Es wirkt wie eine der berühmt-berüchtigten Hinterzimmer-Entscheidungen, die zunächst keiner von Millionen an Autofahrern wahrgenommen hat, die jetzt aber direkt Einfluss auf jede Autofahrt nimmt. Jetzt, wo die von der Kommission der Europäischen Union im Juli 2024 verabschiedete Vorschrift, wonach jeder neu zugelassene Pkw seit dem 7. Juli 2026 verpflichtend mit dem ADDW System (Advanced Driver Drowsiness Warning) ausgerüstet sein muss, ist das Informationsbedürfnis der Autofahrer umso größer.
Verkehrsministerium: Keiner wird gefilmt
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Hintergrund: Mit dem vorgeschriebenen Kamerasystem soll Ablenkung und Müdigkeit des Fahrers erkannt – und entsprechend Alarm geschlagen werden. Das neue ADDW-System wurde entwickelt, um die Konzentration des Fahrers stetig hochzuhalten. Die im Fahrzeug angebrachte Kamera überwacht kontinuierlich das Gesicht, die Augen und die Kopfbewegungen des Fahrers.
Allerdings weist das Bundesverkehrsministerium gegenüber dem Nordkurier explizit darauf hin, „dass der Fahrzeugführende nicht gefilmt werde. Das System erfasst vielmehr ohne Identifikation personenbezogener Merkmale in abstrahierter Form Merkmale zur Blickrichtung und Kopfhaltung und gleicht diese mit einer Matrix von Sichtbereichen ab, die der Fahraufgabe zuzuordnen sind“. Das System sei im Übrigen nicht vergleichbar mit Systemen aus dem nordamerikanischen Markt. In der EU seien diesbezüglich keine Fälle von Datenmissbrauch im Zusammenhang mit dem ADDW bekannt. Das System sei laut Bundesverkehrsministerium marktgängig und stelle den aktuellen Stand der Technik dar.
Warnungen nach 3,5 beziehungsweise 6 Sekunden
„Die Warnung durch das System muss auf wenigstens zwei Kanälen der Wahrnehmung erfolgen. Bei verpflichtender optischer Rückmeldung kann diese durch eine akustische oder haptische Rückmeldung ergänzt werden. Warnungen erfolgen geschwindigkeitsabhängig nach spätestens 3,5 Sekunden beziehungsweise nach 6 Sekunden. Es ist davon auszugehen, dass diese Zeitspanne für die Bedienung eines Touchscreens ausreicht, sofern es tatsächlich außerhalb des erlaubten Sichtfeldes ist“, erläutert das Haus von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) das neue System. Im Übrigen, so das Ministerium weiter, teile man „die Auffassung der Kommission zum potenziellen Nutzen des Systems“.