{"id":94611,"date":"2025-05-08T15:42:10","date_gmt":"2025-05-08T15:42:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/94611\/"},"modified":"2025-05-08T15:42:10","modified_gmt":"2025-05-08T15:42:10","slug":"verstossen-dobrindts-plaene-gegen-eu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/94611\/","title":{"rendered":"Versto\u00dfen Dobrindts Pl\u00e4ne gegen EU-Recht?"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Auch Fl\u00fcchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, sollen nicht mehr nach Deutschland einreisen k\u00f6nnen. Nur f\u00fcr vulnerable Gruppen soll es Ausnahmen geben, so die Pl\u00e4ne von Innenminister Dobrindt. Was sagt das Europarecht dazu?<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Die gro\u00dfe &#8222;Asylwende&#8220; erfolgte, ohne ein Gesetz zu \u00e4ndern. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) gen\u00fcgte ein Schreiben an die Bundespolizei, um eine neue deutsche Asylpolitik einzuf\u00fchren. Fast alle Asylsuchenden sollen nun an den deutschen Grenzen abgewiesen werden.\u00a0<\/p>\n<p>Die Ma\u00dfnahme kommt nicht \u00fcberraschend. Kanzler Friedrich Merz hatte sie schon im Wahlkampf versprochen \u2013 f\u00fcr den ersten Tag seiner Amtszeit. Auch die SPD wurde nicht \u00fcberrumpelt, sie hat vielmehr im Koalitionsvertrag zugestimmt. &#8222;Wir werden in Abstimmung mit unseren europ\u00e4ischen Nachbarn Zur\u00fcckweisungen an den Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen&#8220;, hei\u00dft es dort.<\/p>\n<p>Minister Dobrindt schrieb nun lediglich einen Brief an den Pr\u00e4sidenten der Bundespolizei Dieter Romann. Darin bat er die Bundespolizei, &#8222;ab sofort&#8220; Schutzsuchenden die Einreise zu verweigern, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Da Deutschland von sicheren Staaten umgeben ist (EU-Staaten und die Schweiz), gilt diese Weisung an allen deutschen Au\u00dfengrenzen \u2013 f\u00fcr fast alle Asylsuchenden.<\/p>\n<p>Ausnahmen soll es, so Dobrindts Schreiben, nur f\u00fcr &#8222;vulnerable Personen&#8220; geben. Bei einer Pressekonferenz am Mittwochabend erkl\u00e4rte Dobrindt, dass damit &#8222;Kinder und schwangere Frauen&#8220; gemeint seien. Diese sollen weiterhin an deutsche Erstaufnahme-Einrichtungen weitergeleitet werden. Sind Dobrindts Pl\u00e4ne europarechtskonform?<\/p>\n<p>\u00a7 18 Asylgesetz soll angewandt werden<\/p>\n<p>Dobrindt nimmt in seinem Schreiben Bezug auf \u00a7 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz (AsylG), der die M\u00f6glichkeit von Zur\u00fcckweisungen bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat ausdr\u00fccklich vorsieht. Auch das deutsche Grundrecht auf Asyl gilt seit der Verfassungs\u00e4nderung 1993 nicht mehr bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat, so Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz. Damit wurde das deutsche Grundrecht faktisch abgeschafft und Asyl-Anspr\u00fcche gr\u00fcndeten in aller Regel auf EU-Richtlinien, die in deutsches Recht umgesetzt wurden.\u00a0<\/p>\n<p>Dennoch wurde \u00a7 18 in den vergangenen Jahren nicht angewandt. Denn 2015 hat der damalige Innenminister Thomas de Maizi\u00e9re (CDU) in Absprache mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) angeordnet, alle Personen einreisen zu lassen, die einen Asylantrag stellen wollen. De Maizi\u00e8re begr\u00fcndete dies damals nicht juristisch, sondern sprach von einer &#8222;politischen&#8220; Entscheidung.