Nachdem die EU den USB-C-Anschluss Ende 2024 bereits für Smartphones, Tablets und zahlreiche kleinere Elektronikgeräte verpflichtend gemacht hatte, ist nun die nächste Gerätegruppe an der Reihe: Ab heute müssen auch neue Laptops, die in der EU verkauft werden, das Laden per USB-C unterstützen. Grundlage hierfür ist die Common-Charger-Richtlinie der Europäischen Union.
Die längere Übergangsfrist für Notebooks war kein Zufall. Während viele Kleingeräte längst mit vergleichsweise geringen Ladeleistungen auskommen, liegen die Anforderungen bei Laptops sehr weit auseinander. Ein kompaktes Office-Gerät, ein dünnes Ultrabook und ein Gaming-Notebook stellen unterschiedliche Anforderungen an Netzteil, Kabel, Ladeelektronik und das Leistungsprofil.
Die Europäische Kommission führt Laptops ausdrücklich als betroffene Geräteklasse auf. Für Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, tragbare Spielkonsolen, Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Navigationsgeräte und Earbuds gilt die Vorgabe bereits seit dem 28. Dezember 2024. Bei Notebooks greift sie erst jetzt. Neue Geräte müssen damit grundsätzlich über USB-C aufladbar sein, wenn sie in der EU auf den Markt kommen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass proprietäre Netzteile sofort verschwinden. Gerade bei leistungsstarken Gaming- und Workstation-Notebooks dürften eigene Netzteile weiterverwendet werden, wenn die maximale Systemleistung nicht sinnvoll über USB-C abgedeckt werden kann. USB-C darf bei neuen Laptops jedoch nicht mehr nur optional sein, sondern muss als Ladeweg unterstützt werden.
Wichtig ist dabei nicht die Buchse allein: Die EU verweist zudem auf Schnellladetechniken, damit kompatible Ladegeräte eine vergleichbare Ladegeschwindigkeit ermöglichen. In der Praxis rücken damit neben dem Anschluss auch Kabelqualität, Netzteilleistung und unterstützte Power-Delivery-Profile stärker in den Fokus. Für Käufer kann das den Alltag vereinfachen, für Hersteller erhöht es den Druck, die Umsetzung sauber und nachvollziehbar zu gestalten.
Begründet wird die Common-Charger-Regelung vorwiegend mit weniger Elektroschrott und geringeren Kosten. Nach Angaben der Kommission entfallen auf weggeworfene oder ungenutzte Ladegeräte jährlich rund 11.000 Tonnen Elektroschrott. Außerdem sollen neue Geräte häufiger ohne zusätzliches Netzteil verkauft werden können – Apple macht dies schon seit Jahren so. Die EU beziffert die mögliche Ersparnis durch vermiedene unnötige Ladegeräte auf etwa 250 Millionen Euro pro Jahr.
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