Nach vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission bieten Facebook und Instagram Kindern keinen ausreichenden Schutz vor den Risiken, die von den Onlineplattformen ausgehen. Meta verstoße damit gegen das Gesetz über digitale Dienste, teilte die Kommission mit. Sie fordert, dass die Dienste das in ihren Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren konsequent überprüfen und durchsetzen. Andernfalls drohen Meta laut einer Mitteilung spürbare Sanktionen.

»Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht bloß eine schriftliche Erklärung sein, sondern müssen die Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bilden – einschließlich von Kindern«, sagte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Der US-Konzern soll nun strengere Alterskontrollen einführen.

Der US-Konzern hat die Möglichkeit, auf die Vorwürfe der EU-Kommission zu reagieren. Bleibt die Behörde in Brüssel anschließend bei ihrer Einschätzung, droht Meta ein Bußgeld in Höhe von maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Kommission kann außerdem täglich fällige Bußgelder verlangen, bis die Plattformen einlenken.

Alterskontrollen über App der EU

Mögliche EU-Sanktionen gegen Meta dürften auch Snapchat, YouTube oder TikTok interessieren. Auch sie legen in ihren Nutzungsbedingungen für die Erstellung eines Kontos ein Mindestalter von 13 Jahren fest. Allerdings lassen sich die Plattformen auch ohne Konto nutzen – wobei die Einschränkungen bei der Nutzung dann stark variieren.

Langfristig setzt die EU-Kommission darauf, dass Plattformen wie Instagram, Snapchat oder TikTok zur Überprüfung von Altersangaben eine von ihr entwickelte App zur Altersverifikation einsetzen. Alternativ sollen die Anbieter eine Lösung vorlegen, die aus Sicht der EU mindestens ebenso wirksam ist und zugleich anonym sowie datenschutzkonform funktioniert. Parallel dazu wollen mehrere Mitgliedstaaten ein gesetzliches Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige vorantreiben.

© ZEIT ONLINE

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Das Verfahren gegen Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) der EU läuft inzwischen seit fast zwei Jahren. Neben unzureichenden Alterskontrollen kritisiert die Kommission auch, dass die Plattformen mit suchtfördernden Algorithmen arbeiteten, um Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange am Bildschirm zu halten – was insbesondere Minderjährigen schaden könne. Dieser Teil der Untersuchung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ähnliche Vorwürfe hat die Kommission bereits gegen die Videoplattform TikTok sowie gegen mehrere Pornoseiten erhoben. Zudem sind Verfahren gegen Snapchat und YouTube anhängig. Trotz mehr als zweieinhalb Jahren seit Inkrafttreten des DSA hat Brüssel bislang allerdings erst eine Sanktion verhängt – gegen die Plattform X, unter anderem wegen fehlender Transparenz.