<\/p>\n<p>Dies f\u00fchrte damals zu einem heftigen Konflikt zwischen CDU und CSU. Bayerns Ministerpr\u00e4sident Horst Seehofer (CSU) sprach sogar von einer &#8222;Herrschaft des Unrechts&#8220; und drohte mit einer Verfassungsklage. 2018 erhob dann die AfD-Bundestagsfraktion wegen der Nicht-Anwendung von \u00a7 18 AsylG eine Organklage, die vom Bundesverfassungsgericht aber als unzul\u00e4ssig abgelehnt wurde.\u00a0<\/p>\n<p>Diese damals von de Maizi\u00e9re m\u00fcndlich erteilte Weisung, nahm Dobrindt nun ausdr\u00fccklich zur\u00fcck. Eine Gesetzes\u00e4nderung war deshalb nicht n\u00f6tig. Paragraf 18 ist als Rechtsgrundlage f\u00fcr Zur\u00fcckweisungen ja bereits vorhanden.\u00a0<\/p>\n<p>EU-Recht geht aber weiterhin vor<\/p>\n<p>Ist Dobrindt damit rechtlich auf der sicheren Seite? Nein, denn das deutsche Recht wird nach ganz \u00fcberwiegender Ansicht von Experten hier durch EU-Recht \u00fcberlagert. Die Dublin-III-Verordnung der EU regelt, welcher Staat jeweils f\u00fcr ein Asylverfahren zust\u00e4ndig ist. Meist ist es der EU-Staat, den der Fl\u00fcchtling zuerst betreten hat. Um herauszufinden, welcher EU-Staat zust\u00e4ndig ist, m\u00fcssen Fl\u00fcchtlinge also erst einmal einreisen k\u00f6nnen. Eine \u00dcberstellung an den zust\u00e4ndigen Staat (meist ist es kein deutscher Nachbarstaat) soll dann sp\u00e4ter erfolgen.\u00a0<\/p>\n<p>Oft scheitert die \u00dcberstellung jedoch \u2013 weil die Zielstaaten nicht kooperieren oder weil die deutschen Beh\u00f6rden zu langsam arbeiten oder weil die Migranten nicht erreichbar sind. Erst dann ist Deutschland doch f\u00fcr das Asylverfahren zust\u00e4ndig.\u00a0<\/p>\n<p>Dobrindt will die Dublin-III-Verordnung beim Einreiserecht nun nicht mehr anwenden. Es soll nicht mehr gepr\u00fcft werden, welcher EU-Staat f\u00fcr das Asylverfahren zust\u00e4ndig ist. Stattdessen sollen Asylsuchende einfach in den Nachbarstaat, aus dem sie gerade kommen, zur\u00fcckgewiesen werden.\u00a0<\/p>\n<p>Der Innenminister beruft sich hierbei auf die Notlagenklausel in Art. 72 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der EU (AEUV). Konkret sagt Dobrindt, er wolle einer \u00dcberforderung der deutschen Kommunen und des deutschen Asylsystems vorbeugen. Au\u00dferdem sei das Dublin-System &#8222;dysfunktional&#8220;, weil sich viele EU-Staaten nicht daran halten.\u00a0<\/p>\n<p>EuGH lehnte Berufung auf Notlagenklausel mehrfach ab<\/p>\n<p>Mit beiden Argumenten wird Dobrindt beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) vermutlich nicht durchkommen. Der EuGH hat eine Berufung auf Art. 72 AEUV in Asylfragen bereits mehrfach abgelehnt. Insbesondere Ungarn hatte sich darauf berufen. Eine \u00dcberforderung Deutschlands d\u00fcrfte auch kaum zu belegen sein, da im letzten Jahr die Zahl der Asylgesuche deutlich zur\u00fcckgegangen ist. Blo\u00dfe Unmutsgef\u00fchle in der Bev\u00f6lkerung gen\u00fcgen ebenfalls nicht, um von EU-Recht abzuweichen. Auch die Nicht-Befolgung von EU-Recht durch andere Staaten l\u00e4sst der EuGH als Begr\u00fcndung nicht gelten, da dies eine v\u00f6lkerrechtliche \u00dcberlegung sei, die f\u00fcr das supranationale EU-Recht nicht anwendbar ist.