Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will bei einer zu starken Zuwanderung eine Abgabe für Erwerbstätige aus der EU und aus Drittstaaten einführen. Das neue Instrument soll die mit der EU ausgehandelte Schutzklausel im Rahmen der «Bilateralen III» ergänzen.

Die SPK-S beschloss die Forderung mit sieben zu null Stimmen bei sechs Enthaltungen. Die Abgabe soll Anreize schaffen, verstärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Bei unselbständig Erwerbstätigen sollen die Unternehmen die Abgabe entrichten. Auch volljährige nachziehende Familienangehörige sollen abgabepflichtig sein. Die Einnahmen will die Kommission an die Bevölkerung verteilen.

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Pizzaiolo in der Pizzeria Il Grissino in Bern (Symbolbild)

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Voraussetzung wäre die Aktivierung der Schutzklausel. Diese kann bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen infolge der Zuwanderung greifen. Die Kommission verlangt zudem, dass der Bundesrat jährlich prüft, ob die Klausel aktiviert werden muss.

Der Bundesrat lehnt eine solche Abgabe bislang ab. Eine Abgabe für Personen aus EU- und Efta-Staaten sei «nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar». Zudem sieht er «erhebliche rechtliche Hürden und keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen».

Die SPK-S fordert darüber hinaus strengere Prüfungen von Aufenthaltsrechten und Sicherheitsrisiken. Der Ständerat behandelt das EU-Vertragspaket in der Herbstsession.