Am 26. Juni unterzeichnete die Europäische Kommission (EK) am Rande des Treffens des Rates der Energieminister der Europäischen Union (EU) in Luxemburg in Zusammenarbeit mit Energieministern, Speicherentwicklungsunternehmen, Geräteherstellern, dem Sektor der erneuerbaren Energien, Stromverbrauchern und Finanzinstitutionen das erste dreiseitige Abkommen der EU über Energiespeicherung.
Das Abkommen zielt darauf ab, den Ausbau von Kurzzeitspeichersystemen zu beschleunigen und dadurch die Sicherheit, Stabilität und Flexibilität des europäischen Stromsystems zu verbessern. Dies gilt als entscheidender Schritt zur Unterstützung der Energiewende und zur Reduzierung der CO₂-Emissionen.
Laut EU-Kommission könnte der Energiespeicherbedarf der EU bis 2030 auf rund 200 GW steigen, während die derzeitige Kapazität nur bei etwa 55 GW liegt. Diese große Lücke erfordert beschleunigte Investitionen und eine koordinierte Politik auf EU-Ebene.
Die Vereinbarung sieht konkrete Verpflichtungen der beteiligten Parteien vor. Projektentwickler im Bereich Energie und Speicherung werden jährlich Daten zu Projektumfang und -fortschritt liefern, wodurch die Transparenz und Vorhersagbarkeit des Marktes erhöht wird.
Die stromverbrauchenden Sektoren setzen sich dafür ein, Datenspeichersysteme vor Ort einzusetzen und Verbrauchsdaten bereitzustellen, um den Betrieb der Stromversorgungssysteme zu optimieren.
Aufseiten der Mitgliedstaaten haben mindestens 22 Länder Ziele für die Entwicklung von Energiespeichern in den nächsten zwei Jahren festgelegt, mit einer insgesamt zugesagten Kapazität von etwa 30-35 GW.
Diese Länder verpflichteten sich außerdem, die Preismechanismen zu verbessern und Ressourcen zu mobilisieren, um Investitionen im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften zu unterstützen.
Finanzinstitutionen, einschließlich Entwicklungsbanken, engagieren sich dafür, Fachwissen bereitzustellen und Kapital zu mobilisieren, um die Attraktivität von Speicherprojekten zu steigern, und zwar in Abstimmung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Erweiterung der Finanzierungsquellen.
Die EU-Kommission erklärte, sie werde die Ausgestaltung des Finanzierungsmechanismus weiterhin unterstützen, die Vorschriften für den Strommarkt aktualisieren und die Umsetzung des Abkommens bis 2028 überwachen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission ist dieses Abkommen nicht nur von technischer Bedeutung, sondern sendet auch ein starkes Signal an den Markt, dass die EU bereit ist, die Entwicklung von Energiespeichern in großem Umfang voranzutreiben.
Quelle: https://www.vietnamplus.vn/eu-ky-thoa-thuan-ba-ben-dau-tien-ve-phat-trien-luu-tru-nang-luong-post1120827.vnp