Auswandern in ein anderes EU-Land: Wie sind Einreise und Aufenthalt geregelt?
Man ist dort als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig. Man ist dort auf Arbeitssuche. Wurde nach sechs Monaten noch keine Stelle gefunden, muss ein Nachweis erbracht werden, dass Aussicht auf eine Beschäftigung besteht. Man ist nicht erwerbstätig – hierunter fallen auch Studierende und Auszubildende –, kann jedoch einen Krankenversicherungsschutz sowie ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.
Auswandern innerhalb der EU: Muss man sich ummelden?
Umzug ins EU-Ausland: Was gibt es bei Versicherungen zu beachten?
Rentner, die ausschließlich Einkünfte aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, bleiben auch nach dem Umzug ins EU-Ausland weiterhin bei ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Um die medizinische Versorgung im neuen Heimatland zu gewährleisten, muss allerdings die Krankenkasse in Deutschland über den Wegzug informiert werden. Bestehen im Zielland zusätzliche Leistungsansprüche im Zusammenhang mit der Rente, entfällt hingegen der deutsche Krankenversicherungsschutz. Erasmus-Studenten bleiben während ihres Auslandsstudiums Mitglied in ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Wer abseits des Erasmus-Programms im EU-Ausland studiert und seinen Wohnsitz dorthin verlegt, kann aus der deutschen Krankenversicherung herausfallen. Arbeitnehmer, die zwar ins EU-Ausland auswandern, aber weiterhin in Deutschland beschäftigt sind, bleiben dort auch krankenversichert. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich zusätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung des Wohnlandes anzumelden.