{"id":934184,"date":"2026-04-10T02:17:31","date_gmt":"2026-04-10T02:17:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/934184\/"},"modified":"2026-04-10T02:17:31","modified_gmt":"2026-04-10T02:17:31","slug":"bekanntmachung-der-einberufung-zur-hauptversammlung-am-21-05-2026-in-bochum-mit-dem-ziel-der-europaweiten-verbreitung-gemaess-%c2%a7121-aktg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/934184\/","title":{"rendered":"Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem\u00e4\u00df \u00a7121 AktG"},"content":{"rendered":"<td> Vonovia SE<br \/>\n   Bochum<br \/>\n   ISIN DE000A1ML7J1<br \/>WKN A1ML7J Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026<br \/>\n  Die Aktion\u00e4re unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am<br \/>\n  Donnerstag, den 21. Mai 2026 um 10:00 Uhr<br \/>\n  im RuhrCongress Bochum, Stadionring 20, 44791 Bochum,<br \/>\n  stattfindenden<br \/>\n  ordentlichen Hauptversammlung<br \/>\n  eingeladen.<\/p>\n<tr>\n<td>1.<\/td>\n<td>\n<p><b>Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Vonovia SE und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts f\u00fcr die Vonovia SE und den Konzern zum 31. Dezember 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Die genannten Unterlagen enthalten auch den erl\u00e4uternden Bericht zu den Angaben nach \u00a7\u00a7 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (<b>HGB<\/b>) zum Gesch\u00e4ftsjahr 2025. Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an \u00fcber die Internetseite der Vonovia SE unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zug\u00e4nglich und werden vom Vorstand bzw. &#8211; im Fall des Berichts des Aufsichtsrats &#8211; von der Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung erl\u00e4utert werden. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktion\u00e4re die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht notwendig und daher auch nicht vorgesehen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2.<\/td>\n<td>\n<p><b>Verwendung des Bilanzgewinns des Gesch\u00e4ftsjahres 2025 der Vonovia SE<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in H\u00f6he von EUR 1.125.000.000,00 wie folgt zu verwenden:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Aussch\u00fcttung einer Dividende von EUR 1,25 je St\u00fcckaktie der Gesellschaft, die f\u00fcr das<br \/>Gesch\u00e4ftsjahr 2025 dividendenberechtigt ist; bei derzeit 848.427.747 St\u00fcckaktien:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR 1.060.534.683,75<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Einstellung in andere Gewinnr\u00fccklagen:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR 0,00<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Gewinnvortrag:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR 64.465.316,25<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Bilanzgewinn:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">EUR 1.125.000.000,00<\/td>\n<\/tr>\n<p>Die Dividende ist am 26. Mai 2026 zur Auszahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf der Zahl der am Tag der Einberufung nach Kenntnis der Gesellschaft f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr 2025 dividendenberechtigten St\u00fcckaktien. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten St\u00fcckaktien bis zur Hauptversammlung \u00e4ndern, insbesondere aufgrund der Ausgabe von Abfindungsaktien an Aktion\u00e4re der Deutsche Wohnen SE, die von ihrem Umtauschrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 5 des zwischen der Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE am 15. Dezember 2024 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabf\u00fchrungsvertrags Gebrauch machen, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der (i) unver\u00e4ndert eine Dividende von EUR 1,25 je f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr 2025 dividendenberechtigter St\u00fcckaktie sowie (ii) einen entsprechend angepassten Vorschlag zum Gewinnvortrag vorsieht. Der nicht auf dividendenberechtigte St\u00fcckaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.<\/p>\n<p>Da die Dividende f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des \u00a7 27 des K\u00f6rperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidarit\u00e4tszuschlag. Bei inl\u00e4ndischen Aktion\u00e4ren unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsm\u00f6glichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Aussch\u00fcttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3.<\/td>\n<td>\n<p><b>Entlastung der Mitglieder des Vorstands f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ftsjahr Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4.<\/td>\n<td>\n<p><b>Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch\u00e4ftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ftsjahr Entlastung zu erteilen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.<\/td>\n<td>\n<p><b>Wahl des Abschlusspr\u00fcfers und des Konzernabschlusspr\u00fcfers sowie des Pr\u00fcfers f\u00fcr die pr\u00fcferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und etwaiger Zwischenfinanzberichte bis einschlie\u00dflich f\u00fcr das erste Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres 2027; Wahl des Pr\u00fcfers des Nachhaltigkeitsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026<\/b><\/p>\n<tr>\n<td>5.1<\/td>\n<td>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Pr\u00fcfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlusspr\u00fcfer und Konzernabschlusspr\u00fcfer sowie zum Pr\u00fcfer f\u00fcr den Halbjahresbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 sowie f\u00fcr eine etwaige pr\u00fcferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 und f\u00fcr das erste Quartal des Gesch\u00e4ftsjahres 2027 zu bestellen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.2<\/td>\n<td>\n<p> Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Pr\u00fcfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Pr\u00fcfer des Nachhaltigkeitsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 zu bestellen. Die Wahl zum Pr\u00fcfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich f\u00fcr den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlusspr\u00fcfer-RL 2006\/43\/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2025\/794 vom 14. April 2025 ge\u00e4nderten Fassung der CSRD (EU) 2022\/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdr\u00fcckliche Wahl dieses Pr\u00fcfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Pr\u00fcfung des Nachhaltigkeitsberichts also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlusspr\u00fcfer obliegen sollte.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Pr\u00fcfungs-, Risiko- und Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats hat gem\u00e4\u00df Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlusspr\u00fcferverordnung erkl\u00e4rt, dass seine Empfehlungen frei von ungeb\u00fchrlicher Einflussnahme durch Dritte sind und ihm keine Beschr\u00e4nkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlusspr\u00fcfers oder einer bestimmten Pr\u00fcfungsgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlusspr\u00fcferverordnung) auferlegt wurde.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>6.<\/td>\n<td>\n<p><b>Billigung des Verg\u00fctungsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025<\/b><\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat haben den Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 gem\u00e4\u00df \u00a7 162 des Aktiengesetzes (<b>AktG<\/b>) erstellt und legen diesen gem\u00e4\u00df \u00a7 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vor.<\/p>\n<p>Der Verg\u00fctungsbericht wurde gem\u00e4\u00df \u00a7 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlusspr\u00fcfer daraufhin gepr\u00fcft, ob die gesetzlich erforderlichen Angaben nach \u00a7 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. \u00dcber die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Pr\u00fcfung durch den Abschlusspr\u00fcfer. Der Vermerk \u00fcber die Pr\u00fcfung des Verg\u00fctungsberichts ist dem Verg\u00fctungsbericht beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p>Der Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 ist gem\u00e4\u00df \u00a7 124a S. 1 Nr. 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv ver\u00f6ffentlicht und wird dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach \u00a7 162 AktG erstellten und gepr\u00fcften Verg\u00fctungsbericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 zu billigen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>7.<\/td>\n<td>\n<p><b>Neufassung des Systems zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder; \u00c4nderung der Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende \u00c4nderung von \u00a7 13 der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Die gegenw\u00e4rtige Verg\u00fctung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde durch die Hauptversammlung vom 29. April 2022 in \u00a7 13 der Satzung festgesetzt. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine j\u00e4hrliche feste Verg\u00fctung und eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit in Aussch\u00fcssen des Aufsichtsrats. Diese grunds\u00e4tzliche Struktur der Verg\u00fctung ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen.<\/p>\n<p>Allerdings entspricht die seit dem Jahr 2022 unver\u00e4nderte H\u00f6he der Verg\u00fctung nicht mehr den gestiegenen inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen, die mit den Aufgaben einhergehen. So nehmen sowohl die Verantwortung als auch der individuelle T\u00e4tigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder stetig zu.<\/p>\n<p>Um weiterhin die Aufgabenerf\u00fcllung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen zu verg\u00fcten, wettbewerbsf\u00e4hig zu bleiben und um damit sicherzustellen, dass die Gesellschaft weiterhin in der Lage bleibt, hervorragend qualifizierte Kandidaten f\u00fcr eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu gewinnen, soll die Verg\u00fctung marktgerecht angepasst werden.<\/p>\n<p>Unter Einbindung eines unabh\u00e4ngigen und anerkannten Verg\u00fctungsberaters hat der Aufsichtsrat die vorgeschlagenen Verg\u00fctungsh\u00f6hen ermittelt. Die besondere Verantwortung und der wachsende Beratungs- und Koordinierungsaufwand im Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung sowie im Vorsitz der Aussch\u00fcsse sind ebenfalls reflektiert und unter Ber\u00fccksichtigung der Verg\u00fctung anderer b\u00f6rsennotierter Gesellschaften in dem Verg\u00fctungsvorschlag ber\u00fccksichtigt worden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p>System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder, Angaben nach \u00a7\u00a7 113 Abs. 3, 87a Abs. 1 S. 2 AktG<\/p>\n<p>Das angepasste System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder wird in der nachstehend abgedruckten Fassung beschlossen:<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschlie\u00dflich eine Festverg\u00fctung. Die konkrete H\u00f6he der Verg\u00fctung ist dabei abh\u00e4ngig von den Aufgaben, die das jeweilige Aufsichtsratsmitglied im Aufsichtsrat und seinen Aussch\u00fcssen wahrnimmt. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die auf die Verg\u00fctung entfallende Umsatzsteuer, soweit diese berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht aus\u00fcben. Dar\u00fcber hinaus erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Aus\u00fcbung ihres Amts entstehenden Auslagen und schlie\u00dft f\u00fcr die Aufsichtsratsmitglieder eine Verm\u00f6gensschaden-Haftpflichtversicherung (D&amp;O-Versicherung) mit einer angemessenen Versicherungssumme ab.