(openPR) Die Validato AG ordnet ein, welche Prüfungen nach DSGVO, BDSG und nDSG verhältnismässig sind, worauf HR und Compliance in DACH achten müssen und wie ein rechtskonformer Screening-Prozess aussieht.
Die Nachfrage nach Pre-Employment Screening steigt in Deutschland, der Schweiz und der EU – und mit ihr die Unsicherheit. Viele Unternehmen wissen nicht genau, was sie vor einer Einstellung überhaupt prüfen dürfen. Die kurze Antwort: Erlaubt ist, was für die konkrete Stelle verhältnismässig und erforderlich ist – nicht die pauschale Rundum-Prüfung. Die Validato AG erklärt die rechtlichen Leitplanken und zeigt, wie ein DSGVO- und nDSG-konformer Prüfprozess in der Praxis funktioniert.
Welches Prinzip entscheidet über die Zulässigkeit?
Massgeblich ist das Erforderlichkeitsprinzip in Verbindung mit der Verhältnismässigkeit. Eine Prüfung muss sich an den Anforderungen der zu besetzenden Position orientieren: Für eine Funktion mit Budgetverantwortung ist eine andere Prütiefe angemessen als für eine Einstiegsrolle. Drei Bausteine sind dabei zentral – eine tragfähige Rechtsgrundlage, Transparenz gegenüber den Bewerbenden und eine dokumentierte Einwilligung, wo sie erforderlich ist. Die Validato AG setzt dies über ein modulares, risikobasiertes Screening um, das nur die für die Stelle relevanten Module aktiviert.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage in DACH?
Die Vorgaben sind nicht einheitlich. In Deutschland gelten DSGVO und BDSG, insbesondere die Anforderungen an die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext. In der Schweiz greift das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG/nFADP) mit eigenen Pflichten, etwa bei Auftragsbearbeitung und Datenbearbeitungsverträgen. Hinzu kommen weitere EU-Staaten mit je eigenen Grenzen. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen bedeutet das: Ein Prozess muss mehrere Rechtsräume sauber abbilden. Die Validato AG ist als in Europa entwickelte Plattform genau darauf ausgelegt – mit EU-Hosting und einer Architektur nach dem Vier-Augen-Prinzip.
„Die wichtigste Frage vor jeder Prüfung lautet nicht ‚was können wir prüfen’, sondern ‚was ist für diese Stelle erforderlich’. Verhältnismässigkeit ist kein Hindernis, sie ist das Fundament rechtssicheren Screenings.“
— Reto Marti, Managing Partner Validato
Warum schützt ein sauberer Prozess beide Seiten?
Ein revisionssicher dokumentierter Prüfprozess ist mehr als Formalität: Er begrenzt das Haftungs- und Reputationsrisiko des Unternehmens und wahrt zugleich die Rechte der Bewerbenden. Wer transparent macht, was geprüft wird, wer eine Rechtsgrundlage dokumentiert und wer die Prütiefe an der Stelle ausrichtet, schafft Vertrauen statt Verdacht. Die Validato AG kombiniert diesen rechtssicheren Rahmen mit menschlicher Endbewertung – schnell im Anstoss, geprüft im Ergebnis.
Shortfacts
1. Erlaubt ist, was für die konkrete Stelle verhältnismässig und erforderlich ist – keine pauschale Rundum-Prüfung.
2. Rechtsgrundlage, Transparenz und dokumentierte Einwilligung sind die zentralen Bausteine eines zulässigen Prozesses.
3. Die Rechtslage unterscheidet sich zwischen Deutschland (DSGVO/BDSG), der Schweiz (nDSG) und weiteren EU-Staaten.
4. Validato setzt verhältnismässiges Screening modular um – EU-gehostet, dokumentiert, nach dem Vier-Augen-Prinzip.
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