<\/p>\n<p>Dass die Chancen beim EuGH eher ung\u00fcnstig sind, ahnt wohl auch Innenminister Dobrindt. Er betonte, es gehe vor allem um ein &#8222;deutliches Signal&#8220; in die Welt und nach Europa, &#8222;dass sich die Politik in Deutschland ge\u00e4ndert hat&#8220;. Und nat\u00fcrlich ist es auch ein innenpolitisches Signal, dass die neue Regierung mit der versprochenen Asylwende ernst macht.<\/p>\n<p>Wie lange soll das dauern?<\/p>\n<p>Die Bundespolizei wird nun aber nicht die deutschen Grenzen abriegeln, um fl\u00e4chendeckend Grenzkontrollen durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Sie soll, so Dobrindt, nur &#8222;Schritt f\u00fcr Schritt&#8220; ihre Kr\u00e4fte an den Grenzen erh\u00f6hen, um mehr Personen zu kontrollieren. Damit soll auch der Unmut von Pendlern, Touristen und LKW-Fahrern in Grenzen gehalten werden.<\/p>\n<p>Die im Koalitionsvertrag als Bedingung vorgesehene &#8222;Abstimmung&#8220; mit den Nachbarstaaten h\u00e4lt Dobrindt f\u00fcr erf\u00fcllt. Die Nachbarn seien vorab &#8222;in Kenntnis gesetzt&#8220; worden und man f\u00fchre mit ihnen eine &#8222;gemeinsame Diskussion&#8220;.\u00a0<\/p>\n<p>Das gen\u00fcgt den Nachbarstaaten bisher aber nicht. Insbesondere \u00d6sterreich, die Schweiz und Polen protestierten. Die EU-Staaten k\u00f6nnten gegen Deutschland zwar Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH einleiten, ebenso die EU-Kommission. Damit ist aber kaum zu rechnen. In Asylfragen werden letztlich meist die Augen zugedr\u00fcckt, weil hier so viele Staaten vom EU-Recht abweichen.\u00a0<\/p>\n<p>Wann es erste Gerichtsentscheidungen geben wird, ist noch nicht abzusehen. Es m\u00fcsste sich erst einmal ein zur\u00fcckgewiesener Fl\u00fcchtling finden, der bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens in Polen bleibt. Fl\u00fcchtlinge, die nach Deutschland wollen, werden nach einer Zur\u00fcckweisung am Grenz\u00fcbergang vermutlich lieber versuchen, \u00fcber die nur schwach \u00fcberwachten &#8222;gr\u00fcnen Grenzen&#8220;, also \u00fcber Wiesen und W\u00e4lder, nach Deutschland einzureisen.<\/p>\n<p>Letztlich gen\u00fcgt aber ein Fall, der von einem deutschen Verwaltungsgericht dem EuGH vorgelegt wird. Dieser k\u00f6nnte im beschleunigten Verfahren schon binnen weniger Monate entscheiden. F\u00fcr eine symbolische Asylwende d\u00fcrfte diese Zeitspanne vielleicht schon gen\u00fcgen.\u00a0<\/p>\n<p>Es wird sich ohnehin bald herumsprechen, dass zur\u00fcckgewiesene Fl\u00fcchtlinge nicht vom Erdboden verschwinden, sondern sp\u00e4ter einfach auf anderem Weg nach Deutschland einreisen. Letztlich sind Zur\u00fcckweisungen an den Grenzen nicht weniger dysfunktional als das ganze Dublin-System.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tSchreiben an die Bundespolizei:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t08.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57161 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t08.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Auch Fl\u00fcchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, sollen nicht mehr nach Deutschland einreisen k\u00f6nnen. 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