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat \u00fcberwacht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungst\u00e4tigkeit des Vorstands und steht diesem beratend zur Seite. Die ausschlie\u00dfliche Gew\u00e4hrung einer erfolgsunabh\u00e4ngigen Festverg\u00fctung tr\u00e4gt dazu bei, dass der Aufsichtsrat diese T\u00e4tigkeiten im objektiv verstandenen Interesse der Gesellschaft wahrnehmen kann. In diesem Sinne tr\u00e4gt das Verg\u00fctungssystem f\u00fcr den Aufsichtsrat zur F\u00f6rderung der auf Langfristigkeit ausgerichteten Gesch\u00e4ftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.<\/p>\n<p>Die vorgeschlagene Verg\u00fctungsh\u00f6he ist &#8211; auch im Vergleich zu den Aufsichtsratsverg\u00fctungen der anderen zum DAX40 z\u00e4hlenden Unternehmen &#8211; angemessen. Hierdurch ist sichergestellt, dass es der Gesellschaft auch weiterhin erm\u00f6glicht wird, Kandidaten f\u00fcr den Aufsichtsrat zu gewinnen, die den Anforderungen an ein qualifiziertes und unabh\u00e4ngiges Aufsichtsratsgremium entsprechen.<\/p>\n<p>Die Aufsichtsratsmitglieder sind aufgrund einer Selbstverpflichtung grunds\u00e4tzlich aufgefordert, gegen\u00fcber dem Aufsichtsrat zu erkl\u00e4ren, j\u00e4hrlich f\u00fcr jeweils 20 % ihrer Festverg\u00fctung im vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahr (vor Abzug von Steuern) Aktien der Vonovia SE zu erwerben (Selbstverpflichtung) und f\u00fcr die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat zu halten (Aktienhaltefrist). Die Aktien sind im ersten offenen Handelsfenster eines Gesch\u00e4ftsjahres zu erwerben. F\u00fcr zu diesem vorgeschriebenen Erwerbszeitpunkt bereits aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Mitglieder entf\u00e4llt die Aktienkaufverpflichtung.<\/p>\n<p>Die Aktienkaufverpflichtung steht unter dem Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher, insbesondere kapitalmarktrechtlicher, Vorschriften. Ausgenommen von der Aktienkaufverpflichtung sind \u00fcberdies Aufsichtsratsmitglieder, die keine deutschen Einzelaktien erwerben d\u00fcrfen. Aufsichtsratsmitglieder sind auch von der Verpflichtung zum Aktienkauf befreit, soweit dieser Verpflichtung arbeits-\/dienstvertragliche Regelungen in anderen Unternehmen entgegenstehen.<\/p>\n<p>Die Aktienkaufverpflichtung gilt erstmals ab dem 1. Januar 2027 in Bezug auf die f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2026 zu zahlende Verg\u00fctung unter diesem System und wird ab dem Jahr 2027 im ersten offenen Handelsfenster eines Gesch\u00e4ftsjahres in Bezug auf die Verg\u00fctung des Vorjahres umgesetzt. Eine Anrechnung von au\u00dferhalb der Aktienkaufverpflichtung erworbenen Aktien erfolgt nicht.<\/p>\n<p>Das unter Buchstabe a) dargestellte System zur Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder ersetzt die von der Hauptversammlung vom 29. April 2022 beschlossenen Regelungen betreffend die Verg\u00fctung der Aufsichtsratsmitglieder der Vonovia SE mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026. Dieses Verg\u00fctungssystem gilt, bis es von der Hauptversammlung der Vonovia SE ge\u00e4ndert oder aufgehoben wird.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p> \u00a7 13 der Satzung wird wie folgt neugefasst:<\/p>\n<p>&#8222;\u00a7 13 Verg\u00fctung des Aufsichtsrats<\/p>\n<tr>\n<td>13.1<\/td>\n<td>\n<p>Jedes Aufsichtsratsmitglied erh\u00e4lt eine j\u00e4hrliche feste Grundverg\u00fctung von \u20ac 132.000,00.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.2<\/td>\n<td>\n<p> Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erh\u00e4lt das Zweieinhalbfache, ein stellvertretender Vorsitzender erh\u00e4lt das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Mitglieder des Pr\u00fcfungsausschusses erhalten eine zus\u00e4tzliche j\u00e4hrliche feste Verg\u00fctung in H\u00f6he von \u20ac 55.000,00; der Ausschussvorsitzende erh\u00e4lt das Doppelte.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.3<\/td>\n<td>\n<p> Aufsichtsratsmitglieder, die einem oder mehreren anderen Aussch\u00fcssen des Aufsichtsrats angeh\u00f6ren, die mindestens einmal im Jahr t\u00e4tig geworden sind, erhalten f\u00fcr die Mitgliedschaft in jedem Ausschuss eine zus\u00e4tzliche j\u00e4hrliche feste Verg\u00fctung in H\u00f6he von \u20ac 35.000,00, im Falle des Ausschussvorsitzenden \u20ac 70.000,00.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.4<\/td>\n<td>\n<p>S\u00e4mtliche vorgenannten Verg\u00fctungen sind jeweils nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres zahlbar. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss des Aufsichtsrats nur w\u00e4hrend eines Teils des Gesch\u00e4ftsjahres angeh\u00f6rt haben, erhalten f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ftsjahr eine entsprechende, auf ganze Monate aufgerundete, zeitanteilige Verg\u00fctung.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.5<\/td>\n<td>\n<p>Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die durch die Aus\u00fcbung ihres Amtes entstehenden angemessenen Auslagen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und sie dieses Recht aus\u00fcben.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.6<\/td>\n<td>\n<p>Die Gesellschaft schlie\u00dft f\u00fcr die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Haftpflichtversicherung (sogenannte &#8222;D&amp;O Versicherung&#8220;) mit einer angemessenen Versicherungssumme ab.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>13.7<\/td>\n<td>\n<p>Die in diesem \u00a7 13 festgesetzte Verg\u00fctung gilt ab dem 1. Januar 2026.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, die beschlossene \u00c4nderung von \u00a7 13 der Satzung unabh\u00e4ngig von den \u00fcbrigen Beschl\u00fcssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>8.<\/td>\n<td>\n<p><b>Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern<\/b><\/p>\n<p>Die Amtszeit von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats &#8211; Herr J\u00fcrgen Fenk und Herr Matthias H\u00fcnlein &#8211; endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2026 am 21. Mai 2026.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Art. 40 Abs. 2 und 3 und 9 Abs. 1 lit. c) der Verordnung (EG) 2157\/2001 vom 8. Oktober 2001 \u00fcber das Statut der Europ\u00e4ischen Gesellschaft (SE) in der zuletzt durch die Verordnung (EU) 517\/2013 vom 13. Mai 2013 ge\u00e4nderten Fassung (<b>SE-VO<\/b>) in Verbindung mit \u00a7 17 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung der SE-VO (<b>SEAG<\/b>) sowie nach \u00a7 11.1 der Satzung der Vonovia SE aus zehn Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschl\u00e4ge nicht gebunden. Der nachfolgende Wahlvorschlag steht im Einklang mit dem Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und den Zielen, die sich der Aufsichtsrat f\u00fcr seine Zusammensetzung gegeben hat, sowie den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat schl\u00e4gt auf Empfehlung seines Governance- und Nominierungsausschusses vor, die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung f\u00fcr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die \u00fcber die Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2029 beschlie\u00dft, zu w\u00e4hlen:<\/p>\n<tr>\n<td>8.1<\/td>\n<td>\n<p>Dr. Anne-Marie Gro\u00dfmann-Minkwitz, Chief Development Officer der GMH Gruppe Management SE, wohnhaft in Bad Iburg;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>8.2<\/td>\n<td>\n<p>J\u00fcrgen Fenk, Vorstand DIH AG, Strategic Advisor von Eastdil Secured London, wohnhaft in Frankfurt am Main.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Die Lebensl\u00e4ufe der Kandidaten (einschlie\u00dflich der Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG) sind dieser Einladung zur Hauptversammlung in der <b>Anlage <\/b>beigef\u00fcgt sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zug\u00e4nglich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>9.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung von \u00a7\u00a7 4.3 und 4.4 der Satzung zur Anpassung an \u00a7 10 Abs. 6 AktG (elektronische Aktien)<\/b><\/p>\n<p>Das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz &#8211; ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 enth\u00e4lt Regelungen, die Aktiengesellschaften die Ausgabe elektronischer Aktien nach dem Gesetz \u00fcber elektronische Wertpapiere (<b>eWpG<\/b>) erm\u00f6glichen. Au\u00dferdem erhalten Gesellschaften die M\u00f6glichkeit, insbesondere bislang globalverbriefte Aktien durch inhaltsgleiche elektronische Aktien zu ersetzen.<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung elektronischer Aktien f\u00f6rdert die Digitalisierung des Kapitalmarkts. Elektronische Aktien verk\u00f6rpern dieselben Rechte wie in einer Sammelurkunde verbriefte Aktien. Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass an die Stelle einer beim Zentralverwahrer hinterlegten Sammelurkunde die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister nach \u00a7 2 Abs. 1 S. 2 eWpG tritt. Eine entsprechende Umstellung ist bei der Gesellschaft aktuell nicht konkret geplant, soll in Zukunft aber m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 10 Abs. 6 S. 1 AktG in der Fassung des ZuFinG ist in der Satzung die Verbriefung f\u00fcr solche Aktien auszuschlie\u00dfen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden. Um die Erf\u00fcllung der dahingehenden gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, soll die Satzung der Gesellschaft angepasst werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>\u00a7 4.3 der Satzung wird durch folgenden neuen Satz 3 erg\u00e4nzt:<\/p>\n<p>&#8222;Die Verbriefung ist f\u00fcr solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.&#8220;<\/p>\n<p>Zudem wird in \u00a7 4.4 S. 1 der Satzung das Wort &#8222;Aktienurkunden&#8220; durch &#8222;Aktien&#8220; sowie in \u00a7 4.4 S. 2 der Satzung das Wort &#8222;gleiche&#8220; durch &#8222;Gleiche&#8220; ersetzt.<\/p>\n<p>Die \u00a7\u00a7 4.3 und 4.4 der Satzung lauten dementsprechend wie folgt:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8222;4.3<\/td>\n<td>\n<p>Die Gesellschaft ist berechtigt, Urkunden \u00fcber einzelne Aktien (Einzelurkunden) oder \u00fcber mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Der Anspruch der Aktion\u00e4re auf Verbriefung ihrer jeweiligen Anteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist und nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer B\u00f6rse gelten, an der die Aktien zugelassen sind. Die Verbriefung ist f\u00fcr solche Aktien insgesamt ausgeschlossen, die als elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister eingetragen werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4.4<\/td>\n<td>\n<p>Die Form und der Inhalt der Aktien sowie etwaiger Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine werden vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat bestimmt. Das Gleiche gilt f\u00fcr Schuldverschreibungen und Schuldscheine.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.