Viele Hundehalter wollen ihren Vierbeiner am liebsten mit in den Urlaub nehmen, gerade wenn es in ein europäisches Land geht, wohin man schnell und einfach mit dem Auto reisen kann. Doch dafür sollten Tierbesitzer bestimmte Vorgaben kennen. Seit April 2026 gilt eine neue EU-Verordnung für Heimtierreisen mit teils strengeren Regeln. Während Grundsätzliches bestehen bleibt, sollten Hundehalter doch die aktualisierten Regelungen kennen, um Ärger zu vermeiden. Bei Dokumenten und Fristen können schon kleine Änderungen ausschlaggebend sein – und im Zweifel darüber entscheiden, ob der Hund die Reise antreten darf oder nicht.
Schärfere EU-Regeln für Reisen mit Hund: Was ist neu?
Die Vorschriften gelten laut Your Europe – einem Online-Portal der EU-Kommission – sowohl für Reisen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land als auch aus einem Land außerhalb der EU in die EU. Zudem greifen sie auch dann, wenn die Tiere nur auf der Durchreise durch ein EU-Land sind. Die Regelungen beziehen sich auf private Reisen, die also nicht im Rahmen eines Verkaufs oder einer Eigentumsübergabe durchgeführt werden, etwa Hundetransporte durch Tierschutzorganisationen. Das Ziel der neuen Vorschriften ist eine Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Tiere, informiert die Europäische Kommission.
Eine neue Obergrenze betrifft auch Hundebesitzer – allerdings dürften es wohl nicht allzu viele sein: Pro Fahrzeug dürfen maximal fünf Tiere mitgenommen werden – wobei dazu Hunde, Katzen und Frettchen zählen. Damit will die EU laut ADAC deutlicher zwischen privater Reise und gewerblichem Tiertransport unterscheiden. Ausnahmen bestehen, wenn mehr als fünf Tiere an einem Wettbewerb oder einer Sportveranstaltung teilnehmen, was nachgewiesen werden muss.
Einen gültigen Heimtierausweis mussten Hundehalter bisher bereits bei Reisen innerhalb der EU mitführen. Jedoch wurde laut ADAC von der EU nun präzisiert, dass der Ausweis künftig zusätzliche Angaben enthalten muss, etwa eine klarere Zuordnung des Herkunftslandes in Form eines Herkunftscodes. Der Automobilclub empfiehlt daher Reisenden, rechtzeitig vor dem Urlaub die Dokumente des Hundes zu prüfen.
Auch in bestimmten Reisesituationen wurden die Vorgaben angepasst und sollten berücksichtigt werden: Werden Hunde nicht von ihren Besitzern selbst begleitet, sondern von einer beauftragten Person transportiert, ist künftig zwingend eine schriftliche Vollmacht erforderlich, erklärt Your Europe.
Neue Regeln betreffen vor allem Einreisen aus Nicht-EU-Staaten. So sind zwar nach wie vor Tiergesundheitsbescheinigungen erforderlich, für diese gelten aber seit April 2026 neue Zertifikatsvorlagen. Die Bescheinigung wird von einem Amtstierarzt im Herkunftsland ausgestellt und darf höchstens zehn Tage alt sein. Sie ist nun maximal sechs Monate ab Einreise in die EU gültig – oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung.
Mit Hund in der EU reisen: Was müssen Halter beachten?
Your Europe fasst zusammen, welche Voraussetzungen ein Hund erfüllen muss, um in ein EU-Land einzureisen:
elektronischer Mikrochip oder – wenn vor Juli 2011 erfolgt – deutlich lesbare Tätowierung zur eindeutigen Identifikation gültiger EU-Heimtierausweis Impfung gegen Tollwut wenn Zielregion Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland: erfolgte Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis bei Reisen aus Nicht-EU-Land: EU-Tiergesundheitsbescheinigung bei Reisen aus Nicht-EU-Land: erfolgter Test auf Tollwutantikörper bei Reisen aus Nicht-EU-Land: Erklärung zur Reisefähigkeit durch amtlichen Tierarzt
Auf der EU-Website gibt es ein Tool, bei dem man das Land, aus dem man reist, auswählen kann, woraufhin die genauen Vorschriften für Reisen mit Hund angezeigt werden.
Reisen mit Hund: Ab wann greifen die neuen EU-Regeln?
Die aktualisierten EU-Regeln treten nicht alle auf einmal in Kraft, wie die Europäische Kommission informiert: Einige Bestimmungen gelten bereits jetzt, andere folgen zu späteren Zeitpunkten. Die meisten Änderungen, einschließlich der Obergrenze für mitreisende Tiere, gelten seit Mittwoch, dem 22. April 2026.
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen die neuen Tiergesundheitsbescheinigungen verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2028 werden die neuen Identifizierungsanforderungen und die aktualisierten Pässe verbindlich.