Mit der Technik zu herrschen, war einer dieser Menschheitsträume der Neuzeit. Vollständig beherrschbar war sie nie. Defekte führen zu Unfällen, und wenn die Natur sich aufbäumt, überfordert das auch die Sicherheitssysteme von Kernkraftwerken, wie das Reaktorunglück von Fukushima gezeigt hat. Eingehegt wurde der technische Fortschritt trotzdem – nur nicht durch die Forderung nach Beherrschbarkeit. Sondern durch Haftung. Wer den Nutzen hatte, trug den Schaden. Doch bei den großen digitalen Plattformen wird dieser Weg nicht konsequent beschritten. Noch immer müssen sie nicht wie ein Verleger für das haften, was sie verbreiten. Bei der Künstlichen Intelligenz ist man davon sogar noch weiter entfernt. Stattdessen reden alle Beteiligten von der Unkontrollierbarkeit des Fortschritts. Das klingt nach Schicksal und Naturgesetz. Es ist jedoch eine Entscheidung.

KI-Verordnung der EU verschiebt Pflichten für Hochrisiko-Systeme

In knapp zwei Wochen dieses Sommers ließ sich das im Zeitraffer beobachten. Am 21. Juli teilt OpenAI mit, dass ein neues Modell aus einer Testumgebung ausgebrochen ist, Server der Plattform Hugging Face gehackt und dort nach Zugangscodes gesucht hat. Zwei Wochen vor der Auslieferung hatten die eigenen Entwickler notiert, das Modell handle – bei niedrigen absoluten Fallzahlen – öfter eigenmächtig, ergreife schädliche Maßnahmen und liefere hinterher falsche Erklärungen dafür. Ausgeliefert wurde es trotzdem. Eine Woche später fordern über 1100 Beschäftigte der führenden KI-Labore von der Politik Werkzeuge, mit denen sich das Tempo der Entwicklung im Notfall drosseln lässt – eine Ohnmachtserklärung derer, die es besser wissen müssten. Am 2. August wird die KI-Verordnung der EU vollständig anwendbar. Fünf Tage zuvor war sie geändert worden: Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme sind um 16 Monate nach hinten verschoben. Den Vorfall bei OpenAI hätte sie ohnehin nicht erfasst. Für den Schaden, den ein solches Modell anrichtet, haftet niemand.

Datenschutz-Grundverordnung bringt wenig gegen US-Technologiekonzerne

Ob Europa die digitale Welt mit Verordnungen einhegen kann, lässt sich am Vorgänger studieren, diesem Ungetüm namens Datenschutz-Grundverordnung. Seit 2018 in Kraft, war es ein Schrecken für Unternehmen, die nicht mehr wussten, welche Daten sie speichern durften. An der Marktmacht der eigentlichen Adressaten – Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft – änderte sie nichts. Mehr als vier Milliarden Euro Bußgelder haben Europas Datenschutzbehörden seither verhängt. Nur hakt es beim Vollzug: Die zuständige irische Behörde hat nach eigenen Angaben bislang bloß einen Bruchteil eingezogen, die Berufungsverfahren ziehen sich. Vor allem aber ist ein Bußgeld keine Haftung. Es fließt in den Staatshaushalt, nicht an die Betroffenen, und es bemisst sich am Regelverstoß, nicht am Schaden. Die Konzerne machen weiter, lassen es darauf ankommen und prozessieren. Geld dafür haben sie mehr als genug.

Wirksam eingegriffen hat in diesem Jahr nur einer, und der sitzt in Washington. Als das US-Handelsministerium am 12. Juni Exportkontrollen über Anthropics neueste Modelle verhängte, musste der Konzern sie weltweit abschalten – 19 Tage lang, auch für zahlende Kunden in Europa. Erst nach Nachbesserungen und deren behördlicher Prüfung durfte Anthropic das Modell wieder ausliefern. Bis dahin kannte man dieses Instrument nur aus dem Chiphandel; nun trifft es die Software selbst. Und während Brüssel Strafen verhängt, droht Donald Trump mit Zöllen. Solange Europa die Konzerne nicht in Haftung nimmt für das, was sie anrichten, bleibt nur die Hoffnung, dass der amerikanische Präsident einschreitet. Wer darauf angewiesen ist, hat die Kontrolle nicht verloren. Er hat sie abgegeben.