<\/td>\n<td>\n<p><b>Erneuerung der Erm\u00e4chtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien<\/b><\/p>\n<p>Die von der Hauptversammlung am 29. April 2022 erteilte Erm\u00e4chtigung zum Erwerb eigener Aktien wird am 28. April 2027 auslaufen. Damit die Gesellschaft jederzeit und ohne zeitliche L\u00fccken in der Lage bleibt, eigene Aktien zu erwerben und anschlie\u00dfend zu verwenden, soll die bisherige Erm\u00e4chtigung durch eine neue Erm\u00e4chtigung ersetzt werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p>Die Gesellschaft wird erm\u00e4chtigt, gem\u00e4\u00df \u00a7 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 20. Mai 2031 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder &#8211; falls dieser Wert geringer ist &#8211; im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung dieser Erm\u00e4chtigung zu erwerben. Die aufgrund dieser Erm\u00e4chtigung erworbenen Aktien d\u00fcrfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gr\u00fcnden erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach \u00a7\u00a7 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (1) \u00fcber die B\u00f6rse, (2) mittels eines an alle Aktion\u00e4re gerichteten Kaufangebots, (3) mittels eines an alle Aktion\u00e4re gerichteten Tauschangebots, (4) mittels \u00f6ffentlicher Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots oder (5) durch die Ausgabe von Andienungsrechten an die Aktion\u00e4re.<\/p>\n<tr>\n<td>(1)<\/td>\n<td>\n<p>Soweit der Erwerb \u00fcber die B\u00f6rse erfolgt, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierb\u00f6rse an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor dem Tag der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % \u00fcber- oder 20 % unterschreiten.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(2)<\/td>\n<td>\n<p> Soweit der Erwerb mittels eines an alle Aktion\u00e4re gerichteten Kaufangebots erfolgt, darf der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierb\u00f6rse an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % \u00fcber- oder 20 % unterschreiten. Ergibt sich nach der Ver\u00f6ffentlichung des Angebots eine erhebliche Kursabweichung, so kann das Angebot angepasst werden; ma\u00dfgeblicher Referenzzeitraum sind in diesem Fall die drei B\u00f6rsentage vor dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung der Anpassung. Sofern das Kaufangebot \u00fcberzeichnet ist, erfolgt der Erwerb nach dem Verh\u00e4ltnis der Beteiligungen der andienenden Aktion\u00e4re zueinander. Dar\u00fcber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufm\u00e4nnisch gerundet werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer St\u00fcckzahlen (bis zu 100 St\u00fcck angedienter Aktien je Aktion\u00e4r) kann vorgesehen werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(3)<\/td>\n<td>\n<p>Soweit der Erwerb mittels eines an alle Aktion\u00e4re gerichteten Tauschangebots von Aktien der Gesellschaft gegen Aktien eines im Sinne von \u00a7 3 Abs. 2 AktG b\u00f6rsennotierten Unternehmens (&#8222;<b>Tauschaktien<\/b>&#8222;) erfolgt, kann ein bestimmtes Tauschverh\u00e4ltnis festgelegt oder auch im Wege des Auktionsverfahrens bestimmt werden. Dabei kann eine Barleistung als weitere, den angebotenen Tausch erg\u00e4nzende Kaufpreiszahlung oder zur Abgeltung von Spitzenbetr\u00e4gen erfolgen. Bei jedem dieser Verfahren f\u00fcr den Tausch d\u00fcrfen der Tauschpreis bzw. die ma\u00dfgeblichen Grenzwerte der Tauschpreisspanne in Form einer oder mehrerer Tauschaktien und rechnerischer Bruchteile, einschlie\u00dflich etwaiger Bar- oder Spitzenbetr\u00e4ge (ohne Erwerbsnebenkosten), den nach nachstehendem Absatz ma\u00dfgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % \u00fcber- oder 20 % unterschreiten.<\/p>\n<p>Als Basis f\u00fcr die Berechnung des ma\u00dfgeblichen Werts ist dabei f\u00fcr jede Aktie der Gesellschaft und f\u00fcr jede Tauschaktie jeweils der arithmetische Mittelwert der Schlussauktionspreise der Aktien der Gesellschaft bzw. der Tauschaktien im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem oder, falls kein Handel im Xetra-System erfolgt, in dem im jeweiligen Marktsegment eingesetzten und dem Xetra-Handelssystem am n\u00e4chsten kommenden Handelssystem) an der Frankfurter Wertpapierb\u00f6rse an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor dem Tag der \u00f6ffentlichen Ank\u00fcndigung des Tauschangebots anzusetzen. Ergeben sich nach der Ver\u00f6ffentlichung eines \u00f6ffentlichen Tauschangebots nicht unerhebliche Abweichungen der ma\u00dfgeblichen Kurse, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den jeweiligen arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor dem Tag der \u00f6ffentlichen Ank\u00fcndigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern das Tauschangebot \u00fcberzeichnet ist, erfolgt der Erwerb nach dem Verh\u00e4ltnis der Beteiligungen der andienenden Aktion\u00e4re zueinander. Dar\u00fcber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufm\u00e4nnisch gerundet werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer St\u00fcckzahlen (bis zu 100 St\u00fcck angedienter Aktien je Aktion\u00e4r) kann vorgesehen werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(4)<\/td>\n<td>\n<p> Erfolgt der Erwerb mittels einer an alle Aktion\u00e4re gerichteten \u00f6ffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, legt die Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, innerhalb derer die Verkaufsangebote abgegeben werden k\u00f6nnen. Der von der Gesellschaft angebotene und gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierb\u00f6rse an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor dem Tag der \u00f6ffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % \u00fcber- oder 20 % unterschreiten. Ergibt sich nach der \u00f6ffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten eine erhebliche Kursabweichung, so kann die Verkaufsaufforderung angepasst werden; der ma\u00dfgebliche Referenzzeitraum sind in diesem Fall die drei B\u00f6rsentage vor dem Tag der Ver\u00f6ffentlichung der Anpassung. Sofern von mehreren gleichartigen Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht s\u00e4mtliche angenommen werden k\u00f6nnen, erfolgt der Erwerb nach dem Verh\u00e4ltnis der Beteiligungen der andienenden Aktion\u00e4re zueinander. Dar\u00fcber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien kaufm\u00e4nnisch gerundet werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer St\u00fcckzahlen (bis zu 100 St\u00fcck angedienter Aktien je Aktion\u00e4r) kann vorgesehen werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(5)<\/td>\n<td>\n<p>Erfolgt der Erwerb mittels den Aktion\u00e4ren zur Verf\u00fcgung gestellter Andienungsrechte, so k\u00f6nnen diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gem\u00e4\u00df dem Verh\u00e4ltnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zur\u00fcckzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Ver\u00e4u\u00dferung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Andienungsrechte k\u00f6nnen auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verh\u00e4ltnis des Grundkapitals zum R\u00fcckkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; f\u00fcr diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Aus\u00fcbung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft ver\u00e4u\u00dfert werden kann, wird nach Ma\u00dfgabe der Regelungen des vorstehenden Absatzes (4) bestimmt, wobei ma\u00dfgeblicher Stichtag derjenige der Ver\u00f6ffentlichung des R\u00fcckkaufangebots unter Einr\u00e4umung von Andienungsrechten ist, und gegebenenfalls angepasst, wobei dann ma\u00dfgeblicher Stichtag derjenige der Ver\u00f6ffentlichung der Anpassung ist. Die n\u00e4here Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p>Die Gesellschaft wird erm\u00e4chtigt, eigene Aktien, die aufgrund dieser Erm\u00e4chtigung oder aus etwaigen anderen Gr\u00fcnden erworben wurden oder werden, zus\u00e4tzlich zu einer Ver\u00e4u\u00dferung \u00fcber die B\u00f6rse oder mittels Angebots an alle Aktion\u00e4re im Verh\u00e4ltnis ihrer Beteiligungsquote zu allen weiteren gesetzlich zul\u00e4ssigen Zwecken, insbesondere zu nachfolgenden Zwecken, zu verwenden:<\/p>\n<tr>\n<td>(1)<\/td>\n<td>\n<p>Die eigenen Aktien k\u00f6nnen gegen Barzahlung zu einem Preis ver\u00e4u\u00dfert werden, der den B\u00f6rsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ver\u00e4u\u00dferung nicht wesentlich unterschreitet.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(2)<\/td>\n<td>\n<p>Die eigenen Aktien k\u00f6nnen gegen Sachleistungen ver\u00e4u\u00dfert werden, insbesondere &#8211; aber ohne Beschr\u00e4nkung hierauf &#8211; zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden (einschlie\u00dflich Forderungen), Immobilien und Immobilienportfolios.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(3)<\/td>\n<td>\n<p>Die eigenen Aktien k\u00f6nnen zur Erf\u00fcllung von Verpflichtungen und zur Absicherung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft, insbesondere aus von der Gesellschaft oder von ihr im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und\/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) verwendet werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(4)<\/td>\n<td>\n<p> Die eigenen Aktien k\u00f6nnen allen Aktion\u00e4ren angeboten werden, damit diese gegen (auch teilweise) Abtretung ihres mit dem Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung entstandenen Anspruchs auf Auszahlung der Dividende eigene Aktien beziehen k\u00f6nnen (Scrip Dividend).<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>(5)<\/td>\n<td>\n<p>Die eigenen Aktien k\u00f6nnen ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erh\u00f6hung des anteiligen Betrags der \u00fcbrigen St\u00fcckaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen; der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der St\u00fcckaktien in der Satzung erm\u00e4chtigt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>c)<\/td>\n<td>\n<p> Das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re auf erworbene eigene Aktien der Gesellschaft wird insofern ausgeschlossen, als diese Aktien gem\u00e4\u00df den vorstehenden Erm\u00e4chtigungen in lit. b) (1) bis (3) verwendet werden. Werden die eigenen Aktien zu dem in lit. b) (4) genannten Zweck verwendet, ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, das Bezugsrecht auszuschlie\u00dfen. Dar\u00fcber hinaus ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, das Bezugsrecht auszuschlie\u00dfen, um den Inhabern bzw. Gl\u00e4ubigern von Wandlungs-\/Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs-\/Optionspflichten zum Ausgleich von Verw\u00e4sserungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gew\u00e4hren, wie sie ihnen nach Aus\u00fcbung dieser Rechte bzw. Erf\u00fcllung dieser Pflichten zust\u00fcnden. Schlie\u00dflich kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re f\u00fcr Spitzenbetr\u00e4ge ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf die gem\u00e4\u00df der Verwendungserm\u00e4chtigung unter b) (1) verwendeten Aktien entf\u00e4llt, darf insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht \u00fcberschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch &#8211; falls dieser Wert geringer ist &#8211; im Zeitpunkt der Aus\u00fcbung dieser Erm\u00e4chtigung. Auf diese H\u00f6chstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die (i) w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re gem\u00e4\u00df oder entsprechend \u00a7 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder ver\u00e4u\u00dfert werden, und (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des \u00a7 186 Abs. 3 S. 4 AktG w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Die gem\u00e4\u00df den vorstehenden S\u00e4tzen dieses Absatzes verminderte H\u00f6chstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Erm\u00e4chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re entsprechend \u00a7 186 Abs. 3 S. 4 AktG wieder erh\u00f6ht, soweit die neue Erm\u00e4chtigung reicht, h\u00f6chstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 1 dieses Absatzes.