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Die EU greift ein

Mehr KI-Vielfalt in Android gefordert

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Die Europäische Kommission will die Nutzung von Künstlicher Intelligenz auf Android-Geräten stärker öffnen und hat dazu nun konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Im Fokus steht dabei die Interoperabilität von KI-Diensten innerhalb des Betriebssystems. Hintergrund ist ein laufendes Verfahren im Rahmen des Digital Markets Act, das seit Januar 2026 gegen Google geführt wird.

Nach den vorläufigen Ergebnissen der Untersuchung soll Google künftig Drittanbietern ermöglichen, ihre KI-Assistenten ähnlich tief in Android zu integrieren wie den hauseigenen Dienst Gemini. Aktuell sind zentrale Systemfunktionen weitgehend exklusiv an Googles eigene KI gekoppelt. Dazu zählen unter anderem das Versenden von E-Mails, das Steuern von Apps oder das Auslösen bestimmter Aktionen per Sprachbefehl.

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Die geplanten Änderungen betreffen vor allem die technische Anbindung externer Modelle. Nutzer sollen alternative KI-Assistenten über individuell definierbare Aktivierungswörter starten können, vergleichbar mit bestehenden Sprachassistenten. Darüber hinaus sollen diese Dienste Zugriff auf systemnahe Schnittstellen erhalten, um Aufgaben direkt innerhalb von Apps auszuführen.

Die Kommission sieht in der aktuellen Architektur einen Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter, da ihnen der Zugang zu wichtigen Systemfunktionen fehlt. Durch eine Öffnung der entsprechenden Schnittstellen könnten konkurrierende KI-Modelle vergleichbare Funktionsumfänge erreichen und eigene Dienste auf Systemebene anbieten. Technisch würde dies eine tiefere Integration in die Android-Plattform voraussetzen, einschließlich Zugriff auf APIs für App-Steuerung, Sprachaktivierung und Kontextverarbeitung.

Die finalen Vorgaben sollen bis spätestens Ende Juli 2026 festgelegt werden. Google wäre dann verpflichtet, die entsprechenden Anpassungen innerhalb eines definierten Zeitrahmens umzusetzen. Die Initiative ist Teil der umfassenderen Regulierung großer Plattformen, die als sogenannte Gatekeeper eingestuft wurden und deshalb besonderen Wettbewerbsregeln unterliegen.