsverfahren und ohne Anh\u00f6rung der Betroffenen werden diese Massnahmen einfach per Beschluss des Europ\u00e4ischen Rates verh\u00e4ngt. Das ist weit mehr als ein blosser Verwaltungsakt. Es handelt sich um ein paralleles Strafrecht, das den Kern des Rechtsstaats verh\u00f6hnt.<\/p>\n<p>                <img src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/706916025_highres-1024x683.jpg\" alt=\"SHIREEN BROSZIES \/ KEYSTONE\" itemprop=\"contentUrl\" class=\"story-img story-img--landscape\" loading=\"lazy\" decoding=\"async\"\/><\/p>\n<p>                                                    Ursula von der Leyen, Pr\u00e4sidentin der Europ\u00e4ischen Kommission (Symbolbild)<br \/>\n                                                                            <\/p>\n<p>                                        SHIREEN BROSZIES \/ KEYSTONE<\/p>\n<p>Nehmen wir zwei aktuelle Beispiele. Der Schweizer Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Armee und Milit\u00e4ranalyst, wurde am 15.\u00a0Dezember 2025 von der EU auf die Sanktionsliste gesetzt. Der Vorwurf lautet, er trete in Sendern auf, die das offizielle Narrativ zum Ukraine-Krieg nicht teilten, und verbreite angeblich \u00abrussische Propaganda\u00bb. Fast zeitgleich traf es den in Berlin lebenden Journalisten H\u00fcseyin Dogru. Er wurde am 20.\u00a0Mai 2025 sanktioniert, weil seine Berichterstattung \u00fcber Gaza angeblich \u00abDesinformation\u00bb darstelle. Beide M\u00e4nner sind keine Verbrecher, haben kein strafrechtliches Gesetz gebrochen und \u00e4ussern lediglich Meinungen, die in Br\u00fcssel nicht erw\u00fcnscht sind.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Was sind diese Sanktionen eigentlich? Fr\u00fcher richteten sie sich vor allem gegen ganze Staaten. Seit einigen Jahren zielen sie jedoch gezielt auf Individuen ab \u2013 darunter auch Staatsangeh\u00f6rige der EU und der Schweiz. Der Europ\u00e4ische Rat, also die Regierungen der Mitgliedstaaten, beschliesst sie in nicht \u00f6ffentlichen Sitzungen, ohne Beteiligung eines Parlaments, eines Richters oder der \u00d6ffentlichkeit. Der Betroffene erf\u00e4hrt oft erst davon, wenn sein Verm\u00f6gen blockiert und ihm die Einreise in die gesamte EU verwehrt wird.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Die Folgen sind verheerend und reichen weit \u00fcber eine blosse administrative Einschr\u00e4nkung hinaus. Verm\u00f6gen wird eingefroren, Bankkonten werden gesperrt, Reiseverbote verh\u00e4ngt, und selbst die Bereitstellung kleinster Geldbetr\u00e4ge an die Betroffenen ist untersagt. H\u00fcseyin Dogru berichtete, er k\u00f6nne seine Familie mit zwei Neugeborenen nicht mehr ern\u00e4hren. Jacques Baud musste eine humanit\u00e4re Ausnahme beantragen, um \u00fcberhaupt Lebensmittel kaufen zu d\u00fcrfen. Viele Betroffene verlieren ihren Beruf, ihren Ruf und ihre wirtschaftliche Existenz. Die Wirkung einer solchen Sanktion ist h\u00e4ufig schwerwiegender als eine Geldstrafe oder eine Bew\u00e4hrungsstrafe im klassischen Strafrecht.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Genau hier liegt der eigentliche Skandal: Materiell handelt es sich bei diesen EU-Sanktionen um echte Strafmassnahmen. Sie werden verh\u00e4ngt, weil der Betroffene etwas gesagt oder geschrieben hat, das der herrschenden politischen Linie widerspricht. Damit bestrafen sie Meinungs\u00e4usserungen mit existenzvernichtenden Konsequenzen \u2013 ein klassisches Merkmal strafrechtlicher Sanktionen. Dies verst\u00f6sst frontal gegen einen der \u00e4ltesten Grunds\u00e4tze des Rechtsstaats: nullum crimen, nulla poena sine lege \u2013 kein Verbrechen und keine Strafe ohne vorheriges Gesetz.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Dieser Grundsatz verlangt, dass jede strafbare Handlung und jede damit verbundene Strafe bereits im Voraus gesetzlich klar bestimmt sein muss. In Deutschland ist er in Artikel 103 Absatz 2 GG verankert, auf europ\u00e4ischer Ebene in Artikel 7 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 49 der Grundrechtecharta der EU. Der B\u00fcrger muss vorher genau wissen k\u00f6nnen, welches Verhalten verboten ist und welche Sanktion droht. Bei den EU-Sanktionen fehlt jedoch jegliche gesetzliche Strafnorm, die etwa die \u00abVerbreitung von Desinformation\u00bb oder \u00abrussische Propaganda\u00bb als Straftat definiert und als Rechtsfolge Verm\u00f6genssperre, Reiseverbot oder berufliche Vernichtung vorsieht. Stattdessen entscheiden Politiker im Europ\u00e4ischen Rat ad hoc und nach rein politischem Ermessen.