<\/p>\n<p>Insgesamt darf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und\/oder Sacheinlagen ver\u00e4u\u00dferten Aktien einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch &#8211; falls dieser Wert geringer ist &#8211; im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Erm\u00e4chtigung \u00fcberschreiten. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die (i) w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Erm\u00e4chtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus anderen Erm\u00e4chtigungen ausgegeben werden, und (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Erm\u00e4chtigung ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re ausgegeben wurden. Die gem\u00e4\u00df den vorstehenden S\u00e4tzen dieses Absatzes verminderte H\u00f6chstgrenze wird mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Erm\u00e4chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re wieder erh\u00f6ht, soweit die neue Erm\u00e4chtigung reicht, h\u00f6chstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 1 dieses Absatzes.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>d)<\/td>\n<td>\n<p> Von den Erm\u00e4chtigungen unter b) und c) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>e)<\/td>\n<td>\n<p> Alle vorstehenden Erm\u00e4chtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund dieser oder einer fr\u00fcheren Erm\u00e4chtigung erworbenen eigenen Aktien k\u00f6nnen ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder f\u00fcr ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausge\u00fcbt werden. Ein Tochterunternehmen der Gesellschaft darf ferner unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktion\u00e4re eigene Aktien der Gesellschaft erwerben, wenn es &#8211; bevor es ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG wurde &#8211; im Rahmen eines \u00f6ffentlichen Tauschangebots der Gesellschaft zum Erwerb von Aktien des Tochterunternehmens, seine eigenen Aktien (im Tausch gegen Aktien der Gesellschaft) andient, erst durch den Vollzug des Erwerbs der Aktien des Tochterunternehmens zu einem Tochterunternehmen der Gesellschaft wird und ihm die Aktien der Gesellschaft erst nach Vollzug dieses Erwerbs \u00fcbertragen werden. In diesem Zusammenhang darf die Gesellschaft bzw. das Tochterunternehmen das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der Aktion\u00e4re bei der Erf\u00fcllung der so eingegangenen Verpflichtungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausschlie\u00dfen. Hinsichtlich des niedrigsten und h\u00f6chsten Gegenwerts f\u00fcr diese Erwerbsart gelten die in a) (3) genannten Vorgaben.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>f)<\/td>\n<td>\n<p> Die von der Hauptversammlung am 29. April 2022 erteilte und bis zum 28. April 2027 befristete Erm\u00e4chtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der oben genannten Erm\u00e4chtigung aufgehoben.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Bericht des Vorstands gem\u00e4\u00df \u00a7 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. \u00a7 186 Abs. 4 S. 2 AktG \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Erm\u00e4chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv ver\u00f6ffentlicht und wird dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>11.<\/td>\n<td>\n<p><b>Erneuerung der Erm\u00e4chtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien<\/b><\/p>\n<p>In Erg\u00e4nzung der unter Tagesordnungspunkt 10 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Erm\u00e4chtigung zum Erwerb eigener Aktien nach \u00a7 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, soll die Gesellschaft erm\u00e4chtigt werden, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben und entsprechende Derivatgesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen. Dadurch soll das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erh\u00f6ht werden; es werden lediglich im Rahmen der H\u00f6chstgrenze des Tagesordnungspunkts 10, weiter eingeschr\u00e4nkt durch lit. a) des nachfolgenden Beschlussvorschlags, und unter Anrechnung auf diese H\u00f6chstgrenze, weitere Handlungsalternativen zum Erwerb eigener Aktien er\u00f6ffnet.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p>In Erg\u00e4nzung der unter Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagenen Erm\u00e4chtigung zum Erwerb eigener Aktien gem\u00e4\u00df \u00a7 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Erwerb von eigenen Aktien der Gesellschaft au\u00dfer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchgef\u00fchrt werden. Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, (i) Optionen zu ver\u00e4u\u00dfern, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft bei Aus\u00fcbung der Option verpflichten (&#8222;<b>Put-Optionen<\/b>&#8222;), (ii) Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Gesellschaft bei Aus\u00fcbung der Option zu erwerben (&#8222;<b>Call-Optionen<\/b>&#8222;) und (iii) Terminkaufvertr\u00e4ge \u00fcber Aktien der Gesellschaft abzuschlie\u00dfen, bei denen zwischen dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages und der Lieferung der erworbenen Aktien mehr als zwei B\u00f6rsentage liegen (&#8222;<b>Terminkaufvertr\u00e4ge<\/b>&#8222;). Schlie\u00dflich (iv) k\u00f6nnen Aktien der Gesellschaft unter Einsatz einer Kombination von Put-Optionen, Call-Optionen und\/oder Terminkaufvertr\u00e4gen erworben werden (nachfolgend werden die unter (i) bis (iv) dieses Absatzes genannten Gestaltungen auch als &#8222;<b>Derivate<\/b>&#8220; bezeichnet).<\/p>\n<p>Die Erm\u00e4chtigung kann ganz oder teilweise, einmalig oder in mehreren, auch unterschiedlichen oder in Verbindung mit nicht unter diese Erm\u00e4chtigung fallenden anderweitig zul\u00e4ssigen Transaktionen durch die Gesellschaft, durch mit der Gesellschaft im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG verbundene Unternehmen oder durch f\u00fcr Rechnung der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen handelnde Dritte ausgenutzt werden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von h\u00f6chstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder &#8211; falls dieser Wert geringer ist &#8211; des zum Zeitpunkt der jeweiligen Aus\u00fcbung der vorliegenden Erm\u00e4chtigung bestehenden Grundkapitals beschr\u00e4nkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils h\u00f6chstens 18 Monate betragen, muss sp\u00e4testens am 20. Mai 2031 enden und muss so gew\u00e4hlt werden, dass der Erwerb der Aktien der Gesellschaft in Aus\u00fcbung oder Erf\u00fcllung der Derivate nicht nach dem 20. Mai 2031 erfolgen kann.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p>Die Derivate d\u00fcrfen nur mit einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach \u00a7 53 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes \u00fcber das Kreditwesen oder \u00a7 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes \u00fcber das Kreditwesen t\u00e4tigen Unternehmen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Aktion\u00e4re erworben wurden. Der von der Gesellschaft f\u00fcr Derivate gezahlte oder vereinnahmte Erwerbs- oder Ver\u00e4u\u00dferungspreis darf nicht wesentlich \u00fcber bzw. unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Aus\u00fcbungspreis zu ber\u00fccksichtigen ist.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>c)<\/td>\n<td>\n<p> Der bei Aus\u00fcbung der Put-Option bzw. bei F\u00e4lligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierb\u00f6rse an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor dem Abschluss des betreffenden Gesch\u00e4fts um nicht mehr als 10 % \u00fcber- oder 20 % unterschreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Ber\u00fccksichtigung des Wertes der Option bei Aus\u00fcbung bzw. F\u00e4lligkeit. Eine Aus\u00fcbung der Call-Option darf nur erfolgen, wenn der zu zahlende Kaufpreis den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise von Aktien gleicher Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierb\u00f6rse an den letzten drei B\u00f6rsentagen vor Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % \u00fcberschreitet und nicht mehr als 20 % unterschreitet, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Ber\u00fccksichtigung des Wertes der Option bei Aus\u00fcbung.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>d)<\/td>\n<td>\n<p>Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktion\u00e4re, solche Derivate mit der Gesellschaft abzuschlie\u00dfen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktion\u00e4re ausgeschlossen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>e)<\/td>\n<td>\n<p> F\u00fcr die Verwendung eigener Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die in lit. b) bis lit. e) des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 10 festgelegten Regelungen entsprechend. Das Bezugsrecht der Aktion\u00e4re auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gem\u00e4\u00df den Erm\u00e4chtigungen in den lit. b) (1) bis (4) und lit. c) des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 10 verwendet werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>f)<\/td>\n<td>\n<p> Der Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese kann generell, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum oder f\u00fcr ein bestimmtes Volumen erteilt werden.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>g)<\/td>\n<td>\n<p> Die von der Hauptversammlung am 29. April 2022 erteilte und bis zum 28. April 2027 befristete Erm\u00e4chtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der oben genannten Erm\u00e4chtigung aufgehoben.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Der Bericht des Vorstands gem\u00e4\u00df \u00a7 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. \u00a7 186 Abs. 4 S. 2 AktG \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Erm\u00e4chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv ver\u00f6ffentlicht und wird dort auch w\u00e4hrend der Hauptversammlung zug\u00e4nglich sein.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>12.<\/td>\n<td>\n<p><b>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung von \u00a7\u00a7 8.4 und 10 der Satzung zur Aufnahme von Regelungen zur Beschlussf\u00e4higkeit und Beschlussfassung in Vorstand und Aufsichtsrat<\/b><\/p>\n<p>Die Satzung der Gesellschaft enth\u00e4lt derzeit keine Regelungen zur Beschlussf\u00e4higkeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zu den im Rahmen von Vorstands- und Aufsichtsratsbeschl\u00fcssen erforderlichen Mehrheiten.<\/p>\n<p>Nach Art. 50 Abs. 1 lit. b) SE-VO erfolgen Beschlussfassungen des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder. Abweichend hiervon sollen Vorstands- bzw. Aufsichtsratsbeschl\u00fcsse der Gesellschaft mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden.