Seuchen der Kategorie C fallen unter „Überwachung und Kontrolle“. Ziel ist es, ihre Ausbreitung mit gezielten Maßnahmen einzudämmen. Dazu gehören unter anderem BVD, IBR/BHV1 und derzeit noch die Blauzungenkrankheit.
Kategorie-C-Seuchen dienen besonders dem Schutz seuchenfreier Gebiete und laufender Tilgungsprogramme. Bei Kategorie D liegt der Schwerpunkt dagegen auf Handelsbeschränkungen und der Zertifizierung der Tiergesundheit. Zugleich haben die nationalen Behörden mehr Spielraum beim innerstaatlichen Handel. Kategorie E umfasst Seuchen, für die Überwachungs- und Meldepflichten gelten.
Kategorie D soll vor allem verhindern, dass sich eine Seuche über Tiere oder Produkte weiterverbreitet.