Nach
Smartphones und elektronischen Kleingeräten ist ab sofort auch für alle neuen Laptops
in der EU ein USB-C-Ladeanschluss verpflichtend. Damit endet
eine jahrelange Übergangsfrist.

Mit der
EU-weiten Neuregelung sind die Hersteller zudem verpflichtet, ihre Laptops auch
ohne ein Netzteil anzubieten. Auf der Verpackung muss künftig zu erkennen sein, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist oder nicht.
Dies soll verhindern, dass Haushalte unnötig viele USB-C-Netzteile ansammeln.

Bisher setzten
viele Laptophersteller auf Ladekabel, die mit Geräten anderer
Hersteller inkompatibel waren. Das zwang die Nutzerinnen und Nutzer dazu, stets das Originalnetzteil mitzuführen. Mit
der Neuregelung müssen jetzt alle mobilen Computer, die eine Leistungsaufnahme
von bis zu 240 Watt haben, über USB-C geladen werden können.

Unterschiede bei der Stromübertragung

Verbraucher müssen trotzdem genau hinschauen, welches Ladekabel sie
verwenden. Mit dem einheitlichen Stecker verschwindet zwar das mechanische
Problem, ein elektronisches bleibt jedoch bestehen. Denn nicht jedes USB-C-Kabel ist
gleich: Während der
Stecker immer passt, unterscheidet sich die Kapazität der Stromübertragung
erheblich. Ein Standardkabel vom Smartphone ist oft nur für 15 bis 27 Watt
ausgelegt. Ein moderner Laptop benötigt jedoch meist 65 bis 100 Watt oder sogar
mehr.

Beim Kauf eines Ladekabels sollten Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb auf die Kennzeichnung Power Delivery (USB-PD) und die angegebene Wattzahl (zum Beispiel 100 Watt oder 240 Watt) achten.

Das EU-Parlament hatte im Oktober 2022 die EU-weite Einführung einheitlicher Ladekabel beschlossen. Für Smartphones,
Tablets, Kopfhörer, Tastaturen, Mäuse, Digitalkameras, tragbare
Lautsprecher, tragbare Spielekonsolen, E-Reader oder Navigationsgeräte gilt die Regelung bereits seit Ende 2024.

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