Jahrelang war es für Modekonzerne billiger, nagelneue Kleidung zu vernichten, als sie weiterzuverkaufen. Genau das will die EU jetzt beenden. Große Unternehmen dürfen unverkaufte oder zurückgeschickte Kleidung, Schuhe und bestimmte Accessoires künftig grundsätzlich weder wegwerfen noch verbrennen. Stattdessen müssen sie die Ware verkaufen, spenden oder dafür sorgen, dass sie wiederverwendet beziehungsweise recycelt wird. Grundlage ist die EU-Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2024. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist greift das Vernichtungsverbot nun zunächst für bestimmte Unternehmen. Die Zeit sollten die Unternehmen nutzen, um ihre Prozesse umzustellen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.