Bundesregierung will Energieverbrauch weiter senken

Lesezeit: 4 Minuten Erstellt: 29. Juli 2026 Bildbeschreibung: Mehrere Strommäste.

Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wurde am 24. Juni 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Mit dem Beschluss des Gesetzes wurde zudem die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union vollständig umgesetzt. Der Gesetzentwurf zum EnEfG befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7281) auf eine Kleine Anfrage (21/6801) der AfD-Fraktion.

In der Antwort heißt es:

Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie am 11. Oktober 2025 nicht eingehalten. Daraufhin leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Mit dem deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll die europäische Energieeffizienzrichtlinie EED III (2023/1791) in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch in Deutschland bis 2030 deutlich zu senken.

Während der Gesamtenergiebedarf Deutschlands im Jahr 2009 noch bei rund 2.544 Terawattstunden (TWh) lag, sank er bis 2024 auf etwa 2.246 TWh. Nach den Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes soll der Verbrauch bis 2030 auf rund 1.867 TWh und bis 2045 auf etwa 1.400 TWh reduziert werden. Damit würde sich der Energieverbrauch Deutschlands im Vergleich zu 2009 bis 2045 nahezu halbieren.

Zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Energieverbrauch besteht jedoch ein enger Zusammenhang. Dies zeigt unter anderem die McKinsey-Studie „Zukunftspfad Stromversorgung“. Die Untersuchung macht deutlich, dass Deutschland bereits heute im Vergleich zu Ländern mit einer ähnlichen oder höheren Wirtschaftsleistung pro Kopf einen deutlich geringeren Energieverbrauch aufweist.

Unter den betrachteten Staaten mit vergleichbarem oder höherem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf benötigt lediglich die Schweiz weniger Energie je Einwohner als Deutschland. Länder wie Kanada, Südkorea, Tschechien, Norwegen und die USA weisen dagegen einen deutlich höheren Energiebedarf pro Kopf auf.

Der im internationalen Vergleich niedrige Energieverbrauch Deutschlands dürfte auch auf zahlreiche Maßnahmen der vergangenen Jahre zurückzuführen sein. Dazu zählen unter anderem dauerhaft erhöhte Energiepreise durch Steuern und Abgaben wie Energie- und Stromsteuer sowie die CO₂-Abgabe. Hinzu kommen umfangreiche staatliche Förderprogramme, beispielsweise zur Gebäudeeffizienz, für effiziente Wärmenetze, Energieberatung oder Klimaschutzmaßnahmen.

Diese politischen Instrumente haben dazu beigetragen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig wird diskutiert, welche Auswirkungen weitere Einsparziele auf Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und den Industriestandort Deutschland haben könnten.

Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:

Die ursprünglich in der EU-Richtlinie vorgesehene Senkung des Energieverbrauchs um 45 Prozent bis 2045 ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Juni 2026 nicht enthalten. „Weder das Energieeffizienzgesetz noch die EU-Richtlinie 2023/1791 enthält Einsparvorgaben für die Industrie in Deutschland“, schreibt die Bundesregierung. Laut aktuellen Erkenntnissen des Umweltbundesamtes und der Hochschule Niederrhein seien die größten „wirtschaftlichen“ Einsparpotentiale durch Energieeffizienzmaßnahmen in Temperaturbereichen bis 200 Grad möglich. Dies betreffe insbesondere die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Niedertemperatur-Chemieindustrie sowie die Papier- und Zellstoffindustrie, heißt es in der Antwort.

Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag

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