Reparieren statt ersetzen: Mit dem heutigen Inkrafttreten des europäischen Rechts auf Reparatur erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten, defekte Elektrogeräte instand setzen zu lassen. Ziel der neuen Regelung ist es, Elektroschrott zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und den Reparaturmarkt zu stärken. Gleichzeitig kommen auf Hersteller und Händler neue Verpflichtungen zu.
Reparatur statt Austausch
Ab dem 31. Juli müssen Verkäufer Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist darauf hinweisen, dass ein defektes Gerät unter bestimmten Voraussetzungen repariert werden kann, anstatt es auszutauschen. Voraussetzung ist, dass die Reparaturkosten nicht höher ausfallen als die Kosten eines Ersatzgeräts.
Darüber hinaus müssen Händler auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Reparaturangebot des Herstellers ermöglichen. Wird ein Gerät während der Gewährleistungszeit repariert, verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.
Hersteller werden außerdem verpflichtet, Ersatzteile, Spezialwerkzeuge und notwendige Reparaturanleitungen bereitzustellen. Weder technische Konstruktionen noch Software oder rechtliche Vorgaben dürfen Reparaturen unnötig erschweren.
Gilt noch nicht für alle Geräte
Die neuen Vorschriften gelten zunächst vor allem für größere Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Wäschetrockner und kabelgebundene Staubsauger. Auch Fernseher, Tablets, Smartphones sowie E-Bikes und E-Scooter fallen unter die Regelung. Laptops sowie kleinere Elektrogeräte wie Kaffeemaschinen, Bügeleisen oder Digitalkameras sind derzeit noch ausgenommen. Die EU plant jedoch, den Anwendungsbereich schrittweise auf weitere Produktgruppen auszuweiten.
Das Recht auf Reparatur soll auch lange nach dem Produktionsende eines Geräts gelten. So müssen beispielsweise Ersatzteile für Waschmaschinen noch zehn Jahre nach Produktionsende verfügbar sein, bei Smartphones sieben Jahre. Ab Februar 2027 sollen zudem batteriebetriebene Geräte grundsätzlich mit austauschbaren Akkus ausgestattet werden.
Lob und Kritik an neuer Regelung
Fachleute aus Umwelt- und Verbraucherschutz begrüßen die neuen Vorgaben. Sie verweisen darauf, dass eine längere Nutzung von Elektrogeräten den Rohstoffverbrauch senkt und die Menge an Elektroschrott reduziert. Nach Angaben der Europäischen Union werden durch das vorzeitige Entsorgen von Konsumgütern in Europa jährlich rund 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht. Zudem entstehen Verbraucherinnen und Verbrauchern jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe durch vermeidbare Neuanschaffungen.
Kritik kommt hingegen aus der Wirtschaft. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sieht in den neuen Vorschriften einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für Hersteller und Händler. Zudem befürchtet sie Wettbewerbsnachteile gegenüber Anbietern aus Drittstaaten, die ihre Produkte ohne europäische Importeure direkt nach Europa verkaufen und sich nach Ansicht der Kammer leichter den Vorgaben entziehen könnten.
Die Europäische Union setzt dennoch darauf, dass die neuen Regelungen nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch unabhängige Reparaturbetriebe stärken. Reparaturen müssen künftig nicht ausschließlich von Herstellern durchgeführt werden. Vielmehr sollen auch freie Werkstätten sowie die Verwendung kompatibler Ersatzteile möglich sein. Damit soll der Wettbewerb im Reparaturmarkt gefördert und die Lebensdauer von Elektrogeräten deutlich verlängert werden.

