Vom Technologiemanagement bis zum Produktmanagement
Das Europäische Parlament hat soeben die Verordnung über neue Genomtechniken (NGT) verabschiedet und damit einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) unternommen.
Dies ist das Ergebnis jahrelanger wissenschaftlicher Forschung, politischer Konsultationen und Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission. Nach fast einem Jahrzehnt der Diskussion hat Europa einen neuen Rechtsrahmen zur Regulierung von Pflanzenzüchtungstechnologien der nächsten Generation, insbesondere der Genomeditierung, entwickelt. Diese Regelungen gelten nicht nur für im EU-Raum entwickelte Nutzpflanzen, sondern auch für in den europäischen Markt eingeführte Produkte.
Diese gentechnisch veränderte Tomatensorte enthält einen hohen Gehalt an der Aminosäure GABA und wurde von der Sanatech Seed Company (Japan) entwickelt.
Der wichtigste Aspekt der neuen Bestimmungen liegt im veränderten Managementansatz. Anstatt sich primär auf die zur Züchtung der Pflanzensorten verwendete Technologie zu konzentrieren, berücksichtigt die Regulierungsbehörde künftig die endgültigen genetischen Eigenschaften des Produkts, um den geeigneten Managementmechanismus festzulegen. Dementsprechend werden NGT-Pflanzen in zwei Gruppen unterteilt.
Die NGT-1-Gruppe umfasst Nutzpflanzen mit begrenzten genetischen Veränderungen, vergleichbar mit solchen, die natürlich oder durch traditionelle Züchtungsmethoden entstehen können. Nach der Zertifizierung gemäß den NGT-1-Kriterien werden diese Sorten ähnlich wie konventionell gezüchtete Sorten behandelt und unterliegen nicht den Managementvorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Nutzpflanzen, die gentechnisch so verändert wurden, dass sie Herbizid- oder Schädlingsresistenz aufweisen, gehören jedoch nicht zu dieser Gruppe.
Die NGT-2-Gruppe umfasst Nutzpflanzen mit komplexeren genetischen Veränderungen. Diese Produkte unterliegen weiterhin den bestehenden europäischen Vorschriften für GVOs, einschließlich Risikobewertung, Zulassung vor der Vermarktung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht.
Als einer der weltweit größten Agrar- und Lebensmittelmärkte haben die Regulierungsentscheidungen der EU oft Auswirkungen, die über die Region hinausreichen. Die Verabschiedung neuer Vorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) wird von vielen Experten als Zeichen des wachsenden globalen Trends zur Etablierung separater Regulierungsmechanismen für GVO gesehen. Mit dieser Entscheidung reiht sich Europa in die Riege der großen Volkswirtschaften ein, die bereits separate Regulierungsmechanismen für GVO eingeführt oder umgesetzt haben, wie beispielsweise die USA, Großbritannien, Argentinien, Brasilien und viele asiatische Länder.
Innovation und Transparenz im Gleichgewicht halten
Eine der größten Herausforderungen für politische Entscheidungsträger besteht darin, technologische Innovationen zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit, Transparenz und Rechte der Landwirte zu gewährleisten. Die neuen EU-Vorschriften zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen diesen Zielen herzustellen.
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Bei der NGT-2-Gruppe bleiben die Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsvorschriften bestehen. Die Mitgliedstaaten behalten weiterhin das Recht, den Anbau in ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, selbst wenn das Produkt auf EU-Ebene zugelassen wurde.
Parallel dazu werden mit der NGT-1-Gruppe Pflanzensorten in der öffentlichen Datenbank der EU registriert. Vermehrungsmaterialien und Saatgut müssen zudem entsprechend gekennzeichnet werden, um sicherzustellen, dass Landwirte bei ihrer Auswahl alle notwendigen Informationen erhalten.
Darüber hinaus verlangen die neuen Vorschriften die Überwachung der Nachhaltigkeitsauswirkungen von NGT-Pflanzen, um sicherzustellen, dass die Technologie auf übergeordnete Ziele wie die Anpassung an den Klimawandel, die effiziente Ressourcennutzung und die nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Rechte an geistigem Eigentum. Die EU gewährt Patentschutz für NGT-Technologien, dieser gilt jedoch nicht für natürlich vorkommende oder durch natürliche biologische Prozesse erzeugte Merkmale oder Gensequenzen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Forschung zu fördern und gleichzeitig das Risiko von Monopolen auf natürliche Genressourcen zu begrenzen.
Gemäß dem genehmigten Fahrplan tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und wird zwei Jahre später angewendet.
Aktuell sind viele Produkte, die mithilfe der Genomeditierungstechnologie entwickelt wurden, in zahlreichen Ländern weltweit bereits auf dem Markt oder in der Entwicklungsphase. Dazu gehören glutenarmer Weizen, krankheitsresistente Kartoffeln und dürretoleranter Mais.
Erwartungen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft.
Die neuen Regelungen haben breite Unterstützung von zahlreichen Organisationen erhalten, die die internationale Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und die Saatgutbranche vertreten.
Jessica Polfjärd, die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zum NGT-Dossier, erklärte, dies sei ein bedeutender Meilenstein für europäische Landwirte. Laut Polfjärd werde die Zulassung neuer Gentechniken ihnen Zugang zu modernen Züchtungsmethoden verschaffen, um widerstandsfähigere Pflanzensorten gegen Schädlinge und Krankheiten, extreme Wetterbedingungen und neue Herausforderungen in der landwirtschaftlichen Produktion zu entwickeln.
Vietnam ermutigt US-Unternehmen, ihre Investitionen in Hochtechnologie auszuweiten.Am Morgen des 26. Juni empfing Vizepremierminister Ho Quoc Dung im Regierungssitz Herrn Jeff Place, Supply-Chain-Direktor der Coherent Group (USA). Während des Treffens bekräftigte der Vizepremierminister, dass Vietnam US-Unternehmen zu verstärkten Investitionen ermutigt, insbesondere in den Bereichen Hochtechnologie, Innovation und Halbleiterindustrie.

Mehr als 30 Organisationen, die die europäische Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette vertreten, gaben eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre Unterstützung für den neuen Rechtsrahmen zum Ausdruck brachten. Diese Organisationen argumentierten, dass die Regelungen einen Mechanismus geschaffen hätten, der Innovation, Sicherheit und Transparenz in Einklang bringe und gleichzeitig die Entwicklung von Pflanzensorten fördere, die besser an Klimawandel, Schädlinge und Ressourcenknappheit angepasst seien.
CropLife International betrachtet dies als einen bedeutenden Meilenstein für Innovationen in der Landwirtschaft und den Ernährungssystemen. Die Organisation ist überzeugt, dass die Schaffung des rechtlichen Rahmens der erste Schritt zur praktischen Umsetzung ist. In der nächsten Phase werden verbesserte Kommunikation, Dialog und ein gesteigertes Technologiebewusstsein eine entscheidende Rolle dabei spielen, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Produktion zu überführen.
Die Internationale Saatgutföderation (ISF) ist ebenfalls der Ansicht, dass die Entscheidung der EU ein positives Signal für die Pflanzenzüchtungsforschung und -entwicklung aussendet. Laut ISF wird der neue Rahmen Züchtern helfen, die Entwicklungszeit ertragreicherer und widerstandsfähigerer Sorten zu verkürzen, die besser für die Anforderungen einer nachhaltigen Landwirtschaft geeignet sind.
Quelle: https://daibieunhandan.vn/nghi-vien-chau-au-bat-den-xanh-cho-ky-thuat-di-truyen-moi-10421837.html