Der NYT-Bericht zeichnet das Bild eines tiefgreifenden Umbruchs im US-Wahlkampf. Laut einer Umfrage des Newsletters Anchor Change nutzen inzwischen 87 Prozent der Wahlkampfstrategen KI täglich. Hinter der öffentlich sichtbaren Ebene KI-generierter Bilder und Videos haben Kampagnenmanager die Technologie laut der New York Times in nahezu jeden Arbeitsschritt eingebettet: Wählerdaten analysieren, Kampagnenmaterial erstellen, maßgeschneiderte Nachrichten an Mikrosegmente der Wählerschaft verfassen. Die demokratische Oppositionsrecherche-Gruppe American Bridge 21st Century hat dem Bericht zufolge KI genutzt, um rund 250 republikanische Kandidaten zu durchleuchten.

Beide Parteien setzen auf KI, aber mit unterschiedlichen Spielregeln

Trotz des Booms bleibt KI ein politisches Risiko, wie die New York Times weiter berichtet. Umfragen zeigen, dass demokratische Wähler der Technologie skeptischer gegenüberstehen als republikanische. Progressive Gruppen berichten demnach von wütenden E-Mails über den KI-Einsatz, und gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter fürchten um ihre Arbeitsplätze. Republikanische Strategen verzeichnen dagegen weniger internen Widerstand.

„Wenn Wähler KI nicht mögen, wollen sie nicht wissen, dass die Kampagne ihres Kandidaten KI nutzt“, sagte der republikanische Stratege Eric Wilson, Direktor des Center for Campaign Innovation, der New York Times. „Aber es passiert.“ Wilson hält KI-generierte Videos von Gegnern für akzeptabel, solange sie echte Aussagen widerspiegeln. Das National Democratic Training Committee dagegen lehnt solche Inhalte laut dem Bericht grundsätzlich ab, weil sie „den demokratischen Diskurs und das Wählervertrauen untergraben“.

Die Republikaner setzen laut der NYT stärker auf privat finanzierte Unternehmen, während Demokraten Non-Profit-Modelle bevorzugen. Die Bedenken auf demokratischer Seite könnten die Adoption verlangsamen und Republikanern einen Vorteil in knappen Rennen verschaffen. Die Zwischenwahlen im November gelten als Testlauf für die KI-Strategien, die letztlich den Präsidentschaftswahlkampf 2028 prägen sollen.

In Europa gelten für KI-Wahlkämpfe deutlich strengere Regeln

Während in den USA Kampagnen KI weitgehend unreguliert in ihre Arbeit integrieren, setzt die EU stärker auf Transparenzpflichten und Datenschutz. Seit Oktober 2025 gelten EU-weit neue Regeln für politische Werbung: Politische Anzeigen müssen klar gekennzeichnet werden und unter anderem offenlegen, wer sie bezahlt hat, welche Wahl betroffen ist und wie viel Geld ausgegeben wurde. Für politisches Targeting braucht es eine ausdrückliche und gesonderte Zustimmung der Betroffenen, sensible Daten wie politische Ansichten oder ethnische Herkunft dürfen nicht fürs Profiling genutzt werden.

Für künftige Wahlkämpfe wird außerdem der AI Act relevant. Die Transparenzpflichten für generative KI greifen ab dem 2. August 2026. Dann müssen Deepfakes sowie KI-generierte oder KI-manipulierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse in zentralen Fällen klar gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission hat dafür im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht.

Im deutschen Bundestagswahlkampf 2025 war KI bereits angekommen, wenn auch weniger umfassend als in den USA. Laut ZDFheute setzten Parteien KI unter anderem zur Texterstellung, Bildbearbeitung, Datenanalyse und Social-Media-Kommunikation ein. Die CDU in Nordrhein-Westfalen nutzte etwa den KI-Bot „Conrad“, der Mitarbeitende beim Schreiben von Pressemitteilungen und Posting-Texten unterstützen sollte. SPD, Grüne und Linke nannten KI als Arbeitshilfe für Texte, FDP und Linke für Bildbearbeitung, die AfD für Grafiken und ausgewählte Videoclips.

Anders als in den USA spielte in Deutschland auch Selbstregulierung eine Rolle. CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke schlossen im Dezember 2024 ein Fairness-Abkommen, in dem sie unter anderem versprachen, KI-generiertes Bild-, Video- und Tonmaterial klar zu kennzeichnen und keine Deepfake-Technologien zu nutzen, um politischen Gegnern Aussagen in den Mund zu legen. AfD und BSW beteiligten sich nicht an der Vereinbarung.