<\/p>\n<p>Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschlie\u00dfen:<\/p>\n<tr>\n<td>12.1<\/td>\n<td>\n<p> \u00a7 8.4 der Satzung wird durch die folgenden neuen S\u00e4tze 1 bis 4 erg\u00e4nzt:<\/p>\n<p>&#8222;Soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes zwingend vorschreiben, ist der Vorstand beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder &#8211; darunter der Vorstandsvorsitzende oder ein von ihm benanntes Vorstandsmitglied &#8211; an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes zwingend vorschreiben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.&#8220;<\/p>\n<p>Die bisherigen S\u00e4tze 1 und 2 des \u00a7 8.4 der Satzung bleiben unver\u00e4ndert als neue S\u00e4tze 5 und 6 bestehen. \u00a7 8.4 der Satzung lautet zuk\u00fcnftig dementsprechend wie folgt:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8222;8.4<\/td>\n<td>\n<p> Soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes zwingend vorschreiben, ist der Vorstand beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder &#8211; darunter der Vorstandsvorsitzende oder ein von ihm benanntes Vorstandsmitglied &#8211; an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes zwingend vorschreiben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Ist ein Vorsitzender des Vorstands bestellt, so ist er berechtigt, einem Vorstandsbeschluss zu widersprechen (Veto-Recht). \u00dcbt der Vorsitzende sein Veto-Recht aus, gilt der Beschluss als nicht gefasst.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>12.2<\/td>\n<td>\n<p>Au\u00dferdem wird \u00a7 10 der Satzung durch den folgenden neuen Absatz 5 erg\u00e4nzt:<\/p>\n<tr>\n<td>&#8222;10.5<\/td>\n<td>\n<p>Soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes zwingend vorschreiben, ist der Aufsichtsrat beschlussf\u00e4hig, wenn alle Aufsichtsratsmitglieder eingeladen sind und mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschl\u00fcsse bed\u00fcrfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes zwingend vorschreiben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden.&#8220;<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>II.<\/td>\n<td>\n<p><b>Sonstige Mitteilungen<\/b><\/p>\n<p><b>Internetseite der Gesellschaft und dort zug\u00e4ngliche Unterlagen und Informationen<\/b><\/p>\n<p>Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zug\u00e4nglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen ab Einberufung der Hauptversammlung \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und ver\u00f6ffentlichungspflichtige Gegenantr\u00e4ge, Wahlvorschl\u00e4ge und Erg\u00e4nzungsverlangen von Aktion\u00e4ren werden ebenfalls \u00fcber die oben genannte Internetseite zug\u00e4nglich gemacht werden. \u00dcber die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar (siehe nachstehend). Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><b>InvestorPortal<\/b><\/p>\n<p>Die Gesellschaft unterh\u00e4lt unter https:\/\/investoren.vonovia.de\/hv ein internetgest\u00fctztes, passwortgesch\u00fctztes Onlineportal (<b>InvestorPortal<\/b>). Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte k\u00f6nnen im Vorfeld der Hauptversammlung \u00fcber das InvestorPortal elektronisch ihre Aktion\u00e4rsrechte teilweise aus\u00fcben. Um das InvestorPortal nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich die Aktion\u00e4re (bzw. deren Bevollm\u00e4chtigte) mit den Zugangsdaten, die sie entweder mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, oder die sie bereits nach Erstzugang in das InvestorPortal selbst vergeben haben, einloggen. Bevollm\u00e4chtigte finden die Zugangsdaten auf der Eintrittskarte.<\/p>\n<p>Bei technischen Fragen zum InvestorPortal stehen bis zum Tag vor der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><b>Aktion\u00e4rs-Hotline: +49 89 30903 6357<\/b><\/td>\n<\/tr>\n<p>Die Aktion\u00e4rs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Ausgenommen hiervon sind Feiertage im Freistaat Bayern. Bei technischen Fragen k\u00f6nnen sich die Nutzer auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister unter der E-Mail-Adresse investorportal@computershare.de wenden. Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktion\u00e4re zusammen mit dem Einladungsschreiben bzw. im Internet unter https:\/\/investoren.vonovia.de\/hv.<\/p>\n<p><b>Hinweise zu den Abstimmungen<\/b><\/p>\n<p>Die vorgesehenen Abstimmungen unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 7 bis 12 haben verbindlichen Charakter. Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehene Abstimmung \u00fcber die Billigung des Verg\u00fctungsberichts f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2025 hat empfehlenden Charakter. Bei s\u00e4mtlichen Abstimmungen besteht die M\u00f6glichkeit mit &#8222;Ja&#8220; (Bef\u00fcrwortung) oder &#8222;Nein&#8220; (Ablehnung) zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.<\/p>\n<p><b>Hinweise zu Datums- und Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung<\/b><\/p>\n<p>Jedes in dieser Hauptversammlungseinladung angegebene Datum und jede Uhrzeit bezieht sich auf die Mitteleurop\u00e4ische Sommerzeit (<b>MESZ<\/b>). Zur Bestimmung der jeweiligen Daten und Zeiten gem\u00e4\u00df koordinierter Weltzeit (<b>UTC<\/b>) sind jeweils zwei Stunden von der Angabe gem\u00e4\u00df MESZ abzuziehen (z.B. der 21. Mai 2026, 10:00 Uhr MESZ entspricht dem 21. Mai 2026, 08:00 Uhr UTC).<\/p>\n<p><b>\u00dcbertragung der Vorstandsrede<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Interessierten besteht die M\u00f6glichkeit, die Rede des Vorstandsvorsitzenden live im Internet unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zu verfolgen. Die Rede wird nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>III.<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitere Angaben zur Einberufung<\/b><\/p>\n<p>Die f\u00fcr Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland ma\u00dfgeblichen Vorschriften, insbesondere des HGB und des AktG, finden auf die Vonovia SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 SE-VO Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>1.<\/td>\n<td>\n<p><b>Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betr\u00e4gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 848.427.747 und ist eingeteilt in 848.427.747 St\u00fcckaktien. Jede St\u00fcckaktie gew\u00e4hrt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung betr\u00e4gt somit 848.427.747. Die mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne der \u00a7\u00a7 71 ff. AktG halten zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>2.<\/td>\n<td>\n<p><b>Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere des Stimmrechts<\/b><\/p>\n<p>Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktion\u00e4re &#8211; pers\u00f6nlich oder durch Bevollm\u00e4chtigte &#8211; berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die Anmeldung bis sp\u00e4testens <b>Donnerstag, den 14. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, \u00fcber das InvestorPortal oder unter einer der nachfolgenden Adressen (die <b>Anmeldeadressen<\/b>)<\/p>\n<tr>\n<td> <\/td>\n<td>\n<p>unter der Anschrift:<br \/>Vonovia SE<br \/>c\/o Computershare Operations Center<br \/>80249 M\u00fcnchen<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>oder<\/p>\n<tr>\n<td> <\/td>\n<td>\n<p>unter der E-Mail-Adresse:<br \/>anmeldestelle@computershare.de<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>in Textform (\u00a7 126b B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, <b>BGB<\/b>) in deutscher oder englischer Sprache zugegangen ist (<b>ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re<\/b>).<\/p>\n<p>Im Verh\u00e4ltnis zur Gesellschaft bestehen nach \u00a7 67 Abs. 2 S. 1 AktG Rechte und Pflichten aus Aktien nur f\u00fcr und gegen den im Aktienregister Eingetragenen. F\u00fcr das Teilnahmerecht sowie f\u00fcr die Anzahl der einem Aktion\u00e4r zustehenden Stimmrechte ist demgem\u00e4\u00df der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung ma\u00dfgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gr\u00fcnden werden in der Zeit von Freitag, 15. Mai 2026, bis einschlie\u00dflich zum Tag der Hauptversammlung, also bis einschlie\u00dflich Donnerstag, 21. Mai 2026, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Donnerstag, 14. Mai 2026. Technisch ma\u00dfgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes <b>Technical Record Date<\/b>) ist mithin <b>Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>.<\/p>\n<p>Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; die Aktion\u00e4re k\u00f6nnen \u00fcber die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Die Mitteilung \u00fcber die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung wird an alle Aktion\u00e4re \u00fcbersandt, die sp\u00e4testens zu Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sowie an Aktion\u00e4re und Intermedi\u00e4re, die die Mitteilung verlangt haben, und an die Vereinigungen von Aktion\u00e4ren, die die Mitteilung verlangt oder die in der letzten Hauptversammlung Stimmrechte ausge\u00fcbt haben.<\/p>\n<p>Intermedi\u00e4re (insbesondere Kreditinstitute), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, d\u00fcrfen das Stimmrecht f\u00fcr Aktien, die ihnen nicht geh\u00f6ren, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Erm\u00e4chtigung des Aktion\u00e4rs aus\u00fcben. Einzelheiten zu dieser Erm\u00e4chtigung finden sich in \u00a7 135 AktG.<\/p>\n<p>Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich in den an die Aktion\u00e4re \u00fcbersandten Anmeldeunterlagen sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>3.<\/td>\n<td>\n<p><b>Bevollm\u00e4chtigung Dritter zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts und sonstiger Rechte<\/b><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re k\u00f6nnen ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung (mit dem Recht zur Untervollmachtserteilung) auch durch einen Bevollm\u00e4chtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktion\u00e4rsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, aus\u00fcben lassen. Bevollm\u00e4chtigt der Aktion\u00e4r mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gem\u00e4\u00df \u00a7 134 Abs. 3 S. 2 AktG eine oder mehrere von diesen zur\u00fcckweisen.<\/p>\n<p>Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft bed\u00fcrfen der Textform (\u00a7 126b BGB), wenn keine Vollmacht nach \u00a7 135 AktG erteilt wird.<\/p>\n<p>Bei der Bevollm\u00e4chtigung zur Stimmrechtsaus\u00fcbung nach \u00a7 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermedi\u00e4re (insbesondere Kreditinstitute), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktion\u00e4re, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsaus\u00fcbung nach \u00a7 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollm\u00e4chtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.<\/p>\n<p>Intermedi\u00e4ren (insbesondere Kreditinstituten), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, wird, wenn sie eine Mehrzahl von Aktion\u00e4ren vertreten, empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Aus\u00fcbung des Stimmrechts unter folgender E-Mail-Adresse zu melden: anmeldestelle@computershare.de.<\/p>\n<p>Wenn weder ein Intermedi\u00e4r (insbesondere ein Kreditinstitut), noch eine Aktion\u00e4rsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, nach \u00a7 135 AktG bevollm\u00e4chtigt wird, kann die Vollmacht entweder gegen\u00fcber der Gesellschaft oder unmittelbar gegen\u00fcber dem Bevollm\u00e4chtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft in Textform (\u00a7 126b BGB)) erteilt werden.<\/p>\n<p>Auf der Eintrittskarte ist ein Formular f\u00fcr die Erteilung einer Vollmacht enthalten. Aktion\u00e4re k\u00f6nnen auch eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.