Deutschland bereitet Start der europäischen Digitalen Identität vor
Lesezeit: 3 Minuten Erstellt: 06. August 2026
Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in Deutschland schaffen. Drucksache: 21/7408 Mit dem Digitale Identitätengesetz sollen die Vorgaben der geänderten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union ergänzt und die fristgerechte Einführung der digitalen Identitätslösung ermöglicht werden, mit der Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente speichern, verwalten und bei öffentlichen sowie privaten Diensten verwenden können.
Die Wallet soll auch qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel ermöglichen, geht weiter aus dem Entwurf hervor. Die Bundesregierung betont, die Nutzung solle freiwillig bleiben, bestehende Identifizierungs- und Authentifizierungsmittel würden nicht ersetzt. Erstmals stehe mit der Wallet ein elektronisches Identifizierungsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ für mobile Endgeräte zur Verfügung. Nach Darstellung der Bundesregierung vereinfache die Wallet den elektronischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr und erleichtere den Zugang zu digitalen Verwaltungs- und Wirtschaftleistungen, etwa im Banken- und Zahlungswesen. Die Wallet könne zudem grenzüberschreitend in anderen EU-Mitgliedstaaten genutzt werden.
Der Entwurf regelt ausschließlich nationale Fragen, dazu gehören insbesondere Zuständigkeiten der Behörden sowie Rechtsgrundlagen für behördliche Einzelmaßnahmen. Die Entscheidung über die konkrete Form der Bereitstellung der EUDI-Wallet soll laut Entwurf das zuständige Bundesministerium treffen und im Bundesanzeiger bekannt geben.
Die Wallet soll fristgerecht ab Januar 2027 flächendeckend zur Verfügung stehen. Für die Wirtschaft entstehe ein jährlicher Erfüllungsaufwand von 1,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von rund 13,5 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehe den Angaben zufolge insgesamt um rund 121,7 Millionen Euro zurück. Gleichzeitig entstünden unter anderem beim Bundesverwaltungsamt, beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und bei der Bundesnetzagentur zusätzliche Personal- und Sachkosten für Aufbau und Betrieb der erforderlichen Infrastruktur.
In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, das Vorhaben grundsätzlich zu unterstützen, verlangt aber an mehreren Stellen Änderungen. Unter anderem spricht sich die Länderkammer dafür aus, dass die Entscheidung über die Art der Bereitstellung der EUDI-Wallet nicht allein dem zuständigen Bundesministerium überlassen werden soll. Stattdessen solle sie per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen. Zudem regt die Länderkammer an, bei der Auswahl von Wallet-Anbietern die digitale Souveränität stärker zu berücksichtigen und Open-Source-Lösungen sowie europäische Anbieter zu bevorzugen. Außerdem fordert sie zusätzliche Sicherungen für den Fall, dass eine anerkannte Wallet eingestellt wird.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie halte daran fest, dass das zuständige Bundesministerium über die Bereitstellungsform der EUDI-Wallet entscheiden soll, und verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand einer Rechtsverordnung. Positiv bewertet oder prüft sie dagegen unter anderem Vorschläge zur stärkeren Berücksichtigung der digitalen Souveränität, zur Sicherung der BundID sowie einzelne Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht. Weitere Forderungen, etwa zum Einsatz des ELSTER-Verfahrens, weist sie zurück.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
EU-Schwerbehinderung Tag: Deutschland, bereitet, europäische, Digitale, Identität ,vor, EUS, EUS-Nachrichten, Nachrichten, News, Behindertenpolitik, Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, Pflege, Schwerbehinderung, Behinderung, Gesundheit, Berichte, Informationen, Liveticker, Newsticker, Nachrichten-App, News-App, Medien, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Kultur, Literatur
EU-Schwerbehinderung Nachrichtenmagazin
EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.
Werbung unterstützt uns unsere journalistischen Inhalte anzubieten, zu finanzieren und zu verbessern.
Um diesen Artikel lesen zu können, müssen Sie der Werbung zustimmen.
Details zu Werbe- und Analyse-Trackern sowie zum jederzeit möglichen Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Privacy Center am Ende jeder Seite.
Impressum – Datenschutz – Nutzungsbedingungen
Werbeblocker aktiv !
EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.
Um diesen Inhalt lesen zu können, schalten sie
bitte den Werbeblocker ab!
HINWEIS: Wird die Seite ‚inPrivat‘ oder im ‚Inkonito‘ Modus aufgerufen, kann die Seite bei einigen Browsern nicht angezeigt werden.
Wenn sie die Werbung zulassen, unterstützen sie uns, auch in Zukunft unser Angebot kostenlos anbieten zu können.
Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Datenschutzeinstellung