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Noch gravierender ist, dass das EU-Recht selbst keinerlei Rechtsgrundlage f\u00fcr ein derartiges europ\u00e4isches Strafrecht gegen Einzelpersonen bietet. Die Sanktionen beruhen auf der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik nach Artikel 29 EU-Vertrag und Artikel 215 AEUV. Diese Bestimmungen dienen der Aussenpolitik und erlauben \u00abrestriktive Massnahmen\u00bb gegen Drittstaaten oder Personen, die als Bedrohung f\u00fcr die aussenpolitischen Ziele der EU gelten. Sie schaffen jedoch kein supranationales Strafrecht und keine europ\u00e4ischen Straftatbest\u00e4nde. Das Strafrecht bleibt grunds\u00e4tzlich Sache der Mitgliedstaaten; die EU besitzt hier nur begrenzte Harmonisierungskompetenzen in eng umgrenzten Bereichen (Art. 83 AEUV). Ein paralleles, politisch gesteuertes Strafsystem gegen eigene B\u00fcrger und Schweizer, das Meinungsdelikte mit straf\u00e4hnlichen Massnahmen ahndet, \u00fcberschreitet diese Kompetenzen eindeutig und verletzt das Prinzip der begrenzten Einzelerm\u00e4chtigung.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Die EU-Kommission und die Bundesregierung behaupten dennoch beharrlich, es handele sich \u00abnur um eine Sanktion, keine Strafe\u00bb. Diese Unterscheidung ist eine durchsichtige Schutzbehauptung. Wenn man das Strafgesetzbuch einfach in \u00abGute-Sanktionen-Gesetz\u00bb umbenennen w\u00fcrde, bliebe es dennoch Strafrecht. Der Name \u00e4ndert nichts am materiellen Wesen der Massnahme. Die Sanktionen dienen der \u00abErziehung\u00bb der Betroffenen und sollen abschreckend auf Andersdenkende wirken \u2013 genau das ist der klassische Zweck der Spezial- und Generalpr\u00e4vention im Strafrecht. Man will unliebsame Stimmen mundtot machen. Die Pflicht zu einem fairen Verfahren nach Grundgesetz und Europ\u00e4ischer Menschenrechtskonvention bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Noch perfider wirkt der fehlende effektive Rechtsschutz. Wer klagt, kann formal den Europ\u00e4ischen Gerichtshof in Luxemburg anrufen. In der Praxis jedoch beschliesst der Rat bei Erfolg der Klage die Sanktion kurze Zeit sp\u00e4ter einfach neu \u2013 oft mit nahezu identischer Begr\u00fcndung. Das ist keine rechtsstaatliche Kontrolle, sondern blosse Rechtsbeugung mit System.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Es liegt damit ein paralleles politisches Strafrecht vor, das rechtsstaatlichen Anforderungen nicht einmal im Ansatz gen\u00fcgt \u2013 und das auch gar nicht will. Es ist ein Instrument nackter Macht, mit dem unliebsame Stimmen mundtot gemacht werden sollen. Wer heute wagt, die offizielle Linie zu kritisieren \u2013 sei es zur Ukraine, zum Nahost-Konflikt oder zur Migrationspolitik \u2013, kann morgen ohne Urteil, ohne Anh\u00f6rung und ohne gesetzliche Strafnorm enteignet, isoliert und gesellschaftlich vernichtet werden.<\/p>\n<p>\n                 _e(&#8218;Werbung&#8216;, &#8218;weltwoche&#8216;); ?&gt;\n            <\/p>\n<p>Das ist keine Randerscheinung, sondern der schleichende Tod des Rechtsstaats. Wenn Politiker sich selbst zu Richtern, Ankl\u00e4gern und Henkern zugleich aufschwingen, h\u00f6rt der B\u00fcrger auf, Souver\u00e4n zu sein. Dann regiert nicht mehr das Gesetz, sondern die Willk\u00fcr der Exekutive. Dann verwandelt sich die Europ\u00e4ische Union, die einst Freiheit und Rechtsstaatlichkeit versprochen hat, in ein Regime der politischen S\u00e4uberung. Es wird h\u00f6chste Zeit, diesem rechtsstaatswidrigen Parallelstrafrecht entschieden Einhalt zu gebieten, bevor aus der stillen Tyrannei der Sanktionslisten offene Unterdr\u00fcckung wird.<\/p>\n<p>Hans-Georg Maassen war von 2012 bis 2018 Pr\u00e4sident des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Europ\u00e4ische Union hat in den letzten Jahren eine neue, gef\u00e4hrliche Waffe entdeckt: Sanktionen gegen Einzelpersonen. 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