Wer Grenzen um das eigene Land zieht, löst ein Migrationsproblem nicht, sondern verlagert es lediglich auf die andere Seite des Grenzzauns. Das ist nicht nur unsolidarisch, weil etwa Mitgliedsländer mit EU-Außengrenzen mit der Migrationsfrage allein gelassen werden. Gerade Staaten wie Italien oder Griechenland geraten dadurch weiter unter Druck, während Deutschland sich aus der gemeinsamen Verantwortung zurückzieht. Ein solches Verhalten zeugt auch von einem mangelnden Europa-Gedanken. Denn die Personenkontrollen an den innereuropäischen Grenzen stehen auch im Konflikt mit dem Schengen-Abkommen. Dort ist klar geregelt, dass Kontrollen an den Binnengrenzen nur vorübergehend und in eng begrenzten Ausnahmesituationen zulässig sind – etwa bei einer ernsthaften Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Zwar hat Deutschland diese Kontrollen bislang regelmäßig bei der EU angemeldet und genehmigt bekommen. Gleichzeitig mehren sich jedoch gerichtliche Zweifel, und eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig steht noch aus.

Gerichte stufen Personenkontrollen an EU-Binnengrenzen als rechtswidrig ein

Dass diese Kontrollen juristisch zunehmend unter Druck geraten, zeigen aktuelle Urteile. So klagte ein Jura-Professor aus dem Saarland gegen die Grenzkontrollen zwischen Luxemburg und Deutschland. Vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage stattgegeben und festgestellt, dass die Maßnahme zum damaligen Zeitpunkt gegen das Schengen-Abkommen verstoßen hat und damit rechtswidrig war. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte kürzlich anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig.

Das scheint Dobrindts Behörde allerdings nicht zu interessieren. Denn der Innenminister ignoriert nicht nur diese und weitere Gerichtsurteile in der Sache, er kündigte unlängst auch eine Verlängerung der Grenzkontrollen an.

Gemeinsame Asylpolitik statt nationaler Grenzkontrollen: Hoffnung durch GEAS

Was Dobrindt in seiner Zwischenbilanz also als Erfolg seines Ministeriums und der amtierenden Regierung präsentiert, ist bei näherem Hinsehen vor allem ein politisches Signal nach innen – eines, das Handlungsfähigkeit demonstrieren soll, ohne strukturelle Probleme der Migration tatsächlich zu lösen. Grenzkontrollen mögen kurzfristig sichtbare Effekte erzeugen und innenpolitisch Zustimmung mobilisieren. Doch sie ersetzen keine tragfähige europäische Strategie, die auf Kooperation, fairer Verteilung und rechtsstaatlicher Verlässlichkeit beruhen sollte. Bleibt zu hoffen, dass das neue „Gemeinsame europäische Asylsystem“ (GEAS) sich als eine solche entpuppt.