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Aktualisiert am 11.08.2026, 17:04 Uhr

Kaffeekapseln

Wie sollen Kaffeekapseln künftig entsorgt werden?
© Getty/iStock/Lightspruch

Kaffeekapsel, Kaffeepad oder Teebeutel: Ab dem 12. August stuft die EU sie alle als Verpackung ein. Was das für die Mülltrennung zu Hause bedeutet.

Ab dem 12. August 2026 gelten Kaffeekapseln, Kaffeepads und Teebeutel in der EU offiziell als Verpackung. Grundlage ist die europäische Verpackungsverordnung PPWR, die in Deutschland vom neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) flankiert wird. Es löst das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz ab. Bislang war uneinheitlich geregelt, ob Beutel und Kapseln Verpackung oder Teil des Produkts sind. Mit der Einstufung greifen nun die passenden Entsorgungsregeln.

Kaffeekapseln: Das ändert sich

Kapseln laufen im deutschen Recht unter dem Begriff Getränkesystemkapseln. Streng genommen gehört alles, was noch gebrauchtes Kaffeepulver enthält, in den Restmüll. In den Gelben Sack und die Gelbe Tonne sollen nämlich nur restentleerte Verpackungen.

In der Praxis gibt es einen Weg daran vorbei: Zahlreiche Hersteller beteiligen sich am dualen System und stellen damit sicher, dass ihre Kapseln recycelbar sind und über die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack entsorgt werden dürfen. Wertstoffe wie Aluminium können so wiederverwertet werden. Wer Kapseln von Anbietern ohne Systembeteiligung in den Gelben Sack wirft, sorgt dagegen meist dafür, dass sie am Ende schlecht verwertet werden.

Ausnahme für Kaffeepads

Klassische Pads, wie sie etwa Senseo-Maschinen verwenden, bestehen aus zwei zusammengepressten Lagen Filterpapier. Klebstoff braucht es dafür nicht. Weil sowohl das Vlies als auch der Kaffee biologisch abbaubar sind, dürfen sie weiterhin über die Biotonne entsorgt werden.

Für sie greift eine Ausnahme: Laut dem ursprünglichen Regierungsentwurf sollten die Pads in den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne kommen. Im Juni 2026 beschloss der Bundestag dann eine praxisnähere Lösung: Die Pads bleiben in der Biotonne, die kommunalen Entsorger erhalten von den dualen Systemen dafür pauschal 10 Cent pro Einwohner und Jahr.

Das gilt für Teebeutel

Für Tee- und Kaffeebeutel aus Zellstoff gilt Ähnliches. Auch sie zählen ab Mittwoch als Verpackung und müssten eigentlich in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Über eine Ausnahmegenehmigung dürfen sie aber weiter in den Biomüll, sofern sie sich in industriellen Bioabfallanlagen kompostieren lassen.

Manche Teebeutel enthalten allerdings einen geringen Anteil Polypropylen. Der erdölbasierte Kunststoff hält als Siegelfaser das Filterpapier zusammen, kompostiert aber nicht und bleibt als Mikroplastik zurück.

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Ab 2028 wird es strenger

Doch auch dieses Problem soll bald gelöst werden. Artikel 9 der PPWR schreibt vor, dass Kaffeepads und Teebeutel ab dem 12. Februar 2028 vollständig industriell kompostierbar sein müssen. Bis dahin müssen die Hersteller auf plastikfreie Alternativen umstellen. Betroffen sind auch Pads mit Milchpulveranteil, deren Kunststoffkammern bislang nicht kompostierbar sind und die daher vorerst noch im Restmüll entsorgt werden müssen.

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Nach Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist sollen Verpackungen und Abfallbehälter zudem EU-weit einheitliche Piktogramme tragen. Sie zeigen dann auf einen Blick, aus welchem Material eine Verpackung besteht und in welche Tonne sie gehört. (sv)

Verwendete Quellen

 
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