<\/p>\n<p>Die Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung gegen\u00fcber der Gesellschaft ist der Gesellschaft \u00fcber das InvestorPortal oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail unter einer der unter III.2. genannten Anmeldeadressen zu \u00fcbermitteln. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Widerruf der Vollmacht.<\/p>\n<p>Erfolgt die Bevollm\u00e4chtigung \u00fcber das InvestorPortal, wird eine Eintrittskarte mit neuen Zugangsdaten generiert und der Aktion\u00e4r kann entscheiden, ob diese per E-Mail an den Bevollm\u00e4chtigten gesendet werden soll oder der Aktion\u00e4r diese dem Bevollm\u00e4chtigten \u00fcbergibt.<\/p>\n<p>In jedem Fall muss die Vollmacht oder deren Widerruf bzw. der Nachweis \u00fcber die Bestellung eines Bevollm\u00e4chtigten der Gesellschaft aus organisatorischen Gr\u00fcnden sp\u00e4testens bis <b>Mittwoch, den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, auf den beschriebenen Wegen zugehen.<\/p>\n<p>Am Tag der Hauptversammlung steht f\u00fcr den Nachweis der Bevollm\u00e4chtigung ab 9:00 Uhr auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verf\u00fcgung. Der Nachweis einer erteilten Bevollm\u00e4chtigung kann dadurch gef\u00fchrt werden, dass der Bevollm\u00e4chtigte am Tag der Hauptversammlung die ordnungsgem\u00e4\u00df erteilte Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>4.<\/td>\n<td>\n<p><b>Verfahren f\u00fcr die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft<\/b><\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat die Gesellschaft Stimmrechtsvertreter benannt, welche bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Anmeldung ebenfalls mit der Aus\u00fcbung des Stimmrechts bevollm\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgem\u00e4\u00df abzustimmen; sie k\u00f6nnen die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen aus\u00fcben. Die Stimmrechtsvertreter k\u00f6nnen das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung aus\u00fcben, zu denen Aktion\u00e4re eindeutige Weisung erteilen. Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Auftr\u00e4ge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widerspr\u00fcchen gegen Hauptversammlungsbeschl\u00fcsse oder zum Stellen von Fragen oder Antr\u00e4gen entgegen.<\/p>\n<p>Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars m\u00f6glich, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zum Download bereitgehalten wird. Das Formular ist an eine der unter III.2. genannten Anmeldeadressen zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Die Bevollm\u00e4chtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie \u00fcber die unter III.2. genannten Anmeldeadressen m\u00fcssen der Gesellschaft bis <b>Mittwoch, den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, zugehen; sie bed\u00fcrfen der Textform (\u00a7 126b BGB). Gleiches gilt f\u00fcr die \u00c4nderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Erteilung, \u00c4nderung und den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.<\/p>\n<p>Bis <b>Mittwoch, den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, steht ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldeten Aktion\u00e4ren oder deren Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das InvestorPortal zur Verf\u00fcgung. \u00dcber das InvestorPortal kann bis zu diesem Zeitpunkt \u00fcberdies eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ge\u00e4ndert oder widerrufen werden.<\/p>\n<p>Des Weiteren kann eine Bevollm\u00e4chtigung und Anweisung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, sowie eine \u00c4nderung oder ein Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen, bis zum Ende der Generaldebatte auch noch in der Hauptversammlung unter Verwendung ihrer Stimmkarte erfolgen.<\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re bleiben auch nach erfolgter Bevollm\u00e4chtigung eines Dritten bzw. der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur pers\u00f6nlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Bei pers\u00f6nlicher Teilnahme des Aktion\u00e4rs oder der Bevollm\u00e4chtigten an der Hauptversammlung verlieren die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und die Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgef\u00fchrt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend f\u00fcr jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weisungen gelten auch f\u00fcr etwaige in der Einladung in Aussicht gestellte Anpassungen der Beschlussvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>5.<\/td>\n<td>\n<p><b>Stimmabgabe durch Briefwahl<\/b><\/p>\n<p>Ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Aktion\u00e4re oder deren Bevollm\u00e4chtigte k\u00f6nnen ihre Stimme in Textform (\u00a7 126b BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation (<b>Briefwahl<\/b>) abgeben. Sie k\u00f6nnen das auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zum Download bereitstehende Formular f\u00fcr die Briefwahl nutzen.<\/p>\n<p>Briefwahlstimmen k\u00f6nnen in Textform (\u00a7 126b BGB) an die Gesellschaft unter einer der oben unter III.2. genannten Anmeldeadressen bis <b>Mittwoch, den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr, <\/b>abgegeben, ge\u00e4ndert oder widerrufen werden. In allen diesen F\u00e4llen ist der Zugang der Briefwahlstimme bzw. der \u00c4nderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.<\/p>\n<p>Bis <b>Mittwoch, den 20. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, steht ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldeten Aktion\u00e4ren oder deren Bevollm\u00e4chtigten f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl auch das InvestorPortal zur Verf\u00fcgung. \u00dcber das InvestorPortal k\u00f6nnen bis zu diesem Zeitpunkt auch etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ge\u00e4ndert oder widerrufen werden.<\/p>\n<p>Auch Intermedi\u00e4re (insbesondere Kreditinstitute), Aktion\u00e4rsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, k\u00f6nnen sich der Briefwahl bedienen.<\/p>\n<p>Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgef\u00fchrt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend f\u00fcr jeden Punkt der Einzelabstimmung. Stimmabgaben per Briefwahl gelten auch f\u00fcr etwaige in der Einladung in Aussicht gestellte Anpassungen der Beschlussvorschl\u00e4ge.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>6.<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitere Informationen zur Stimmrechtsaus\u00fcbung<\/b><\/p>\n<p>Sollten Stimmrechte innerhalb der Frist auf mehreren in dieser Einladung genannten Wegen ausge\u00fcbt bzw. eine Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge ber\u00fccksichtigt:<\/p>\n<p>1. per Internet (InvestorPortal), 2. gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 (nur im Fall von Vollmachten und Weisungen, siehe III.7.), 3. per E-Mail, 4. per Brief, und 5. auf anderen in der Einladung genannten Wegen.<\/p>\n<p>Sollten auf dem gleichen Weg Erkl\u00e4rungen verschiedenen Inhalts (z.B. Bevollm\u00e4chtigung und Stimmabgabe) eingehen, gilt Folgendes:<\/p>\n<p>Briefwahlstimmen haben Vorrang gegen\u00fcber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft haben ihrerseits Vorrang gegen\u00fcber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermedi\u00e4r, eine Aktion\u00e4rsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gem\u00e4\u00df \u00a7 134a AktG sowie einer Person, die sich gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber Aktion\u00e4ren zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet (\u00a7 135 Abs. 8 AktG).<\/p>\n<p>Sollte ein\/e vom Aktion\u00e4r bzw. Bevollm\u00e4chtigten benannte\/r Intermedi\u00e4r, Aktion\u00e4rsvereinigung, Stimmrechtsberater gem\u00e4\u00df \u00a7 134a AktG oder eine diesen gem\u00e4\u00df \u00a7 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung entsprechend den Weisungen bevollm\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erkl\u00e4rung ist ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>7.<\/td>\n<td>\n<p><b>Hinweise f\u00fcr Intermedi\u00e4re<\/b><\/p>\n<p>Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollm\u00e4chtigung Dritter k\u00f6nnen auch \u00fcber Intermedi\u00e4re gem\u00e4\u00df \u00a7 67c Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 AktG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 3 und Art. 9 Abs. 4 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 im ISO 20022 Format (z.B. \u00fcber SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft \u00fcbermittelt werden. F\u00fcr eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung \u00fcber die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>8.<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitere Rechte der Aktion\u00e4re<\/b><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>a)<\/td>\n<td>\n<p><b>Antr\u00e4ge von Aktion\u00e4ren auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung gem\u00e4\u00df Art. 56 SE-VO, \u00a7 50 Abs. 2 SEAG, \u00a7 122 Abs. 2 AktG<\/b><\/p>\n<p>Ein Aktion\u00e4r oder mehrere Aktion\u00e4re, deren Anteile zusammen f\u00fcnf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, k\u00f6nnen verlangen, dass Gegenst\u00e4nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gem\u00e4\u00df Art. 56 S. 3 SE-VO in Verbindung mit \u00a7 50 Abs. 2 SEAG f\u00fcr Erg\u00e4nzungsverlangen der Aktion\u00e4re einer Europ\u00e4ischen Aktiengesellschaft (SE) erforderlich; \u00a7 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei inhaltlich der Regelung des \u00a7 122 Abs. 2 AktG.<\/p>\n<p>Jedem neuen Gegenstand muss eine Begr\u00fcndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.<\/p>\n<p>Ein solches Erg\u00e4nzungsverlangen ist schriftlich (\u00a7 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (\u00a7 126a BGB), an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztm\u00f6glicher Zugangstermin ist also <b>Montag, 20. April 2026, 24:00 Uhr<\/b>. Sp\u00e4ter zugegangene Erg\u00e4nzungsverlangen werden nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Etwaige Erg\u00e4nzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu \u00fcbermitteln:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE<br \/>&#8211; Vorstand &#8211;<br \/>Universit\u00e4tsstra\u00dfe 133<br \/>44803 Bochum<\/td>\n<\/tr>\n<p>Bei Nutzung der elektronischen Form (\u00a7 126a BGB) sind Erg\u00e4nzungsverlangen per E-Mail an hauptversammlung@vonovia.de zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<p>Bekanntzumachende Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung werden unverz\u00fcglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden au\u00dferdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv bekannt gemacht und den Aktion\u00e4ren nach \u00a7 125 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 AktG mitgeteilt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>b)<\/td>\n<td>\n<p><b>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge von Aktion\u00e4ren gem\u00e4\u00df \u00a7 126 und \u00a7 127 AktG<\/b><\/p>\n<p>Jeder Aktion\u00e4r hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschl\u00e4ge von Vorstand und\/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen sowie Wahlvorschl\u00e4ge zur Wahl des Abschlusspr\u00fcfers und des Pr\u00fcfers f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Tagesordnungspunkt 5) sowie zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Tagesordnungspunkt 8) zu machen.