Zuwanderug | 18. August 2026

Eine neue Abgabe könnte die Zuwanderung aus der EU begrenzen, falls diese nach Inkrafttreten der Bilateralen III stark ansteigt. Eine Ständeratskommission will damit gleichzeitig Anreize schaffen, stärker auf Arbeitskräfte aus der Schweiz zu setzen.

Die Schweiz und die Europäische Union verhandeln im Rahmen der Bilateralen III über die künftigen Beziehungen – darunter auch Fragen zur Zuwanderung.

Die Schweiz und die Europäische Union verhandeln im Rahmen der Bilateralen III über die künftigen Beziehungen – darunter auch Fragen zur Zuwanderung.Foto: Keystone

Nimmt die Zuwanderung aus der EU nach Inkraftsetzen der Bilateralen III zu stark zu, sollen Erwerbstätige aus der EU und aus Drittstaaten eine Abgabe entrichten müssen. Das fordert die zuständige Ständeratskommission im Rahmen der Umsetzung des EU-Vertragspakets.

Zuwanderungsabgabe als Ergänzung

Die Zuwanderungsabgabe soll die von der EU und der Schweiz ausgehandelte Schutzklausel bei den Bilateralen III ergänzen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid für dieses Instrument fiel mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Diese Abgabe soll für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein.

Anreize für Schweizer Arbeitskräfte

Die Kommission ist überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, wie es hiess. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.