Google muss seine Android-Plattform und seine Suchdaten stärker für die Konkurrenz öffnen. Die EU-Kommission hat dazu zwei verbindliche Maßnahmen erlassen – mit klaren Fristen bis 2027.

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag zwei rechtsverbindliche Maßnahmen gegen Google erlassen. Grundlage ist das Gesetz über digitale Märkte, kurz DMA. Beide Beschlüsse sollen Wettbewerbern von Google mehr Chancen einräumen – im Bereich KI-Assistenten und bei Suchmaschinen.

Damit reagiert Brüssel auf zwei Verfahren, die bereits Ende Januar 2026 eingeleitet wurden. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wo Google bislang klare Vorteile hatte.

Konkurrenz-KI soll auf Android gleichziehen

Bislang haben KI-Assistenten von Drittanbietern auf Android-Geräten nur eingeschränkten Zugriff auf zentrale Systemfunktionen. Googles eigene Dienste wie Gemini genießen dagegen vollen Zugang. Das schränkt die Attraktivität alternativer Assistenten für die rund 60 Prozent der EU-Nutzer mit einem Android-Gerät spürbar ein.

Die neue Vorgabe soll das ändern. Nutzer sollen ihren bevorzugten KI-Assistenten künftig per Sprachbefehl aktivieren können, ähnlich wie bisher nur bei „Hey Google“. Auch Aktionen wie das Buchen eines Taxis oder Antwortvorschläge in Chat-Apps sollen fremde Assistenten künftig übernehmen dürfen.

Die Kommission betont dabei, dass Sicherheit und Datenschutz nicht auf der Strecke bleiben sollen. Die Maßnahme enthalte entsprechende Schutzvorkehrungen für Privatsphäre und Geräteintegrität.

Suchdaten sollen künftig geteilt werden

Der zweite Beschluss betrifft den Zugang zu Suchdaten. Nur Google verfügt durch seine Marktposition über Suchdaten in diesem Umfang, was Wettbewerbern die Optimierung eigener Angebote erschwert. Die Kommission will das mit klaren Regeln zur Datenweitergabe ändern.

Konkret sollen etwa KI-Chatbots mit Suchfunktion Anspruch auf die geteilten Daten erhalten. Google muss zudem – anonymisiert – dieselben Daten bereitstellen, die der Konzern auch zur eigenen Suchoptimierung nutzt. Das Anonymisierungsverfahren wurde nach Angaben der Kommission gemeinsam mit internen und externen Datenschutzexperten entwickelt.

Google darf vor jeder Datenweitergabe prüfen, ob ernsthafte Risiken für Cybersicherheit oder Datenschutz bestehen. Zusätzlich legt die Entscheidung eine Preisformel für die Daten sowie ein transparentes Zugangsverfahren fest. Je nach Marktentwicklung kann die Kommission die Vorgaben, etwa bei den Anonymisierungsmaßnahmen, später noch anpassen.

Fristen bis 2027 und rechtlicher Rahmen

Google muss die Vorgaben nun fristgerecht umsetzen. Die Weitergabe von Suchdaten an berechtigte Anbieter soll ab Januar 2027 beginnen, die Änderungen bei Android sollen Nutzern ab Juli 2027 zugutekommen. Google bleibt es unbenommen, gegen die Entscheidungen gerichtlich vorzugehen.

Der DMA reguliert seit 2023 sogenannte Gatekeeper-Plattformen, zu denen neben Google Search und Android auch Google Play, Maps, YouTube, Chrome, Shopping und die Werbedienste des Konzerns zählen. Seit März 2024 muss Google alle daraus resultierenden Pflichten vollständig erfüllen. Da es sich um ein Spezifikationsverfahren und nicht um ein Verstoßverfahren handelt, sind mit der aktuellen Entscheidung keine Geldbußen verbunden.