Europäische Zollreform: Nationale Zollstellen bleiben bestehen
Lesezeit: 2 Minuten Erstellt: 07. August 2026
Die Bundesregierung sieht Hamburg auch nach der geplanten Reform der Europäischen Zollunion langfristig als bedeutenden Zollstandort. Das Hauptzollamt Hamburg beziehungsweise künftig die Zolldirektion Hamburg werde weiterhin unter anderem für die Zollabfertigung im Hamburger Hafen zuständig sein, heißt es in ihrer Antwort (21/7373) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7139).
In der Antwort heißt es:
Mit der geplanten Reform der Europäischen Zollunion und der vorgesehenen stärkeren Bündelung von Aufgaben auf europäischer Ebene steht die Zollverwaltung vor einer der größten strukturellen Veränderungen ihrer Geschichte. Künftig sollen zahlreiche Aufgabenbereiche, Datenströme und Steuerungsfunktionen stärker auf europäischer Ebene zusammengeführt werden.
Dadurch dürfte sich auch die Rolle der nationalen Zollverwaltungen grundlegend verändern. Für Deutschland stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie die künftig auf nationaler Ebene verbleibenden Aufgaben organisiert und gebündelt werden sollen.
Während auf europäischer Ebene neue zentrale Strukturen aufgebaut werden, besteht die Gefahr, dass durch eine thematische Verteilung der nationalen Aufgaben auf verschiedene Standorte der Generalzolldirektion kein ausreichend starker Ansprechpartner auf deutscher Ebene gegenüber den europäischen Strukturen entsteht.
Hamburg nimmt als bedeutendster Seehafen Deutschlands und zentraler Knotenpunkt des internationalen Warenverkehrs dabei eine besondere Rolle ein. Am Standort konzentriert sich umfangreiche zollrechtliche Expertise, da hier Wirtschaft, Verwaltung, Logistikunternehmen, Speditionen, Importeure, Exporteure, spezialisierte Beratungen und die Finanzgerichtsbarkeit eng zusammenwirken.
Kein anderer Standort in Deutschland verfügt über vergleichbare Voraussetzungen für eine leistungsfähige, praxisnahe und zukunftsfähige Wahrnehmung zollrechtlicher Aufgaben.
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Mit der EU-Zollreform sollen laut Bundesregierung Aufgaben stärker auf europäischer Ebene koordiniert werden. Die geplante EU-Zollagentur soll unter anderem das Risikomanagement und die Durchführung von Kontrollen unterstützen. Nationale Zollbehörden blieben jedoch bestehen und weiterhin für die Zollabfertigung zuständig, heißt es weiter.
Im Rahmen des Projekts „Zoll 2030“ habe die Bundesregierung auch geprüft, nationale Fach-, Kompetenz- und Zentralstellenfunktionen stärker zu bündeln. Hintergrund seien unter anderem die angestrebte Verschmelzung von allgemeinem und besonderem Zollrecht sowie die zunehmende Digitalisierung. „Die organisatorische Weiterentwicklung erfolgt nach fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. Die vorliegenden Überlegungen enthalten keine standortbezogenen Festlegungen“, heißt es dazu.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
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