<\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also sp\u00e4testens am <b>Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr<\/b>, zugegangen sind, werden nach Ma\u00dfgabe der \u00a7\u00a7 126, 127 AktG einschlie\u00dflich des Namens des Aktion\u00e4rs, einer etwaigen Begr\u00fcndung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverz\u00fcglich \u00fcber die Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p>Die gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 126, 127 AktG benannten Gr\u00fcnde, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag oder deren etwaige Begr\u00fcndung nicht \u00fcber die Internetseite zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv beschrieben. Die Begr\u00fcndung braucht insbesondere nicht zug\u00e4nglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen betr\u00e4gt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die \u00dcbermittlung von Gegenantr\u00e4gen, Wahlvorschl\u00e4gen und sonstigen Anfragen von Aktion\u00e4ren zur Hauptversammlung ist folgende Adresse ausschlie\u00dflich ma\u00dfgeblich:<\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vonovia SE<br \/>&#8211; Rechtsabteilung &#8211;<br \/>Universit\u00e4tsstra\u00dfe 133<br \/>44803 Bochum<br \/>E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de<\/td>\n<\/tr>\n<p>Anderweitig adressierte Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge m\u00fcssen nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge sind nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie w\u00e4hrend der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktion\u00e4rs, w\u00e4hrend der Hauptversammlung Gegenantr\u00e4ge und Wahlvorschl\u00e4ge auch ohne vorherige und fristgerechte \u00dcbermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>c)<\/td>\n<td>\n<p><b>Auskunftsrecht der Aktion\u00e4re in der Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Nach \u00a7 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktion\u00e4r auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft \u00fcber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgem\u00e4\u00dfen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und gesch\u00e4ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.<\/p>\n<p>Unter bestimmten, in \u00a7 131 Abs. 3 AktG n\u00e4her ausgef\u00fchrten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Eine ausf\u00fchrliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 16.2 S. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Versammlungsleiterin erm\u00e4chtigt, das Frage- und Rederecht der Aktion\u00e4re zeitlich angemessen zu beschr\u00e4nken. Sie ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder w\u00e4hrend ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen f\u00fcr den gesamten Hauptversammlungsverlauf, f\u00fcr den einzelnen Tagesordnungspunkt oder f\u00fcr den einzelnen Frage- oder Redebeitrag festzusetzen.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>d)<\/td>\n<td>\n<p><b>Weitergehende Erl\u00e4uterungen<\/b><\/p>\n<p>Weitergehende Erl\u00e4uterungen zu den Rechten der Aktion\u00e4re nach Art. 56 SE-VO, \u00a7 50 Abs. 2 SEAG, \u00a7 122 Abs. 2 AktG, \u00a7 126 Abs. 1 und 4 AktG, \u00a7 127 AktG und \u00a7 131 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv abrufbar.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>9.<\/td>\n<td>\n<p><b>Erg\u00e4nzende Hinweise zu Rechten im Zusammenhang mit der Stimmrechtsaus\u00fcbung<\/b><\/p>\n<p>Nach \u00a7 118 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 AktG ist bei elektronischer Aus\u00fcbung des Stimmrechts (durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Erteilung von Briefwahlstimmen) dem Abgebenden der Zugang der abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gem\u00e4\u00df Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu best\u00e4tigen. Sofern die Best\u00e4tigung einem Intermedi\u00e4r erteilt wird, hat dieser die Best\u00e4tigung nach \u00a7 118 Abs. 1 S. 4 AktG unverz\u00fcglich dem Aktion\u00e4r zu \u00fcbermitteln. Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach \u00a7 129 Abs. 5 S. 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Best\u00e4tigung dar\u00fcber verlangen, ob und wie seine Stimme gez\u00e4hlt wurde. Die Gesellschaft hat die Best\u00e4tigung gem\u00e4\u00df den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2018\/1212 zu erteilen. Sofern die Best\u00e4tigung einem Intermedi\u00e4r erteilt wird, hat dieser die Best\u00e4tigung nach \u00a7 129 Abs. 5 S. 3 AktG unverz\u00fcglich dem Aktion\u00e4r zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>10.<\/td>\n<td>\n<p><b>Hinweise zum Datenschutz<\/b><\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchf\u00fchrung und Nachbereitung der Hauptversammlung, insbesondere wenn Sie und\/oder Ihre Bevollm\u00e4chtigten sich f\u00fcr die Hauptversammlung anmelden, Ihre Aktion\u00e4rsrechte aus\u00fcben, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen oder das InvestorPortal nutzen, erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Aktion\u00e4rsnummer, individuelle Zugangsdaten f\u00fcr das InvestorPortal) \u00fcber Sie und\/oder Ihren Bevollm\u00e4chtigten. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um die Aus\u00fcbung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu erm\u00f6glichen. Au\u00dferdem verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erf\u00fcllung unserer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Fragen adressieren Sie bitte an Vonovia SE, Rechtsabteilung, Universit\u00e4tsstra\u00dfe 133, 44803 Bochum, oder datenschutz@vonovia.de. Verantwortliche f\u00fcr die Verarbeitung ist die Vonovia SE, Universit\u00e4tsstra\u00dfe 133, 44803 Bochum, E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de.<\/p>\n<p>Soweit wir uns zur Durchf\u00fchrung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und sind im \u00dcbrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.<\/p>\n<p>Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschr\u00e4nkungs-, L\u00f6schungs- und ggf. Widerspruchsrecht bez\u00fcglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Daten\u00fcbertragung und auf Beschwerde bei einer zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde zu.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Ihnen gem\u00e4\u00df der EU-Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte k\u00f6nnen jederzeit auf unserer Internetseite unter https:\/\/www.vonovia.com\/investoren\/hv abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden: Vonovia SE, Rechtsabteilung, Universit\u00e4tsstra\u00dfe 133, 44803 Bochum, E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de.<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Bochum, im April 2026<\/b><\/p>\n<p><b>Vonovia SE<\/b><\/p>\n<p><b>Der Vorstand<\/b>***<\/p>\n<p><b>Anlage<\/b><\/p>\n<p><b>zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE am 21. Mai 2026 um 10:00 Uhr<\/b><\/p>\n<p>Vonovia SE, Bochum<br \/>ISIN DE000A1ML7J1<br \/>WKN A1ML7J<\/p>\n<p><b>Lebensl\u00e4ufe der Kandidaten f\u00fcr die Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8)<\/b><\/p>\n<p><b>Lebenslauf von Frau Dr. Anne-Marie Gro\u00dfmann-Minkwitz<\/b><\/p>\n<p>Geburtsjahr: 1988<\/p>\n<p>Nationalit\u00e4t: deutsch<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Seit 2025<\/td>\n<td colspan=\"2\" rowspan=\"1\"> Gesch\u00e4ftsleitungsmandate innerhalb der VirMagnus Gruppe<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\u2022<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">VirMagnus Management SE, Georgsmarienh\u00fctte; Verwaltungsr\u00e4tin, CEO<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\u2022<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">GMH Gruppe Management SE, Georgsmarienh\u00fctte; Vorst\u00e4ndin, CDO<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2021 &#8211; 2025<\/td>\n<td colspan=\"2\" rowspan=\"1\"> Georgsmarienh\u00fctte Holding GmbH, Georgsmarienh\u00fctte; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin, CDO<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2019 &#8211; 2021<\/td>\n<td colspan=\"2\" rowspan=\"1\"> WINDHOFF Bahn- und Anlagentechnik GmbH, Rheine; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2016 &#8211; 2018<\/td>\n<td colspan=\"2\" rowspan=\"1\"> Bain &amp; Company, M\u00fcnchen, Berlin; Beraterin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2012 &#8211; 2015<\/td>\n<td colspan=\"2\" rowspan=\"1\"> Technische Universit\u00e4t Berlin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin,<br \/>Lehrstuhl f\u00fcr Innovations\u00f6konomik<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2012 &#8211; 2015<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Technische Universit\u00e4t Berlin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Promotion, Abschluss: Dr. rer. oec.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2010 &#8211; 2015<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Mehrere Universit\u00e4ten und Forschungseinrichtungen, Berlin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Berlin School of Economics<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Parallel: Erwerb des Master of Science in Economics &amp; Management Science an der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2009<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Peking-Universit\u00e4t, China<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">LSE-PKU-Programm &#8222;International Economics&#8220;<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2006 &#8211; 2009<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">London School of Economics, Vereinigtes K\u00f6nigreich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Bachelor of Science Philosophie &amp; Volkswirtschaftslehre<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Qualifikationen\/ Kompetenzfelder gem\u00e4\u00df der Matrix des Aufsichtsrats der Vonovia SE<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><b>Kompetenzfelder: <\/b><\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">M&amp;A, Immobilientransaktion | Investment, Kapitalanlage | Nachhaltigkeit, Energie | HR Management, Verg\u00fctung, Leadership Development | Politik, \u00f6ffentliche Verwaltung<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Erfahrungen:<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"3\">M&amp;A,<br \/>Immobilientransaktion:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Verantwortung f\u00fcr Beteiligungen und Real Estate bei der GMH Gruppe, zun\u00e4chst als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der Georgsmarienh\u00fctte Holding GmbH und nun als Vorst\u00e4ndin der GMH Gruppe Management SE mit Fokus auf strukturelle und strategische Weiterentwicklung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Unternehmerische T\u00e4tigkeit als CEO und Inhaberin der VirMagnus Management SE\/VirMagnus SE &amp; Co. KG<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin bei WINDHOFF Bahn- &amp; Anlagentechnik GmbH (unternehmerische Verantwortung inkl. Transaktionen auf Gesellschaftsebene)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Investment,<br \/>Kapitalanlage:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Strategieberatung bei Bain &amp; Company (internationale Strategie- und Investitionsprojekte)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"2\">Nachhaltigkeit, Energie:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Engagement