Apple hat im Streit um die Einstufung seines App-Stores und Betriebssystems iOS eine Niederlage vor dem EU-Gericht kassiert. Die Europäische Kommission habe die Funktionen „zu Recht“ als sogenannte Gatekeeper (Torwächter) nach dem Digital Markets Act (DMA) eingeordnet, entschieden die Richter in Luxemburg. Damit ist das Verfahren aber noch nicht beendet: Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden, was Apple vermutlich tun wird.
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Es geht um „fairen Wettbewerb“ auf digitalen Märkten
Die Gatekeeper-Klassifizierung besteht seit September 2023. Damals wurden App Store, iOS und Safari als Torwächter definiert. Andere Gatekeeper sind Amazon, Alphabet (Google), Microsoft, Meta und TikTok. Seither hatte Apple erste Veränderungen an seinen Systemen vorgenommen. Zuletzt wurde Siri AI explizit nicht in der EU veröffentlicht, da Apple die Regulierung fürchtet, die seiner Ansicht nach den Datenschutz gefährdet. Auch das iPad gilt der EU als Gateekeper.
Nach dem DMA kann die EU-Kommission digitale Plattformen ab einer bestimmten Nutzerzahl als Gatekeeper benennen, wenn sie ein wichtiges „Zugangstor“ zu Verbrauchern darstellen. Für die Unternehmen gelten dann besondere Pflichten, um einen „fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten“ sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Die EU hat bereits eine erste Strafe in Höhe einer halben Milliarde Euro gegen Apple verhängt.
App Stores dürfen nicht getrennt behandelt werden
Das EU-Gericht bestätigte unter anderem die Einschätzung der Kommission, dass die Varianten des App Store für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV ein und denselben „zentralen Plattformdienst“ darstellen. Sie verfolgten denselben Zweck, nämlich Software-Entwickler und Endnutzer zusammenzubringen, hieß es. Aus Sicht von Apple hätten die Stores einzeln betrachtet werden müssen. Dies hätte bedeutet, dass nur der App Store für iOS die erforderlichen Schwellenwerte für eine Torwächter-Benennung erreicht hätte.
Zudem war Apple gegen die Einstufung von iMessage als „nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst“ vorgegangen, also als ein Dienst, bei dem die Kommunikation nicht auf einer Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonnetz basiert, sondern auf Benutzernamen oder Konten. Die Klagen dazu erklärte das Gericht für unzulässig. Diese Einstufung allein erzeuge keine verbindlichen Rechtswirkungen, die die Rechtsstellung von Apple änderten, hieß es. Die Free Software Foundation Europe lobte die Entscheidung des EU-Gerichts als „Sieg für Entwickler und Computerbenutzer“.
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(bsc)
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