In Deutschland
Strompreis könnte durch diesen EU-Plan sinken
Aktualisiert am 08.06.2026 – 13:42 UhrLesedauer: 3 Min.
Stromkosten (Symbolbild): Verbraucher sollen vermehrt dynamische Tarife nutzen. (Quelle: IMAGO/Klara Michel/imago)
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Die Nutzung von Strom soll attraktiver als die Nutzung von Gas werden. Das will die EU mit einer Steuererleichterung erreichen. Auch bei den Netzentgelten und Smart Metern soll es Änderungen geben.
Die EU-Kommission will die Elektrifizierung in Europa weiter voranbringen. Dafür sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, die sie in ihrem Entwurf für die Reform der Strombinnenmarkt-Verordnung zusammengefasst hat, wie das Nachrichtenportal „Table. Briefings“ berichtet. Demnach sollen die Mitgliedstaaten Strom künftig steuerlich nicht schlechter behandeln als fossile Energieträger wie etwa Erdgas. Zudem sollen der Smart-Meter-Rollout stärker vorangetrieben und die Netzentgelte harmonisiert werden.
Mit der Reform will die EU dazu beitragen, dass die Nutzung von Strom sowohl für die Industrie als auch für Haushalte und andere Verbraucher günstiger und somit attraktiver wird als die Nutzung von Erdgas. Zudem soll sich die Regulierung stärker an den europäischen Klimazielen orientieren. Ende Juli soll die Gesetzesänderung offiziell vorgestellt werden.
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Stromsteuer könnte sinken
Mitgliedstaaten sollen künftig energieintensive Unternehmen leichter entlasten können. Bislang können EU-Staaten die Stromsteuer für bestimmte Betriebe nur dann auf null senken, wenn diese ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Diese Bedingung soll nach dem Entwurf entfallen.
Durch die Erleichterung würde Strom gegenüber fossilen Energieträgern stärker begünstigt werden. Die Industrie könnte schneller von Erdgas auf Strom umstellen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Früherer Vorschlag scheiterte 2021
Um dieses Gesetz zu ermöglichen, musste Brüssel jedoch einen rechtlichen Umweg gehen: Denn eine Änderung der Energiesteuer-Richtlinien muss in der Regel von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden. Das führte dazu, dass ein früherer Vorschlag aus dem Jahr 2021 scheiterte. Nun wurde die Reform so umformuliert, dass sie nicht mehr als reine Steuerfrage behandelt wird, sondern als Maßnahme zum Strombinnenmarkt, sodass Einstimmigkeit nicht mehr nötig ist.
Mindestquote für Smart Meter
Der Entwurf hat aber nicht nur Folgen für Stromsteuer und Strompreis. Auch den Smart-Meter-Rollout spricht die Kommission darin an. Sie will eine Mindestquote einführen. Bis Ende 2030 soll die Hälfte aller Endkunden mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Bis Ende 2033 steigt die Mindestquote auf 65 Prozent.
In Deutschland gilt aktuell, dass bis 2032 alle Haushalte und Unternehmen mit einem Smart Meter ausgestattet sein sollen. Allerdings meldet die Bundesnetzagentur (BNetzA), dass die für die Installation des intelligenten Stromzählers zuständigen Messstellenbetreiber mit dem Rollout deutlich hinter diesem Plan liegen. Die Messstellenbetreiber haben nicht einmal die Mindestquote für den Pflichteinbau erfüllt. Diese Quote wiederum bezieht sich auf die Stromverbraucher, die aufgrund ihres hohen Verbrauchs oder ihrer Stromeinspeisung laut Gesetz den Smart Meter bevorzugt erhalten. Laut EU-Entwurf sollen solche Kosten-Nutzen-Prüfungen pausiert und erst wieder aktiviert werden, wenn die 65-Prozent-Quote erfüllt ist.
