(openPR) Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen stellen Gesellschaften und ihre rechtlichen Berater vor komplexe Fragen. Niederlassungsfreiheit, grenzüberschreitende Umwandlungen und internationale Unternehmenstransaktionen treffen auf europäische Regulierung und eine fortlaufende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch Entwicklungen im europäischen Kapitalmarktrecht beeinflussen die Unternehmenspraxis. Das „Internationale Gesellschaftsrechts-Colloquium“ der Akademie Heidelberg greift diese Themen vom 24. September bis 22. Oktober 2026 in einer fünfteiligen Online-Reihe auf.
Unternehmensmobilität und EU-Recht prägen die gesellschaftsrechtliche Praxis
Internationales Gesellschaftsrecht gewinnt an Bedeutung, wenn Unternehmen ihren Sitz oder ihre Struktur grenzüberschreitend verändern, Gesellschaften aus verschiedenen Rechtsordnungen zusammengeführt werden oder internationale Transaktionen stattfinden. Ausgangspunkt ist dabei die Frage, nach welcher Rechtsordnung eine Gesellschaft beurteilt wird. Sitztheorie und Gründungstheorie gehören deshalb zu den Grundlagen des Rechtsgebiets.
Auf europäischer Ebene spielt zudem die Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften eine zentrale Rolle. Hinzu kommen europäische Vorgaben zur Rechtsangleichung. Das Colloquium behandelt in diesem Zusammenhang unter anderem Digitalisierungsrichtlinien und die KI-Verordnung und ordnet deren Bedeutung für das Unternehmensrecht ein.
Eine weitere Ebene bildet die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Auskunftsanspruch von Gesellschaftern im Verhältnis zur DSGVO sowie Fragen der Niederlassungsfreiheit.
Grenzüberschreitende Umwandlungen und Unternehmenskäufe
Ein Schwerpunkt des internationalen Gesellschaftsrechts liegt auf der rechtlichen Mobilität von Unternehmen innerhalb Europas. Grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel ermöglichen strukturelle Veränderungen über Staatsgrenzen hinweg, stellen Unternehmen aber zugleich vor gesellschaftsrechtliche und organisatorische Anforderungen.
Auch der grenzüberschreitende Unternehmenskauf verbindet verschiedene Rechts- und Regulierungsbereiche. Bei internationalen M&A-Transaktionen sind neben der grundlegenden Strukturierung und dem Transaktionsprozess insbesondere die Vertragsgestaltung und die Verteilung von Risiken zu berücksichtigen. Hinzu kommen regulatorische Anforderungen, die abhängig von Transaktionsstruktur und beteiligten Jurisdiktionen Einfluss auf die Durchführung haben können.
Damit umfasst internationales Gesellschaftsrecht nicht allein Fragen des Gesellschaftsstatuts oder der Sitzverlegung. Es bildet auch einen wesentlichen rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen.
Kapitalmarktrecht und aktuelle EuGH-Rechtsprechung
Die fünfteilige Online-Reihe behandelt unterschiedliche Bereiche des internationalen und europäischen Unternehmensrechts. Zu den fachlichen Schwerpunkten gehören:
Gesellschaftsstatut, Sitztheorie und GründungstheorieNiederlassungsfreiheit von Gesellschafteneuropäische Rechtsangleichung, Digitalisierungsrichtlinien und KI-Verordnunggrenzüberschreitende Verschmelzung, Spaltung und FormwechselStruktur und Ablauf grenzüberschreitender UnternehmenskäufeVertragsgestaltung und Risikoallokation bei internationalen M&A-Transaktionenregulatorische Anforderungen bei grenzüberschreitenden Transaktioneneuropäisches Marktmissbrauchs- und InsiderrechtAd-hoc-Publizität und EU Listing ActÜbernahmerecht und Implikationen der Übernahme-Richtlinieaktuelle EuGH-Rechtsprechung zum UnternehmensrechtVerhältnis von Gesellschafterrechten und Datenschutzrecht
Die einzelnen Sitzungen finden wöchentlich statt und umfassen jeweils 90 Minuten. Vorgesehen sind ein 60-minütiger Fachvortrag und eine anschließende 30-minütige Diskussion. Die Veranstaltungsreihe verbindet damit die systematische Einordnung aktueller Rechtsentwicklungen mit dem Austausch über ihre Auswirkungen auf die Praxis.
Relevant für Fachanwälte, Unternehmensjuristen und Notare
Die Themen richten sich insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für internationales Wirtschaftsrecht. Weitere Zielgruppen sind Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen sowie Notarinnen und Notare.
Für Fachanwälte ist zudem die Fortbildungsregelung relevant: Für die live besuchten Sitzungen wird eine Bescheinigung ausgestellt, die Teilnahme, Dauer und behandelte Themen dokumentiert und nach den Seminarangaben die Voraussetzungen einer Fortbildungsbescheinigung für Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für internationales Wirtschaftsrecht erfüllt.
Referenten aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Notariat
Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), lehrt Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Freiburg. Dr. Peter Stelmaszczyk ist Notar in Burscheid und Präsident des Rates der Notariate der Europäischen Union (CNUE) in Brüssel.
Dr. Arne Constantin-Krawinkel ist Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields in Frankfurt am Main. Univ.-Prof. Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania), lehrt Bürgerliches Recht sowie Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Damit werden die Themen des internationalen Gesellschaftsrechts aus wissenschaftlicher, anwaltlicher und notarieller Perspektive behandelt.
Das „Internationale Gesellschaftsrechts-Colloquium“ findet vom 24. September bis 22. Oktober 2026 einmal wöchentlich online statt. Die fünf Sitzungen beginnen jeweils um 16:00 Uhr und enden um 17:30 Uhr. Weitere Informationen sind auf der Website der Akademie Heidelberg verfügbar.
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