f\u00fcr Nachhaltigkeit und Wettbewerbsf\u00e4higkeit der industriellen Wertsch\u00f6pfung in Deutschland, u.a. im Bundesvorstand des Wirtschaftsrats der CDU<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">T\u00e4tigkeiten in der industriellen Unternehmensgruppe (GMH Gruppe Management SE, WINDHOFF Bahn- &amp; Anlagentechnik)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"2\">HR Management,<br \/>Verg\u00fctung, Leadership<br \/>Development:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Verantwortung f\u00fcr HR bei der GMH Gruppe, zun\u00e4chst als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der Georgsmarienh\u00fctte Holding GmbH und nun als Vorst\u00e4ndin der GMH Gruppe Management SE<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">F\u00fchrungserfahrung als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin und CEO (Personalverantwortung, Organisationsentwicklung)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Politik,<br \/>\u00f6ffentliche Verwaltung:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Mitglied im Bundesvorstand des Wirtschaftsrats der CDU<\/td>\n<\/tr>\n<p>Mandate<\/p>\n<p>Frau Dr. Anne-Marie Gro\u00dfmann-Minkwitz ist derzeit Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>\u2022<\/td>\n<td>\n<p>Georgsmarienh\u00fctte GmbH<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2022<\/td>\n<td>\n<p>Schmiedewerke Gr\u00f6ditz GmbH<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>\u2022<\/td>\n<td>\n<p>Mannstaedt GmbH<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Frau Dr. Anne-Marie Gro\u00dfmann-Minkwitz ist derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>\u2022<\/td>\n<td>\n<p>Stahl Judenburg GmbH, \u00d6sterreich<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Bei allen der genannten Mandate handelt es sich um Konzernmandate innerhalb der GMH Gruppe.<\/p>\n<p>Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK<\/p>\n<p>Frau Dr. Gro\u00dfmann-Minkwitz ist Vorstandsmitglied der GMH Gruppe Management SE, der pers\u00f6nlich haftenden Gesellschafterin der GMH Gruppe SE &amp; Co. KG, sowie (unter anderem) Mitglied des montanmitbestimmten Aufsichtsrats der Georgsmarienh\u00fctte GmbH, einer Tochtergesellschaft der GMH Gruppe SE &amp; Co. KG. In demselben Aufsichtsrat ist Frau Dr. Ariane Reinhart, Mitglied des Aufsichtsrats von Vonovia SE, wie bereits \u00f6ffentlich bekannt, seit Februar 2026 neutrales Mitglied. Dar\u00fcber hinaus bestehen nach Einsch\u00e4tzung des Aufsichtsrats keine pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zwischen Frau Dr. Gro\u00dfmann-Minkwitz einerseits und den Gesellschaften des Vonovia-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktion\u00e4r andererseits.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngigkeit<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Frau Dr. Gro\u00dfmann-Minkwitz unabh\u00e4ngig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabh\u00e4ngig von einem kontrollierenden Aktion\u00e4r ist, da Frau Dr. Gro\u00dfmann-Minkwitz in keiner pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand oder einem kontrollierenden Aktion\u00e4r steht, die einen wesentlichen und nicht nur vor\u00fcbergehenden Interessenkonflikt begr\u00fcndet.<\/p>\n<p><b>Lebenslauf von Herrn J\u00fcrgen Fenk<\/b><\/p>\n<p>Geburtsjahr: 1966<\/p>\n<p>Nationalit\u00e4t: deutsch<\/p>\n<p><b>Beruflicher Werdegang<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Seit 2025<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">DIH AG (Zech Group SE), Bremen; Vorstand<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"\/>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Eastdil Secured, London; Strategic Advisor<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2023 &#8211; 2025<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Eastdil Secured GmbH, Frankfurt; Managing Director<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2021 &#8211; 2023<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Primonial REIM, Paris; CEO<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2017 &#8211; 2021<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Deutsche Wohnen SE, Berlin; Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2019 &#8211; 2021<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">SIGNA Financial Services AG, Z\u00fcrich, Schweiz; Verwaltungsratsvorsitzender<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2018 &#8211; 2021<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">SIGNA Innovations AG, Innsbruck, \u00d6sterreich; CEO<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2017 &#8211; 2020<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">SIGNA Group of Companies, Innsbruck, \u00d6sterreich; Mitglied des Group Executive Boards<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2012 &#8211; 2017<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Landesbank Hessen-Th\u00fcringen (Helaba), Frankfurt; Vorstand<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2010 &#8211; 2012<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">BAWAG P.S.K., Wien, \u00d6sterreich; Head of Commercial Real Estate Finance<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2009 &#8211; 2010<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Landesbank Hessen-Th\u00fcringen (Helaba), Frankfurt; Bereichsleiter Immobilienkreditgesch\u00e4ft<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2006 &#8211; 2009<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Hypo Real Estate Capital Corporation, New York, USA; CEO<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">2003 &#8211; 2008<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Hypo Real Estate Bank International, Dublin, Irland\/New York, USA; Vorstand<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1999 &#8211; 2003<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">HVB Real Estate Capital France Paris, Frankreich; Vorstand<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">1992 &#8211; 1998<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Bayerische Vereinsbank, Paris, Frankreich\/M\u00fcnchen; Bereich Internationale Immobilienfinanzierung<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Ausbildung \/ Akademischer Werdegang<\/b><\/p>\n<p>Ludwig-Maximilians-Universit\u00e4t, M\u00fcnchen; Diplom-Kaufmann<\/p>\n<p><b>Qualifikationen\/ Kompetenzfelder gem\u00e4\u00df der Matrix des Aufsichtsrats der Vonovia SE<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><b>Kompetenzfelder: <\/b><\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Wohnungswirtschaft | Development, Bauindustrie | M&amp;A, Immobilientransaktionen | Finanzierung (Banken, Kapitalmarkt) | Investment, Kapitalanlage | HR Management, Verg\u00fctung, Leadership Development<\/td>\n<\/tr>\n<p><b>Erfahrungen:<\/b><\/p>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"4\">Wohnungswirtschaft:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Langj\u00e4hrige F\u00fchrungs- und Aufsichtsratserfahrung in der Wohn- und Immobilienwirtschaft<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Wohnen SE<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Aufsichtsratsmitglied Vonovia SE<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vorstand DIH AG (Zech Group SE)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"2\">Development,<br \/>Bauindustrie:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vorstand DIH AG<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">F\u00fchrungsfunktionen innerhalb der SIGNA Group (u. a. CEO SIGNA Innovations AG)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"2\">M&amp;A,<br \/>Immobilientransaktionen:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Internationale M&amp;A- und Transaktionserfahrung (SIGNA Group, Primonial REIM, Eastdil Secured)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Strategieberatung und Transaktionsbegleitung im Immobiliensektor<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"2\">Finanzierung<br \/>(Banken, Kapitalmarkt):<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Mehrj\u00e4hrige Vorstandst\u00e4tigkeit bei der Helaba<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">F\u00fchrende Rollen in der internationalen Immobilienfinanzierung (Hypo Real Estate, BAWAG P.S.K.)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"3\">Investment, Kapitalanlage:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">CEO Primonial REIM<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Managing Director\/Strategic Advisor bei Eastdil Secured<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Langj\u00e4hrige Verantwortung f\u00fcr Immobilieninvestment und Asset Management<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"3\">HR Management,<br \/>Verg\u00fctung, Leadership<br \/>Development:<\/td>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">F\u00fchrung globaler Organisationen und internationaler Managementteams<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Vorstands- und CEO-Funktionen mit Personal- und Organisationsverantwortung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"1\" rowspan=\"1\">Erfahrung in Governance- und Verg\u00fctungsstrukturen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene<\/td>\n<\/tr>\n<p>Mandate<\/p>\n<p>Herr J\u00fcrgen Fenk ist derzeit Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr\u00e4ten oder vergleichbaren in- und ausl\u00e4ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von \u00a7 125 Abs. 1 S. 5 AktG:<\/p>\n<tr>\n<td>\u2022<\/td>\n<td>\n<p>Art-Invest Real Estate Funds GmbH; Vorsitzender des Aufsichtsrats<\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<p>Unabh\u00e4ngigkeit<\/p>\n<p>Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Herr J\u00fcrgen Fenk unabh\u00e4ngig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabh\u00e4ngig von einem kontrollierenden Aktion\u00e4r ist, da Herr J\u00fcrgen Fenk in keiner pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand oder einem kontrollierenden Aktion\u00e4r steht, die einen wesentlichen und nicht nur vor\u00fcbergehenden Interessenkonflikt begr\u00fcndet.<\/p>\n<\/td>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Vonovia SE Bochum ISIN DE000A1ML7J1WKN A1ML7J Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026 Die Aktion\u00e4re unserer Gesellschaft werden hiermit zu&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":4508,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1839],"tags":[242,190367,190365,7507,3364,29,76621,190366,30222,30,27743,1209,5495,8723,15807],"class_list":["post-934184","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-bochum","tag-242","tag-aktg","tag-bekanntmachung","tag-bochum","tag-de","tag-deutschland","tag-einberufung","tag-europaweiten","tag-gem","tag-germany","tag-hauptversammlung","tag-nordrhein-westfalen","tag-verbreitung","tag-vonovia","tag-ziel"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116378012614708068","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/934184","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=934184"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/934184\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4508"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=934184"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=934184"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=934184"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}