Umwelthilfe kritisiert geplante Milliardenförderung für Gaskraftwerke

Lesezeit: 4 Minuten Erstellt: 20. August 2026 Bildbeschreibung: Ein Kraftwerk.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante Förderung fossiler Gaskraftwerke eingereicht. Nach Auffassung der beiden Organisationen bevorzugt das beschlossene Fördermodell fossile Kraftwerke und verstößt damit gegen europäisches Beihilfe- und Wettbewerbsrecht. Obwohl andere Technologien wie Batteriespeicher einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und teilweise schneller, günstiger und klimafreundlicher bereitgestellt werden können, erhalten sie nach der derzeitigen Ausgestaltung keinen gleichberechtigten Zugang zu den vorgesehenen staatlichen Fördermitteln.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit ihrer geplanten Gaskraftwerke-Förderung setzt Wirtschaftsministerin Reiche ganz klar auf fossile Energie statt auf sauberere Lösungen. In einem Sommer, in dem ein Hitzerekord nach dem anderen gebrochen wird und in Europa die Wälder brennen, ist diese Politik unverantwortlich. Mit dem Ausbau fossiler Gasinfrastruktur hält die Bundesregierung Deutschland weiterhin abhängig von autokratischen Lieferstaaten, statt auf erneuerbare Freiheitsenergien zu setzen. Aus Wirtschafts- und Wettbewerbssicht sind die Pläne unserer Ansicht nach nicht mit EU-Recht vereinbar, denn das Fördermodell bevorzugt fossile Großkraftwerke und benachteiligt insbesondere kleinere, innovative Unternehmen, die mit Speichern und flexibler Stromnachfrage günstigere und klimafreundlichere Lösungen anbieten können.“

DUH und Green Planet Energy fordern die Europäische Kommission auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten und die geplante Förderung nicht, wie aktuell vorgesehen, im beschleunigten Verfahren zu genehmigen. Die Bundesregierung müsse das Fördermodell grundlegend überarbeiten und diskriminierungsfreie Ausschreibungen schaffen, an denen alle geeigneten Technologien teilnehmen können. Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.

Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy: „Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können. Batteriespeicher werden mit einem wirtschaftlich und real kaum darstellbaren Netzanschluss konfrontiert, flexible Verbraucher dürfen gar nicht teilnehmen. So sieht kein fairer Wettbewerb um die günstigste und klimafreundlichste Lösung aus. Zugleich vertieft das Gesetz Deutschlands Abhängigkeit von volatilen Gasmärkten und droht die Ausgaben für Gasimporte weiter zu erhöhen, obwohl diese schon heute bei rund 81 Milliarden Euro pro Jahr liegen. Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucher:innen und Unternehmen.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes staatliche Förderungen in Höhe von bis zu 33 Milliarden Euro über 15 Jahre. Die Förderkriterien sind nach Auffassung von Green Planet Energy und DUH so ausgestaltet, dass insbesondere Betreiber fossiler Großkraftwerke profitieren. Die bei der Europäischen Kommission eingereichte Beschwerde stützt sich auf das europäische Beihilferecht. Danach müssen staatliche Fördermaßnahmen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein.

NewsletterPost von der Redaktion EU-SchwerbehinderungKostenlos per E-Mail in Ihrem PosteingangNewsletter bestellen

Quelle: ots – news aktuell

Autor: Redaktion über ots – news aktuell

EU-Schwerbehinderung Tag: Umwelthilfe, kritisiert, geplante, Milliardenförderung, Gaskraftwerke, EUS, EUS-Nachrichten, Nachrichten, News, Behindertenpolitik, Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, Pflege, Schwerbehinderung, Behinderung, Gesundheit, Berichte, Informationen, Liveticker, Newsticker, Nachrichten-App, News-App, Medien, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Kultur, Literatur

EU-Schwerbehinderung Nachrichtenmagazin

EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.

Werbung unterstützt uns unsere journalistischen Inhalte anzubieten, zu finanzieren und zu verbessern.

Um diesen Artikel lesen zu können, müssen Sie der Werbung zustimmen.

Details zu Werbe- und Analyse-Trackern sowie zum jederzeit möglichen Widerruf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Privacy Center am Ende jeder Seite.

Impressum – Datenschutz – Nutzungsbedingungen

Werbeblocker aktiv !

EU-Schwerbehinderung ist ein Nachrichtenmagazin und finanziert sich mit Werbung.

Um diesen Inhalt lesen zu können, schalten sie

bitte den Werbeblocker ab!

HINWEIS: Wird die Seite ‚inPrivat‘ oder im ‚Inkonito‘ Modus aufgerufen, kann die Seite bei einigen Browsern nicht angezeigt werden.

Wenn sie die Werbung zulassen, unterstützen sie uns, auch in Zukunft unser Angebot kostenlos anbieten zu können.

Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Datenschutzeinstellung