{"id":996554,"date":"2026-05-05T15:39:19","date_gmt":"2026-05-05T15:39:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/996554\/"},"modified":"2026-05-05T15:39:19","modified_gmt":"2026-05-05T15:39:19","slug":"duesseldorf-befoerderungsstopp-nach-geschlechtswechsel-polizistin-verliert-vor-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/996554\/","title":{"rendered":"D\u00fcsseldorf: Bef\u00f6rderungsstopp nach Geschlechtswechsel \u2013 Polizistin verliert vor Gericht"},"content":{"rendered":"<p>Eine Polizistin ist vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gescheitert. Ihr Bef\u00f6rderungsstopp ist rechtm\u00e4\u00dfig. Hintergrund ist ein Verdacht ihrer Vorgesetzten: Sie soll ihren Geschlechtseintrag nur ge\u00e4ndert haben, um Karrierechancen zu verbessern.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Der Bef\u00f6rderungsstopp f\u00fcr eine Polizeibeamtin, die zuvor ihren Geschlechtseintrag von m\u00e4nnlich auf weiblich hat \u00e4ndern lassen, ist rechtm\u00e4\u00dfig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die Sicht aus der Vorinstanz best\u00e4tigt. <\/p>\n<p>Grund ist ein anh\u00e4ngiges Disziplinarverfahren gegen die Frau. Das Polizeipr\u00e4sidium D\u00fcsseldorf hat den Verdacht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur hat \u00e4ndern lassen, um ihre Bef\u00f6rderungschancen zu erh\u00f6hen. W\u00e4hrend des Verfahrens darf der Dienstherr Beamte bei einer m\u00f6glichen Bef\u00f6rderung wegen Zweifel an ihrer Eignung ausschlie\u00dfen, so das OVG.<\/p>\n<p>Die Beamtin wollte per Eilverfahren die Bef\u00f6rderungen von Kollegen in den Monaten November und Dezember 2025 und Januar 2026 verhindern, um selbst bef\u00f6rdert zu werden. Das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf lehnte dies ab. Die Beschwerde dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht blieb jetzt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rdenleitung hatte ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin eingeleitet. Grund: Gegen\u00fcber mehreren Kollegen hatte sie nach Angaben des Gerichts erkl\u00e4rt, den Geschlechtseintrag nur ge\u00e4ndert zu haben, um ihre Chancen auf Bef\u00f6rderung zu verbessern. \u201eDie Umst\u00e4nde begr\u00fcnden den Verdacht eines Versto\u00dfes gegen die dienstliche Wohlverhaltenspflicht\u201c, teilt das OVG mit.<\/p>\n<p>Laut fr\u00fcheren Angaben des D\u00fcsseldorfer Verwaltungsgerichts k\u00fcndigte sie nach einem Bericht \u00fcber eine bef\u00f6rderte Polizeibeamtin mit ge\u00e4ndertem Geschlechtseintrag an: \u201eDas mache ich auch.\u201c Sp\u00e4ter soll sie gesagt haben, im n\u00e4chsten Jahr sei sie \u201ewieder ein Mann\u201c. Gegen\u00fcber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.<\/p>\n<p>In dem Eilverfahren in M\u00fcnster hatte die Beamtin angegeben, die ihr vorgehaltenen \u00c4u\u00dferungen seien scherzhaft gemeint beziehungsweise eine Notl\u00fcge gewesen. Das \u00fcberzeugte das OVG nicht. Der 6. Senat spricht nach den Angaben gegen\u00fcber dem Standesamt von einer Schutzbehauptung. \u201eDer Verdacht einer missbr\u00e4uchlichen Inanspruchnahme des Gesetzes \u00fcber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag\u201c, sei nicht entfallen, argumentiert das OVG.<\/p>\n<p>dpa\/AFP\/jho<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Eine Polizistin ist vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gescheitert. Ihr Bef\u00f6rderungsstopp ist rechtm\u00e4\u00dfig. 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