Es ist noch gar nicht so lange her, dass man im Auslandsurlaub bis zum nächsten WLAN-Hotspot warten musste, um die aktuellsten Bilder in sozialen Medien hochzuladen. Erst im Sommer 2017 beschloss die Europäische Union, dass Menschen auf Reisen in anderen EU-Ländern ihre regulären Inlandskosten für Roaming bezahlen sollen. Seither müssen Reisende innerhalb der EU keine örtliche SIM-Karte mehr kaufen, sondern können ihren heimischen Mobilfunkvertrag nutzen. Doch wie sieht es eigentlich in der Türkei aus? Kann man dort ohne Zusatzgebühren Roaming nutzen? Und greift bei einer Reise auch die deutsche Krankenversicherung?
Kann man im Türkei-Urlaub ohne Mehrkosten Roaming nutzen?
Roaming bedeutet laut der Bundesnetzagentur die Nutzung eines mobilen Endgerätes, etwa eines Smartphones, in einem ausländischen Mobilfunknetz für Telefonate, Nachrichten und mobile Daten. Für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt das sogenannte „Roam-like-at-home“-Roaming. Das bedeutet, dass in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen ohne Mehrkosten Roaming genutzt werden kann. Die Türkei ist nicht Teil des EWR.
Das bedeutet: Wenn in der Türkei telefoniert, gesimst oder mobiles Internet genutzt wird, kann der deutsche Mobilfunkanbieter Extra-Gebühren verlangen. Wie die Bundesnetzagentur erklärt, können diese Gebühren je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich und teilweise sehr kostspielig sein.
Bei der Einreise muss der Mobilfunkanbieter über die Kosten pro Nutzungseinheit (KByte/MByte/GByte) informieren. Dennoch lohnt es sich, bereits vorab, im Kundenkonto oder in der App des Anbieters nachzusehen, wie hoch die Extrakosten ausfallen. Viele Anbieter bieten auch Reisepakete für einzelne Länder an.
Viele Apps verbrauchen auch im Hintergrund mobile Daten. Daher ist es während einer Reise in die Türkei sinnvoll, das Datenroaming auszuschalten oder ein festes Datenpaket zu buchen. Falls dieser Schritt vergessen wird, greift jedoch meist ein Sicherheitsnetz. Denn bei Roamingkosten gilt nach Angaben der Bundesnetzagentur eine Höchstpreisgrenze. Spätestens bei 100 Euro Roaming-Kosten muss der Anbieter die Nutzung unterbrechen. Sollte dieses Sicherheitsnetz nicht greifen, da der Netzbetreiber das Nutzungsverhalten nicht in Echtzeit erfassen kann, muss dies bei der Einreise mitgeteilt werden.
Gilt im Türkei-Urlaub die deutsche Krankenversicherung?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird laut ADAC in der Türkei nicht anerkannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man auf ärztliche Hilfe verzichten muss. Denn die EU und die Türkei haben ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen für gesetzlich Versicherte abgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband informiert, dass nach türkischem Recht Anspruch auf sofort notwendige Sachleistungen, etwa eine ärztliche Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt, besteht. Dieser Anspruch verfällt jedoch nach 24 Stunden und gilt nur bei staatlichen Gesundheitseinrichtungen.
Handelt es sich nicht um einen Notfall oder wird die Behandlung in einer privaten Einrichtung durchgeführt – etwa in einer Privatklinik oder durch einen Hotelarzt –, müssen die Kosten laut dem GKV-Spitzenverband selbst getragen werden. Es empfiehlt sich in so einem Fall, sich vorab über die Höhe der Behandlungskosten zu informieren.
Urlaub in der Türkei: Lohnt sich dafür eine private Auslandskrankenversicherung?
Zudem gibt es die Möglichkeit, bereits vor Antritt der Reise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Dies kann sich je nach Vertrag auch für Privatversicherte lohnen, wie die Verbraucherzentrale informiert. Jahresverträge sind bereits für weniger als zehn Euro zu haben. Diese decken Reisen ab, die nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern. Für Langzeitreisen muss eine gesonderte Police abgeschlossen werden.
Wichtig ist hier laut der Verbraucherzentrale insbesondere die Formulierung, ob medizinisch sinnvolle Rücktransporte abgedeckt sind oder nur medizinisch notwendige. Denn die Voraussetzung für Letztere sei fast nicht zu erfüllen. Medizinisch notwendig sei ein Rücktransport nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden könne. Aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale, nur Versicherungen zu wählen, bei denen medizinisch sinnvolle Rücktransporte abgedeckt sind.